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17.04.2026 12:20:42 |
Zitat von BobDerWuehler  Leider habe ich auf folgende Frage keine Antwort erhalten. Im Diagramm habe ich die Heizlast ohne WW-Bereitung verwendet. Das ist korrekt? Das Diagrm zeigt die doch nur welche Leistung bereitgestellt werden kann und wie du diese nutzt ist eine andere Sache. Für deinen WW-Bedarf benötigst du eine verbrauchsabhänige Energiemenge, woraus sich mit der Leistung die Arbeitszeit ergibt (bei höherer VLT55). Je nach Hydraulik,den Gebäudeeigenschaften (Trägheit) und Bedarf wird diese Zeit einen Energeimangel erzeugen den die WP nach Beendigung der WW-Bereitung versucht zu kompensieren, wozu sie mehr Leistung als gemäß AT notwenig bereitstellt. Da deine WP deutlich überdimensioniert ist wird sie dazu den Heizstab nicht benötigen, bei korrekt ausgelegten WP ergibt sich ungefähr ein Jahresbedarf von um die 1% durch den Heizstab um die Unterversorgung zu decken. Für dich bedeut das in Folge weniger Heizstabbedarf , aber den bezahlst du mit der schlechteren Nutzung bei Teillastbetrieb gemäß AT (Takten) und wenn dann auch die hydraulik schlecht genutzt wird verlierst du noch mehr Effizenz... Der Bedarf und Leistung um die NAT ist eher ein unwichtiger Punkt, da dieser mit dem Heizstab gedeckt werden kann und die Effizenz gemäß Jahresgardzahlverteilung im Bereich von -2°C bis 10°C entscheident ist (Und da hat deine Anlage wegen zuviel Leistung ihr Problem). Es gilt die Hydraulik mit Verstand gut zu nutzen...
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17.04.2026 12:51:51 |
Ok. Hier nun nochmals das überarbeitete Diagramm. Ich versuche mal meine Gedanken zu sortieren, damit ich das gleich plausibel in Worte fassen kann. Die Anlage geht laut Diagramm ab etwa -6°C --> in den Taktbetrieb über, da der Leistungsbereich alles aufwärts nicht mehr abdeckt, bzw. die Benögte Energie in kürzester Zeit bereitgestellt wird. Das heißt sie "langweilt sich zo tode", richtig? Alles über -6°C bedeutet Dauerbetrieb. Wobei man auch hier aufgrund der enormen Leistung der Anlage nicht wirklich von Dauerbetrieb sprechen kann, richtig? Hier wäre die richtige Größe der FBH wichtig gewesen, um die Wärme loszuwerden, richtig? Habe ich was vergessen? Jetzt muss ich nur noch schlüssig darlegen warum dieser 200L Pufferspeicher hier nicht wirklich was ausrichten wird. Sorry, dass ich oftmals die selben Fragen stelle. Ich bin mit der Masse in infos teilweise überfordert. Da muss ich durch. Vielen Dank vorab
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17.04.2026 12:58:36 |
Zitat von BobDerWuehler  Liege ich denn mit der oben erwähnten Heizgrenztemp. von 12°C richtig?
Wenn dein Haus gut gedämmt ist dann ja. Im Grunde genommen ist das aber fast schon egal weil deine Wärmepumpe bei 15° Heizgrenztemperatur erst Recht zu groß ist. Bei modernen und gut gedämmten Neubauten geht man i.d.R von 12° Heizgrenztemperatur aus. Bei Altbauten liegt sie eher bei 15° AT oder auch noch höher. Die Heizgrenztemperatur meines Hauses liegt auch bei etwa 12° AT obwohl Baujahr 1921 denn ich hatte bereits weit vor meiner Wärmepumpen Installation (DIY) viel Geld und noch mehr Arbeit (auch DIY) in die Dämmung gesteckt denn bei 250 qm beheizter Fläche hätten mir die Kosten schon damals buchstäblich "die Haare vom Kopf gefressen".... :-) Edit:"Das heißt sie "langweilt sich zo tode", richtig?" Anders herum: Sie taktet sich zu Tode... Das häufige Takten verkürzt die Lebensdauer des Verdichters und kostet auch mehr da die Wärmepumpe bei jedem Start systembedingt erstmal mit höherer Leistung anläuft und erst nach und nach runter moduliert. Zum Runter modulieren kommt es bei dir aber wahrscheinlich schon garnicht mehr denn wenn die Zieltemperatur erreicht und überschritten wird dann schaltet die Wärmepumpe direkt ab.
