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Datenschutzhinweise

BWWP und §14a
Verfasser:
Jens42
Zeit: 14.03.2026 19:59:21
0
3942075
Hallo,

wir sollen in ein paar Monaten ein imSys bekommen und ich frage mich gerade, ob mit Blick auf Steuerbarkeit und §14a eine BWWP dabei mit Splitklimageräten zusammengerechnet werden. Wir haben 2 Daikin Perfera mit je 2.5 kW max. Heizleistung und eine BWWP. Ohne den eh kaum genutzten Heizstab der BWWP sind wir unter den 4.2 kW, mit drüber. Wäre schick, wenn ich so Modul1 und ggf. Modul3 bekommen könnte ...

Kennt sich von Euch jemand damit aus? Zählen BWWP dazu oder nur die WP, die zum Heizen benutzt werden?

Danke, Jens

Verfasser:
Saibot
Zeit: 15.03.2026 06:19:21
0
3942107
https://www.bdew.de/energie/interaktives-tool-zu-14a-energiewirtschaftsgesetz-enwg/

Verfasser:
SebDob
Zeit: 15.03.2026 07:53:05
0
3942119
Wann wurde alles installiert?

"Heizleistung" interessiert niemanden. Die elektrische Anschlussleistung ist ausschlaggebend.

Weiterhin werden einzelne Geräte bis zu 2 Stück genannt.

Wenn deine Klimaanlagen also je über 4,2kw haben ist es interessant. Wenn deine WP elektrisch über 4,2kw hat, ist es interessant.
Wenn der Heizstab über 4,2kw hat, ist es interessant.

Dazu generell ab 1.1.2025 installiert...

Deinen 6kw Heizstab könntest du um 1 Phase erleichtern, dann bist du mit 4kw aus der Nummer raus. Bei 9kw um 2 Phasen.

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 15.03.2026 10:50:13
0
3942156
das Installationsdatum ist komplett unwichtig, da er FREIWILLIG in die Steuerbarkeit möchte, was jederzeit möglich ist sofern die sonstigen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit erfüllt sind. Die Teile, die er der Steuerbarkeit unterwirft, müssen dabei aber auch steuerbar sein dann.

Das Gesetz unterscheidet zumindest nicht nach Nutzung der Wärmepumpe, solange sie nicht für Prozesswärme genutzt wird. Eine BWWP sollte also auch drunter fallen. Es gibt aber unterschiedliche Interpretationen was das Zusammenfassen angeht. Manchmal heisst es nur die Geräte der gleichen Gruppe (also z.B. alle Wärmepumpen, nicht aber die Klimaanlagen, auch wenn sie heizen können oder gar dafür genutzt werden, und auch nicht die Wallboxen etc.) werden zusammengerechnet, und jede Gruppe für sich wird erst steuerpflichtig wenn sie 4,2kW überschreitet, andere sagen alles Gruppen zählen zusammen.
Ganz klar ist aber vor allem: alle Geräte müssen auch beim VNB angemeldet sein

Verfasser:
Jens42
Zeit: 15.03.2026 16:42:20
0
3942304
Zitat von SebDob Beitrag anzeigen
Wann wurde alles installiert?

"Heizleistung" interessiert niemanden. Die elektrische Anschlussleistung ist ausschlaggebend.

Weiterhin werden einzelne Geräte bis zu 2 Stück genannt.

Wenn deine Klimaanlagen also je über 4,2kw haben ist es interessant.[...]


Mein Kenntnisstand ist, daß die Geräte einer Gruppe jeweils zusammengerechnet werden. Ist das dem Netzbetreiber überlassen, daß das ggf. verschieden ist? Würde bei mir wie gesagt nur was werden, wenn die beiden Splitklima mit wohl 1350 Watt Anschlußleistung (die bei uns inzwischen den ersten Winter als alleinige Heizung fungiert haben) und die BWWP mit ihrem 2 kW Heizstab zusammengerechnet werden.

Verfasser:
Jens42
Zeit: 15.03.2026 16:46:03
0
3942308
Zitat von Gnampf Beitrag anzeigen
das Installationsdatum ist komplett unwichtig, da er FREIWILLIG in die Steuerbarkeit möchte, was jederzeit möglich ist sofern die sonstigen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit erfüllt sind. Die Teile, die er der Steuerbarkeit unterwirft, müssen dabei aber auch steuerbar sein[...]


Was für ein Spaß ;-) Neben den LLWPs und BWWP hab ich noch eine PV Anlage mit 14 kWh Akku, maximale Ladeleistung aus dem Netz sind da 3500 Watt. Muß ich mich wohl lokal schlau machen ... Bisher sind die WPs nicht gemeldet, aber könnte ich natürlich nachholen. LLWPs letzten Februar, BWWP letzten August installiert.

