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Datenschutzhinweise

HILFE! Leistungsbereich WP
Verfasser:
BobDerWuehler
Zeit: 16.03.2026 20:46:04
0
3942707
Hallo Leute.

Wie alle modetrnen WP's kann auch meine ihre Leistung modulieren.
Jedoch hätte ich dazu eine Verständnisfrage.
Der untere Leistungsbereich meiner WP ist fast genauso groß, wie meine Heizlast/Anforderungen meiner Bude. Die WP müsste eigentlich 3 Nummern kleiner sein.
Meine Frage ist. Was passiert denn wenn es draußen wärmer wird und der Wärmebedarf sinkt. Kann sie diesen Bereich dann überhaupt bedienen bzw. soweit runtermodulieren? Das kann doch garnicht funktionieren!?

VG

Verfasser:
smoker59
Zeit: 16.03.2026 21:06:16
0
3942710
Um welche Wärmepumpe ( Hersteller und genaue Typenbezeichnung) geht es?

Verfasser:
Geisha2021
Zeit: 16.03.2026 21:25:39
0
3942716
Zitat von BobDerWuehler Beitrag anzeigen
Hallo Leute.

Wie alle modetrnen WP's kann auch meine ihre Leistung modulieren.
Jedoch hätte ich dazu eine Verständnisfrage.
Der untere Leistungsbereich meiner WP ist fast genauso groß, wie meine Heizlast/Anforderungen meiner Bude. Die WP müsste eigentlich 3 Nummern kleiner[...]


Sie taktet dann oft da sie die Wärme nicht los wird.
Meine taktet auch ab ca. 9°C AT (7 kW Jeisha). Bei Sonne schalte ich sie dann ganz aus. Ohne Sonne bekommt sie eine Zwangspause von 1h verordnet (Heishamon Rule).bis sie wieder angeht.

Verfasser:
BobDerWuehler
Zeit: 16.03.2026 21:33:07
0
3942721
Es ist eine Vitocal 222-S AWB-T-E-AC 221.C09
Die soll nun durch einen 200L Pufferspeicher erweitert werden.

Verfasser:
smoker59
Zeit: 16.03.2026 21:58:05
1
3942728
Wenn ich das Datenblatt richtig lese dann moduliert sie bei A2/W35 von 4,4 bis 9,5 kW, bei A7/W35 von 5 bis 11,6 kW.
https://media.selfio.de/downloads/pdf/Datenblatt-Vitocal-222-S.pdf
Sinkt der Wärmebedarf des Hauses unter die o.g. Mindestleistung dann fängt sie an zu takten.

Verfasser:
BobDerWuehler
Zeit: 16.03.2026 22:11:26
0
3942730
Meine Heizlast beträgt 5,3 KW. Wird denn dieser Puffer großartig was verändern?

Verfasser:
DMS20
Zeit: 16.03.2026 22:16:14
3
3942734
Zitat von BobDerWuehler Beitrag anzeigen
Es ist eine Vitocal 222-S AWB-T-E-AC 221.C09
Die soll nun durch einen 200L Pufferspeicher erweitert werden.
Und was soll das bringen?

Lass' dir das vom HB, der dir das verkaufen will, doch 'mal vorrechnen.

Damit du seinen Berechnungen folgen kannst:

Pro Kelvin Temperaturdifferenz passen in so einen 200l-Speicher im theoretischen Optimalfall 0,23kWh, in der Praxis also nennenswert weniger.
Deine WP moduliert bis ca. 5kW herunter. Pro Kelvin Pufferspeicheraufwärmung braucht sie daher knapp drei Minuten.
Da es nicht sinnvoll ist (Effizienz) einen Speicher nennenswert über die Soll-VL-T hinaus aufzuheizen, ist so ein Puffer daher kaum einmal sinnvoll.
Zusätzlich muss dann meistens noch eine zweite Pumpe installiert werden (zusätzlicher Stromverbrauch) und die Abgleicherei der Volumenströme macht auch nur Ärger und senkt die Gesamteffizienz.

Wenn deine WP auf eine FBH arbeitet, nutze lieber die Tonnen an Estrich als Wärmespeicher und experimentiere mit der Hysterese und/oder Sperrzeiten und/oder GradMinuten-Bilanzierungen, um Taktanzahl und -dauer einzuhegen.

Welche Art Puffer will der HB denn verbauen (Parallel, Parallel-Stich, Reihenrücklauf. ...)?

Verfasser:
BobDerWuehler
Zeit: 16.03.2026 22:55:32
0
3942745
Zitat von DMS20 Beitrag anzeigen
Welche Art Puffer will der HB denn verbauen (Parallel, Parallel-Stich, Reihenrücklauf. ...)?