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17.04.2026 19:29:00 |
Zitat von BobDerWuehler  ... Ok. Hier nun nochmals das überarbeitete Diagramm. Gut geworden! Auch die Markierung des eigentlichen Bivalenzpunktes (ca. -15°C AT) veranschaulicht nochmals gut die Überdimensionierung im Vergleich zu deiner NAT von -9,3°C. Denn eigentlich soll bei adäquater WP-Auslegung dieser Bivalenzpunkt einige wenige Grad oberhalb (in Richtung wärmer) der NAT liegen oder optimalerweise genau auf der NAT (darüber kann man einerseits trefflich sinnieren, streiten und stammtischen und andererseits muss dann ein Heizstab aktiv werden). ... Zitat von BobDerWuehler  Die Anlage geht laut Diagramm ab etwa -6°C --> in den Taktbetrieb über, da der Leistungsbereich alles aufwärts nicht mehr abdeckt, bzw. die Benögte Energie in kürzester Zeit bereitgestellt wird. In "kürzester Zeit" ist vielleicht etwas übertrieben. Aber doch immer zu viel, wenn die WP läuft. Durchlaufen kann sie nur bei Außentemperaturen unter -6°C, dann muss sie auch nach und nach hochmodulieren, je kälter es wird. Wo du nun deinen Heizleistungsbedarf zu 0 kW ansetzt, ist übrigens nicht so relevant: deine grüne Linie würde ja nur ganz etwas flacher, wenn sich dieser Punkt etwas nach rechts verschiebt. Das ist also ein völliger Nebenaspekt in der Gesamtbetrachtung. Ebenso der WW-Einfluss: 'mal reichlich angenommen, dass du pro Tag 200l Wasser um 30K erwärmst, sind das rund 7kWh pro Tag. Damit ist die WP schon an der unteren Modulationsgrenze nach 1h40m fertig. Da sie dafür aber eigentlich an die obere Grenze geht, wird es eher nur 50 Minuten dauern. Wenn für die WW-Bereitung alles gut ausgelegt ist, macht die WP das also in "einem Schwung" und mit Volllast, also ohne Zwischentakte, und darf sich endlich 'mal voll "austoben", was sie im Heizbetrieb ja mangels Bedarf und mangels entsprechend tiefer AT nie darf. Die restlichen 22 bis 23 Stunden des Tages kann sie sich mit Heizen an der unteren Modulationsgrenze oder mit Dauertakten herumschlagen. Dabei würde sie viel lieber und lebensdauerfördernd modulierend dauerlaufen - dafür ist sie gebaut. #smoker59 hat noch ein wichtiges Argument gebracht: Beim Starten laufen WP meistens mit voller oder zumindest hoher Leistung an, um möglichst schnell einen "runden", gut geschmierten Lauf zu erreichen. Erst dann modulieren sie hinunter. Das steigert in dem relevanten Temperaturbereich (bei dir vielleicht -rein geschätzt- zwischen -3 und -7°C AT) ebenfalls die Taktfrequenz und damit den Verschleiß, weil intitial die volle WP-Leistung in's System kommt. Zitat von BobDerWuehler  Das heißt sie "langweilt sich zo tode", richtig? "Langweilen" tut sie sich vielleicht im reinen WW-Betrieb im Sommer. In der Heizsaison "hinkt" sie sich zum vorzeitigen Verdichterverschleiß. Zitat von BobDerWuehler  Alles über -6°C bedeutet Dauerbetrieb. Unter -6°C --- im Sinne von kälter als -6°C. Zitat von BobDerWuehler  Wobei man auch hier aufgrund der enormen Leistung der Anlage nicht wirklich von Dauerbetrieb sprechen kann, richtig? Das ist nicht sicher. Ab -6°C und darunter ist die Leistung der WP ja adäquat zum Wärmebedarf und nach deinen bisherigen Schilderungen ist es dir ja durch Öffnen der Ventile ganz gut gelungen, dass die Wärmeenergie auch im Haus ankommt. Es könnte also durchaus sein, dass sie unter -6°C durchläuft. Das ist bloß leider in unseren Breiten der Ausnahmefall. Der allergrößte Anteil der Heizsaison wird irgendwo zwischen -2°C und +8°C abgewickelt. Dazu kann man genauere Daten "im Netz" zum konkreten PLZ-Bereich finden. Das heißt eben, dass deine WP fast ausschließlich außerhalb der Dauerbetriebsmöglichkeit laufen muss, da zu groß bzw. zu wenig modulationsfähig. Zitat von BobDerWuehler  Hier wäre die richtige Größe der FBH wichtig gewesen, um die Wärme loszuwerden, richtig? Du hättest die ungewollten Temperaturunterschiede im Haus nicht und könntest besser thermisch abgleichen und wahrscheinlich auch die Anlage effizienter betreiben, wenn die FBH optimal