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01.03.2026 11:11:27 |
Ich habe einmal eine profane Frage: Ist ein Außengerät einer Luft- Wasser-Wärmepumpe nach 2,5 Jahren (produziert 08.2023) bei Installation im Februar 2026 noch als Neugerät zu bewerten? Problem: ein Außengerät musste vom Heizungsbauer auf dessen Kosten ausgetauscht werden. Laut Verfügung des Landgerichts muss das Tauschgerät neu (nicht neuwertig) sein. Der Heizungsbauer liefert nun im Februar 2026 ein Gerät, welches in 08.2023 produziert wurde. Trotz des Hypes in 2023 soll sich dieses Gerät bis 2026 im Lagerbestand eines Großhändlers befunden haben. Nach langen Diskussionen bestätigt der Heizungsbauer nun schriftlich mit Unterschrift, dass es sich um ein Neugerät handeln solle. Allerdings wird dieses vom zuständigen Vertriebsmitarbeiter auch per Mail zugesagt, aber es gibt weder eine klärende und rechtssichere Unterschrift noch Dokumente des Herstellers, noch ein rechtssicheres Dokument/Urkunde für die für dieses Gerät geltende volle Werksgarantie. Nun meine Frage: ist ein solches Gerät wie beschrieben überhaupt noch ein Neugerät?
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01.03.2026 11:51:31 |
Zitat von PitStone  ... Problem: ein Außengerät musste vom Heizungsbauer auf dessen Kosten ausgetauscht werden. Laut Verfügung des Landgerichts muss das Tauschgerät neu (nicht neuwertig) sein ... Das liest sich nach mehr oder weniger abgeschlossenem Rechtsstreit. Was sagt denn dein Rechtsanwalt dazu? Der müsste es besser wissen als die allermeisten Foristen hier.
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01.03.2026 17:48:10 |
Im Bezug auf Heizungen wäre mir kein Vergleichsurteil bekannt, aber prinzipiell ist ein Gerät so lange neu, wie es noch nicht benutzt wurde.
Bei Kraftfahrzeugen gilt NEU bis 1 Jahr nach Produktion, bei Reifen ist es so, dass diese bis 6 Jahre alt als Neureifen verkauft werden dürfen, aber der Händler nach 3 Jahren auf der Alter hin weisen muss.
Ich würde bei nicht einmal 3 Jahren zwischen Produktion und Lieferung nicht versuchen, da ein Grundsatzurteil draus zu machen. Könnte schief gehen...
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02.03.2026 13:27:44 |
Servus PitStone, gib das doch mal an den Kollegen Heizungsbauer weiter:
Servus Kollege, Du hast jetzt die Lösung für ein Problem, daß dich schon viel Geld und Nerven gekostet hat, nämlich den Einbau eienr neuen Wärmepumpe.
Und dfu willst jetzt allen Ernstes wieder etwas tun, wovon der Kunde nicht überzeugt ist? Stell deinen Kunden zufrieden und bau ein wirklich neues Gerät ein.
Technisch hätte ich mit den 2,5 Jahren kein Problem. Aber in 10 bis 15 Jahren braucht es Ersatzteile, und da ist die Gefahr seitens des Herstellers vorhanden: "....das ist schon die ältere Version, da gibt es keine Teile mehr dafür...."
Viel Glück Gruß Norbert
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02.03.2026 13:34:23 |
Um was für ein Modell handelt es sich?
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02.03.2026 15:12:56 |
Zitat von PitStone  aber es gibt weder eine klärende und rechtssichere Unterschrift noch Dokumente des Herstellers, noch ein rechtssicheres Dokument/Urkunde für die für dieses Gerät geltende volle Werksgarantie. Die Garantie beginnt imho erst mit dem Verkaufsdatum, bzw dem Rechnungsdatum. Die Rechnung ist doch dann Dein rechtssicheres Dokument. Ich versteh aber den Stress nicht, hab selber ne 2 Jahre alte nagelneue WP gekauft und eingebaut.
