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Datenschutzhinweise

zweite PV-Anlage neben registrierter netzparalleler?
Verfasser:
killing
Zeit: 09.03.2026 12:54:49
0
3940692
Moin,

ich habe seit 2021 einen MPP MPI 5kplus an laufen, inzwischen mit 2 Akkupacks und ca 24KWh an einem SDM630 Smartmeter.

Nun soll eine Steckersolar zusätzlich zur bestehend 8,6 KWP Anlage dazu. Meine Frage: Kann ich die Anlage am Generatoranschluss des MPI anschließen und zusätzlich wie einen dritten String anschließen? Zum Batterieladen usw…

Es geht darum frei werdende Dachfläche zu nutzen um bei einer (registrierten) netzparallelen Anlage zu bleiben. Jetzt kam der Nachbar mit einer weiteren Idee, man kann wohl neuerdings bis 7KWP an einem DC-Speicher mit einem 800W Inverter als Balkonsolar betreiben? Also PV an Speicher.

Es geht darum auch bei schlechtem Licht möglichst viel Grundlast (wegen der demnächst einziehenden WP) abzudecken. Also wäre viel Fläche gut. Wir haben noch eine ganze Nord/West Dachhälfte und eine halbe Süd-Ost.

Ich habe jedoch keinen Bock mehr auf Elektriker und komplizierte Anmeldungen, das war ein absolutes Drama 2021.

Bekommt man überhaupt eine zweite Anlage registriert? 1) als zweite netzparallele Anlage 2) als “Balkonsolar” zum Anschluss an den MPI?

Lädt der MPI über den GEN-Anschluss auch die Batterien oder schleift der den Strom über den SDM ins Hausnetz?

Wie würde man denn eine zweite netzparallele Anlage anschließen? Der SDM kommuniziert ja mit dem MPI, kann ja nicht noch mit einem zweiten Inverter kommunizieren?

Gibts da bereits realisierte Projekte zum Nachbauen?

Vg Stephan

Verfasser:
belzig
Zeit: 09.03.2026 13:07:34
1
3940696
Hinter einem Stromzähler kannst du nur ein Balkonkraftwerk oder eine richtige registrierte PV-Anlage betreiben.

Wenn du die installierte Leistung deiner PV-Anlage vergrößern willst, mußt du eine Erweiterung der bestehenden Anlage mit allem pipapo machen.

Verfasser:
OliverSo
Zeit: 09.03.2026 13:09:58
1
3940697
Man kann eine Steckersolaranlage = Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer bestehenden PV nachrüsten. Die Grenzdaten für ein BKW sind max. 800VA Wechselrichter und 2kWp Module. Akkus sind offiziell bei der Anlagenklasse gar nicht vorgesehen, und es hängt vom Netzbetreiber (und nicht vom Nachbarn) ab, ob dem das interessiert.

Allerdings gibts zwei Pferdefüße: der Strom des BKW wird nicht vergütet, und muß daher extra per Zähler erfasst werden, oder er wird pauschal geschätzt vom Ertrag der alten PV abgezogen.

Zum anderen gibt es inzwischen die Pflicht für Anlagen größer 7kWp für ein iMSys mit Steuerbarkeit der PV-Anlage. Es kann passieren, daß die neue Anlage diese Nachrüstung triggert. Da sollte man vorher beim Netzbetreiber nachfragen.

Oliver

Verfasser:
belzig
Zeit: 09.03.2026 13:33:20
0
3940702
Verfasser:
killing
Zeit: 10.03.2026 14:59:04
0
3940946
Zitat von OliverSo Beitrag anzeigen
Man kann eine Steckersolaranlage = Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer bestehenden PV nachrüsten. Die Grenzdaten für ein BKW sind max. 800VA Wechselrichter und 2kWp Module. Akkus sind offiziell bei der Anlagenklasse gar nicht vorgesehen, und es hängt vom Netzbetreiber (und nicht vom Nachbarn) ab,[...]


Moin,

was ist denn wenn ich das BKW als Nulleinspeisung hinter dem Zähler realisiere? Das kann dann doch dem NB egal sein, ich will ja gar keine Vergütung sondern den, zukünftig größeren, Hausstrombedarf decken.

Wir haben ja einen Zähler mit IR-Schnittstelle bekommen, da kann man meines Wissens sowas inzwischen einfach realisieren.

Allerdings sind die 2KWP ein Witz. Ich will ja gerade über die dunkle Zeit über viel Fläche dennoch Strom erzeugen. Da nützen mir 4 Module nüscht.

VG

Verfasser:
belzig
Zeit: 10.03.2026 15:06:40
2
3940952
Auch wenn du das BKW auf Nulleinspeisung einstellt, speist du dann ja proportional mehr über die große PV ein.

Ganz ehrlich, wenn keine Sonne scheint, helfen dir auch zusätzliche 8 oder 16 Module nichts.

Verfasser:
sh2807
Zeit: 10.03.2026 17:07:23
2
3940989
Zitat von killing Beitrag anzeigen
Zitat von OliverSo Beitrag anzeigen
[...]


