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Datenschutzhinweise

Schornstein
Verfasser:
Ernst Brey
Zeit: 12.05.2026 11:13:27
0
3954197
Guten Tag,
Im September 2023 wurde ein Edelstahlschornstein errichtet welcher nicht ganz den neuen technischen Richtlinien vom 1.1.2022 entspricht. Der Feuerstättenbescheid wurde vom Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erstellt und in der Abnahme folgendes bescheinigt:

Bauzustandsbesichtigung im Rohbau wurde durchgeführt.
Die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase der Feuerungsanlage in der angetroffenen Ausführung werden bescheinigt.

Jetzt gibt es einen neuen Bezirksschornsteinfeger……….

Verfasser:
Paule 5019
Zeit: 12.05.2026 11:27:33
0
3954200
Zitat: Jetzt gibt es einen neuen Bezirksschornsteinfeger

Und was bitte soll dieser jetzt dort neu Beanstanden ? denn wenn am Abgaschornstein nichts weiteres Verändert worden ist so kann der > neue Schornsteinfeger (Besen) auch nicht an der erfolgten Gesamtabnahme einer Schornsteinanlage dort Beanstenden. bei problemen mit dem neuen Schwarzen Geist die nicht so einfach beseitigt werden können nun das zuständige Ortnungsamt > Abteilung Schornsteinwesen könnte dann für eine Klärung in diesem Fall schon sorgen.

Denn immer nach dem Motto.. neue Besen Kehren besonders sauber & gut das mag sein aber so eine Eistellung das hat schon so manchen auch neuen Schornsteinfegermeister Ärger mit seiner > Vorgsetzten Behörde eingebracht.. ...

Verfasser:
Ernst Brey
Zeit: 12.05.2026 12:27:33
0
3954212
Hallo

Die Antwort fasse ich so auf:
Wenn sich an der Anlage seit Abnahme des alten Bezirkschornsteinfeger nichts geändert hat, kann der neue bei einer Feuerstättenschau nichts beanstanden auch wenn der Schornstein zum Zeitpunkt der Abnahme nicht ganz den neuen Regelungen von 1.1.2022 entsprach.

Verfasser:
Rainer4x4
Zeit: 12.05.2026 15:45:00
2
3954258
Natürlich kann der "Neue" Widerspruch einlegen, wenn er feststellt das dem vorigen ein Fehler unterlaufen ist. Weshalb sollte das nicht gehen?
Dumm gelaufen!

Verfasser:
Paule 5019
Zeit: 12.05.2026 17:37:27
0
3954276
Fehlt nur noch das der neue > schwarze Geist dort zur Kehrung des Abgaschornstein neben die jetzt Nachträglich neue geforderte Abgas Schornsteinhöhe dann ein >Hubsteiger benötigt um Unfallfrei diesen Abgaschornstein mit sein Standart Schornstein Kehrgeschirr zu bearbeiten...

Verfasser:
Wolf S
Zeit: 13.05.2026 07:07:40
0
3954341
Zitat von Ernst Brey Beitrag anzeigen
....Im September 2023 wurde ein Edelstahlschornstein errichtet welcher nicht ganz den neuen technischen Richtlinien vom 1.1.2022 entspricht. Der Feuerstättenbescheid wurde vom Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erstellt

Und was hat der Neue bemängelt?

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