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Datenschutzhinweise

Versteuerung von eigen erzeugtem Strom ( aus BHKW und PV)
Verfasser:
UlGoe
Zeit: 03.06.2026 14:41:41
0
3958671
Hallo allerseits, seit 2025 nutzen wir im MFH Wärmepumpen, um den eigen erzeugten Strom effektiver zu nutzen. Bislang wurde der größte Teil ( PV und Batterien erst seit 12.2025) aus dem BHKW eingespeist, daher gab es seitens des Energieversorgers immer eine erhebliche Vergütung ( natürlich in Abhängigkeit der Börsensituation).
Jetzt verbrauchen wir den Strom weitestgehend selbst ( haben zudem auf Mieterstrom umgestellt) und stellen fest, dass auf den eigen verbrauchten Strom Umsatzsteuer seitens des Energieversorgers berechnet wird.
Wie kann es sein, dass eine klimafreundliche Investition dadurch uninteressanter gemacht wird und die Amortisation sich verschlechtert.
Kennt jemand den Hintergrund, bzw. besser, welche Möglichkeiten das zu umgehen?

Verfasser:
joe115
Zeit: 03.06.2026 20:29:32
0
3958731
Wem gehört das BHKW? Dir oder jemand anderem? Wenn“jemand anderer“, dann verkauft er dir Strom und muss Umsatzsteuer zahlen, außer er wäre Kleinunternehmer. Was du dann mit dem Strom machst, ist deine Sache. Egal ob du damit eine WP betreibst oder ein Aquarium heizt.

Verfasser:
PhotoStein
Zeit: 04.06.2026 10:35:07
0
3958798
Ich kenns jetzt nur von meiner PV:
Wurde 2021 installiert (mit MWSt)
Habe deshalb die PV als Betrieb angemeldet (mit Umsatzsteuer) - keine Kleinunternehmerregelung, da ich sonst die MWSt der Installation nicht zurückerhalten hätte.
Dann gabs die Möglichkeit, die PV-Anlage ins Privatvermögen zu übernehmen (Formlose Mitteilung ans Finanzamt) und damit fällt die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch weg.

https://rsw.beck.de/zeitschriften/bc/news-beitraege/2023/12/14/pv-anlagen-r%C3%BCckwirkend-entnehmen

2027 werde ich dann zur Kleinunternehmerregelung wechseln und werde dann auch für die Einspeisung keine Umsatzsteuer mehr bekommen und auch keine mehr abführen.

Wie das bei Mieterstrom und BHKW ist, weiß ich nicht. Der Steuerberater sollte da helfen können.

Verfasser:
aseitzinger
Zeit: 04.06.2026 13:20:22
0
3958835
Wann wurde das BHKW eingebaut? Bzw ist es noch in der Förderung?

Es gab da mal irgendwas mit fiktiver Volleinspeisung und Rücklieferung. Das betrifft Dich, solange du eine KWKG-Förderung für das BHKW bekommst.

Mit dem Stichworten solltest Du du da was dazu finden.

Verfasser:
UlGoe
Zeit: 04.06.2026 17:02:42
0
3958868
Hallo, vielen Dank für eure Rückmeldungen. Das BHKW gehört der Eigentümergemeinschaft und ging 2019 in Betrieb. Hat Ende des Jahres 60000 Betriebsstunden und fällt damit aus der KWK Förderung.
Habe ein Papier des Finanzministeriums eruiert, wonach aus meiner Sicht, zumindest ab 2026, den Energieversorgern verboten ist Umsatzsteuer auf eigengenutzten Strom zu erheben.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-03-31-direktverbrauch-energieerzeugung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Unser Steuerberater sieht es grundsätzlich auch so, ich würde gerne, bevor ich die Debatte mit dem Energieversorger führe, ein besseres Gefühl haben.
Schließlich ist in dem Umfeld nahezu täglich etwas Neues zu lesen

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen 👍

Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 04.06.2026 18:26:26
2
3958884
Wenn das BHKW der WEG gehört und du dessen Strom nutzt, dann ist es doch kein Eigenverbrauch

Verfasser:
aseitzinger
Zeit: 05.06.2026 11:59:25
0
3959017
Ein anderes Thema solltet ihr mal mit dem Steuerberater diskutieren, die gewerbliche Infektion durch das BHKW.

Könnte sein, dass ihr da aktiv werden solltet, bevor es teuer wird.

Verfasser:
SebDob
Zeit: 05.06.2026 15:03:31
2
3959061
Die Eigentümergemeinschaft ist ein Unternehmen. Dieses Unternehmen verkauft Strom an seine Mieter. Das darauf Steuer fällig ist, sollte klar sein…

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