ausgelegt und gebaut worden wäre, vor allem durch Senken der VL-T (2,5% elektr. Mehrverbrauch pro Kelvin höherer VL-T) und Minimierung der Takte. Wenn allerdings auch bei z.B. -7°C AT die WP nicht durchläuft, ist es wahrscheinlich, dass die nicht optimalen Heizflächenauslegung daran ihren Anteil haben. Das wirst du erst im nächsten Winter ausprobieren können. Oder hast du Daten über derartig kalte Tag aus dem vergangenen Winter? Zitat von BobDerWuehler  Jetzt muss ich nur noch schlüssig darlegen warum dieser 200L Pufferspeicher hier nicht wirklich was ausrichten wird. Der Puffer kann in einer WP-Anlage nicht sinnvoll als relevanter Energiespeicher dienen, weil die dafür nötige Temperaturüberhöhung erheblich kontraproduktiv bezüglich der Effizienz ist und obendrein auch nicht viel bringt. Das haben wir schon vorgerechnet - oder? Bei FBH ist der Wärmespeicher der Estrich (ca. 20 Tonnen in einem EFH) und nicht ein vergleichsweise mickriger Wasser"topf" von 0,2Tonnen. Einen Reihenrücklaufpuffer hast du schon. Damit entfällt das (fragwürdige) Argument, dass eine gewisse Abtaureserve auch ganz nett sein könnte. Zitat von BobDerWuehler  Sorry, dass ich oftmals die selben Fragen stelle. Ich bin mit der Masse in infos teilweise überfordert. Da muss ich durch. Das macht nichts. Die Materie ist komplex und überfordert offenbar auch den Gutachter, der noch in Fossilheizungen zu denken scheint. Vielleicht ist er auch "nur" eng mit der Handwerkskammer&Co assoziiert oder von denen sogar benannt und versucht den HB zu retten. Keine Ahnung, ob man das 'rausfinden und ihn als befangen vom Verfahren ausschließen könnte.
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17.04.2026 20:59:30 |
Nach den hitzigen Details mal noch ein paar ganz Grundlegende fragen ... - Woher weißt du, dass du 5,3kW Heizlast hast? Seit wann weißt du das? - Viessmann und Schütz hatten beide 8kW Heizlast berechnet, richtig? 8kW inklusive oder zuzüglich Warmwasser? - Das waren aber jeweils nur Schätzwerte und der HB hats nicht gerechnet/überprüft, auch richtig? - Das ganze ist ein Neubau oder grundlegende Sanierung, richtig? Dann wären doch nicht ganz unwichtige Fragestellungen: - Was hat der HB angeboten? (Raumweise) Heizlastberechnung ja/nein? - Was hat er abgerechnet? - Was wurde (nachweislich) vereinbart? - Wäre er zu ner Heizlastberechnung verpflichtet? (das können sicher einige hier beantworten) Planung anbieten, abrechnen aber nicht machen und alles nur schätzen versteht auch ein Richter ohne technisches Verständnis und gefällt ihm vmtl. nicht. Allerdings musst dich evtl. unwissend stellen, denn du hast es ja eigentlich gewusst, dass nichts geplant war. Wenn irgendwoher ne Heizlastberechnung auftaucht kanns aber gut sein, dass die bei ca. 8kW landet. Die Berechnung nach Norm hat in der Regel deutlich zu hohe Lüftungsverluste und grade bei guter und sorgfältig ausgeführter Dämmung auch deutlich zu hohe Wärmebrückenzuschläge. Wenn die Berechnung aber auftaucht und um 8kW liegt, dann hat der HB an der Stelle nicht nur alles richtig gemacht, sondern er hätte dir die - passende - kleinere nicht mal ohne weiteres einbauen dürfen. Die anderen Punkte wie zu kleine Leitungen, Abweichungen bei der FBH etc. sind davon natürlich unbenommen. Die sind teilweise kaum noch zu korrigieren, aber auch nur schwer vom Schaden zu beziffern. Die zu langen Kreise in den Kinderzimmern erfordern ne höhere Vorlauftemperatur. Dann muss der Durchfluss in allen anderen Räumen reduziert werden und reicht nicht mehr für die WP. Dann brauchts nen Puffer mit Zusatzkosten und Verlusten. Da kann dann evtl. auch ne kleine elektrische Zusatzheizung effizienter sein.
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18.04.2026 08:15:47 |
Zitat von sh2807  Nach den hitzigen Details mal noch ein paar ganz Grundlegende fragen ... - Woher weißt du, dass du 5,3kW Heizlast hast? Seit wann weißt du das? - Viessmann und Schütz hatten beide 8kW Heizlast berechnet, richtig? 8kW inklusive oder zuzüglich Warmwasser?
