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Heizkostenabrechnung | Verhältnis von VE zu kWh
Verfasser:
Maik1876
Zeit: 01.02.2024 10:17:14
0
3665897
Hi zusammen,

ich habe hier im Forum schon viel gelesen und gelernt zum Thema Heizkostenabrechnung, hänge aber bei einer Frage fest. Vielleicht kann mich jemand erleuchten;:-)

Ich habe eine Heizkostenabrechnung der ista für meine 52qm-Wohnung von 2021 ( Fermnwärme, Gas), die 9.927 Verbrauchseinheiten und einen Verbrauch für die Heizung von 6.344 kWh ausweist. Es handelt sich um elektronische Ablesegeräte.

Für 2022 habe ich eine Abrechnung erhalten, die 9.242 Verbrauchseinheiten und einen Verbrauch für die Heizung von 18.761 kWh ausweist. Ich habe also ~7% weniger Verbrauchseinheiten aber fast den dreifachen Verbrauch. In der Wohnung hat sich grundsätzlich nichts verändert (dieselben Heizkörper, gleicher Umrechnungsfaktor der ista, Schlüssel nach wie vor 30/70, Abrechnungszeitraum jeweils 12 Monate etc. )

Meine Frage: kann das sein? Ich verstehe, dass bestimmte Faktoren einen 1:1 Vergleich erschweren. Aber bei nahezu gleichen Verbrauchseinheiten und nicht veränderten Rahmenbedingungen dürften doch nicht so große Abweichungen entstehen können, sonst wäre das Verhältnis der abgegeben Wärmemenge, die das Ablesegerät erfasst, zu den errechneten kWh vollkommen dynamisch - oder habe ich einen Denkfehler?.-)

Ich danke für alle Ideen!!

Viele Grüße
Maik

Verfasser:
Wolf S
Zeit: 01.02.2024 12:36:45
0
3666001
So wie sich das liest, hast du die Abrechnung nicht verstanden und /oder schreibst recht wirr. Also zunächst mal Begriffe sortieren:
Mit was wird geheizt: - Fermwärme oder Gasheizung?
9927 Verbrauchseinheiten - wie gemessen und was wurde damit beheizt?
6344 kwh - wie/wo gemessen und was wurde damit beheizt?
Du schreibst vom Umrechnungsfaktor, also sind Heizkostenverteiler vorhanden. Wer hat die abgelesen?

Verfasser:
Doc70
Zeit: 01.02.2024 14:25:19
1
3666078
Mit deinen eigenen VE alleine kannst Du nichts anfangen. Du brauchst die VE für das ganze Haus. Die energetische Gewichtung einer VE ist Gesamtverbrauch in kWh * 0,7 geteilt durch sie Summe der Verbrauchseinheiten aller Nutzer. Die 0,7 kommen daher, dass von den Energiekosten üblicherweise nur 70 % nach Verbrauch umgelegt werden. Der Rest nach Wohnfläche, wobei der Schlüssel auch abweichen kann. Bis zu 50 % nach Fläche.
Wenn die Wärmemenge in etwa verdreifacht ist, müsste in etwa auch die Summe aller VE um den Faktor nach oben gehen. kWh und VE korreliert nicht exakt, aber sollte näherungsweise so sein, falls keine anderen Maßnahmen am Haus getroffen worden sind.

Verfasser:
Exergie
Zeit: 01.02.2024 15:20:05
0
3666118
Zitat von Maik1876 Beitrag anzeigen

Ich habe eine Heizkostenabrechnung der ista für meine 52qm-Wohnung
Für 2022 habe ich eine Abrechnung erhalten, die 9.242 Verbrauchseinheiten und einen Verbrauch für die Heizung von 18.761 kWh ausweist. Ich habe also ~7% weniger Verbrauchseinheiten aber fast den dreifachen Verbrauch.


@Maik1876,

um Dir hier zu helfen, benötigen wir die Heizkostenabr., um diese zu prüfen.
Stell diese als Foto ein und schwärze priv. Daten.

Grüsse

Verfasser:
Maik1876
Zeit: 05.02.2024 10:17:12
0
3668205
Hi zusammen,

vorab schon einmal vielen Dank für Eure Antworten und Eure Mühe!! Ich habe die Abrechnungen 2020-2022 einmal auf Google Drive abgelegt:

2020

2021
2021

2022
2022

Noch kurz als Erklärung zu meiner missverständlichen Angabe: die Wohnung bezieht Fernwärme und die Fernwärme wiederum wird hauptsächlich mit Gas erzeugt.

