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25.02.2026 08:20:35 |
Moin,
unsere Nachbarn haben gerade eine neue Bosch-WP mit 12Kw bekommen für ihr MFH mit ca. 300m². Da bin ich natürlich rüber gucken gegangen, weil das bei uns auch ansteht. Der Cheffe meinte geht bei 30.000+ los je nach weiterem Aufwand (HK-Tausch etc.). Wir sind hier in BaWü also eher hochpreisig unterwegs.
Für unsere PV-Anlage ist deshalb ein Unternehmen von außerhalb zum Zuge gekommen: 12 statt 10KwP installiert für 2000,-€ weniger. Dann kamen 3 ukrainische Jungs die bei Nieselregen ohne Gerüst und Fallsicherung in einem Affenzahn die Module montiert haben - warum? Die wurden pauschal bezahlt - je schneller fertig, desto Stundenlohn! Dafür hatten sie wenig Ahnung von deutscher Elektrik und VDE - war nix gefährlich, aber unser Elektriker hat gestreikt und die Installation nochmal konform nachstricken müssen - die Kosten hat die Firma aber anstandslos bezahlt.
Jetzt weiss ich aber ziemlich genau wieso die so günstig anbieten konnten.
Wir haben hier auch bekannt hochpreisige SHKler die mir nicht ins Haus kommen.
Ich würde an deiner Stelle in der Nachbarschaft mal rumfragen, Preise vergleichen und vor allem fragen ob alles sauber läuft - das ist nämlich das wichtigste und auch ein paar 1000 Euronen mehr wert.
Gruss,
hasilein
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27.02.2026 15:35:50 |
Zitat von Stephansal  Zitat von temperaturabfall  [...] Das sind ja Dinge die dann bei den Kosten der Montage abgefangen werden, oder? Die Montagkosten kommen ja nochmal oben drauf mit c.a 8800€. Es ist eine Doppelhaushälfte aus 1995. Ist deine Elektrik noch aus dem Baujahr? Dann würde ich da in den Angeboten drauf achten, was die dort vorhaben. Für §14a als steurbare Verbrauchseinheit und zweiten Zähler braucht man an der Elektrik einiges zu machen. Manche Heizungsbauer umgehen das indem sie mit dem Elektriker einfach eine Unterverteilung machen (oder sowas, bin kein Fachmann). Dann kann man so ca. 1.000€ rechnen, aber bekommt auch keine Erstattung nach §14a und kann keinen Wärmepumpentarif nutzen. Mein Heizungsbauer hat dementsprechend eine Erneuerung der Elektrik (Haus Baujahr 1987 und Originalelektrik) in seinem Angebot mit 5.000€ berücksichtigt. Andere haben das nicht getan,aber hatten ähnliche Endpreise. Dementsprechend war das für mich schon ein Mehrwert auf den ich im Angebot geachtet habe. Ähnlich würde ich klären wie Verschluss des Gasabzugs geregelt ist. Musst du Dachziegeln besorgen bzw hast du welche? Was sagt das Angebot zum Fundament? Musst du was bauseits machen?
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28.02.2026 17:31:40 |
Zitat von temperaturabfall  Für §14a als steurbare Verbrauchseinheit und zweiten Zähler braucht man an der Elektrik einiges zu machen.
Manche Heizungsbauer umgehen das indem sie mit dem Elektriker einfach eine Unterverteilung machen (oder sowas, bin kein Fachmann). Dann kann man so ca. 1.000€ rechnen, aber bekommt auch keine Erstattung nach §14a und kann keinen Wärmepumpentarif nutzen.[...] Moin temparaturabfall, das ist leider sachlich nicht ganz korrekt. Sorry, dass ich das so schreibe. Für den §14a gilt, dass man 2 Optionen hat: 1 - pauschale Erstattung von NetzkostenDa braucht es anders als bis 31.12.2023 mit Einführung des §14a KEINEN 2. Zähler mehr. Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Jahresstromrechnung auf Basis des Stromverbrauchs einer in der Verordnung defininierten typischen Wärmepumpe: die verbraucht in Deutschland 3.500 kWh/a und die Erstattung beträgt 60% der im Stromtarif ausgewiesenen Netzkosten für 3.500 kWh/a Verbrauch. Da muss man heutzutage nicht nachweisen, was man wirklich verbraucht hat. Meldet der Elektriker/Heizungsbauer die WP beim EVU an (das muss er!), wird diese Option vom EVU standardmäßig herangezogen. Und ein Unterverteiler z.B. im Heizraum ist dann eine sehr gute weil preiswerte Option. 2 - verbrauchsabhängige Erstattung von Netzkostenhier braucht es den 2. Zähler, dann wird die Erstattung nach derselben Rechnung für den tatsächlichen Verbrauch der WP berechnet. Der sollte also deutlich höher sein als diese 3.500 kWh/a, denn für den 2. Zähler fallen jahrliche Gebühren so um 70 - 100 €/a an, die man zusätzlich wieder durch entsprechend hohen WP-Strombedarf/a rausholen muss. Soviel Strom benötigen die wenigsten WPs. Erst mit Vorhandensein von z.B. 2 Elektroautos kann das spannend werden, für deren Ladestrom der §14a ebenfalls gilt. Und die Mehrkosten eine komplett neuen Hauptversteilung muss man erstmal reinfahren - es sei denn, sie ist "aus 1960" und muss sowieso absehbar erneuert werden. Gruß - Eddi Hat Dein Heizungsbauer Dir das auch so oder anders erklärt?