Verfasser:
Anbau78
Zeit: 15.03.2026 16:46:21
0
3942310
Die Daikin wird vermutlich niemals mehr als etwa 2 kW ziehen. Bleibt also selbst bei 4,2 kW Limit mehr als genug für die BWWP. Die 4,2 kW Grenze können die Geräte auch gemeinsam nur mit größter Mühe (und Heizstabeinsatz der BWWP) erreichen.

Verfasser:
Jens42
Zeit: 16.03.2026 14:07:49
0
3942585
Zitat von Anbau78 Beitrag anzeigen
Die Daikin wird vermutlich niemals mehr als etwa 2 kW ziehen. Bleibt also selbst bei 4,2 kW Limit mehr als genug für die BWWP. Die 4,2 kW Grenze können die Geräte auch gemeinsam nur mit größter Mühe (und Heizstabeinsatz der BWWP) erreichen.


Ist klar, hab ich ja oben selber geschrieben. Mich würde es halt reizen, die Vergünstigungen von 14a nutzen zu können, wenn ich dafür nur einen Heizstab abschaltbar machen muß, den ich ohnehin nicht einsetze.

Verfasser:
BoomChocoPopp
Zeit: 16.03.2026 14:45:04
0
3942593
Frage doch bei deinem Netzbetreiber nach. Vielleicht ist einer da, dieser dich aufklären kann, wie man das Formular richtig ausfüllt und ob die Bedingungen passen.

Es muss sowieso ein Elektriker machen/anmelden, dieser sich damit auch auskennt.

Sobald aber iMsys eingebaut ist, wirst Du zur Kasse gebeten.

Ob Du diese ~100€/Jahr so einfach bekommst?
Ich bin seit drei Monaten dran. Bisher hat mein NB den Stromanbieter noch nicht informiert.

Ich würde Bestandschutz nicht ohne weiteres riskieren und in iMsys Zwang geraten.

Wenn Du aber sowieso iMSys bekommst (PV,WB), dann würde ich gleich anmelden und hoffen, dass es reibungslos abläuft. Da riskierst Du nichts.

Verfasser:
Jens42
Zeit: 16.03.2026 17:38:41
0
3942647
Zitat von BoomChocoPopp Beitrag anzeigen
Frage doch bei deinem Netzbetreiber nach. ...
Wenn Du aber sowieso iMSys bekommst (PV,WB), dann würde ich gleich anmelden und hoffen, dass es reibungslos abläuft. Da riskierst Du nichts.


Werde dann mal die Tage anrufen. WB hab ich nicht, dann wäre es ja ne klare Sache, lediglich PV und Akku seit zwei Jahren, allerdings unter den 4.2 kW maximaler Ladeleistung. Wenn es dumm läuft, darf ich dann 100 Euro extra für was zahlen, wo ich nichts von habe (dyn Strompreise und variables Netzentgeld kann man sich ja auch in die Haare schmiern)?

Verfasser:
Effizient
Zeit: 20.03.2026 06:41:55
0
3943705
bwp fällt nicht unter ENWG

Verfasser:
MartinP1
Zeit: 20.03.2026 07:20:30
0
3943710
Wenn die Klimageräte jeweils 1,35 kW Anschlussleistung haben, kommt es darauf an, ob die BWWP inklusive Heizstab mehr oder weniger als 1,5 kW Anschlussleistung hat.
Wenn die Gesamtleistung geringer ist, kannst Du die Regelung bzgl. reduzierter Netzentgelte meiner Meinung nach nicht in Anspruch nehmen.
Für die Drosselung auf unter 4,2 kW könnte man alleine die BWWP abschalten, bei entsprechend geringer maximaler BWWP Konpressorleistung reichte ggfs auch das Sperren des Heizstabes.

Verfasser:
Effizient
Zeit: 20.03.2026 10:01:32
0
3943763
Zitat von Jens42 Beitrag anzeigen
Zitat von Anbau78 Beitrag anzeigen
[...]


Ist klar, hab ich ja oben selber geschrieben. Mich würde es halt reizen, die Vergünstigungen von 14a nutzen zu können, wenn ich dafür nur einen Heizstab abschaltbar machen muß, den ich ohnehin nicht einsetze.


Man muss nichts machen.
Man muss nur die Einhaltung wenn es passiert sicherstellen, wie ist egal.
Wenn der Heizstab nie eingeschaltet wird fertig.
Wenn die Chance besteht das doch, er aber nicht angeschlossen ist fertig.
Wenn man die Nutzungsoption erhalten möchte und automatisiert unterbricht gem. 14a auch gut.

Verfasser:
Mark1234
Zeit: 20.03.2026 10:45:53
0
3943778
Abgesehen davon dass das keiner kontrollieren kann, kann man den Heizstab üblicher Weise schon softwareseitig ausschalten... Bei meiner ist sogar am Heizstab dirket noch n Schalter dran.