Viele Grüße!!
Maik

Verfasser:
Wolf S
Zeit: 05.02.2024 12:35:06
1
3668295
Auffällg bei den hochgeladenen Abrechnungen sind die jeweils abgerechneten Gesamtkosten. Und hier zwar weniger die Kosten (Danke, Herr Habeck u.a.) sondern die - angeblich - verbrauchten Mengen:

2020 - 349 Mwh
2021 - 292 Mwh
2022 - 477 Mwh

Dass der Verbrauch von 2020 nach 2021 um 16% gesunken ist, ist unwahrscheinlich, aber gerade noch plausibel, die Steigerung von 2021 nach 2022 um fast 2/3 ist unmöglich. Also auf jeden Fall mal beanstanden. Schriftlich.

btw
Wohnst du in Berlin? Vermieter V... oder D..W... Fernwärmelieferant G.... ? Da ging doch durch die Medien, dass zigtausende Fernwärme-Abrechnungen fasch, weil zu hoch, sind und korrigierrt werden? Wenn ja, würde ich mich da mal umhören.

Verfasser:
Maik1876
Zeit: 05.02.2024 13:34:57
0
3668333
Vielen Dank! Den Sprung fand ich auch unglaubwürdig, noch dazu sind gleichzeitig die HKV-Einheiten der gesamten Liegenschaft von 225.898,97 Einheiten in 2021 auf 186.326,65 in 2022 gesunken ( sieht man jeweils auf Seite 2 unten bei den 70% Verbrauchsk.Heizung ). Das kann doch auch nicht passen, oder habe ich da einen Denkfehler?

Die Hausverwaltung ist übrigens die Strabag, den Fernwärmelieferanten muss ich erfragen...

Verfasser:
Maik1876
Zeit: 05.02.2024 14:30:32
0
3668358
p.s.: ich habe gerade nachgeschaut: der Fernwärme-Anbieter ist G+D, ein Joint Venture der Getec und der deutschen Wohnen in Berlin. Das sieht nach einem Volltreffer aus Wold S. :-)

Verfasser:
Wolf S
Zeit: 05.02.2024 15:31:33
0
3668395
Also, passt doch. Viel Erfolgt.

btw
Dass die Verbrauchseinheiten sich stark verändert haben, muss mit deinem Problem nichts zu tun haben. Das sind relative Werte; wenn die insgesamt steigen (sinken die Einheitspreise) oder fallen (steigen die Einheitspreise), aber eben bei allen. Wichtig sind die Gesamtkosten.

Verfasser:
Exergie
Zeit: 05.02.2024 17:33:16
0
3668476
@Maik1876,

Abrechnung 2022:

186326,65 Ges.-HKV-Einh. / 3093,63 Ges.- m² = 60,23 HKV-Einh./m² * 47,41m² , ergibt 2855 HKV-Einh. für Deine Whg.
Du hast aber 9242 HKV-Einh. verbraucht ! Das ist mehr als das Dreifache des Durchschnittsverbrauches des Hauses !


Abrechnung 2021:
Wieso gibt es hier zwei Ablesewerte an den HK . Sind zwei Heizkostenverteiler am HK verbaut ?

01/0 W 140053607 Einh. 1.455,00 - 0,00 = 1.455,00 x 0,975 = 1.418,63
01/1 W 125185118 Einh. 1.325,00 - 0,00 = 1.325,00 x 0,975 = 1.291,88
02/0 S 140053614 Einh. 1.005,00 - 0,00 = 1.005,00 x 0,800 = 804,00
02/1 S 125185224 Einh. 1.769,00 - 0,00 = 1.769,00 x 0,800 = 1.415,20
03/0 K 140053621 Einh. 1.619,00 - 0,00 = 1.619,00 x 0,825 = 1.335,68
03/1 K 125185170 Einh. 1.798,00 - 0,00 = 1.798,00 x 0,825 = 1.483,35
04/0 B 140053638 Einh. 1.481,00 - 0,00 = 1.481,00 x 0,650 = 962,65
04/1 B 125185200 Einh. 1.870,00 - 0,00 = 1.870,00 x 0,650 = 1.215,50
Verbrauchseinheiten (mit UF-Faktor) 9.926,89
Summe Verbrauchseinheiten für den Zeitraum 1.01.21 - 31.12.21 9.926,89

Abrechnung 2022:
In der Abr. von 2022 gibt es nur noch einen HKV je Heizkörper, aber die Werte wurden intern aufaddiert.