Das weiß ich nicht. Modell Vitocell 100-W
SVWA 200 L.
Das ganze ist seit fast 3 Jahren vor Gericht und der Gutachter will von Anfang an einen Pufferspeicher einbauen lassen. Die WP hat einen Mindestvolumenstrom von 1400L/h. Meine FBH hat einen Massenstrom von 590L/h, aber nur wenn alle Ventile voll aufgedreht sind. Und genau das ist seit etwa drei Jahren der Fall, damit die Anlage sich nicht tottaktet. Die passendere WP wäre die C06 gewesen mit einem Mindestvolumenstrom von 700L/h. Aber auch in diesem Fall würde er einen Pufferspeicher einbauen.
Den Massenstrom hat er, aus der Heizlast(4.832KW(ohne WW)) ermittelt.
Dabei kommt er auf eine Wassermenge von 590L/h, die im Auslegungsfall
durch die Rohrleitung zur Fußbodenheizung fließen müssen.

Mir gehen langsam die Ideen aus. Komme mir so hilflos vor.

Verfasser:
BobDerWuehler
Zeit: 16.03.2026 23:24:24
0
3942755
Ich muss bis Ende dieser woche diesem Vorhaben über meinen Anwalt widersprechen und einigermaßen plausibel darlegen, warum das Unsinn mit dem Puffer ist. Ich habe keinerlei Berechnungen seitens des Gutachters gesehen. Er behauptet einfach, dass es mit einem 200L Puffer getan ist. Auch wenn ich einen neue Anlage mit nur 700L/h Mindestvolumenstrom bekomme, brauche ich diesen Pufferspeicher.
Ich werde dem Anwalt zusätzlich sagen, dass er die Klage erweitet auf einen Austausch besteht. D.d., dass ich eine Anlage bekomme, die auch zu meinem Bedarf passt.

Verfasser:
BobDerWuehler
Zeit: 16.03.2026 23:34:28
0
3942759
Als Temperaturdifferenz zur Berechnung des Massenstroms hat er 7K angenommen. Quasi als übliche Temperaturdifferenz von 7 K zwischen Vor- und Rücklauf.

Verfasser:
smoker59
Zeit: 16.03.2026 23:50:28
1
3942763
Wer hat den den Gutachter bestellt?
Das Gericht oder etwa der HB/ die Gegenseite?

Und wenn der Gutachter schon "von Anfang an" meint, dass es mit einem Puffer getan wäre warum wurde dann kein Gegengutachten beauftragt? Das wäre nämlich eine Option gewesen die man jetzt dringend bräuchte ...

Verfasser:
BobDerWuehler
Zeit: 16.03.2026 23:58:19
0
3942768
Das Gericht hat diesen Gutachter beauftragt. Ich hatte vorher ein Gutachten erstellen lassen. Dieses wurde vor Gericht jedoch nicht so übernommen, da Verdacht auf Beffangenheit. Krass, oder?

Die Gutachten sind teilweise fehlerhaft. Hier mal ein Beispiel.
Meine Anlage ist eine Vitocal 222-S AWBT-E-AC 221.C09.
(A–7/W35) ==> 8,35KW
Er schreibt jedoch in seinem Gutachten:
(A–7/W35) ==> 10,09KW(das sind die Werte einer C10)
Daraus ermittelt er dann den nötigen Speicher:

.... maximale Heizleistung mit 10,09 kW bei -7°C und
einer Vorlauftemperatur von 35°C an.
Berechnung nach VDI 4645: 10 kW * 20 L = 200 Liter
Berechnung nach DIN EN 15450: 10 kW * 12 - 35 L = 120 - 350 Liter
Folglich müsste der Pufferspeicher ein Volumen von 200 Litern aufweisen.

Was soll das?

Verfasser:
BobDerWuehler
Zeit: 17.03.2026 14:58:51
0
3942927
Hallo Herrschaften. Ich bin es wieder. Habe die ganze Nacht nicht geschlafen, weil mir der ganze Mist durch den Kopf geht. Ich kann mir nach wie vor nicht vorstellen, dass das mit einem 200L funktionieren soll. Genauso, wie @DMS20 geschrieben hat.
Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, dieses Vorhaben von einem anderen Gutachter überprüfen zu lassen. Könnte den aktuellen Sachverhalt demjenigen vorlegen, der damals vor Klagerhebung das Privatgutachten erstellt hat. Jener schrieb damals, dass man die Anlage um einen Pufferspeicher erweitern könnte um das Problem in den Griff zu bekommen. Jedoch sprach er von min. 500L und nicht wie der Gerichtsgutachter von 200L.

Mir gehen die Ideen aus.

Verfasser:
cmuesei
Zeit: 17.03.2026 15:24:45
1
3942938
Ein Puffer bringt keinen Vorteil, wenn dann müssten es mehrere Tausend Liter sein.
Vermutlich steckt der HB mit dem Gutachter unter einer Decke oder wird geschmiert.
Wenn deine Hütte tatsächlich nur 5 kW Heizlast hat, hilft nur der Austausch der WP in eine passende Größe. Das will der HB vermeiden, da er sonst auf den Kosten sitzen bleibt und der Einbau eines unnötigen Puffers für ihn die günstigste Lösung ist.
Du solltest abschätzen, was die h ein weiterer Gutachter nebst zu ertragen dem Ärger kostet, oder es billiger wird mit einem kompetenten HB einen Austausch anzuschieben. Die übrige WP kannst du vielleicht verkaufen.
Wenn der HB schon bei der WP geplatzt hat, würde ich auch alle weiteren Komponenten und die Hydraulik auf Tauglichkeit prüfen.