Man könnte auch die Gegenprobe machen, sofern die Anlage tagesgenaue Verbrauchsdaten ausgibt: Tagesheizbedarf durch 24h teilen, und im Diagramm über dei mittlere Tagestemperatur auftragen. Letztere gibts beim DWD für die nächstgelegene Wetterstation. Zitat: - Wäre er zu ner Heizlastberechnung verpflichtet? (das können sicher einige hier beantworten) Wenn eine KfW-Förderung beantragt und gewährt wurde, hat er unterschrieben, dass er den Hydraulischen Abgleich gemacht hat Dazu gehört auch die Heizlastberechnung. Er kann sich natürlich damit rausreden, dass Viessmann und Schütz schon zwei Berechnungen gemacht haben. Aber dann hätte er sich wenigstens daran halten sollen.
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18.04.2026 10:10:25 |
Hier gibt es für zahlreiche Orte in D Balkengrafiken dieser Art: Da kann man gut ersehen, wie häufig bzw. selten Außentemperaturen (AT) von z.B. -5°C überhaupt vorkommen. In deinem konkreten Fall also, wie selten überhaupt AT sind, bei denen deine WP durchlaufen kann, und wie weit überwiegend AT vorkommen, bei denen sie takten muss.
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18.04.2026 10:35:50 |
hier habe ich 'mal deinen Heizleistungsbedarf in die Kennliniengrafik der WP Viessmann 250-A 06 eingetragen: Man sieht gut, dass die obere Heizleistung gut zur NAT passt (kaum Heizstab-Einsatz nötig, voraussichtlich monovalenter Betrieb) und dass bis zu deutlichen Plusgraden um 5°C AT im Modulationsbereich gearbeitet werden kann.
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19.04.2026 12:07:51 |
Muss mich mal hier reinhängen : Ein vom Gericht bestellter Gutachter bekommt erstmal immer vor Gericht recht, jetzt ein Obergutachten nach einem Privatgutachten zu beauftragen kostet, mit bescheidenen Erfolgsaussichten..... Gutachter werden immer den Empfehlungen der Hersteller folgen, und die raten immer zu Puffern.... Auf was wurde geklagt ? Auf eine kleinere Wärmepumpe ? Dazu müsste der Gutachter eine Heizlastberechnung durchführen, das kostet..... Welcher Schaden soll durch die zu angenommen zu große Wärmepumpe entstehen ? Höherer Verschleiß ? Die Maschinen sollen 100.000 Takte vertragen... Null Erfolgsaussicht . Zu hoher Verbrauch ? Bei einer Simulation kommt die leicht größerer Wärmepumpe besser weg... Null Erfolgsaussicht... Wenn nicht gerade ein Rechtsschutzversicherung dahinter steht, kann ich nur raten, den Rechtsweg so gut es geht kostenarm zu beenden... Wenn das Takten nervt, Puffer nachrüsten, auch wenn die Effizienz sinkt... .....
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19.04.2026 12:56:59 |
Zitat von zaungast7  ... Ein vom Gericht bestellter Gutachter bekommt erstmal immer vor Gericht recht ... Ja, das klang hier ja schon mehrfach an, hannes_esbg kam wohl als erster mit dem Argument. Und ich sehe das im Prinzip auch so. Wir kennen hier nur kleine Ausschnitte aus dem Gutachten, die teilweise recht haarsträubend klingen: der bereits verbaute Puffer wurde unterschlagen, die Überdimensionierung der WP wurde zugegeben, per "monovalent-Pseudoargument" jedoch bagatellisiert, der Mismatch der Volumenströme missachtet, die Fehlumsetzung der FBH wohl auch usw. Daher kann ich den TE verstehen, wenn er sich so eine Minderleistung (vom HB und vom GA) nicht einfach so gefallen lassen möchte. Zitat von zaungast7  Gutachter werden immer den Empfehlungen der Hersteller folgen, und die raten immer zu Puffern ... Den gibt's ja. Es handelt sich nicht um eine pufferlose Anlage! Der GA hat diesen Puffer allerdings unterschlagen. Zitat von zaungast7  Auf was wurde geklagt ? Auf eine kleinere Wärmepumpe? Das ist mir auch noch nicht so richtig klar geworden. Zitat von zaungast7  