Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise

Bestandsschutz für neu eingebaute Ölheizung
Verfasser:
schufri
Zeit: 09.06.2026 22:30:11
1
3959751
Werden Ölheizungen, die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurden, im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Bestand gewertet und genießen Bestandsschutz? Bis zu welchem Zeitpunkt hatte eine neue Ölheizung Bestandsschutz?

Laut GEG 2024 mus bei einer Ölheizung die nach dem 01.01.2024 eingebaut wurde sichergestellt werden, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Mus bei einer Ölheizung die vor dem 01.01.2024 eingebaut wurde die "Bio-Treppe" (GModG) beachtet werden oder gilt dies lediglich für neu eingebaute Ölheizung ?
Ab 01.01.2029: mindestens 10 % grüne Brennstoffe, ab 01.01.2030: mindestens 15 % grüne Brennstoffe,ab 01.01.2035: mindestens 30 % grüne Brennstoffe, ab01.01.2040: mindestens 60 % grüne Brennstoffe ?

Vielen Dank für Ihre Informationen

Verfasser:
Mark1234
Zeit: 09.06.2026 22:38:26
1
3959755
Das neue GMG gilt noch nicht, weil es noch nicht durch den Bundesrat ist.
Aktuell gilt das GEG und da gibt es Ausnahmen, z.B. für Wohngebäude die weniger als XX des Regelenergiebedarfes benötigen. Wenn du also sagst, du hast statt dem Regelenergiebedarf von 20.000KWH nur 4.000 gebraucht, bist du raus aus dem GEG. Wirfst 3 Heizölrechnungen weg und wenn dich wer fragt wie das sein kann, sagst du warst im Winter nicht da sondern mit nem Zelt in Spanien aufm Strand und hasst dir die Birne zu gekifft, schon bist du aus dem GEG,,,

Wer das wie und wann überprüfen soll, wurde auch nie definiert...

Verfasser:
Peter 888
Zeit: 10.06.2026 07:36:38
2
3959788
Hallo

und mit der jetzigen Regierung gibt es ein neues GEG, heißt halt anders dass neue andere Anforderungen stellt.
Und wenn ein Regierungswechsel ansteht, kann es wieder ein neues Gesetz, mit anderem Namen, geben.
Von wegen Bestandsschutz.
Und nicht zu vergessen, die jährlich steigende CO2 Abgabe.

ciao Peter

Verfasser:
Anton35
Zeit: 10.06.2026 10:12:46
1
3959811
Nach dem aktuell noch gültigen GEG gibt es für vor dem 01.01.2024 eingebauten Ölheizungen nur die Einschränkung, dass sie ab dem 01.01.2045 mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden müssen.

Die steigenden Anteile von klimaneutralen Brennstoffen gelten für diese Heizungen nicht.

Bei Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen gibt es jedoch zusätzliche Anforderungen, wie z.B. den verpflichtenden hydraulischen Abgleich.


Mit dem Ersatz des GEG durch das GMG verschiebt sich voraussichtlich der Stichtag für die "Bio-Treppe" auf den 01.11.2026. Das heißt voraussichtlich, dass Ölheizungen die nach dem 01.01.2024 und vor dem 01.11.2026 eingebaut wurden bzw. werden, auch von der "Bio-Treppe" befreit sind.

Darüber hinaus soll auch Enddatum 01.01.2045 entfallen.

Verfasser:
TimoB
Zeit: 10.06.2026 10:36:24
4
3959815
Zitat von Anton35;3959811[break
Die steigenden Anteile von klimaneutralen Brennstoffen gelten für diese Heizungen nicht.[...]


Die Frage ist dann, welcher Brennstoff zu welchem Preis dann zukünftig noch verfügbar sein wird.

Verfasser:
Anton35
Zeit: 10.06.2026 10:43:05
1
3959817
Der Preis wird stark von politischen Vorgaben abhängen. Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich Europa energiepolitisch bewegen wird.

Verfasser:
Mark1234
Zeit: 10.06.2026 11:02:27
2
3959823
Zur Zeit heizen noch über 20% der Bundesdeutschen Haushalte mit Heizöl.
Wir sind also nicht alleine.

