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31.03.2026 15:37:23 |
Moin, die erste Reparatur ist fehlgeschlagen. Termin für zweiten Versuch steht. Frage: Muß ich den Stundenzettel für den 2. Versuch unterschreiben? Ich möchte vermeiden, daß mir diese Stunden auch noch in Rechnung gestellt werden. Oder kann ich auf den Stundenzettel einen "Ausschlußvermerk" schreiben? Danke im voraus.
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31.03.2026 15:41:30 |
Null Informationsgehalt - daher null antwortmöglichkeiten.
Um was geht es? repariertes Produkt vom Handwerker ja / nein? Produkt noch in Gewährleistung durch den Handwerker? Was war die Reparatur und was geht noch nicht (selbe Ursache vs. Folgefehler)?
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31.03.2026 16:02:35 |
Wer hat es denn kaputt gemacht ?
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31.03.2026 16:17:27 |
Üblicherweise gilt, "wer bestellt der zahlt"!
Unterschieden wird dabei nur ob es eine Gewärleistungsreparatur ist oder eine Reparatur / Störungsbehebung an einer Anlage welche schon ausserhalb eines Gewährleistungszeitraums ist.
Nicht alles ist sofort klar und eindeutig ersichtlich, schlimm sind sogenannte "Wackelkontaktfehler" nach der Methode geht, geht nicht und geht dann doch wieder!
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31.03.2026 16:34:57 |
Zitat von Lavsky  Moin, die erste Reparatur ist fehlgeschlagen. Termin für zweiten Versuch steht. Frage: Muß ich den Stundenzettel für den 2. Versuch unterschreiben? Ich möchte vermeiden, daß mir diese Stunden auch noch in Rechnung gestellt werden. Oder kann ich auf den[...] Der Reparateur kann dich kaum zwingen den Stundenzettel zu unterschreiben. Wenn er nicht gehen will kannst ihm auch Hausverbot erteilen und ihn ggf. durch die Polizei entfernen lassen. Auf dem Stundenzettel kannst du auch vermerken was du willst. Ob das klug ist ist was anderes... Der Handwerker wird seine Zeit auch anderweitig zu dokumentieren wissen. Nicht jeden Fehler kann man auf Anhieb finden und erst mal das wahrscheinlichste (und einfache) zu probieren ist fallweise passend (zumindest dann, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist und der Aufwand für die Vorabklärung an die einfache Reparatur ranreicht).
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31.03.2026 16:52:57 |
Wer sagt denn daß eine Reparatur im ersten Anlauf klappen muß? Richtig keiner. Im Bereich SHK gibt es oft für den gleichen Defekt mehrere Ursachen. Vieles kann man weder sehen noch messen. Da starten man mit der wahrscheinlichen Ursache. Schwer wird die Suche bei sporadischen Fehlern. Da kann man Glück haben und er tritt auf - oder Pech und der Fehler kommt erst nach Stunden oder Tagen wieder.
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31.03.2026 16:58:57 |
Wenn der Handwerker eine richtige und fachgerechte Diagnose gemacht hat, dann sollte im "Normalfall" der Fehler klar sein.
Natürlich kommt es vor, das mehrere Bauteile kaputt sind und dann muss er halt nochmal wieder kommen oder Dinge kaputt gehen die messtechnisch im Feld nicht zu ermitteln sind. Das würde ich mir dann aber schon begründen lassen...
Problematisch ist es natürlich wenn Fehler nur sporadisch auftauchen.
Nur um dazu was sagen zu können müsste man schon detaillierter Wissen worum es geht...
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31.03.2026 17:51:30 |
Da die Angelegenheit in der Schwebe ist, will ich nicht unbedingt ins Detail gehen.
Die vielen verschiedenen Antworten zeigen aber mal wieder - es gibt kein "entweder oder" und will es dabei belassen.
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| | Zeit:
01.04.2026 08:34:25 |
Nur als Beispiel, da ne Beschreibung was bei dir los ist fehlt: Bei ner älteren Therme kommt eine klare, eindeutige Störmeldung beim Ausfall. Dieser Ausfall kommt aber nicht immer. So fängt man mit der Ursache an, die einfach und preiswert ist, zB Elektrodentausch. Aber die Störung kommt wieder, am nä. Tag. Da der Wert der Elektrode gut ist, tauscht man die überwachende Platine. Am nä Tag wieder Störung. Nun ist die Hauptplatine an der Reihe. Damit ist meist die Anlage wieder OK - aber in einigen Fällen gehts weiter, weil die Gasarmatur ein Problem hat. Messen / Testen geht da bei keinem Bauteil, das geht nur über Bauteilerneuerung.
Das war das Beispiel Therme, aber das lässt sich so auf viele andere Geräte übertragen. Eine Fehleranzeige heisst nicht, daß der Fehler dadurch klar ist und schnell zu beheben ist. Man muß ducrchaus noch suchen.
