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Fernauslesbare WMZ und Wasserzähler
Verfasser:
Gelöschter Nutzer
Zeit: 19.03.2026 14:02:14
0
3943558
Zitat von Mastermind1 Beitrag anzeigen

DSGVO konform da keine Cloud-Pflicht, da lokaler Datenspeicher.

Auch die Cloud kann DSGVO konform sein, du musst die Betroffenen nur informieren was gemacht wird.

Verfasser:
Tom Bombadil
Zeit: 19.03.2026 15:18:33
5
3943580
Zitat von Raubfisch Beitrag anzeigen
Auch die Cloud kann DSGVO konform sein, du musst die Betroffenen nur informieren was gemacht wird.


Zustimmung. Aber ich verstehe diese ganze Scheindebatte um die DSGVO und eine angebliche Cloud-/Portalpflicht in diesem konkreten Fall nicht (Eigentümer bewohnt einen Teil des Mietobjektes selbst, regelt alle Mietangelegenheiten eigenständig, die Mieter sind seine direkten Nachbarn). Das geht am angefragten Thema komplett vorbei.

Der Eigentümer verfügt heute schon über reichlich personenbezogene Daten der Mieter, mit denen er DSGVO-konform umgehen muss - Angaben im Mietvertrag, Mieter-Auskunftsbogen (bis hin zu Gehaltsabrechnungen, Kontoverbindung, Bank-/Bonitätsauskünften), Angaben im Übergabeprotokoll, Betriebskostenabrechungen, Zahlungseingänge und vieles andere mehr. Für einen Großteil dieser Daten gelten gesetzliche Nachweis- und Mindestaufbewahrungsfristen, da vertrags- und/oder abrechnungsrelevant - er MUSS diese Daten also speichern, und das heutzutage DSGVO-konform.

Er ist hier klar in der Verantwortung und Haftung - und diese kann er nicht zu 100% an einen beauftragten Dritten auslagern (so nach dem Motto: "Liebes Amt, diese Daten hab ich gar nicht, frag mal bei der ISTA!").

Wenn jetzt noch ein paar 'Mickymaus-Daten' lokal auf dem heimischen Laptop dazukommen (monatliche Verbräuche: lokal per Funk ausgelesen, lokal gespeichert und lokal verarbeitet/aufbereitet) - so what? Es findet hier nicht einmal eine Datenübermittlung an Dritte, geschweige denn eine Auftragsverarbeitung statt - ergo: kein zusätzlicher AV-Vertrag notwendig.

Wenn ein (ex)Mieter Dir als Vermieter einen beipulen will, dann findet er erfahrungsgemäß ganz andere und für ihn lohnendere Wege, als sich über die irgendwelche monatlichen Verbrauchsinformation zu beklagen (rückwirkende Mietminderung, rückwirkendes Anzweifeln von Abrechnungen etc etc).

/tom

Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 20.03.2026 12:28:52
0
3943819
Jo, da werden dicke Bewerbungsmappen incl. aller persönlichen Lebensumstände bei der Wohnungssuche ungefragt und ohne Datenschutzerklärng abgeliefert, aber ob der Wärmezähler x,3 oder x,4 kWh anzeigt, das bringt einen in den Knast.

Verfasser:
woodi
Zeit: 26.03.2026 10:52:25
0
3945352
Hallo,
sorry, dass ich diesen Thread nochmals hervorhole.

Ich lasse die DSGVO mal weg, aber wie sind diese Punkte für einen einfachen Vermieter mit einer vermieteten Wohnung sinnvoll zu erfüllen?

Auszug:
3. einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie.

1. Informationen über

a) den Anteil der eingesetzten Energieträger und bei Nutzern, die mit Fernwärme aus Fernwärmesystemen versorgt werden, auch über die damit verbundenen jährlichen Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes, bei Fernwärmesystemen mit einer thermischen Gesamtleistung unter 20 Megawatt jedoch erst ab dem 1. Januar 2022,
b) die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle,
c) die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung, sowie für die Ablesung und Abrechnung,
usw.


Wenn ich das richtig verfolgt habe, soll damit ein Spareffekt erzeugt werden.
Nur mal so:
Viele Mieter können mit Mega-/Kilowattstunden als Wärme überhaupt nichts anfangen.
Ein Vergleich mit dem Vorjahresmonat - was soll der bringen?
War der Monat genauso warm/kalt, Urlaub, Besuch, etc.
Was soll eine genormte Wohnung oder genormtes Nutzerverhalten bringen - viele sind froh eine bezahlbare Wohnung zu haben, genormt oder nicht.
Angenommen am Ende des Jahres ist der Verbrauch ähnlich, die Nebenkostenabrechnung jedoch erheblich höher. Da muss man ggf. wieder erklären, dass die Energieträger nicht mehr das Gleiche kosten.
Ich habe sogar schon einen Heizungsmonteur zur Miete gehabt, der nicht wusste dass Thermostatventile eine Frostschutzfunktion haben (Dauerlüftung im Winter).

Danke im Voraus.
Gruß
woodi

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