Die Frage ist, wie man Dinge wie die "Biotreppe" überhaupt kontrollieren will, und wer das machen soll.

Wenn du 500l Bioheizöl bestellst und danach 5.000 Liter konventionelles Heizöl, wer will dir denn nachweisen das du 5.000 Liter "falsches "Heizöl gekauft hast?
Sagste "ich hab nicht mit Öl geheizt sondern mit nem Ölradiator, darin wird das Öl nicht weniger". Oder "ich hab nicht geheizt, ich war in meinem Ferienhaus in Andalusien". Und jetzt?

Die Regierungen ändern die Gesetze in dem Bereich aktuell so schnell, bevor du vorm Kardi landest ist das eh wieder für die Tonne...

Wenn immer mehr Leute ihre Ölheizungen rauswerfen und immer weniger Diesel im Firmenwagenbereich verkauft werden, kann es auch sein dass Heizöl wieder zum billigen Abfallprodukt wird wie früher. Schon jetzt ist der Diesel an der Tankstelle seit langem wieder billiger als Benzin... Warten wir mal ab.

Verfasser:
DMS20
Zeit: 10.06.2026 11:06:22
4
3959824
Wenn es überhaupt so kommt (bis dahin gehen noch viele Legilaturperioden in's Land), gehe ich davon aus, dass normale Haushalte nur noch mit Fertigmischungen mit den jeweils gültigen Mindestbeimengungen von "Bio" beliefert werden.

Pfiffikusse, die sich einen Sport daraus machen, Regeln auszuhebeln, wird es auch dann immer noch geben.

Verfasser:
kreitmayr
Zeit: 10.06.2026 11:09:29
1
3959826
Zitat von Anton35 Beitrag anzeigen
..Bei Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen gibt es jedoch zusätzliche Anforderungen, wie z.B. den verpflichtenden hydraulischen Abgleich.
......[...]


So wie ich es verstehe hier es hier um Bestand.

Wo steht das mit dem Abgleich?

Bitte den Text nach dem Lesen und Verstehen hierher kopieren.

MfG
uwe

Verfasser:
kreitmayr
Zeit: 10.06.2026 11:16:30
1
3959827
Zitat von Mark1234 Beitrag anzeigen
.....kann es auch sein dass Heizöl wieder zum billigen Abfallprodukt wird wie früher...... [...]


Abfall von was?

Öl ist weitgehend ein Weltmarktpreis.
Wieviel es im heimischen Tank kostet steuert der Staat durch Steuer.

MfG
uwe

Verfasser:
kreitmayr
Zeit: 10.06.2026 11:18:02
1
3959828
Zitat von DMS20 Beitrag anzeigen
Wenn es ..so kommt ...., gehe ich davon aus, dass normale Haushalte nur noch mit Fertigmischungen mit den jeweils gültigen Mindestbeimengungen von "Bio" beliefert werden.

...[...]



So steht es geschrieben.

Verfasser:
Mark1234
Zeit: 10.06.2026 12:18:56
2
3959836
Zitat von kreitmayr Beitrag anzeigen
Zitat von Mark1234 Beitrag anzeigen
[...]


Abfall von was?

Öl ist weitgehend ein Weltmarktpreis.
Wieviel es im heimischen Tank kostet steuert der Staat durch Steuer.

MfG
uwe


Rohöl ist Weltmarktthema.
Mit dem Rohöl kann man aber wenig anfangen, dass muss erstmal durch die Raffinerie.

Dabei entstehen unterschiedliche Destillate die sich nicht unendlich miteinander verschneiden lassen.

Wenn du daraus X% Kerosin / Leichtbenzin gewinnst, fallen dabei Y% Diesel / Heizöl an. Früher war Diesel / Heizöl ein billiges Abfallprodukt.

Wenn immer weniger Leute damit heizen und immer weniger Leute damit Autofahren, dann wird das wieder billiger, was aktuell ja schon geschehen ist. Deshalb ist Diesel ja aktuell wieder billiger als Benzin, es ist zu viel davon da.