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28.02.2026 18:10:30 |
Zitat von Eddi Lang  Zitat von temperaturabfall  [...] Moin temparaturabfall, das ist leider sachlich nicht ganz korrekt. Sorry, dass ich das so schreibe. Für den §14a gilt, dass man 2 Optionen hat: [...] Ich glaube wenn wir schon korrekt sein wollen, dann sollten wir 3 Optionen sagen. Erklärt hat mir das leider gar kein Heizungsbauer. Die sprachen teilweise sogar noch von kompletten Abschaltungen. Das war insgesamt ein Trauerspiel. Und nicht nur in diesem Bereich. Das musste ich alles selber in Erfahrung bringen. Auch für Modul 1 muss man ja eine steuerbare Verbrauchseinheit haben. Das dies auch in einer Unterverteilung möglich ist, war mir bis eben tatsächlich nicht bekannt. Der Rest von dem, was du geschrieben hast war mir aber soweit bekannt. Da habe ich mich dann wohl unsauber ausgedrückt. Ob sich der zweite Zähler lohnt, hängt ja nicht nur von dem Verbrauch ab, sondern auch von der Differenz von Wärmepumpenstrom und Hausstrom. Aktuell gehe ich davon aus, dass ich mit einem Wärmepumpentarif so knapp 75€ pro Jahr sparen werden. Angenommener Verbrauch Wärmepumpe 2.500 kwh. Ist das viel Geld? Nein. Aber sofern ich keine Rechenfehler habe oder was übersehen habe sollte es bei den aktuellen Strompreisen etwas billiger sein. Möglicherweise muss ich in paar Jahren den zweiten Zähler ausbauen lassen, weil es sich nicht mehr rechnet. Das wäre ärgerlich. Man weiß ja nicht was mit dem Wärmepumpenstrom bzw. Strom allgemein politisch passiert. Grundsätzlich war die Elektroverteilung aus dem Jahr 1987. Hätte ich nix zum Thema Wärmepumpe gemacht, dann hätte ich die sicherlich noch drin gelassen. So gab es eben die Möglichkeit der Förderungsmitnahme, was ich gerne gemacht habe.
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| | Zeit:
28.02.2026 18:14:24 |
"Mir kommt es so vor als würde man sich die staatlichen Förderungen zu nutzen machen und Summen abrufen die meiner Meinung nach absolut nicht im Verhältnis stehen." Ich hab hier Abgebote von über 40T€ für eine 10 kW 08/15 Wärmepumpe liegen. Noch phantasievoller als die Preisgestaltung sind die Erklärungen, warum die Preise ok sind. Und richtig: Man bezahlt über 15T€, damit so eine Kiste innerhalb von 3 Tagen vors Haus gestellt wird.
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01.03.2026 09:34:52 |
Also ca 25k würden da wohl auch reichen.
