Hallo zusammen,
ich bin fleißiger Leser aber habe nun eine frage die mir das
Internet oder dieses Forum noch nicht beantworten konnte.
Ein Mehrparteienhaus wird kernsaniert inkl. neuer
Grundleitungen. Da die Wohnung im EG 17cm unter Rückstauniveau liegt, ist eine elektrische Rückstauklappe vorgesehen. Konkret, eine vom Hersteller Kessel die in die Bodenplatte eingegossen wird.
Nur die Wohnung im EG liegt in dieser höhe, es gibt keinen Keller.
Der Hersteller hat jetzt verwiesen da es sich um eine
Einliegerwohnung handelt eine Klappe mit
Pumpe (aka die Pumpfix) notwendig wäre. Ich konnte dazu aber keinen Paragrafen finden. Außerdem soll die
Wartung 2x pro Jahr erfolgen (das steht in der
DIN EN 13564) da es sich um ein Mehrparteienhaus handelt.
Meine fragen:
- Weiß jemand ob eine elektrische klappe ohne Pumpe ausreicht (und hat evlt. auch einen Auszug aus der
DIN oder ähnlich für mich)?
- Warum muss die Wartung 2x pro Jahr erfolgen?
In meinem fall ist nur eine WHG mit 40m2 angeschlossen, also ist mit relativ wenig aufkommen von
Abwasser zu rechnen. Für mich müsste hier eigentlich die Jährliche Wartung die fürs Einfamilienhaus vorgeschrieben ist ausreichen.
Die Wartung kostet vom Hersteller knapp 600 Euro Brutto, das sind 100 Euro pro Monat was bei einer 40m2 WE den NK Anteil in der Vermietung natürlich massiv nach oben drückt.