01/0 W 125185118 Einh. 2.144,00 - 0,00 = 2.144,00 x 0,975 = 2.090,40
02/0 S 125185224 Einh. 3.132,00 - 0,00 = 3.132,00 x 0,800 = 2.505,60
03/0 K 125185170 Einh. 2.926,00 - 0,00 = 2.926,00 x 0,825 = 2.413,95
04/0 B 125185200 Einh. 3.434,00 - 0,00 = 3.434,00 x 0,650 = 2.232,10
Verbrauchseinheiten (mit UF-Faktor) 9.242,05
Summe Verbrauchseinheiten für den Zeitraum 1.01.22 - 31.12.22 9.242,05

Sind elektr. Funk-HKV am HK verbaut und was für ein Heizkörpertyp ist bei Dir verbaut ?
Du benötigst eine Abr. aus einer vergleichbaren Whg. aus dem Haus.

Grüsse

Verfasser:
tiefbassuebertragungde
Zeit: 27.01.2025 23:43:44
0
3812706
Ich bin neu hier und hoffe, hier einige Hinweise zu erhalten betreffend diesem Thema.
Bei der Überprüfung der Nebenkostenabrechnung einer Bekannten, die eine kräftige Nachzahlung hatte, fiel mir auf, das sich der Preis je Einheit deutlich erhöht hat gegenüber den Vorjahren und diese Verdoppelung nur z. T. durch höhere Brennstoffkosten zu erklären war (der Eigenverbrauch war gegenüber dem Vorjahr nur 10% höher).
Ein weiterer Grund für die kräftige Nachzahlung war, das sich die Zahl der erfassten Gesamteinheiten für ihre Abrechnungseinheit gegenüber den Vorjahren deutlich verringert hat - siehe Anhang - ein Jahresvergleich der Kosten für die gesamte Abrechnungseinheit, der für die Festsetzung des Preises je Einheit notwendig ist zur Umlage der verbrauchsabhängigen Heiz-Kosten
Die Gründe für die zu gering erfassten Einheiten können sehr vielschichtig sein - die folgenden führen nach meinem Verständnis zu einer zu geringen Zahl der erfassten Gesamteinheiten:
1) leerstehende Wohnräume und Kellerräume, die mit geheizt werden, für die aber keine Einheiten erfasst werden (auffällig sind gegenüber den früheren Jahren richtig warme Kellerräume und Treppenhäuser - wohl durch Schäden der Dämmung an den Heizungsrohren . d. h. zu hohe Rohrwärmeabgabe) - siehe dazu auch
https://www.maw-ks.de/indexffa6.html?id=222
https://www.minol.de/rohrwaerme.html
https://www.vdi.de/fileadmin/pages/vdi_de/redakteure/richtlinien/inhaltsverzeichnisse/2810314.pdf
https://www.vdi.de/fileadmin/pages/vdi_de/redakteure/richtlinien/inhaltsverzeichnisse/2654837.pdf
https://codicon.de/absys-hilfe/anwendungsbeispiele/vdi2077-blatt-3-5
das ist in der Abrechnungseinheit Linzer Str. 12-18 eindeutig der Fall, da sowohl Kellerräume und das Treppenhaus ungewöhnlich warm sind und auch im letzten Jahr waren bei Außentemperaturen unter 5-8 Grad C
2) Nicht an allen Heizkörpern angebrachte oder vorübergehend entfernte Funk-Erfassungsgeräte wegen neu zu beschaffender Exemplare passend für neuere Heizkörper-Varianten
3) Keine homogene Erwärmung aller Heizkörper (bei Bekannten habe ich schon öfters erlebt, das 50-70% des Heizkörpers z. B. wegen Verkalkung kalt blieb)
4) Technische Fehler an einem Teil der Erfassungsgeräte (z. B. leere Batterien, nicht mehr passende Programmierung nach Tausch des Heizkörpers etc.)
5) Technische Fehler bei der Übermittlung an Techem durch fehlerhafte Netzwerk-Konfiguration