Verfasser:
BobDerWuehler
Zeit: 17.03.2026 15:42:12
0
3942945
Das Problem ist, dass wie vorher erwähnt, der außergerichtliche Gutachter damals einen Umbau vorgeschlagen hatte. Nur eben mit 500L. Klar, dass das Gericht nun die kostengünstigere Variante für den HB verfolgt.
Ein weiteres Problem ist ja, dass die bisherigen Kosten meine RechtsVers. nicht übernimmt, da Neubau. Musste bislang alles selbst vorstrecken.

Verfasser:
cmuesei
Zeit: 17.03.2026 15:57:39
0
3942950
Umso mehr würde ich darüber nachdenken, ob es einfacher und günstiger wird andere Wege zu gehen. Eine passende WP zw.5 und 7 kW bekommt man z.B. Recht günstig inzwischen, wenn man nicht auf das topaktuelle Gerät schaut.
Man kann auch versuchen mit der verbauten Anlage klar zu kommen, dazu müsste man aber deutlich mehr über deine Hütte und die WP- Anlage wissen.
Uns wurde bei knapp 8kW Heizlast eine 12,5er angedreht, war anfangs katastrophal, inzwischen habe ich vieles verändert und Dank Hilfe aus dem Forum auch gelernt wie man Wärme pumpt.
Einen idealen Betriebszustand bekommt man nicht hin, aber wir sind doch jetzt sehr zufrieden.

Verfasser:
smoker59
Zeit: 17.03.2026 16:26:09
1
3942959
Zitat von cmuesei Beitrag anzeigen
Ein Puffer bringt keinen Vorteil...

Aus der Sicht des Gutachters schon denn er entkoppelt die Volumenströme. Dann kann der TS an den Ventilen drehen wie er möchte ( obwohl das ja bekanntlich die falsche Vorgehensweise ist) und den Volumenstrom der WP trotzdem nicht abwürgen.

Großartig speichern kann ein Puffer aber nichts wie du ja schon richtig angemerkt hast. Und deshalb wird Einbau am Takten auch nichts ändern....

Zitat:" ....aber nur wenn alle Ventile voll aufgedreht sind."
Daran ist ja nichts falsch.
Im Gegenteil, auch bei einer zur Heizlast passend ausgelegten Wärmepumpe sollten möglichst alle Ventile so weit wie möglich offen sein. Denn geregelt wird über die Heizkurve, nicht über die Ventile. Die sind nur für den hydraulischen/ thermischen Abgleich da und sollten nur so weit eingedrosselt werden wie unbedingt nötig.

Scheint ein besonders tragischer Fall zu sein wo vieles zusammen kommt:

1. Der TS hat keine Ahnung und hat sich auf den HB verlassen.
2. Der HB hat wie immer nach Schema F gebaut und kräftig überdimensioniert.
3. Der Anwalt des TS hat keine Ahnung und hat die Klage vermutlich auch noch falsch formuliert denn daß die überdimensionierte Wärmepumpe takten wird scheint für beide Gutachter kein Thema zu sein.
4. Beide Gutachter schlagen einen Puffer vor der zwar die Volumströme geregelt bekommen kann aber an der Überdimensionierung und dem daraus folgenden Takten nichts ändern wird.

Verfasser:
cmuesei
Zeit: 17.03.2026 16:51:42
0
3942968
Eben vor diesen Fragen stand ich nach Einbau der WP ebenfalls, war damals aber schon vor GA, EB und auch Klage gegen den Hersteller gewarnt worden.
Deshalb ja meine Empfehlung genau zu überlegen wie man weiter macht.
Entscheiden muss der TS das selber🤷
Gibt er auf, käme leider wieder ein inkompetenter HB mit einem Lächeln davon.

Verfasser:
Chaot
Zeit: 17.03.2026 19:40:56
0
3943028
Vielleicht könnte der TS versuchen, eine Empfehlung vom Hersteller einholen. "Habe Heizlast 5kW....welche WP-Modelle wären geeignet...ich tendiere zu der Vitocal222S-... weil die WP dann auch im Winter sehr leise ist...". Vielleicht kriegt er ein gepfeffertes Contra und kann das vor Gericht vorlegen.

Verfasser:
cmuesei
Zeit: 18.03.2026 08:49:14
0
3943172
Zitat von Chaot Beitrag anzeigen
Vielleicht könnte der TS versuchen, eine Empfehlung vom Hersteller einholen. "Habe Heizlast 5kW....welche WP-Modelle wären geeignet...ich tendiere zu der Vitocal222S-... weil die WP dann auch im Winter sehr leise ist...". Vielleicht kriegt er ein gepfeffertes Contra und kann das vor Gericht[...]


Das hatte ich damals bei Vaillant versucht, ohne jeglichen Erfolg und das obwohl die Planung der Anlage direkt von Vaillant kam.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!!

Verfasser: Frank_Pantry
Beitrag entfernt. Grund: Werbung (siehe Forumsregeln)
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