Dazu müsste der Gutachter eine Heizlastberechnung durchführen, das kostet ... Das sehe ich nicht so: es gibt eine Heizlastberechnung aus der Planungsphase und die Erfahrungswerte aus den Betriebsjahren passen wohl dazu. Zitat von zaungast7  Welcher Schaden soll durch die zu angenommen zu große Wärmepumpe entstehen? Das wirst du als Fachmann ja selbst wissen. Warum fragst du? Zitat von zaungast7  Höherer Verschleiß? Die Maschinen sollen 100.000 Takte vertragen... Null Erfolgsaussicht. Vielleicht hast du es nicht gelesen; der TE schrieb: "... die Anlage hatte nach etwa einem Jahr über 12.000 Takte hinter sich ..." Nach bereits rund acht Jahren wären die 100.000 Takt somit bereits erreicht. Wo hat Viessmann eine garantierte (?) Taktzahl von 100.000 zugesagt? Hast du da eine belastbare Quelle? Man liest durchaus auch von 50.000 Takten, die wären beim TE nach gut vier Jahren erreicht. Und dann bezahlt das wer? Um bei deinen Formulierungen zu bleiben: - Null Gewährleistungsanspruch - Null Garantiespruch Zitat von zaungast7  Zu hoher Verbrauch ? Bei einer Simulation kommt die leicht größerer Wärmepumpe besser weg... Null Erfolgsaussicht... Die verbaute WP ist doppelt so groß (eben nicht "leicht größer") wie erforderlich und moduliert obendrein nicht weit genug hinunter und verbraucht durch die häufigen Starts mehr, als wenn sie modulierend durchlaufen könnte. Das Simulationsprogramm möchte ich sehen, das dann immer noch die um 100% zu groß ausgelegte WP als sparsamer berechnet. Zitat von zaungast7  Wenn nicht gerade ein Rechtsschutzversicherung dahinter steht, kann ich nur raten, den Rechtsweg so gut es geht kostenarm zu beenden ... Da bin ich tendenziell deiner Meinung. Auch für ein kostenarmes Ende braucht der TE gute Argumente, um die Verfahrenkosten möglichst wenig tragen zu müssen und um technisch eine akzeptable Lösung zu erhalten. An guten Argumenten arbeiten wir hier aktuell. Es wäre schön, wenn du auch dazu beitragen könntest. Zitat von zaungast7  Wenn das Takten nervt, Puffer nachrüsten, auch wenn die Effizienz sinkt ... Erklär' doch 'mal, wie ein 200l Parallelpuffer in einem im FBH(!)-Heizkreis bereits auf maximalen Volumenstrom optimierten System das Takten nennenswert vermindern kann, ohne eine VL-T-Überhöhung von z.B. 5K im Pufferspeicher zuzulassen (1,2 kWh passten dann rein rechnerisch in den Puffer), was bereits zu einem Effizienzverlust von 10 bis 20% führen könnte. Und inwiefern das besser sein sollte als alternativ die rund 20 Tonnen Estrich um ca. 0,5K zu "überwärmen". Wer trägt die langfristigen Kosten für den Effizienzverlust? Wer bezahlt den verlorenden Stellplatz, den der Puffer zusätzlich blockiert? Wer trägt das Risiko für den erhöhten Verdichter-Verschleiß? Wer trägt den Mehrpreis, den die zu große WP bereits verursacht hat? Wer trägt die Kosten für den Effizienzverlust, der durch das Weglassen notwendiger FB-Heizkreise verursacht wird? Wer bezahlt das m.E. eindeutig zugunsten des HB ausgelegte Gutachten? uswusw.
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19.04.2026 13:41:15 |
"An guten Argumenten arbeiten wir hier aktuell. Es wäre schön, wenn du auch dazu beitragen könntest." Das mag alles sein... Sorry, wenn ich übelesen habe, dass hier ein Puffer eingebaut wurde, das ändert natürlich einiges meiner Meinung... Nur die Erfolgsaussichten mit den hier aufgezeigten Tatsachen vor Gericht sehe ich eher gering.... .... meine Erfahrung als Gutachter in zahlreichen Verfahren, bei denen Kläger immense Kosten verursacht haben, dann im Endeffekt froh waren wenigstens diese durch einen Vergleich noch zu mindern. ... es wird schwer einen Gutachter zu finden, oder zu überzeugen, der das mitträgt...