Verfasser:
HenningReich
Zeit: 10.06.2026 12:29:57
7
3959839
Das Heizöl wird bestimmt bald ganz billig. Ich schwör, Alter.
Und die Fundamentalislamisten aus dem Nahen Osten und LooseRland im Osten sind ganz zuverlässige Lieferanten denen ich mein Geld als deutscher Patriot mit Freude gebe.
Doch wirklich, in echt jetzt.
SCNR.

Verfasser:
Mark1234
Zeit: 10.06.2026 12:38:18
1
3959842
"ganz billig" wird es wahrscheinlich nicht, aber ob die Preissteigerung durch den steigenden CO2 Preis sich auf den Endkundenpreis so drastisch durchschlägt wie manche befürchten, steht in den Sternen.

Der Strom wird auch noch teurer werden...

Verfasser:
Fritzli
Zeit: 10.06.2026 13:46:35
2
3959851
Zitat von Mark1234 Beitrag anzeigen
[...] Die Frage ist, wie man Dinge wie die "Biotreppe" überhaupt kontrollieren will, und wer das machen soll.


Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Erfahrungsgemäss wird das so ausgestaltet werden, dass eine Umgehung schwierig ist.

Zitat von Mark1234 Beitrag anzeigen
Wenn immer mehr Leute ihre Ölheizungen rauswerfen und immer weniger Diesel im Firmenwagenbereich verkauft werden, kann es auch sein dass Heizöl wieder zum billigen Abfallprodukt wird wie früher. Schon jetzt ist der Diesel an der Tankstelle seit langem wieder billiger als Benzin... Warten wir mal ab. [...]


Diesel war kein Abfallprodukt, sondern weniger nachgefragt.

Die Umstellung geht bedingt durch die Lebens- resp. Sanierungszyklen so langsam, dass der Markt darauf reagieren wird, sodass es kaum zu einem Angebotsüberhang kommen wird. Das halte ich deshalb für eine eher naive Annahme, zumal über 30 % Steuern und Abgaben sind.

Verfasser:
kreitmayr
Zeit: 10.06.2026 16:22:16
0
3959876
Zitat von Mark1234 Beitrag anzeigen
Zitat von kreitmayr Beitrag anzeigen
[...]


Dabei entstehen unterschiedliche Destillate die sich nicht unendlich miteinander verschneiden lassen.

Früher war Diesel / Heizöl ein billiges Abfallprodukt[...]



Definiere früher.

Vielleicht diskutierst du dieses Thema mit einer KI bevor du dein Wissen hier verteilst.

MfG
uwe

Verfasser:
Mark1234
Zeit: 10.06.2026 17:15:59
0
3959892
Von 1950 bis zur Ölkrise 78 lag der Preis bei knapp über 20 Pfennige und ist in der ganzen Zeit nominell stabil geblieben, inflationsbereinigt gefallen.

Hat sich nach der Ölkrise in den 80ern aber auch wieder eingekriegt und blieb bis etwa 2000 billig.

"Teuer" wurde das aber eigentlich erst mit der Ukrainekrise 2022, wobei ich in 2025 85 Cent den Liter bezahlt habe und nun halt mit dem Iran Krieg.

Ölheizungen waren Jahrzehntelang relativ beliebt, weil der Brennstoff erheblich billiger war als Gas. Da hat sich für viele der doppelte Anschaffungspreis einer Ölheizung gerechnet.

Verfasser:
WP_PV_ST
Zeit: 10.06.2026 18:15:43
0
3959903
naja, 2008 wollten die fast 100 Cent von mir, damals bin ich dann auf Pellet umgestiegen.
Erstmals hab ich für um die 35 Pfennig in 1994 getankt.
Der Preis ist schon kräftig geklettert.

Verfasser:
Mark1234
Zeit: 10.06.2026 18:36:36
0
3959910
Der Preis für Gas und Strom ist aber auch "heftig geklettert"...

Verfasser:
Anton35
Zeit: 10.06.2026 19:47:49
0
3959928
Zitat von kreitmayr Beitrag anzeigen
Zitat von Anton35 Beitrag anzeigen
[...]