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01.03.2026 11:08:28 |
Hallo, mich würde mal eine Aufstellung der Preise interessieren die ihr als Fair bezeichnen würdet. Auch der Netto Stundenlohn. Diese betrachtungsweise ist nämlich mehr als einseitig. WP zwischen 7-10 kw. Vaillant, Wolf, Bosch, Buderus usw. -> Einfach gängige WP Eckpunkte zum Standardhaus Fußbodenheizung + HK: Es müssen verschiedene Temperaturen sichergestellt werden. -> Wenn nötig werden einzelne HK getauscht um niedrigere Temperturen zu fahren. Natürlich werden bestmögliche Heizkurven eingestellt, um möglichst geringe Vorlauftemperaturen zu fahren. Daher werden zwei Pumpengruppen benötigt (Oventrop oder ähnlich). 1 x Ungemischt und 1 x Gemischt. Und ja, der Heizungsbauer sollte einen bösen Mischer einbauen. -> Bestenfalls ist dieser halt bei bestimmten Temperaturen komplett offen. Fußbodenheizungsverteiler müssen für die Förderung meistens natürlich gewechselt werden, um Voreinstellbar zu sein. -> Oftmals zwei Verteiler, dafür werden Übergänge (am besten Simplex) usw. benötigt. Heizkörperventile müssen gewechselt werden -> ca 10-15 Stück Vielleicht macht man aber auch gleich die Fußventile neu, wenn man schon mal dran ist. Heizungsleitungen sollten natürlich auch vernünftig gespült werden, damit die Ablagerungen nicht in die neue Wärmepumpe gelangen. Kann die Wärmepumpe zwei Heizkreise, oder wird ein zusätzliches Mischermodul benötigt? Ein vernünftiges Fundament, mit Abfluss bzw. Versickerungsmöglichkeit, muss auch geschaffen werden. Und damit meine ich keine 2 Betonklötze und einfach tropfen lassen. Hauseinführung mit Kernbohrung und Doyma Abdichtung sollte auch Standard sein. Fernleitung (bestenfalls 40 mm) und in Frosttiefe verlegt. Damit später keine Leitung Aufputz verlegt wird. Schlammabscheider, ( Mikroblasenabscheider) vernünftige Absperrungen usw. die auch nach 10 Jahren noch gangbar sind Rohrleitungen in vernünftiger Dimensionierung (bestenfalls 35/28 mm Kupfer) Elektrik mit Überspannungsschutz, RCD Typ B, Zwischenzähler (man will ja wissen wie sie läuft) usw. Mit VE-Wasser füllen, vorher wurde ja vernünftig gespült. Nachspeisung darf auch nicht fehlen. Dämmung mit 100 % ausgeführt Öltankentsorgung für Förderung (3-4 Kunststofftank) Hygienespeicher mit Heizstab, vielleicht wird auch noch die vorhandene Solaranlage oder ähnliches mit integriert. Heizlastberechnung und Förderantrag Wasserleitung muss auch angefasst werden, da ja der Hygienespeicher oder Wärmepumpenboiler neu angeschlossen werden muss. Vielleicht wird auch die alte verzinkte Leitung im Heizraum raus geschmissen und gleich in Edelstahl ausgeführt. Wenn man etwas selbst einbaut, kann man natürlich viel minimalinvasiver an die Sache ran gehen. -> Die Kunden sind aber keine Tüftler die alles selbst machen, es soll einfach die nächsten 20 Jahre laufen. Vergesst schleunigst das der Installateur die Wärmepumpe usw. billiger einkauft als ihr im Internet. Es ist oftmals leider das Gegenteil der Fall, zumindest bei kleinen Firmen. Danke, ich bin gespannt Gruß Klaus
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| | Zeit:
01.03.2026 17:37:07 |
