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Datenschutzhinweise

Baum auf der Grundstücksgrenze
Verfasser:
Postillion69
Zeit: 10.05.2026 21:02:12
1
3953909
Hallo,

es geht um die Rotbuche:


Diese steht fast genau auf der Grenze zwischen meinem Elterngarten links und dem Nachbarsgarten, ist ein Doppelhaus. Sonne kommt von rechts, im Elterngarten werden Schatten und Blätter immer mehr. Zudem steht die Buche an einem kleinen Hügel linksseitig, dies ist ein alter Bunker, d.h. sie kann auf Dauer nicht frei wurzeln. Abstand vom Haus ist ca. 8-10 Meter. Sie wächst wie Hulle, jetzt bei rund 15 Metern, und strebt 30-40 Meter an. Die Vorbesitzer des Nachbarsgarten hatten sie mal gepflanzt, die jetzige Besitzerin stört sich nicht ´dran, sie hat ja Sonne. Ist eine liebe, aber krankheitsbedingt etwas hypoaktive Dame, der Lebensgefährte ist ein ökoorientierter Anwalt. Man kennt sich schon lange in der Siedlungsstrasse, Streit oder gar Anwalt/Gericht streben wir nicht an. Nur, so bleiben kann es aus meiner Sicht auch nicht, der Baum wird ein Monster, ein Garten ist kein Wald.
Welche Argumente gibt es, den Baum zu kürzen oder am besten gegen einen Obstbaum auszutauschen?

VG aus Ddorf

Verfasser:
Juergen1971
Zeit: 10.05.2026 21:37:56
0
3953912
Du scheint ja in Düsseldorf zu leben. Daher schau Dir erst einmal diesen Artikel an, dort steht einiges über Bepflanzungen an der Grundstücksgrenze:

NRW Justiz

Gruß,
Jürgen

Verfasser:
JoergW
Zeit: 10.05.2026 21:47:20
1
3953914
Moin,

ich würde den Nachbarn Bitten seine "Heckenpflanze" im Herbst wieder auf max 2m zurück zu schreiden.
Mit Sicherheit soltte das mal ein Stück Rotbuchenhecke sein.

Auch müste bei so einem mächtigen Baum ein Grenzabstand von 5m, bei Euch in NRW scheinbar nur 4 m, gelten,
davon abgesehen muss der Nachbar für alle Scäden auch Wurzelschäden am Bunker
- grins - aufkommen.
Ist der Bunker zufälligerweise feucht?

Grüßle

Und rechtzeitig mit den Nachbarn das Gespäch suchen, bevor die untere Naturschutzbehörde eine Fällung oder ein beschneiden verweigert.

Aber ein schöner Baum...
Im Wohnbereich ohne eigenen Park aber nicht wirklich hinnehmbar.

Verfasser:
Postillion69
Zeit: 10.05.2026 22:10:16
0
3953915
Der Bunker ist feucht, allerdings ist der Eingang auf der Nachbarsseite. Danke für den link.

Verfasser:
KR0815
Zeit: 10.05.2026 22:20:22
1
3953916
entweder miteinander reden
oder klagen
oder es ertragen

Fall 1 scheidet wohl aus, sonst würdest hier nicht schreiben
Fall 2 willst nicht - verständlich


Bleibt nur Fall3 - oder evtl. doch zurück zu Fall1?

ich habe hier übrigens in der Nachbarschaft kennengelernt: sie hätten es auch gerne weg, aber wissen nicht wie

Als ich mit der Kettensäge hoch bin haben sie mir danach zum Dank noch ne Kiste Bier hingestellt

Verfasser:
ajokr
Zeit: 11.05.2026 07:31:58
2
3953941
Zitat von JoergW Beitrag anzeigen

Auch müste bei so einem mächtigen Baum ein Grenzabstand von 5m, bei Euch in NRW scheinbar nur 4 m, gelten,


Die Abstände ziehen aber nicht mehr, wenn der Baum schon länger als 6 Jahre unwidersprochen dort wächst.