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| | Zeit:
19.04.2026 15:35:43 |
Zitat von zaungast7  Auf was wurde geklagt ? Auf eine kleinere Wärmepumpe ? Dazu müsste der Gutachtereine Heizlastberechnung durchführen, das kostet..... JA. Zum tatsächlichen Bedarf passende WP. Der Gerichtsgutachter hat doch eine Heizlastberechnung angestellt und kommt auf eine Heizlast von 4,832 kW. Dieses Dokument liegt dem Gericht vor. Außerdem völlig falsche hydraulische Ausführung was den Sekundärkreis und FBH angeht. Viessmann schreibt bei dieser Anlagengröße(zwei Ventilatoren) folgende Rohrdurchmesser für den Sekundärkreis vor bzw. mit denen die erforderlichen Volumenströme erreicht werden können. Verbaut wurde DN 25, anstatt der geforderten DN32. Das emfindet der Gutachter als OK, da es für die im vorliegenden Fall verlegten FBH ausreichend wäre. Er behauptet also, dass die Rohre nicht zu klein seien. Der erste privat beauftragte GA hat u.a. genau das als Mangel deklariert. Beim Ortstermin habe ich den Gerichtsgutachter mehrfach auf die Verrohrung hingewiesen. Seltsamer Weise wollte er nichts davon wissen und wiegelte ab. Hier die Viessmann VorgabeDarüber hinaus hat der HB, nicht wie geplant installiert. Der GA stellt fest, dass vom Verteilerbalken 11 Heizkreise abgehen. Gemäß Planung sollten es zwei Verteilerbalken mit insgesamt 19 Keizkreisen sein. Auch auf diesen Misstand habe ich ihn mehrfach hingewiesen. Auch das hat ihn wohl nicht interessiert, da dieser Umstand nirgends in seine Gutachten auftaucht. Hinzu kommt, dass er beim Besichtigungstermin ohne mein Beisein gemeinsam mit dem HB um das Haus geschlichen ist und dort eine Bestandsaufnahme (Außengerät) gemacht hat. Allein das ist wohlwollend ausgedrückt - unprofessionell und selbstverständlich geeignet, eine Besorgnis der Beffangenheit zu begründen.
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19.04.2026 16:26:10 |
Zitat von BobDerWuehler  ... JA. Zum tatsächlichen Bedarf passende WP. Der Gerichtsgutachter hat doch eine Heizlastberechnung angestellt und kommt auf eine Heizlast von 4,832 kW. Dieses Dokument liegt dem Gericht vor. Außerdem völlig falsche hydraulische Ausführung was den Sekundärkreis und FBH angeht. Diese Mängel bleiben dann -auch wenn die "richtige" WP installiert würde- unberücksichtigt? Oder Schadenersatz dafür? Zitat von BobDerWuehler  Viessmann schreibt bei dieser Anlagengröße(zwei Ventilatoren) folgende Rohrdurchmesser für den Sekundärkreis vor bzw. mit denen die erforderlichen Volumenströme erreicht werden können. Verbaut wurde DN 25, anstatt der geforderten DN32. Das emfindet der Gutachter als OK, da es für die im vorliegenden Fall verlegten FBH ausreichend wäre. Er behauptet also, dass die Rohre nicht zu klein seien. Für die "richtige" WP würden die DN25 reichen - oder? Zitat von BobDerWuehler  Darüber hinaus hat der HB, nicht wie geplant installiert. Der GA stellt fest, dass vom Verteilerbalken 11 Heizkreise abgehen. Gemäß Planung sollten es zwei Verteilerbalken mit insgesamt 19 Keizkreisen sein. Auch auf diesen Misstand habe ich ihn mehrfach hingewiesen. Auch das hat ihn wohl nicht interessiert, da dieser Umstand nirgends in seine Gutachten auftaucht. Irgendwie unglaublich. Mit den 19 Keizkreisen hättest du vermutlich deutlich über 1000l/h Volumenstrom. Zitat von BobDerWuehler  Hinzu kommt, dass er beim Besichtigungstermin ohne mein Beisein gemeinsam mit dem HB um das Haus geschlichen ist und dort eine Bestandsaufnahme (Außengerät) gemacht hat. Allein das ist wohlwollend ausgedrückt - unprofessionell und selbstverständlich geeignet, eine Besorgnis der Beffangenheit zu begründen. V.a. auf Mauschel-Mauschel. "Experten" unter sich. Womöglich kennen die sich von Innungsveranstaltungen, Fortbildungen, Handwerkerstammtisch. Verzettelt euch allerdings nicht beim Argumentieren. Primär müssen die möglichst harten Fakten auf den Tisch und die Widersprüchlichkeiten und Unterlassungen im Gutachten klar aufgezeigt/widerlegt werden.
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| | Zeit:
19.04.2026 16:58:02 |
Was den Schadensersatz angeht, müsste ich noch mit dem RA besprechen. Ja, Laut Viessmann benötigen die kleinen WP's ab 8KW lediglich DN25 im Vor- und Rücklauf. Vermute ich auch, dass sie sich kennen oder gar Viessmann mauschelt mit, da im vorliegenden Fall beide mist gebaut haben. Als Beweis habe ich die Videos von der Grundstücksüberwachung, welche die Szenerie eingefangen hat, gesichert. Was mir eben einfiel. Bis heute habe ich keine Antwort darauf bekommen, welche Betriebsweise denn von Anfang an geplant gewesen ist. Auch in den Gutachten taucht dazu nichts auf. Jetzt habe ich soeben aus purem Zufall eine Mail vom HB gefunden. Diese enthält folgende PDF. Bin mir nur nicht sicher ob ich das erwähnen sollte. Dort ist u.a. die Rede von einer JAZ von 5,0. Der Gutachter erachtet unsere 4,2 als besonders effizient. Ebenso steht dort, dass sie monovalent betrieben werden soll. Jedoch stimmen ja bekanntermaßen die Rahmenbidungen dafür nicht!