Zitat von temperaturabfall  Das musste ich alles selber in Erfahrung bringen. Auch für Modul 1 muss man ja eine steuerbare Verbrauchseinheit haben. Das dies auch in einer Unterverteilung möglich ist, war mir bis eben tatsächlich nicht bekannt. Der Rest von dem, was du geschrieben hast war mir aber soweit bekannt.[...] Ja, da hast Du Recht. §14a gilt nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Wärmepumpen, Klimaanlagen, Wallboxen und netzdienliche Stromspeicher. Un die weit verbreitete Uninformiertheit der Wärmepumpen-Installateure bzgl. §14a schreit zum Himmel. Uns die wollen/sollen uns Kunden fachkundig beraten... Die 3. Option des variablen Stromtarifs, die man zur 2. hinzubuchen kann, hatte mal aussen vor gelassen... Zitat von temperaturabfall  Aktuell gehe ich davon aus, dass ich mit einem Wärmepumpentarif so knapp 75€ pro Jahr sparen werden. Angenommener Verbrauch Wärmepumpe 2.500 kwh.[...] Sag doch einfach mal, wie Du die 75€ ausgehend von den 2.500 kWh/a Stromverbrauch für die WP berechnet hast: Also: welchen Haushaltstromtarif hast Du, welchen Stromtarif hast Du für die WP genommen und wie war der Berechnungsweg? Dann können wir gern gemeinsam überlegen, ob evtl. was übersehen wurde oder ein Rechenfehler vorliegt. Das mit den Stromtarifen ist ja wegen der Netze regional sehr unterschriedlich: mein Haushaltstromtarif im Rheinland bei Köln ist aktuell 32,05 ct/kWh... Gruß - Eddi
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| | Zeit:
01.03.2026 19:52:24 |
Zitat von Eddi Lang  Zitat von temperaturabfall  [...] Ja, da hast Du Recht. §14a gilt nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Wärmepumpen, Klimaanlagen, Wallboxen und netzdienliche Stromspeicher. Un die weit verbreitete Uninformiertheit der Wärmepumpen-Installateure bzgl. §14a schreit zum Himmel. Uns die wollen/sollen[...] Zitat von temperaturabfall  [...] Sag doch einfach mal, wie Du die 75€ ausgehend von den 2.500 kWh/a Stromverbrauch für die WP berechnet hast: Also: welchen Haushaltstromtarif hast Du, welchen Stromtarif hast Du für die WP genommen und wie war der Berechnungsweg? Dann können wir gern gemeinsam überlegen, ob evtl. was[...] Mein geplanter Wärmestromtarif süd-östlich von Hamburg Da habe ich noch folgende Erstattung abgezogen: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/Stromkosten-bei-Waermepumpen-Die-neue-Umlagenbefreiung-und-weitere-Entlastungen-im-Ueberblick-4898 Die Umlagenbefreiung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz = 1,301 ct/kWh Das wären dann monatliche Kosten von 48,06€ Haushaltsstrom wären 2.000 kwh mit folgendem AngebotDas wären dann insgesamt 98,82€ Dafür alternativ 4500 kwh Haushaltsstrom 105€ 105€-98,82€=6,18 6,18*12=74,16€ Sofern ich nicht einen totalen faux pas begangen habe und irgendeine Zählermiete verpasst habe (die ist doch in der grundgebühr dabei?), dann sollte es passen. Mit Fragezeichen ist noch für mich die Umlagenbefreiung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz. Aber die Quelle (wurde mal im Forum hier gepostet) wirkt seriös, daher gehe ich mal davon aus, dass das klappt. Höhe ist natürlich nicht gesichert, wie ja alle Preise. Grundsätzlich sehe ich den Wärmepumpentarif auch als Absicherung, weil ich mit einer Bosch (und einer hydraulischen Anbindung für die ich im Forum wohl Schläge bekäme: hydraulische Weiche) eh eine Pumpe aus maximal dem Mittelfeld in Bezug auf Effizienz bekomme. Das heißt: aus den 2.500 könnte auch (leider) mehr werden
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| | Zeit:
06.03.2026 16:58:58 |
Zitat von temperaturabfall  Zitat von Eddi Lang  [...] Mein geplanter Wärmestromtarif süd-östlich von Hamburg [...] Moin temperaturabfall, Ah! Also, da hab ich eine weitere Frage und ein paar Hinweise: Fangen wir mit den Hinweisen an: Also, ich hab mal bei Montana angerufen und gefragt, worin der Preisunterschied zwischen dem Ökostrom Basic (12m) für Wärmepumpen und für Haushalte liegt. Die Antwort war: im Wärmepumpentarif, der nur mit Modul 2 = Dein 2. Zähler buchbar ist, werden von den im Haushaltstromtarif enthaltenen variablen Netzentgelten/kWh 60% abgezogen d.h. nur 