Verfasser:
t_aus_h
Zeit: 11.05.2026 07:32:32
0
3953942
Zitat von JoergW Beitrag anzeigen
Auch müste bei so einem mächtigen Baum ein Grenzabstand von 5m, bei Euch in NRW scheinbar nur 4 m, gelten


Da der Baum bereits 15m hoch ist, steht der da wohl schon seit mehreren Jahrzehnten. Einsprüche in Sachen Grenze sind damit vermutlich verjährt (6 Jahre in NRW).
Aber das wird der "ökoorientierte" Anwalt wohl auch wissen.

EDIT: ´ne Minute zu lahm. :-D

Verfasser:
Peter 888
Zeit: 11.05.2026 07:47:38
0
3953944
Hallo

steht der Baum im Garten des Nachbars oder tatsächlich auf der Grenze.
Grenzbäume gehören beiden Nachbarn. Und wenn er zum Teil Dir ghört hast Du ein Argument.

ciao Peter

Verfasser:
t_aus_h
Zeit: 11.05.2026 07:58:53
1
3953945
Zitat von Peter 888 Beitrag anzeigen
Hallo

steht der Baum im Garten des Nachbars oder tatsächlich auf der Grenze.
Grenzbäume gehören beiden Nachbarn. Und wenn er zum Teil Dir ghört hast Du ein Argument.

ciao Peter


Und dann fällt man den halben Baum?

Verfasser:
ajokr
Zeit: 11.05.2026 08:02:51
1
3953946
Und dann fällt man den halben Baum?

Zumindest darf man auf seinem eigenen Grundstück die Äste zurückschneiden. Böswillige Menschen kürzen auch die Wurzeln und hoffen darauf, dass er dann beim nächsten Sturm in Nachbars Garten fällt.

Verfasser:
GeoMinister
Zeit: 11.05.2026 08:45:51
7
3953949
Wenn der Nachbar in Urlaub ist: Baum Fällen.
Wenn er wieder kommt:Strafe zahlen. ABER DER BAUM IST WEG!

Verfasser:
ajokr
Zeit: 11.05.2026 09:06:25
1
3953957
Zitat von GeoMinister Beitrag anzeigen
Wenn der Nachbar in Urlaub ist: Baum Fällen.
Wenn er wieder kommt:Strafe zahlen. ABER DER BAUM IST WEG!



... und die bisher gute Nachbarschaft im Eimer.

Verfasser:
t_aus_h
Zeit: 11.05.2026 09:08:02
0
3953958
Zitat von GeoMinister Beitrag anzeigen
Wenn der Nachbar in Urlaub ist: Baum Fällen.
Wenn er wieder kommt:Strafe zahlen. ABER DER BAUM IST WEG!


Wie teuer wird das wohl inklusive Landfriedensbruch und so?

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 11.05.2026 09:08:36
0
3953959
Zumindest in BaWü ist es so, dass eine Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn "mit etwas zu rechnen ist". Heißt: Die Zeit, in der der Busch (jetzt Baum) als Hecke zu wachsen begann, zählt nur für die "Heckenhöhe" (lebende Einfriedung). Sobald er darüber wächst, beginnt die Frist neu "gegen einen Baum". Ab dieser Zeit hätte man Anspruch auf Rückschnitt zur "Heckenhöhe". Wenn das in NRW auch so ist, stellt sich die Frage, wie lange ein Heranwachsen zum echten Baum (statt Busch) schon absehbar war.

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 11.05.2026 09:08:53
2
3953960
Zitat von GeoMinister Beitrag anzeigen
Wenn der Nachbar in Urlaub ist: Baum Fällen.
Wenn er wieder kommt:Strafe zahlen. ABER DER BAUM IST WEG!

Einfach hingehen und absäbeln, klar, dann ist er weg.
Bis der Nachbar irgendwann kommt und den Hund killt, weil der nervt - zahlt zwar die Strafe, aber immerhin ist er dann weg.
Beliebig fortsetzbar.