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| | Zeit:
19.04.2026 17:15:34 |
... ich weiß nicht, was in dem pdf-Dokument "für die BaFA-Förderung relevant" bedeuten soll. Eine JAZ für's Heizen von 5,4 zu versprechen/anzugeben/behaupten bei einem COP von "nur" 5,12 bei A7/W35 ist ja auch irgendwie vermessen und gar nicht zu erreichen, wenn die Heizanlage in D aufgebaut wird bei einer NAT von -9. " Ebenso steht dort, dass sie monovalent betrieben werden soll. Jedoch stimmen ja bekanntermaßen die Rahmenbidungen dafür nicht!" Doch, die stimmen. Die WP ist zu groß und deswegen kann sie locker bis sogar ca. -15°C AT monovalent (also ohne zusätzlichen Wärmeerzeuger) betrieben werden. Das kann die nächstkleinere WP vermutlich auch, denn die NAT ist ja nur -9°C AT. Die von mir alternativ genannte 250-A 06 zumindest würde genau passen. Du hattest ja schon ein passendes Zitat sogar aus dem Gutachten gebracht, dass die richtige Auswahl der WP hinsichtlich der Vermeidung von Über(!)dimensionierung bei gleichzeitig möglichst exakt passender Leistung bei NAT betont. Der Gutachter scheint ganz gerne die richtigen Stellen zu zitieren, schließt aber die falschen Schlüsse aus diesen Zitaten.
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| | Zeit:
19.04.2026 21:33:26 |
Hi. der Sekundärkreis beinhaltet u.a. den Vor- und Rücklauf zum und vom Speichermedium, richtig? Also in meinem Fall die FBH. D.h. das Medium Wasser fließt von der Anlage zur FBH und fließt entsprechend kälter wieder zur Anlage zurück, da die Wärme dabei an die FBH abgegeben/gespeichert wird, richtig. Bin dabei darzulegen, was dabei schiefgelaufen ist, damit auch ein Richter das ganze versteht.
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| | Zeit:
19.04.2026 23:01:12 |
Zitat von BobDerWuehler  Hi. der Sekundärkreis beinhaltet u.a. den Vor- und Rücklauf zum und vom Speichermedium, richtig? Also in meinem Fall die FBH. Über den Ausdruck "Sekundär" (-pumpe) bin ich bei der 250-A auch "gestolpert". Andere Foristen erklärten, dass Viessmann wohl den WP-Kältekreis als "primär" bezeichnet und den eigentlichen Heizkreis als "sekundär". Damit würde der "Sekundärkreis" heizkreisseitig des Verflüssiger-Wärmetauschers beginnen, von der Sekundärpumpe angetrieben werden und Vor- und Rücklaufrohre, Verteiler, Wärmesenke usw. umfassen. Als "Speichermedium" sollte man die FBH primär nicht bezeichnen. Eigentlich ist es die sogenannte Wärmesenke, also das Bauteil, das die Wärme vom Heizkreislauf an die Räume abgibt. Vor allem wegen der hohen Masse und der ganz guten Wärmekapazität des Estrichs eignet sich eine FBH außerdem und eher nebenbei auch gut als Wärmespeicher, der Leistungsspitzen des Wärmeerzeugers abfedern, Takte relevant verlängern und einen recht guten Ausgleich für z.B. nächtliche Heizpausen in der Übergangszeit ermöglichen kann. Das ermöglicht in gewissem Rahmen ein Verschieben der aktiven Zeiten des Kompressors auf die wärmeren Tageszeiten (höhere Quelltemperatur = bessere Arbeitszahl). Das ist alles Thema beim "Feintuning" einer WP-Anlage. Und -das hatten wir schon- diese hohe Estrichmasse übersteigt die Wärmespeicherfähigkeit eines 200l- Pufferspeichers bei weitem, weshalb dieser als Wärmespeicher im Zusammenspiel mit einer FBH geradezu lächerlich erscheint. Zitat von BobDerWuehler  D.h. das Medium Wasser fließt von der Anlage zur FBH und fließt entsprechend kälter wieder zur Anlage zurück, da die Wärme dabei an die FBH abgegeben/gespeichert wird, richtig. Ja, genau.