40% fällig. Das ergibt dann den Wärmepumpentarif. Ich bin dann mal auf das Montana-Portal gegangen (Preise sind ja hochdynamisch!) und habe für einen Vorort von Lüneburg (Wendisch-Evern), also südöstlich von Hamburg mal folgendes gemacht: 2.500 kWh und Dein WP-Tarif Ökostrim basic (12m): Grundpreis 14,02 €; Tarif: 20,12 ct/kWh, Abschlag: 56 €/Monat, Jahreskosten: 671,29 € 2.000 kWh/a Haushaltstrom und Dein WP-Tarif Ökostrom basic (12m):Grundpreis 14,02 €; Tarif: 26,33 ct/kWh, Abschlag: 58 €/Monat, Jahreskosten: 694,91 € --> Summe: 1.366,20 €Da Du einen 2. Zähler hast, kommen die Kosten für den Messstellenbetrieb einer Messstelle nach §14a hinzu. Das ist im Messstellenbetriebsgesetz geregelt und macht 50€/a aus. Du kannst §22 mit in 2026 wohl 1,65 ct/kWh *2.500 kWh = 41,25 €/a beantragen, damit bekämst Du die Kosten für den 2. Zähler nicht ganz finanziert. Das Gesetz ist in Kraft; es steht wohl noch unter abschließenden Urteilsvorbehalt des EuGH, das für 2026 erwartet wird. Hinweis: schaffst Du Dir ein E-Auto mit Wallbox an, muss die auch nach §14a dimmbar sein. Dann werden auch für den Strom des E-Autos nur 40% der var. Netzkosten berechnet. Wenn Du §22 aber weiterhin in Anspruch nehmen willst, brauchst Du wohl einen 3. Zähler (= +50€/a), denn die Befreiung der Umlagen gem. §22 gilt nur für WP, nicht für E-Autos. Direkt auf dem Montana-Portal gibt es via Tablet oder Laptop anders als bei Check24 auch folgende Möglichkeit:4.500 kWh/a Haushaltstrom, Haken bei "ich habe eine Wärmepumpe" setzen und Dein WP-Tarif Ökostrom basic (12m):Grundpreis 14,02 €; Tarif: 21,22 ct/kWh, Abschlag: 94 €/Monat, Jahreskosten: 1.123,01€Du kannst §22 nicht beantragen, weil kein 2. Zähler. Der Unterschied liegt darin, dass Du in Modul 1 = Haushaltstrom, darin aber pauschal 3.500 kWh WP-Strom mit 60% (statt 100%) der var. Netzentgelte preismindernd bekommst, mit dem 2. Zähler und Modul 2 aber nur die 60% weniger Netzentgelt auf den tatsächlichen Verbrauch von 2.500 kWh/a. Ein kleiner Bonus von 0,28 ct/kWh für die mit 4.500 kWh/a deutlich höhere "Bündel"-Strommenge scheint auch enthalten zu sein. Du musst nun selber beurteilen, womit Du Dich günstiger stehst.Nun zu der Frage: wie hoch ist bei Dir das Netzentgelt? Du kannst im letzten Schreiben Deines Anbieters nachsehen, wo er den Strompreis neu festgesetzt hat: da wird der Strompreis und auch der Grundpreis in seine zahlreichen Komponenten nach Kostenanteilen aufgelistet. Wir brauchen das Netzentgelt, das im Strompreis pro kWh gelistet ist. Es steht dort entweder als Nettopreis oder Bruttopreis mit 19% Mehrwertsteuer. Bei mir (Rheinland) sind es 9,98 ct/kWh netto zzgl. 19% MWSt. Mit Deinen 2.500 kWh WP-Strom würde ich in Modul 2 sparen: 2.500 x 9,98 x 1,19 x 40% = 118,76 € - ~ 8 € für den 2. Zähler - §22 = 110,76 €/a Mit Modul 1 = pauschal 3.500 kWh/a WP-Strombedarf: 3.500 x 9,98 x 1,19 x 40% = 166,26 € Gruß - Eddi
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| | Zeit:
06.03.2026 19:09:03 |
Zitat von Eddi Lang  Zitat von temperaturabfall  [...] Moin temperaturabfall, Ah! Also, da hab ich eine weitere Frage und ein paar Hinweise: Fangen wir mit den Hinweisen an: Also, ich hab mal bei Montana angerufen und gefragt, worin der Preisunterschied zwischen dem Ökostrom Basic (12m)[...] Vielen, vielen Dank für diesen tollen Beitrag. Ich werde das nochmal nachschauen mit den Netzgebühre, aber im Prinzip hast du ja schon den für mich entscheidenden Satz gesagt "Da Du einen 2. Zähler hast, kommen die Kosten für den Messstellenbetrieb einer Messstelle nach §14a hinzu. Das ist im Messstellenbetriebsgesetz geregelt und macht 50€/a aus." Das war mir bisher nicht