Verfasser:
t_aus_h
Zeit: 11.05.2026 09:18:43
0
3953962
Zitat von Phil a.H. Beitrag anzeigen
Zumindest in BaWü ist es so, dass eine Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn "mit etwas zu rechnen ist". Heißt: Die Zeit, in der der Busch (jetzt Baum) als Hecke zu wachsen begann, zählt nur für die "Heckenhöhe" (lebende Einfriedung). Sobald er darüber wächst, beginnt die Frist neu "gegen einen[...]


Bei aktuell 15m Höhe wurde das allerdings dann auch verpennt...

Verfasser:
Mastermind1
Zeit: 11.05.2026 09:29:08
1
3953963
Evtl. so vorgehen...
Nett nachfragen und anbieten - mitzuhelfen (kleinsägen/abtransportieren etc:) - sollten die Nachbarn evtl. auch schon etwas älter sein.

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 11.05.2026 09:39:20
0
3953964
Wenn du in einem Ort wohnst, wo die Behörde die Baumsatzung strikt durchsetzt, hast du keine Chance! Selbst wenn der Nachbar mitzieht.
Da muss schon Gefahr in Verzug sein, sprich, ein Gutachten bestätigt eine anstehende Schadenswahrscheinlichkeit.
So ist es bei uns....
Einfach fällen bei Vorliegen einer Baumsatzung, selbst im Einvernehmen mit dem Nachbarn: guck vorher in die "Preis"liste der Behörde - die Strafe kann sehr teuer werden.

Verfasser:
WP_PV_ST
Zeit: 11.05.2026 09:45:43
2
3953966
Sehr schöner Baum, hätte ich auch gern im Garten.

Verfasser:
ajokr
Zeit: 11.05.2026 09:59:43
0
3953967
Zitat von Oelwechsler Beitrag anzeigen
Wenn du in einem Ort wohnst, wo die Behörde die Baumsatzung strikt durchsetzt, hast du keine Chance! Selbst wenn der Nachbar mitzieht.
Da muss schon Gefahr in Verzug sein, sprich, ein Gutachten bestätigt eine anstehende Schadenswahrscheinlichkeit.
So ist es bei uns....


Hierzulande zählt schon das Argument, dass dem Eigentümer die regelmäßige Baumpflege wirtschaftlich nicht zumutbar wäre. Dann dürfen auch kerngesunde alte Bäume weg, wenn sie einem Neubauvorhaben im Weg stehen.

Bei mir hat sich der Sturm in zwei Fällen über die Baumschutzsatzung hinweg gesetzt.

Verfasser:
GeoMinister
Zeit: 11.05.2026 10:10:31
0
3953968
Zitat von Phil a.H. Beitrag anzeigen
Zitat von GeoMinister Beitrag anzeigen
[...]

Einfach hingehen und absäbeln, klar, dann ist er weg.
Bis der Nachbar irgendwann kommt und den Hund killt, weil der nervt - zahlt zwar die Strafe, aber immerhin ist er dann weg.
Beliebig fortsetzbar.


Ich habe keinen Hund und mein Nachbar ist Förster. (Ernsthaft)

Verfasser:
WP_PV_ST
Zeit: 11.05.2026 11:14:07
4
3953982
Die Blutbuche ist sehr sturmfest und wurzelt stabil.
Die werden aber nur max. ca 300 Jahre alt.
Spätestens in 250 Jahren wird sich das Problem von selbst lösen.
Einfach etwas Gedult haben.

Verfasser:
DMS20
Zeit: 11.05.2026 11:50:57
0
3953990
Zitat von Postillion69 Beitrag anzeigen
... Diese steht fast genau auf der Grenze zwischen meinem Elterngarten links und dem Nachbarsgarten, ist ein Doppelhaus. Sonne kommt von rechts, ...
Auch eure Sonne wird nicht immer "von rechts" kommen.
Wie also verhält es sich mit den Himmelsrichtungen bei diesen Grundstücken?

Zumindest auf dem Foto sieht alles gesund grün und nicht nach Lichtmangel aus.