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03.03.2026 11:13:14 |
Wenn er von Außengerät schreibt, muss das ja auch zum Innengerät passen und wenn das beim Hersteller Chargenweise produziert und abverkauft wird, wie bei vielen Produkten üblich, dann halte ich es für möglich dass es gar kein "neueres" gibt. Auch ist die Frage ob man bei einer Gerätebestellung überhaupt das Produktionsdatum abfragen kann...
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03.03.2026 11:18:53 |
Ein 2,5 Jahre gelagertes Neu-Gerät ist immer noch neu, ganz einfach. Ich sehe das nicht so kritisch wie der Kollege Grundmaster. Gruß Dipl.-Ing. Anlagentechnik Frank-Rolf Roth www.waermepumpendoktor.com (Planung, Baubegleitung, Anlagen-Optimierung, Betreiberschulung) Referenz-Wärmepumpenanlage der Energieagentur-NRW So wird’s gemacht: https://www.youtube.com/watch?v=JqPpRR6vQl4
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03.03.2026 11:20:10 |
Es stellt sich nur die Frage, ob die Steuerung vom Hersteller noch ein Update erhält. Das würde ich einfordern um auf einen NEUSTAND zu kommen. Und das kostenfrei.
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03.03.2026 13:15:43 |
Ob neu = neuwertig bedeutet, musste ich vor kurzem auch klären. Ich habe mir 2025 zwei Split-Klimaanlagen einbauen lassen. Bei der ersten Wartung dich selbst durchführte, las ich auf dem Produktlabel zufällig die Produktionsdaten. Ein Innengerät wurde 2019 und das andere 2021 produziert. Somit 6 und 4 Jahre alt. Beide Geräte waren original verpackt gewesen. Mein Installateur wollte es zuerst nicht glauben, aber beim Großhändler lagen die Teile tatsächlich wohl so lange am Lager. Ich habe mir Rat bei der Verbraucherzentrale NRW geholt. Diese hatten Interesse an meinem Fall und gaben mir den Rat zu recherchieren, ob es in der Typenbezeichnung zwischen dem 2019+2021 Baujahr Unterschiede gab. Das war bei mir der Fall. Die Geräte bei mir hatten E1 in der Endung und die Aktuellen E3. Der Hersteller ändere diese Bezeichung, weil auch technische Änderungen vorgenommen worden sind. Mit dieser Information hat der Großhändler ein Einsehen gehabt und die Geräte gegen aktuelle ausgetauscht. Der Installateur hat sich seine Kosten für den Umbau vom Großhändler erstatten lassen.
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03.03.2026 14:50:26 |
Ich sehe das auch unkritisch. Solange diese Serie im aktuellen Lieferprogramm ist, gibt es da keine Probleme. Sollte das Gerät nicht mehr im Programm sein (gerade ausgelaufen) kann man das auch vertreten. Aber ein Hinweis "Auslauf" wäre gut. Ist es schon länger nicht mehr im Programm des Herstellers, sollte darauf hingewiesen werden.
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04.03.2026 10:38:39 |
Wenns ne Vaillant mit dem EI Fehler ist, hätte ich damit schon ein Problem. Also Glaskugel anwerfen oder Info liefern und klären worüber wir hier reden.
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04.03.2026 12:18:20 |
Zitat von Mastermind1  Es stellt sich nur die Frage, ob die Steuerung vom Hersteller noch ein Update erhält. Das würde ich einfordern um auf einen NEUSTAND zu kommen. Und das kostenfrei. Dieser Update-Wahn ist echt verrückt
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04.03.2026 13:44:54 |
Würdest du eine ständige Kompressorheizung haben wollen, auch wenn nur einmal am Tag Warmwasser gemacht wird (Buderus / Bosch). Kann der Kundendienst durch neue Software beheben.
Bei Vaillant Platinentausch für Behebung des EI Fehlers.
Das nenne ich nicht Update-Wahnsinn.
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