klar. Damit bliebe selbst bei meinem Beispiel nur noch ca. 25€ Ersparnis. Dafür lohnt sich das ganze Spiel ja nun noch weniger bzw. gar nicht mehr als bei den vermeintlichen 75€. Auch spannend: natürlich ist jetzt durch den Preisschock Gas der Wärmepumpentarif massiv gestiegen. Biligster ist da nur noch 19,55 Ct./kWh. Haushaltsstrom 26,73 Ct./kWh. Die Differenz ist also noch viel kleiner als vorher gedacht. Das ist auch heftig zu sehen Auch interessant: Montana Energie taucht bei mir aktuell gar nicht mehr bei Check24 auf. Die wissen wohl gerade nicht welche Preise sie nehmen können/müssen. Das mit dem angenommenen Modul 2 von denen ist ja auch irgendwie maximal verwirrend und zumindest bei Check24 nicht ersichtlich. Da haben nur manche Wärmepumpentarife die Einschränkung Installation vor 01.01.2024. Aber nicht solche Dinge im Detail. Zitat von Eddi Lang  Zitat von temperaturabfall  [...] Nun zu der Frage: wie hoch ist bei Dir das Netzentgelt? Du kannst im letzten Schreiben Deines Anbieters nachsehen, wo er den Strompreis neu festgesetzt hat: da wird der Strompreis und auch der Grundpreis in seine zahlreichen Komponenten nach Kostenanteilen aufgelistet.[...] Also von eon meinem Anbieter habe ich soweit ich das sehe nichts bekommen in die Richtung. Aber mein Netzanbieter in 21423 hat folgende Preise veröffentlicht: https://www.stw-winsen.de/de/Dokumente-Bilder/Preisblatt-Netzentgelte-Strom-2026.pdf Netto 7,62 Cent, Also Brutto 9,0678. Das müssten ja die für mich gültigen Preise sein. Nach der pauschalen Erstattung gemäß Modul 1 hatte ich auch schon mal vorher per Mail gefragt, weil da ja auch eine Spannbreite ist und ich mit 125€ ja auch weniger bekomme als du etwa. Insgesamt hast du mich aber glaube ich überzeugt auf den zweiten Zähler zu verzichten. Das ist eine Menge Rechnerei für am Ende wohl wenig Ersparnis, wenn überhaupt. Nochmals vielen Dank für deine sehr große Mühe. Das hat mir glaube ich doch geholfen eine bessere Entscheidung zu treffen und auf den zweiten Zähler zu verzichten. Ich muss aber echt sagen, dass das Thema - zumindest wenn man es in diesem Detail betrachtet - echt kompliziert ist.
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| | Zeit:
06.03.2026 20:08:03 |
Zitat von temperaturabfall  Zitat von Stephansal  [...] Lokaler Heizungsbauer. Von Onlineanbietern habe ich gar keine Angebote eingeholt. Aber von den lokalen Anbietern gab es eine Reichweite von 26-36k Euro. Deswegen solltest du auch unbedingt mehrere Angebote einholen. wie sind dann die Zahlungsbedinnungen? Ich war überrascht, dass alle möchten 60-70% vor Installation bekommen. ca 40% nach Vetragsabschlüss ca 30% bei der Lieferung ca 30% nach Inbatriebnahme Ich zahle ca 70% in Voraus. Ist jetzt so üblich bei Heizungsbauer?
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| | Zeit:
06.03.2026 20:18:01 |
Kann ich leider nur bestätigen.
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| | Zeit:
06.03.2026 22:31:58 |
Bei meinem Angebot war Zahlung fällig nach Inbetriebnahme. Rechnung hat der SHKler dann am Tag danach geschickt.
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| | Zeit:
06.03.2026 23:11:28 |
Zitat von Stephansal  Zitat von ajokr  [...] Also wenn ich richtig vergleiche kosten die benötigten Hardware-Komponente online c.a 11000 €. Daher finde ich dann ein Angebot über 20000 € nicht moderat sondern empfinde es eher als Abzocke.Hier versuchen sich die Heizungsbauer anscheinend auf Basis der vorhanden Förderungen,[...] Als Heizungsbauer kannst das Zeug schlecht im Internet kaufen sondern kaufst es beim Großhändler und da ists im EK schon deutlich teurer als im Internet...