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| | Zeit:
20.04.2026 07:47:40 |
Zitat von DMS20  Zitat von BobDerWuehler  [...] Über den Ausdruck "Sekundär" (-pumpe) bin ich bei der 250-A auch "gestolpert". Andere Foristen erklärten, dass Viessmann wohl den WP-Kältekreis als "primär" bezeichnet und den eigentlichen Heizkreis als "sekundär". Nein, der Solekreis ist der Primärkreis, wenn man Erdwärme nutzt. Z.B. hat die Vitocal 333 Primär- und Sekundärkreispumpen. Bei den reinen Luft- Wasser-WP entfällt der Primärkreis. Da übernimmt der Lüfter die Aufgabe des Primärkreises.
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| | Zeit:
20.04.2026 08:26:56 |
Das ist in meinem Fall enthält der Sekundärkreis u.a. den Vor- und Rücklauf, sowie den reheinpufferspeicher und das Überströmventil.
Siehe Panungsanleitung Viessmann
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| | Zeit:
20.04.2026 12:33:13 |
Zitat von ajokr  Nein, der Solekreis ist der Primärkreis, wenn man Erdwärme nutzt. Z.B. hat die[...] Vielen Dank für die Klarstellung. Vor allem die Erklärung mit dem Ventilator als Primärpumpe hat mir gut gefallen. Also könnte man auch sagen: Wärmequelle <-> Primärpumpe, Wärmesenke <-> Sekundärpumpe. Ersteres gilt nur, wenn die Wärmequelle flüssig ist. ;-) Wenn nun z.B. ein Parallelpuffer verbaut ist, wie nennt man dann die eigentliche Heizkreispumpe? Sekundäre Sekundärpumpe? 🙂
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| | Zeit:
20.04.2026 19:21:27 |
Guten Abend. Der Gutachter behauptet in seinem zweiten Ergänzungsgutachten folgendes und hat sich damit, meines Erachtens ein Eigentor geschossen. " VDI 4645, Abschnitt 8.8.3: Ein Pufferspeicher ist nicht erforderlich, wenn je Kilowatt maximaler Heizleistung mindestens 3 Liter ununterbrochen durchströmbares Anlagenvolumen verfügbar ist." Also der Reihe nach. Meine Anlage hat laut Typenschild eine maximale Heizleistung von 11,6 KW. Also lautet die Rechnung: 11,6 x 3 = 34,8 Liter. Mein Reihenpuffespeicher, den er glatt übersehen hat, hat ein Fassungvermögen von 40l. Ich geh kaputt
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| | Zeit:
20.04.2026 19:32:56 |
Dieser ist, wie vom Hersteller gefordert, im Sekundärkreis(Vorlauf) in Reihe verbaut und stellt u.a. das Mindestanlagenvolumen, Abtauvorgang sicher!
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| | Zeit:
20.04.2026 22:13:16 |
Da ist die Rede von maximaler. Heizleistung. Also 8,35 X 3 = 25,05 L
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| | Zeit:
20.04.2026 23:20:58 |
Ist denn nach Aussage des Gutachters unstrittig, dass überhaupt ein Mangel vorliegt? Oder nur falls, kein Puffer verbaut ist? Dann wäre das Eigentor kein wirkliches und der HB hätte gar kein ToDo...
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| | Zeit:
21.04.2026 08:13:34 |
Zitat von Chaot  Ist denn nach Aussage des Gutachters unstrittig, dass überhaupt ein Mangel vorliegt? Oder nur falls, kein Puffer verbaut ist? Dann wäre das Eigentor kein wirkliches und der HB hätte gar kein ToDo... Wie schon erwähnt, benennt er den vorleigenden Mangel, wie folgt. Der nötige Volumenstrom der FBH ist deutlich zu gering, um den Mindestvolumenstrom der WP aufnehmen zu können, was nicht den regeln der technik entspricht. Laut Berechnung der FBH 1195 l/h. Transportiert müssen aber lediglich knapp 600 l/h um die Bude zu erwärmen. Also nur etwa 50%. Wie DMS20 bereits mehrfach erwähnt jat, wird auch der vorgeschlagene 200l Puffer nicht viel ausrichten können. Ganz zu schweigen davon, dass er nirgends erwähnt, wie sich das ganze dann ins positive auswirkt. Weil er das auch nicht kann bzw. garantieren kann. Ich denke es sollte unstrittig sein, dass so ein Pufferspeicher die Laufzeiten etwas verlängern kann, jedoch sollte dazu die WP möglichst präzise zur Hydraulik passen. Quasi als zusätzliches Gadget. Grudsätzlich kommen aber präzise ausgelegte Systeme, vor allem in einem Neubau, grundsätzlich ohne einen zusätzlichen Puffer aus! Ich rede dabei nicht von dem kleinen Puffer im Sekundärkreis, der das Mindestanlagenvolumen sicher stellen soll(Abtauprozess etc), wenn mal wieso auch immer sämtliche Kreise geschlossen wären..
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