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02.04.2026 21:32:17 |
Hallo, mein Mieter ist asgezogen und ich will nun die Löcher schließen. Welches Material würdet ihr dazu benutzen?
Eine Wand ist komplizierter. Es ist eine hohle V100-Holzwand, in der ca 1,5cm große Löcher sind. Wie bekommt man so etwas geschlossen?
Vielen Dank!
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02.04.2026 22:30:05 |
ChatGPT sagt 3. Kombination: Hinterfüllen + Spachtel (sehr empfehlenswert bei Hohlwand)
Da deine Wand hohl ist, fällt Spachtel sonst nach innen weg.
👉 Trick:
Etwas Papier, Schaumstoff oder ein kleines Holzstück ins Loch drücken (als „Rückhalt“) Danach mit Holzspachtel verschließen
➡️ Das ist oft die beste Lösung bei Hohlräumen
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03.04.2026 08:11:46 |
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Da ChatGPT oftmals halluziniert, interressiert mich die Meinung echter MEnschen. Es handelt sich um eine Mietwohnung mit häufigen Mieterwechseln, d.h. es entstehen regelmäßig viele Löcher. Sollte man in diesem Fall anderes Füllmaterial, als nur Moltofill benutzen?
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03.04.2026 09:26:23 |
Hallo
Moltofill ist nur was für Steinwände - nichts für Holz.
V100 läßt auf eine Spanplate schließen.
Für Holzwände nimmt man Holzdübel bzw. bei größeren Löchern Scheiben aus Holzstäben mit entsprechendem Durchmesser. Oder man nimmt einen Kronenbohrer dessen Innendurchmesser in etwa dem Lochdurchmesser entspricht und sägst sich aud dem gleichem Material Füllstopfen und klebt diese mit Holzleim ein. Danach sauber verschleifen.
ciao Peter
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03.04.2026 09:30:04 |
moin, im Prinzip kannst du da eine Faserspachtel nehmen. Du kannst auch einen " Korken" aus Rundholz etwas tiefer einschlagen und ausspachteln. Ich denke mal da wird wieder Vlies oder Raufaser drüber kommen. sehe grad Peter 888 war schneller ; )
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03.04.2026 10:09:58 |
Das Problem mit Dübellöchern in den Wänden ist prinzipell nichts neues, es ist normal (für mich) dass nach dem Auszug eines Mieters einige Dübellöcher in den Wänden zurückbleiben. Schlimm wirds dann wenn der / die Mieter/in einen exzessiven Umgang mit dem Bohrhammer pflegt, ich hatte eine Mieterin welche nach ihrem Auszug 192 !!! Bohrlöcher hinterlassen hat, da Sie die ganzen Wände mit irgendwelchen kleinen Krimskrams behängt hat, jedes teil mit Dübel und Schraube. Ein Dübelloch in einer normalen verputzten Wand sauber zu verspachteln erfordert mindestens ein dreimaliges hinlangen, denn man muß mehrfach spachtel denn die Spachtelmass fällt beim trocknen ein und nochmals gehts. Daher war ab dann im Mietvertrag vertraglich vereinbart dass für jedes Dübelloch 5 min eines Malers in Rechnung gestellt werden, samt neu malen der betroffenen Wände! Die Leute haben auch keine Hemmungen in ein völlig neu gefliestes Badezimmer irgendwelche Kastl an die Wand zu bohren und wenns nicht passt dann um 10 cm daneben nochmals, auf die Frage wie sie sich das überhaupt vorstellen kam die Antwort ich bezahle ja schließlich Miete dafür!
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05.04.2026 12:53:26 |
danke allen für die hilfreichen Infos. Damit kann ich die Ausbesserung starten Zitat von Hannes/esbg  Das Problem mit Dübellöchern in den Wänden ist prinzipell nichts neues, es ist normal (für mich) dass nach dem Auszug eines Mieters einige Dübellöcher in den Wänden zurückbleiben.
Schlimm wirds dann wenn der / die Mieter/in einen exzessiven Umgang mit dem Bohrhammer pflegt, ich hatte[...] ohje.. wie ging die Sache aus, hast du dafür Kaution einbehalten?
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05.04.2026 13:01:45 |
Zitat von Nikolas Buhn  ... mein Mieter ist ausgezogen und ich will nun die Löcher schließen. Welches Material würdet ihr dazu benutzen? Eine Wand ist komplizierter. Es ist eine hohle V100-Holzwand, in der ca 1,5cm große Löcher sind. Wie bekommt man so etwas geschlossen? Zitat: Wofür braucht "man" 15mm-Löcher? Kippdübel für irgendetwas schwerlastiges? In Holz kann man doch "einfach" eine Schraube hineindrehen, die dann schon einiges aushält. Je nach Dicke des Holzes und der verwendeten Schraube kann man dafür sogar eine Tabelle erstellen.
Was sagen denn die Grundeigentümerverbände zu Mietvertragsklauseln, die das verlochkäsen von Wänden reglementieren und zugehörigen Sanktionsmöglichkeiten?
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05.04.2026 14:41:29 |
Die Rechnung des Malers wurde von der Kaution abgezogen. Allerdings ist es in der privaten Vermietung schwierig, denn solche Mieter zahlen ab der Vertragskündigung (üblicherweise 3 Monate Frist) auch die Miete nicht mehr so dass mit dem Auszugstermin kein Kautionsguthaben mehr da ist, nur noch die Schäden! Der erste Gerichtstermin bei einem Bezirksgericht (unterste Rechtsbehörde) ist in 4 bis 6 Monaten und ob Du dann etwas erreichst steht in den Sternen!
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