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| | Zeit:
07.03.2026 10:54:10 |
Zitat von temperaturabfall  Zitat von Eddi Lang  [...] Also von eon meinem Anbieter habe ich soweit ich das sehe nichts bekommen in die Richtung. Aber mein Netzanbieter in 21423 hat folgende Preise veröffentlicht: https://www.stw-winsen.de/de/Dokumente-Bilder/Preisblatt-Netzentgelte-Strom-2026.pdf Netto[...] Ich hab das mit dem Durchrechnen gern gemacht. Das Thema ist schon komplex und ganz viele Menschen werfen die alten Tarife mit Zwangsabschaltungen 3x am Tag bis Ende 2023 schonmal mit dem durcheinander, was seit 1.1.2024 in der Neuregelung gilt - und das ist eben erheblich anders im Detail. Der 2. Zähler kann spannend sein, wenn Du 1 oder gar 2 E-Autos bekommst. Dann macht ein Wechsel in Modul2 auch Sinn, weil vorteilhafter. Aber das kannst Du ja immer noch nachrüsten, wenn es soweit ist. Gruß - Eddi
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| | Zeit:
07.03.2026 11:26:01 |
Für WPs ab 1.1.24 Installationsdatum sind auch die Preise anders... Deutlich höher...
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| | Zeit:
07.03.2026 13:40:27 |
Zitat von Mark1234  Für WPs ab 1.1.24 Installationsdatum sind auch die Preise anders... Deutlich höher... Das ist teils schon bei CHECK24 und anderen Preisleistungsseiten berücksichtigt
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| | Zeit:
07.03.2026 19:49:31 |
Zitat von alex2014 
wie sind dann die Zahlungsbedinnungen? Ich war überrascht, dass alle möchten 60-70% vor Installation bekommen. ca 40% nach Vetragsabschlüss ca 30% bei der Lieferung ca 30% nach Inbatriebnahme
Ich zahle ca 70% in Voraus. Ist jetzt so üblich bei[...]
Ich zahle nur gegen Leistung, also grundsätzlich frühestens bei der Materiallieferung. Wenn es ohne Vorkasse nicht geht, dann nur gegen Bankbürgschaft... Ich bin nämlich weder eine Bank, noch kann ich das Insolvenzrisiko des Heizis tragen...
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| | Zeit:
07.03.2026 20:19:11 |
Die Probleme kenne ich aus dem gesamten Handwerk überhaupt nicht. Ich kenne nur: Regelfall 1: Arbeit fertig, Rechnung kommt. Regelfall 2: Arbeit läuft und der Handwerker verlangt schonmal nen Abschlag, der ist dann aber in der Regel weit niedriger als die geleistete Arbeit.
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| | Zeit:
08.03.2026 12:08:45 |
Zitat von Eddi Lang  Direkt auf dem Montana-Portal gibt es via Tablet oder Laptop anders als bei Check24 auch folgende Möglichkeit: 4.500 kWh/a Haushaltstrom, Haken bei "ich habe eine Wärmepumpe" setzen und Dein WP-Tarif Ökostrom basic (12m): Grundpreis 14,02 €; Tarif: 21,22 ct/kWh, Abschlag: 94 €/Monat, Jahreskosten: 1.123,01€ Du kannst §22 nicht beantragen, weil kein 2. Zähler.
Wenn ich dieses Häkchen bei mir setze, wird es auch günstiger, aber unter dem Preis steht kleingedruckt: "Die technische Voraussetzung für die Belieferung mit MONTANA Wärmestrom ist die Anerkennung des Stromzählers als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG unter Anwendung von Modul 2 nach § 14a EnWG durch den örtlichen Netzbetreiber. Der Strombedarf der Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung wird dabei über einen separaten, steuerbaren Zähler erfasst. Bei Ablehnung durch den Netzbetreiber behalten wir uns vor, Sie in den entsprechenden Haushaltsstrom-Tarif umzustellen. " Wir haben nur einen Zähler und die WP läuft über Haushalt, ca 1700kWh p.a.. Da lohnt ein separater Zähler nicht. Auch die Einsparung durch dimmen und Co ist mir den Umbau und Anmeldeaufwand nicht wert. Dadurch können wir den Strom unserer 12kWp PV direkt in der WP nutzen, ohne Zählerkaskaden und ähnliches. Ca 25% des WP-Stromverbrauchs ist echter PV Überschuss, der sonst zu 10ct eingespeist würde. Das liegt an unserem hohen WW-Verbrauch in Verbindung mit einem zu kleinen Wärmetauscher im WW Speicher
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| | Zeit:
08.03.2026 12:39:04 |
Zitat von Chris_xyzhue  Ich zahle nur gegen Leistung, also grundsätzlich frühestens bei der Materiallieferung. Wenn es ohne Vorkasse nicht geht, dann nur gegen Bankbürgschaft... Ich bin nämlich weder eine Bank, noch kann ich das Insolvenzrisiko des Heizis tragen...