Zitat von Postillion69 Beitrag anzeigen
... im Elterngarten werden Schatten und Blätter immer mehr.
Ja, das kann misslich sein. Nach dem Neubauen und dem kargen Grün zu Beginn ist man glücklich über die zunehmende Vegetation, ein paar Jahre später will man sich mit den Nachbarn wegen der Grenzabstände nicht streiten, um "Maschendrahtzaun-Zustände" zu vermeiden und am Ende sind alle Einspruchsfristen verstrichen und der Wald schließt sich nach und nach um die alternden Häuser und ihrer Bewohner.
Zitat von Postillion69 Beitrag anzeigen
Zudem steht die Buche an einem kleinen Hügel linksseitig, dies ist ein alter Bunker, d.h. sie kann auf Dauer nicht frei wurzeln.
Die Wurzeln finden immer ihren Weg - und wenn sie den Bunker "umarmen" und später unterwurzeln.
Wenn der Bunker nicht systemrelevant ist oder unter Denkmalschutz steht, bietet der kein Argument.

Zitat von Postillion69 Beitrag anzeigen
... Nur, so bleiben kann es aus meiner Sicht auch nicht, der Baum wird ein Monster, ein Garten ist kein Wald.
Welche Argumente gibt es, den Baum zu kürzen oder am besten gegen einen Obstbaum auszutauschen?
Hast du schon erste Sondierungsgespräche mit dem Nachbarn gehabt, um einschätzen zu können, ob es überhaupt Einigungspotential gibt?

Mögliche Argumente:
- immer weiter zunehmende Verschattung beider Grundstücke
- zunehmende Verarmung der ökologischen Vielfalt in den Gärten durch Schattenwurf und Nährstoff-/Wasserbedarf des Baumes
- Überforderung der Garten-Ökosysteme mit den Laubmengen
- je nach Hauptwindrichtung und Starkwindwahrscheinlichkeiten: Gefährdung der Häuser und Grundstücke durch den Baum -> Haftungsrisiken

Ein wirklich schöner Baum. Es wäre wirklich schade um ihn.
Ich habe allerdings keine Erfahrung, ob man den überhaupt noch so zurückschneiden könnte, dass er überlebt, weiterhin gut aussieht und was man als kontinuierliche Baumpflege tun muss, damit er "klein" und trotzdem gesund bleibt.

Mit einem Obstbaum wäre ich ebenfalls vorsichtig. Alle unsere angeblichen Halbstämme (laut Baumschule damals höchstens 3m Höhe ...!) sind inzwischen stattliche Bäume geworden und mit dem Obst hat man eine Menge zusätzlicher Arbeit - so (überwältigend) schön die Obstblüte nach den kargen Wintermontaten auch immer ist.

Verfasser:
Postillion69
Zeit: 11.05.2026 20:18:21
0
3954098
Danke für die vielen Antworten.
Meine Eltern, bzw. seit zwei Jahren nur noch die Mutter 87a, die wollten halt erst keinen Ärger und waren dann auch zu alt für solche Dispute. Alle Fristen sind somit längst verstrichen. Wenn die liebe Nachbarin es bequem haben mag, dann wächst der Baum wohl in den Himmel, und je länger er wächst, desto übler wird der Rückschnitt oder das Fällen. Ihn einfach abzusäbeln oder anzubohren oder üble Gestalten zu beauftragen, das bringt nichts. Und wenn der Baum gesund ist und dennoch ins Haus fällt, dann heißt es auch noch Pech gehabt.
Aber die Äste auf der Elternseite kappen wegen Laubanfall, das würde wohl berechtigt gehen. Mal sehen...

Verfasser:
ajokr
Zeit: 11.05.2026 20:25:43
1
3954100
Und wenn der Baum gesund ist und dennoch ins Haus fällt, dann heißt es auch noch Pech gehabt.

Schau mal in die Gebäudeversicherung, ob und wie der Schaden versichert ist. Meine Nachbarn hatten sich das gespart, und bekamen deshalb genau nix erstattet. Wobei es bei Sturmschäden am Gebäude egal ist, auf wessen Grundstück der Baum vorher stand. Die Entsorgunskosten im fünfstelligen Bereich werden aber - je nach Versicherung - dem Baumeigentümer nur fürs eigene Grundstück erstattet.

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