Verfasser:
Effizient
Zeit: 20.03.2026 12:06:09
0
3943813
Zitat von Mark1234 Beitrag anzeigen
Abgesehen davon dass das keiner kontrollieren kann, kann man den Heizstab üblicher Weise schon softwareseitig ausschalten... Bei meiner ist sogar am Heizstab dirket noch n Schalter dran.


nein, das ist nicht korrekt, die Einhaltung 14a wird überwacht werden
der nachweis gelingt über das smartmeter, da verbrauchsdaten im 15 minutentakt erfasst werden
ENWG sieht strafen für verstöße vor...
big brother is watching

Verfasser:
SebDob
Zeit: 20.03.2026 22:16:26
0
3943923
Ich bin auch gespannt. Theoretisch müsste ich 152€ bekommen für die mögliche dimmbarkeit…

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 21.03.2026 06:15:26
0
3943943
Naja, sind wir mal realistisch.
Der Netzbetreiber bekommt einen 15 Minuten Wert als Momentaufnahme.

Diese beinhaltet die Zählerstande und die gerade aktuellen Echtheitwerte zum Moment der Übertragung.

Der Netzbetreiber kann aus diesen Werten unmöglich verbindlich ableiten ob die WP dann wirklich auf 4,2 KW gedrosselt wurde. Oder ob die WB auf 4, 2 KW gedrosselt wurde.

Er kann es jedoch sehr gut schätzen ob die Leistung gedrosselt wurde.
Insbesondere wenn in den Stunden zuvor ein sehr Konstanter Bezug stattgefunden hat.

Nur ob ich dann meine Sauna mit 9 KW einschalte oder den Schmoorbrsten rein werfe oder in der Werkstatt die Drehbank anwerfen kann er nicht sehen.
Aber eine Konstante Last wie Wallbox kann man damit schon schätzen aber sicher nicjt so verbindlich und daraus abzuleiten das man ein Bußgeld verhängen könnte.

Da es aber bis heute noch keinen einzigen Schaltvorgang nach 14a in Deutschland gegeben hat ist die Diskussion sowieso....

Grüße

Verfasser:
SebDob
Zeit: 21.03.2026 07:02:03
0
3943948
Wieviele Verbraucher größer 4,2kw hast du denn?? Die Sauna läuft wahrscheinlich auch nicht täglich. Was nimmt die drehbank?? Wirklich 4kw?? Eher nicht! Ein Backofen ist heutzutage mit Schukostecker… eine wp Größer 4,2kw befeuert ein Schloss oder man hat keine Fenster

Meine pv 14kw einspeisen statt 11kw erlaubt fällt auf. 11kw WB fällt ebenso auf.

Was bis jetzt nicht geschalten wurde schließt die Möglichkeit der Zukunft ja nicht aus.

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 21.03.2026 07:34:37
0
3943957
Ich wollte damit verdeutlichen das ein 15 Minuten Wert nicht dazu taugt zu bemessen ob die EMS des Kunden aktiv ist oder nicht.

Wenn man zuhause ist ändert sich der Strombezug minütlich im Haus.
Und wenn man alle 15 min einen aktuellen Wert erhält plus den Zählerstand kann man daraus sicher nicht ermitteln ob die Wärmepumpe nun 1 kw weniger verbraucht hat weil sie keine 5,2 sondern nur noch 4,2 kw zieht!
(Die Drehbank hat nen Stecker und max nur 1,2 kw. )

Bei einer Wallbox kann man ggf etwas genauer feststellen ob sie von 11kw auf 4,2 runter gedrosselt hat. Aber ob es wirklich 4,2 sind kann der Netzbetreiber aus den Werten auch nicht sehen.

Macht euch nicht verrückt.
Das Gesetz wurde gemacht um eine Drohkulisse zu erzeugen die den Netzausbau beschleunigen soll. Mehr nicht.
Der Aufwand zu schalten und dann entsprechend innerhalb von 24 Monaten den Ausbau ausgeführt zu haben ist groß.

Und was die Gleichzeitigeit angeht.

Schau ins Gesetz rein. Dort steht un welche Geräte es sich handelt.
Eine BWWP erzeugt Primär keine Raumwärme und ist deshalb nicht 14a zuzuordnen. Genauso wie eine Sauna und zB große Gegenstrompumpe vom Pool.

Bei Summen aller steuerbare Verbaucher über 11 kw kommt die Berechnungsformel zum Zuge.

Meiner Meinung nach hast du mit deinen Geräten keinen Anspruch auf Modul 1.
Wenn du das unbedingt haben möchtest dann bau dir eine Wallbox für 300 Euro an und melde die an.
Die brauchst du in ein paar Jahren vielleicht ja eh.


Grüße

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