Ich zahle nur nach Fertigstellung. Sein unternehmerisches Risiko darf der Handwerker bitte selbst tragen. Sonst stehe ich mit Material da, das mir niemand einbaut. Besonders übel, dass man dann für das Material die üblichen Handwerker-Fantasiepreise bezahlt hat anstelle der deutlich günstigeren Internetpreise. Damit sind 2/3 aller PV Installateure direkt rausgeflogen, gemacht hat es dann ein großer regionaler Elektro-Betrieb zu einem ordentlichen Preis, mit den Komponenten, die ich ahben wollte. Für meine eigene WP habe ich Anfang 2022 diverse Angebote eingeholt. Das Haus bietet perfekte Bedingungen: 4,8kW Bedarf bei -10 NAT, fest abgeglichene FBH ohne ERRs, max Durchsatz 2 cbm/h, 32° VL bei -16° AT. Kurze Leitungswege in Haus, oberirdische Einleitung direkt in den Heizungsraum, Elektrik direkt daneben mit genug Platz. Einzig der alte WW Speicher hatte einen etwas kleinen Wärmetauscher. Angeboten wurden 10-16kW, Trennspeicher, Pumpengruppen, Mischer, Kombispeicher. Die Angebote lagen bei 28-39k Euro. Gekostet hat es mich in Eigenleistung komplett knapp über 5000 Euro. Verbrauch ca 1700kWh für 200qm voll beheizt und WW für 4. Seitdem kommt mir kein HB mehr ins Haus. Auf die Förderung verzichte ich gerne. Ich habe noch zwei vermietete EFH. Haus #1 habe ich bereits umgebaut, vergleichbare Kosten. Verbauch trotz ineffizienter Hydraulik (FBH mit ERRs, riesiger Hygienekombispeicher, Pumpengruppe) und einer 800L Badewanne im Garten nur ca 2000 kWh. Haus #2 ist ein gruseliger Altbau, der ist jetzt dran. Eine gute Panasonic WP in DIY ist weit günstiger als jede geförderte vom HB
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| | Zeit:
08.03.2026 19:15:50 |
Zitat von raivola  Zitat von Eddi Lang  [...] Auch die Einsparung durch dimmen und Co ist mir den Umbau und Anmeldeaufwand nicht wert. Musst du die Steuerbarkeit der Analge nicht nachrüsten bis 2029? Zitat von raivola  Zitat von Chris_xyzhue  [...] Eine gute Panasonic WP in DIY ist weit günstiger als jede geförderte vom HB Ein selbst gemachter Haarschnitt ist auch günstiger als jeder Friseur
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| | Zeit:
08.03.2026 19:17:52 |
Zitat von raivola  Zitat von Eddi Lang  [...] Wenn ich dieses Häkchen bei mir setze, wird es auch günstiger, aber unter dem Preis steht kleingedruckt: "Die technische Voraussetzung für die Belieferung mit MONTANA Wärmestrom ist die Anerkennung des Stromzählers als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG[...] Ja, das ist irgendwie dann witzlos, wenn ich dafür einen zweiten Zähler brauche mit Zwang für Modul 2.
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| | Zeit:
08.03.2026 22:43:50 |
Zitat von temperaturabfall  Musst du die Steuerbarkeit der Analge nicht nachrüsten bis 2029?
Nein, Bestandsschutz gilt soweit mir bekannt unbegrenzt, da normaler Haushaltsstrom genutzt wird. Frist bis 2029 gilt nur für Anlagen >4,2kW, die bereits reduzierte Netzentgelte nutzen. Praktisch wird das die Stadtwerke ohnehin nicht interessieren, da unser 7kW Jeisha dort mit 17A / 3,9kW (also ohne Heizstab) in den Büchern steht. Der Leiter Netzbetrieb sagte dazu nur: Ich nehms mal auf, aber Kleinverbraucher interessieren uns nicht. Der Heizstab ist ohnehin dauerhaft stillgelegt. Zitat von temperaturabfall  Ein selbst gemachter Haarschnitt ist auch günstiger als jeder Friseur
Schon klar, aber wenn der Profi mal eben das 7fache für eine grotesk schlechte Anlagenplanung haben will, dann verzichte ich auf solche Experten.
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