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01.04.2026 20:23:27 |
Theoretisch geht das schon, ist aber wohl im HSK Gewerk nicht üblich.
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02.04.2026 12:05:17 |
Bist wohl nicht im Störungseinsatz unterwegs ???
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Verfasser: HR | Zeit:
02.04.2026 17:49:00 |
Hallo,
Das sind die Beiträge die jeder liebt. Eine Frage stellen dir nur mit der Glaskugel beantwortet werden kann und dann auf Rückfragen nicht antworten!
Eventuell wurde so auch die Reparaturanfrage gestellt und der Kollege muss deshalb nochmals kommen.
...... oh hab ich ganz vergessen zu sagen., können sie auch noch..... usw......
So blieb evtl. der 7,5 Tonner mit allen gängigen Teilen zu Hause.
Mein bedauern hält sich in Grenzen.
Gruß von HR der gerade auf der Suche nach Glaskugelreiniger ist....
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| | Zeit:
02.04.2026 17:58:55 |
Zitat von Mark1234  Theoretisch geht das schon, ist aber wohl im HSK Gewerk nicht üblich. Theoretisch lassen sich sicher alle einzelnen Teile zu 100% prüfen. Dazu sind aber Prüfstände und Prüfanweisungen nötig, die im Regelfall nur der Hersteller hat.
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02.04.2026 21:43:46 |
Zitat von Didi-MCR52  Zitat von Mark1234  [...] Theoretisch lassen sich sicher alle einzelnen Teile zu 100% prüfen. Dazu sind aber Prüfstände und Prüfanweisungen nötig, die im Regelfall nur der Hersteller hat. Im KFZ Handwerk wird das für eine sach- und fachgerechte Diagnose verlangt, im SHK Handwerk halt leider nicht.
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| | Zeit:
03.04.2026 00:31:26 |
Zitat von Mark1234 
Im KFZ Handwerk wird das für eine sach- und fachgerechte Diagnose verlangt, ...
Theorie und Praxis...
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| | Zeit:
03.04.2026 07:37:58 |
Gibt ja auch einen großen Unterschied. Beim Kfz kommt der Kunde in die Werkstatt, bei uns ist das anders.
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| | Zeit:
03.04.2026 08:53:11 |
Zitat von Spaceputze  Zitat von Mark1234  [...] Theorie und Praxis... Ja, nur wenn man da Teile wechselt die nicht kaputt sind und der Kunde lässt sich die mitgeben und prüfen, dann braucht er die nicht zu bezahlen wenn sie doch nicht kaputt sind...
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| | Zeit:
03.04.2026 09:55:22 |
Also das ist neu für mich, denn wenn in der (Auto) Werkstatt ein Steuergerät getauscht wird (der Kunde wird da meist vorher gefragt) dann gehört dieses dann dem Kunden sobald die Originalverpackung aufgebrochen ist , samt Rechnung! Auch wenn sich später herausstellt dass dieses Teil gar nicht kaputt war, sorgt für viele Streitereien! Auch ich habe Kunden schon Teile einzeln verkauft (Regelgeräte und Zubehör) mit der strikten Anordnung (auf Lieferschein bestätigt) dass bei aufgebrochener Verpackung das jeweilige Gerät nicht mehr zurückgenommen werden kann! Denn leider hab ich auch erlebt dass Kunden ein Gerät falsch angeschlossen hatten und dann zurrückgegeben haben als "nicht benötigt" obwohl das Teil abgeschossen war! Ich weiß nicht in welchem Bereich Du tätig bist, aber manche Deiner Aussagen hier sind etwas seltsam!
