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Energieausweis bei einer Wohnanlage mit 2 getrennten Gebäuden.
Verfasser:
schufri
Zeit: 19.04.2026 21:39:25
0
3950600
Ich wohne in einer Wohnanlage mit 44 Wohneinheiten. Die Wohnanlage besteht aus 2 getrennten Gebäuden. Ein Haus mit 15 Wohneinheiten, Baujahr 1993 und ein Haus mit 29 Wohneinheiten, Baujahr 1995. In dem verbrauchsbezogenen Energieausweis von 2018 wurden beide Gebäude zusammengefasst. Es gibt lediglich einen Energieausweis für beide Gebäude.
Der aktuelle verbrauchsbezogene Energieausweis ist bis 2028 gültig.
Frage:
Musste 2018 für jedes Gebäude ein getrennter Energieausweis erstellt werden?
Ist der aktuelle verbrauchsbezogene Energieausweis von 2018 noch gültig wenn für jedes Gebäude ein eigener Energieausweis erforderlich war ?
Falls der alte verbrauchsbezogene Energieausweis ungültig ist mus sofort ein neuer Energieausweis für jedes Gebäude erstellet werden?

Verfasser:
KleinTheta
Zeit: 19.04.2026 22:57:40
1
3950612
Wenn beide Gebäude zusammen nur über einen gemeinschaftlich genutzten Wärmeerzeuger verfügen und deshalb die Verbrauchsdaten nur über einen gemeinsamen Gaszähler ermittelt werden oder nur ein gemeinsames Heizöllager vorhanden ist, dann kann keine getrennte Betrachtung erfolgen.

In allen anderen Fällen sind 2 Energieausweise erforderlich.

Ob der vorhandene Ausweis ungültig ist, kann ich nicht sagen. Ich vermute, dass der bis 2028 gültig bleibt, sofern der nicht explizit für ungültig erklärt wird.

Der pragmatische Weg ist einfach 2 neue Auweise austellen zu lassen (, wenn falsch). Die Kosten sind derart gering, auch auf die verbleibende Laufzeit gesehen, dass sich jedes andere Vorgehen nicht lohnt. Benötigt wird der aber erst, wenn ein neuer Eigentümer oder Mieter Interesse hat.

Verfasser:
Sockenralf
Zeit: 20.04.2026 08:29:34
1
3950643
Wie werden denn die Heizkosten verteilt bzw. erfasst?

Könnte man das als Grundlage nehmen?

Verfasser:
schufri
Zeit: 20.04.2026 12:05:30
0
3950686
Zitat von Sockenralf Beitrag anzeigen
Wie werden denn die Heizkosten verteilt bzw. erfasst?

Könnte man das als Grundlage nehmen?


Für beide Gebäude wird eine gemeinsame Ölheizung verwendet.
In den Wohnungen sind Heizkörper verbaut. Die Kosten werden über elektronische Heizkostenverteiler verteilt.

Verfasser:
KleinTheta
Zeit: 20.04.2026 13:11:04
1
3950703
Zitat von schufri Beitrag anzeigen
eine gemeinsame Ölheizung

Ok, dann ist das mit einem Energieausweis auch richtig.

Da die Gebäudeteile im Abstand von 2 Jahren entstanden sind und nach sehr ähnlichen Vorschriften erstellt wurden, sind auch keine Abweichungen im Bezug auf den Energieverbrauch zwischen den einzelnen Wohnungen zu erwarten. D. h. die Angaben im Ausweis sind als realistisch anzusehen.

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