Moin,

was ist denn wenn ich das BKW als Nulleinspeisung hinter dem Zähler realisiere? Das kann dann doch dem NB egal sein, ich will ja gar keine Vergütung sondern den, zukünftig größeren, Hausstrombedarf decken.

Wir haben ja einen Zähler mit IR-Schnittstelle[...]


Glaube nicht, dass Nulleinspeisung für das BKW akzeptiert wird. Du könntest die Nulleinspeisung ja auch deaktivieren ... Und lohnen wird sich das ganze eher nicht.

An den bestehenden WR darfst weitere Module auch nicht anschließen. Bzw. das darf der Elektriker nachdem der VNB das genehmigt hat und am Ende gibt's die Anmeldungen ...

Üblicherweise wird die Einspeisevergütung je kWh entsprechend den Modulleistungen gekürzt.
Bei 8,6kWp + 2kWp BKW also auf 8,6/10,6 = 81,1%.

Stattlich, weil du auch bei 2kW Modulleistung immer nur maximal 800W einspeisen darfst, was von der Einspeisung eher nur 1,6kWp entspricht.
Mit großem Akku auf der Haupt-PV sollte die gesamte Einspeisevergütung durch das BKW trotzdem etwas höher sein, weil von der Haupt-PV vielleicht nur 5MWh/Jahr eingespeist wurden und jetzt 1,6MWh/Jahr dazukommen. Wären dann 32% mehr eingespeister Strom zu 81,1% Vergütung. Am Ende 7% mehr ;)

Allerdings nur bei gleicher oder besserer Ausrichtung des BKW verglichen mit der Haupt-PV.
Auf dem NW-Dach hättest die selben Abschläge aber nur den halben Ertrag. Da wäre die gesamte Einspeisevergütung durch das BKW trotz höherer Einspeisemenge niedriger.
SW-Ausrichtung wäre eher noch sinnvoll, weil du damit zumindest den Akku schonst.

Für die Wärmepumpe kannst das ganze allerdings vergessen. November-Februar hast ca. 12% des Jahresertrags. Also 220kWh bei 2kWp. Nach SO vielleicht noch weniger, vor allem in Nebelregionen. Das lohnt sich selbst ohne Montagematerial, Kabel und Arbeitszeit frühestens nach 6 Jahren.
Blöderweise kommt grob die Hälfte des Winter-Ertrags an wenigen - oft zusammenhängenden - Sonnentagen. Je nach Verbrauch der WP bleibt noch was übrig und das schmälert den Nutzen des BKW nochmal.

Verfasser:
Weissnixx
Zeit: 11.03.2026 00:18:09
0
3941075
Zitat von killing Beitrag anzeigen
...Bekommt man überhaupt eine zweite Anlage registriert? 1) als zweite netzparallele Anlage 2) als “Balkonsolar” zum Anschluss an den MPI?...[...]


1. Anlage 01.2022, 2. Anlage 01.2024.

Bei der zweiten Anlage war das gleiche Procedre, wie bei der ersten, durchzuziehen.

Verfasser:
belzig
Zeit: 11.03.2026 08:26:12
0
3941122
Verfasser:
killing
Zeit: 11.03.2026 10:37:11
0
3941187
Zitat von belzig Beitrag anzeigen
Da kann sich nächstes Jahr noch was[...]


Ich denke das ist genau das was der nachbar gemeint hat. Wenn es denn so kommt.

Verfasser:
sh2807
Zeit: 11.03.2026 14:39:52
0
3941262
Zitat von belzig Beitrag anzeigen
Da kann sich nächstes Jahr noch was[...]


Mal sehen. Das hört sich für mich alles noch nicht rund an.

Ohne Einspeisevergütung werden die fest installierten Anlagen ganz erheblich an Rentabilität und damit Zubau verlieren.

Bleibt nur mehr Akku. Sinnvoll sind die privaten Akkus aber auf Ganze gesehen eher nicht.

Da wird dann weiter ab teilweise 7 oder 8 munter eingespeichert, obwohl insgesamt der Strom fehlt und vom Ausland eingekauft werden muss oder die Gaskraftwerke laufen. Mittags sind dann alle Akkus voll und das Netz kanns gar nicht aufnehmen. Da fehlen den privaten Akkubetreibern sinnvolle Prognosen und die Sicht auf das volkswirtschaftliche Ganze.

Und bei durchziehenden Wolken speichert die eine Seite vom Dorf ein und auf der anderen Seite kommt der Strom aus dem Akku. Umwandlungsverluste und geht auch auf die Lebensdauer der Akkus. Auch nicht grade ein effizienter Umgang mit Ressourcen.

Und wie das ganze mit Bestandsanlagen aussieht wird bestimmt noch spannend.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Einspeisevergütung nicht weiterhin gekürzt wird.
Und die in Rede stehenden 7kWp mit vereinfachter Anmeldung dürften auch eher nur gelten, wenn es bislang noch keine PV an dem Anschluss gibt. Aber das werden die nächsten Monate zeigen ...

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