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| | Zeit:
03.04.2026 19:09:03 |
Zitat von Hannes/esbg  Also das ist neu für mich, denn wenn in der (Auto) Werkstatt ein Steuergerät getauscht wird (der Kunde wird da meist vorher gefragt) dann gehört dieses dann dem Kunden sobald die Originalverpackung aufgebrochen ist , samt Rechnung! Auch wenn sich später herausstellt dass dieses Teil[...] Nee. Die Werkstatt schuldet eine fachgerechte Diagnose und Reparatur und wenn die Werkstatt sagt, das Steuergerät ist defekt und hinterher stellt sich raus, das es "nicht" defekt ist, dann steht die Werkstatt für die Diagnose ein. Im Zweifelsfalle, wenn Fehlerspeicher & Co nichts gescheites verraten, dann muss die Werkstatt alle Sensoren und Aktoren durchmessen, sowie Spannungsversorgung & Co und wenn dabei keine anderen Fehler auftreten, das Steuergerät erneuern. Bzw. die Diagnose nach Diagnoseleitfaden des Fahrzeugherstellers durchführen. Das sollte im Eigenen Interesse auch entsprechend protokolliert werden, im sogenannten Mess- & Arbeitsprotokoll. Stell sich später heraus dass das Steuergerät nicht defekt war, dann ist die Werkstatt in der Nachweispflicht warum Sie das erneuert hat. Wenn z.B. ne Benzinpumpe nicht mehr funktioniert und dafür erst die Benzinpumpe, dann das Relais und danach das Steuergerät (defekt) erneuert wird, dann hätte die Werkstatt die Benzinpumpe und das Relais überprüfen / messen müssen, gemäß der Herstellervorgaben und dabei heraus bekommen müssen, dass die Bauteile nicht defekt sind. Der Kunde kann -wenn vorher vermerkt- die Altteile prüfen lassen und danach durchaus die Rechnungszahlung verweigern, wenn die Diagnose nicht Sach- und Fachgerecht erleidgt wurde. Ne Zündelektrode kann man überprüfen, ne Überwachungselektrode kann man messen, klar, man kann auch sagen dass die Teile neu so billig sind das eine Überprüfung teurer ist. Aber dann n Gasmagnetventil zu erneuern statt zu messen ob es angesteuert wird um danach dann die Hauptplatine zu tauschen ohne dass das Gasmagnetventil defekt war, das ist schlechtes Handwerk. Ich würde das nicht bezahlen. Der HB schuldet eine Sach- und Fachgerechte Diagnose nach anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des Herstellers. Nicht "Teileweitwurf".
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03.04.2026 20:57:52 |
Ich mag deinen Ansatz hier verstehen , dass ist aber nicht realistisch. Im Hintergrund immer die Uhr , die läuft. Es darf auch nicht zu lang dauern….. Da muss man irgendwann auch einfach handeln. Am Ende muss die Anlage einfach wieder laufen.
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03.04.2026 21:20:11 |
Zitat von Bergi  Ich mag deinen Ansatz hier verstehen , dass ist aber nicht realistisch. Im Hintergrund immer die Uhr , die läuft. Es darf auch nicht zu lang dauern….. Da muss man irgendwann auch einfach handeln. Am Ende muss die Anlage einfach wieder laufen. Klar, die Abwägung muss man natürlich treffen und dann macht man manche Dinge halt "neu" statt zu prüfen. Wenn die Prüfung teurer ist als das "neu" machen ist das ja auch in Ordnung und wirtschaftlich begründbar. Wenn das Ersatzteil aber ein vielfaches der Prüfung kostet und man dass dann "auf doof" neu macht, dann ist das, mehr als fragwürdig... Und man muss bei der "wir machen das neu, das kostet nicht viel" Nummer natürlich auch im Hinterkopf behalten, dass ein Neuteil defekt sein kann. Wenn ich also ne Überwachungselektrode für 50€ neu mache, dann das Gasmagnetventil und dann die Steuerplatine und habe ne Rechnung von 2.500€ und sage dem Kunden die Heizung ist Totalschaden, tja... Wenn dann der nächste Monteur feststellt, dass die Überwachungselektrode kaputt ist (auch wenn neu) dann kann man sich die Rechnung des Monteurs sowie die 2.500€ Reparaturrechnung im Idealfall sonst wo hin stecken oder versuchen, vom Elektrodenlieferanten erstatten zu lassen...
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| | Zeit:
03.04.2026 22:03:09 |
Mann muss hier unterscheiden.
Das eine ist ein Diagnoseauftrag. -- Meine Heizung ist auf Störung bitte kommen Sie --- Die Kosten für die Diagnose sind zu bezahlen egal ob die Heizung danach läuft oder weitere Tätigkeiten notwendig sind. Ist eine Exakte Diagnose nicht möglich sollte der Handwerker auch dieses schnellstmöglich mitteilen und dem Kunden die Möglichkeiten aufzählen was nötig wäre damit es wieder warm wird.
Es gibt viele Fehler die eben nicht eindeutig sind. Es gibt viele Fehler die sich erst nach Austausch eines Teils in der Tiefe komplett bemerkbar machen. Typisch sind defekte Gasarmaturen die nur mit einem funktionierenden Gebläse erkennbar sind.
Mann kann als Handwerker hier nur permanent Transparent bleiben mit dem was man tut. Frühzeitig die Mindestkosten und die evtl. Maximalen Kosten benennen.
Per se zu sagen ich will den zweiten Diagnose Einsatz nicht bezahlen wird nach hinten los gehen. Hier sollte man kommunizieren.
Am Ende ist es egal ob man den Zettel unterschreibt oder nicht. Wenn die Arbeitszeit erbracht wurde hat man das zu vergüten was man vereinbart hatte. Es wird jedoch kaum jemand vereinbart haben "Repariere mit nur einem Einsatz meine Heizung zum Preis X mit höchstens 1 Stunden Arbeitsaufwand so das es wieder warm wird"
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