Nach einem Gespräch meiner Bekannten mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Hausverwaltung des Vermieters, bei der die überhöhte Heizkostenabrechnung reklamiert wurde, steht auf dem Standpunkt, das dieser von Techem erfasste Wert weder durch den Vermieter selbst noch durch einen Fachanwalt in Frage zu stellen wäre und beruft sich auf einen Fachartikel unter
https://www.bausv.online/zeitschrift/aktuelle-ausgabe/heizkostenverteiler
wo dieses Thema behandelt wird - Zitat
"Wärmezähler unterliegen dem Mess- und Eichgesetz. Heizkos­tenverteiler hingegen sind nicht eichpflichtig, da sie keine Messgeräte sind. Sie zeigen folglich auch keine »Wärmemengen in gesetzlichen Einheiten« sprich kWh an.
Es werden nämlich nur unspezifische, also dimensionslose, Ablesewerte angezeigt. Für letztere hat sich umgangssprachlich die Bezeichnung »Striche« eingebürgert. Können betr. die Raumheizung zur Erfüllung der Vorgaben des § 6a Abs. 2 Nr. 1 HeizkostenV die dimensionslosen Angaben von elektronischen fernablesbaren Heizkostenverteilern, also reine Ablesewerte, in kWh umgerechnet werden? Nach hier vertretenem Verständnis lautet die Antwort »nein« "
Zitatende
Da also die KWH für den Gesamtverbrauch und die erfassten Gesamteinheiten einer Abrechnungseinheit gemäß diesem Beitrag in keinerlei Beziehung steht, stellt sich mir die Frage, wie man nun als Mieter oder als vom Mieter beauftragter Fachanwalt die Heizkostenabrechnung auf Plausibilität überprüft - insbesondere das Zustandekommen des Preises je Einheit.

Bei der weiteren Recherche stieß ich aber auf einen anderen Hinweis unter
https://www.kalo.de/geraete-hardware/heizkostenverteiler/
Zitat: "Wie wird der Verbrauch von elektronischen Verbrauchseinheiten in Kilowattstunden (kWh) errechnet?
Für die Umrechnung des Verbrauchs in kWh wenden wir Rechenformeln an, die der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) für Rohwärmeanlagen entwickelt hat. Diese lassen sich auch für die Umrechnung der Verbrauchseinheiten von Heizkostenverteilern und Warmwasserzählern in kWh anwenden. Die sogenannten VDI-Richtlinien sind branchenweit anerkannt und bilden den aktuellen Stand der Technik ab. Sie gelten als richtungweisend, weshalb auch KALO sich an ihnen orientiert."
- Zitatende.
Und unter
https://codicon.de/absys-hilfe/anwendungsbeispiele/vdi2077-blatt-3-5
findet man Details und die entsprechenden Umrechnungsformeln, anhand derer es möglich sein muss, die erfassten Gesamteinheiten in Bezug auf dem Gesamtverbrauch des Brennstoffwertes in KWH dieser Wohneinheit auf Richtigkeit bzw. Plausibilität hin zu überprüfen.
Hat das schon mal jemand gemacht ?
Besten Dank für Hinweise.
P.S.: wie lade ich PDF Dateien hoch ? Die Jahresübersicht der letzten 5 Jahre (eine DINA4 Seite) der fraglichen Abrechnungseinheit würde ich gerne hochladen.

Verfasser:
Hillu
Zeit: 06.09.2025 11:34:10
0
3874819
Hallo, wie kann man die Heizverbrauchseinheiten (mit UF-Faktor) in kWH umrechnen, bei Flüssiggas.
Vielleicht kann mir das jemand hier beantworten!?
VG
Hillu

Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 06.09.2025 12:35:37
0
3874839
Steht in Beitrag 3

Verfasser:
alex-tango
Zeit: 20.05.2026 15:10:21
0
3956481
Wer kann mir helfen?
In meiner ista-Heizkosten-Abrechnung tauchen die Abkürzungen S, B, K, Z, AZ 2x, S (für die Räume meiner Wohnung ? - Küche, Bad, 4 Zimmer ?) und seit einigen Jahren die Abkürzung ZU (ohne Zuordnung einer Nummer und ohne Erklärung) auf. Was bedeutet ZU ?
Danke für eure Antwort

Verfasser:
Sockenralf
Zeit: 20.05.2026 20:14:16
0
3956547
Hallo,

bist du Mieter --> VM fragen, der MUSS dir gegenüber für die Abrechnung geradestehen

Eigentümer: Verwalter solange fragen, bis die Erklärung kommt

Nachfrage bei der Firma aus dem Briefkopf hat nix gebracht?


MfG

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