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Datenschutzhinweise

Probleme mit der Differenzmessung Kaltwasser
Verfasser:
Brauche Hilfe Kaltwasser
Zeit: 26.04.2026 17:06:34
0
3951733
Ich brauche Hilfe/Erklärungen zu einer ungerechtfertigten hohen Wasserrechnung, leider bin ich Laie, also bitte habt Verständnis, wenn ich mich nicht sachgenau ausdrücke. Danke!
Ich versuche mich kurz zu halten, es wird aber schon eine längere Erklärung, da mir wie oben geschrieben, einiges unklar ist.
Wir wohnen zu dritt in einer Altbauwohnung in einem Haus mit zwei weiteren Wohnparteien und einem Ladengeschäft, alle Verbraucher in den Wohnungen und im Laden haben einen Wasserzähler, nur in meinem Badezimmer gibt es keinen.

Die Kosten für den Wasserverbrauch in meinem Badezimmer wurde seit dem Einbau 2018 immer mit Differenzrechnung (Hauszähler im Keller minus die einzelnen Wasserzähler in den Wohnungen) für mich berechnet. Ich hatte all die Jahre im Badezimmer einen ungefähren Verbrauch von 24 bis 55 m³ Wasser (wobei ich jetzt erst gemerkt habe, nachdem ich mir die alten Rechnungen genauer angesehen habe, dass ich der Rechnung mit den 55 m³ ein auch größerer Fehler war und sowieso in jeder zweiten Abrechnung etwas nicht nachvollziehbar ist).
Bei der letzten Wasserrechnung für das Jahr 2024 soll ich auf einmal einen Verbrauch im Badezimmer von knapp 150 m³ gehabt haben. Als ich dann auf die Suche im Haus nach dem Verbrauch gegangen bin, habe ich festgestellt, dass sich die Wasseruhr im Keller unaufhörlich dreht (fast 1m³ am Tag). Schlussendlich hat sich herausgestellt, dass auf einer Toilette im Hinterhof, die zu dem Laden gehört, seit Monaten das Sicherungsventil des Boilers defekt war und dort die ganze Zeit ein kleiner Wasserstrahl lief. Der Laden hatte im Abrechnungszeitraum von ca. 9 Monaten einen Verbrauch von 20m³, was ja für gelegentliches Spülen und Händewaschen auch wirklich viel ist. Das Haus hat dann eine neue Abrechnung von ista bekommen, bei der einfach die m³-anzahl für mich runtergesetzt wurde, aber der Preis für den einzelnen Kubikmeter nach oben geschraubt wurde! Alle Parteien im Haus außer mir und einer Nachbarin, haben diese Nachzahlung einfach beglichen. Der Vermieter stellt sich auf stur und meint, dass es einfach mein Verbrauch ist, den ich zu zahlen habe, obwohl er mit mir zusammen den stetigen Rinnsal, der durch das kaputte Sicherungsventil im Boiler entstanden ist, gesehen hat.
Der monatliche Verbrauch, der unten auf der Toilette im Jahr 2025 vor der Reparatur des Sicherheitsventils im gemessen wurde, war im Januar laut ista-Abrechnung 3,664 m³, Februar 6,695m³, März 11,656m², Mitte April wurde das Sicherungsventil ausgetauscht 6,399m³, Mai 0,781 m³, Juni 0,414 m³.
Seit der Reparatur haben wir im gesamten Haus einen Verbrauch von durchschnittlich 0,3m³ pro Tag.
Ich habe gelesen, dass ein kleinerer Wasserverbrauch wie von dem kaputten Sicherheitsventil von dem ungenaueren Wasserzähler der Wohnungen nicht gelesen werden kann, vom Hauptzähler im Keller schon..

Meine Fragen dazu:

Wie hoch kann der Durchfluss, der nicht von der Wasseruhr angezeigt wird, sein?
Mittlerweile haben wir eine Wasseruhr, auf der Q3 2,5 R40 steht (wurde allerdings bereits im März ausgetauscht wegen Eichfrist)

Wie kann es sein, dass im Laden unten doch ein relativ hoher Wasserverbrauch abgelesen wurde, aber wohl eventuell dann doch nicht alles das, was wirklich durchgelaufen ist?

Kann ein Fachmann von euch anhand des Bildes (url unten) feststellen, ob es wirklich nicht möglich ist, bei mir im Bad einen Wasserzähler anzubringen, wie der Vermieter behauptet? (Wasserleitung für mein Bad ist Leitung rechts, die nach oben führt),

Ich bin etwas verzweifelt: es ist mir ja nicht möglich, jedes Jahr die komplette Wasserrechnung des Hauses zu prüfen, ob es da eventuell einen Fehler gibt, der wieder mir auf die Rechnung aufgeschlagen wird.
Ich wohne hier eigentlich seit Jahren immer problemlos und günstig und bin nicht auf Konfrontation mit dem Vermieter aus, sehe aber auch nicht ein, für die Kosten von Wasser aufzukommen, das ich nicht verbraucht habe (habe weder eine Rechtsschutzversicherung, noch bin ich im Mieterbund oder Ähnliches).

Vielen Dank für die Rückmeldung


https://bilderupload.org/bild/9c1615651-anschluss

Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 26.04.2026 20:05:30
1
3951766
Hat sich die zum Laden gehörende Wasseruhr auch gedreht? Oder deine? Oder nur die vom Haus? Ist die Toilette vielleicht nicht über einen Zähler angeschlossen?

Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 26.04.2026 20:16:49
0
3951771
Zahl die Rechnung unter Vorbehalt

Fordere den Einbau eines eigenen Zähler. Möglicherweise ist das sowieso schon Pflicht. Prüfe die Landesbauordnung.

Da es immer Verluste / Ungenauigkeiten gibt, bleiben die alle immer bei dir hängen.

Verfasser:
Frimo
Zeit: 26.04.2026 20:20:12
6
3951772
Differenzmessung ist meines Wissens gar nicht zulässig 🤔

Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 26.04.2026 20:21:24
0
3951773
Irgendwie ist das alles wirr

Das Haus hat dann eine neue Abrechnung von ista bekommen, bei der einfach die m³-anzahl für mich runtergesetzt wurde, aber der Preis für den einzelnen Kubikmeter nach oben geschraubt wurde!

Der Preis für das Wasser kann sich ja nicht ändern.Die m3 müssen ja von dir zum Laden wandern. Die zahlen mehr, du weniger. Alle anderen gleich viel, die sind ja nicht betroffen.

Verfasser:
Brauche Hilfe Kaltwasser
Zeit: 26.04.2026 21:19:39
0
3951780
Hallo an alle,
vielen Dank schon einmal für die Rückmeldungen!!!

@ MichaelN2
Die Uhr im Laden hat sich gedreht, als wir zusätzlich noch den Wasserhahn des Waschbeckens aufgemacht haben. Ob sie sich ohne diese zusätzliche Entnahme gedreht hat, kann ich nicht sagen, da ich als Laie in dem Moment nicht daran gedacht habe, das zu beobachten.
Meine konnte sich ja nicht drehen, da ich ja eben gar keine habe... :(
Toilette im Laden ist an die Wasseruhr angeschlossen

Wenn ich unter Vorbehalt zahle, sehe ich von dem Geld nie wieder was, da der Vermieter ja darauf beharrt, dass das mein Verbrauch war: er erzählte mir was von zusätzlichem Blumengießen, womit der Verbrauch begründet sein soll (wir haben keinen Garten und fünf Topfpflanzen).

Mit der wirren Abrechnung von ista hast du vollkommen recht! Die Nachbarin und ich haben den höheren m³-Preis bemerkt, der Vermieter hat die Korrektur der NK-Abrechnung so rausgelassen, hat aber wenigstens zugegeben, dass die korrigierte Version nicht stimmen kann (in einer Abrechnung von 2020 hat das ista schon genau gleich gemacht)
ista-meinte wohl, wenns keiner prüft, kommen die Kosten über alle Parteien (zwei haben ja auch ohne Murren gezahlt) so wieder hin. Nachdem wir diese Abrechnung bekommen haben und es sogar dem Vermieter klar war, dass das so nicht stimmen kann, habe ich vom Vermieter dazu einfach nichts mehr gehört. Er kümmert sich einfach um nichts

@ MichaelN2 & @Frimo
Vermieter will im Bad bei mir keine Wasseruhr einbauen, da er meint, dass das ein unverhältnismäßigem Aufwand sei und so ist das wohl in B-W. nachträglich im Altbau auch keine Pflicht.
Deshalb auch das angehängte Foto, von dem ich mir gehofft habe, dass es jemand beurteilen kann, ob da der Einbau einer Wasseruhr ohne unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

Falls jemandem noch was Schlaues dazu einfällt und mir helfen kann, wäre ich sehr froh

Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 26.04.2026 21:54:02
1
3951788
Die Rohre sind ja frei zugänglich, also kann man auch eine Wasseruhr einbauen.

Und ich glaube nicht, dass die Ausnahme dann erlaubt, das nur dein Verbrauch geschätzt wird. Dann muss auf alle nach m2 aufgeteilt werden.

Du musst es schaffen dem Vermieter so viel Ärger zu machen, dass eine korrekte Abrechnung für ihn bequemer ist.

Mieterverein und beraten lassen.

Verfasser:
joe115
Zeit: 27.04.2026 06:35:31
1
3951798
Aufwand: 2 Gebo Klemmverbinder, ein KFV Ventil, eine Wasseruhr, paar Fittings; für mich als Amateur maximal ein Vormittag Arbeit - Profi ist hoffentlich schneller.

Verfasser:
Peter 888
Zeit: 27.04.2026 07:17:36
2
3951800
Hallo

die Krux bei Deiner "Verbrauchserfassung" ist, dass wenn es Probleme gibt bleiben die bei Dir hängen.
Geh zu Deinem nächsten Vermieterverein und lass Dich dort beraten.

ciao Peter

Verfasser:
Schmitt
Zeit: 27.04.2026 09:06:43
0
3951816
Schau mal in deiner zuständigen LBO nach. In Baden Württemberg z. B. ist dies unter § 35 Punkt 3

Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nut-
zungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem
Aufwand erfüllt werden kann.


geregelt.

FG. Schmitt

Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 27.04.2026 11:17:25
1
3951845
Stichwort ist Nutzungsänderung. War die Wohnung schon immer eine Wohnung, dann gilt uneingeschränkt Satz 1.

Verfasser:
Schmitt
Zeit: 27.04.2026 13:49:39
2
3951881
Da die abgebildeten Rohrleitungen sich wahrscheinlich an einer frei zugänglichen Stelle befinden kann wohl kaum von einem unverhältnismäßigem Aufwand die Rede sein.

FG. Schmitt

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