So wie ich es verstehe hier es hier um Bestand.

Wo steht das mit dem Abgleich?

Bitte den Text nach dem Lesen und Verstehen hierher kopieren.

MfG
uwe



Hier ist der gewünschte Auszug aus dem GEG:

Bundesgesetzblatt Teil I 2023 Ausgegeben zu Bonn am 19. Oktober 2023 Nr. 280
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
Vom 16. Oktober 2023

g)
Nach der Angabe zu § 60 werden die folgenden Angaben eingefügt:
„§ 60a
Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen
§ 60b
Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
§ 60c
Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung“.

„§ 60b
Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
(1) Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. In der Heizungsprüfung Satz 1 oder Satz 2 ist zu prüfen,
1.
ob die zum Betrieb der Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
2.
ob eine effiziente Heizungspumpe im Heizsystem eingesetzt wird,
3.
inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen oder Armaturen durchgeführt werden sollten und
4.
welche Maßnahmen zur Absenkung der Vorlauftemperatur nach Inaugenscheinnahme durchgeführt werden können.
(2) Zur Optimierung einer Anlage zur Wärmeerzeugung nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 sind unter Berücksichtigung möglicher negativer Auswirkungen auf die Bausubstanz des Gebäudes und die menschliche Gesundheit regelmäßig notwendig:
1.
die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
2.
die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und eine Information des Betreibers, insbesondere zur Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkung oder Anwesenheitssteuerung,
3.
die Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
4.
die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einstellung der Umwälzpumpe,
5.
die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
6.
die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern, und
7.
die Information des Eigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere die Vorgaben des § 71 Absatz 1 für Heizungsanlagen.
(3) Die Heizungsprüfung nach Absatz 1 ist von einer fachkundigen Person im Sinne des § 60a Absatz 3 durchzuführen. Fachkundig sind insbesondere Personen nach § 60a Absatz 4 Nummer 1, 2, 4 und 6.
(4) Die Heizungsprüfung nach Absatz 1 sowie danach erforderliche Maßnahmen zur Optimierung sollen im Zusammenhang mit ohnehin stattfindenden Tätigkeiten oder Maßnahmen der fachkundigen Personen nach Absatz 3, insbesondere bei der Durchführung von Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder einer Feuerstättenschau nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) in der jeweils geltenden Fassung, oder bei Heizungswartungsarbeiten, angeboten und durchgeführt werden. Die Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden.
(5) Das Ergebnis der Prüfung nach Absatz 1 Satz 3 und der etwaige Optimierungsbedarf sind schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen zum Nachweis zu übersenden. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 aufzeigt, sind die Optimierungsmaßnahmen innerhalb von einem Jahr nach der Heizungsprüfung durchzuführen und schriftlich festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung nach Satz 1 und der Nachweis nach Satz 2 sind auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen. § 60a Absatz 5 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden.
(6) Die Wiederholung der Überprüfung ist nicht erforderlich, wenn nach der Inspektion an der betreffenden Heizungsanlage oder an der betreffenden kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlage keine Änderungen vorgenommen wurden oder in Bezug auf den Wärmebedarf des Gebäudes oder des konditionierten Bereichs keine Änderungen eingetreten sind.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 280, ausgegeben zu Bonn am 19. Oktober 2023 Seite 7 von 26
(7) Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt bei Heizungsanlagen mit standardisierter Gebäudeautomation nach § 71a sowie bei Wärmepumpen, die nach § 60a einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Ebenfalls von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen sind, sofern die Gesamtauswirkungen eines solchen Ansatzes gleichwertig sind, Heizungsanlagen oder kombinierte Heizungs- und Lüftungsanlagen, die
1.
unter eine vertragliche Vereinbarung über ein Niveau der Gesamtenergieeffizienz oder eine Energieeffizienzverbesserung fallen, insbesondere unter einen Energieleistungsvertrag gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 8a, oder
2.
von einem Versorgungsunternehmen oder einem Netzbetreiber betrieben werden und demnach systemseitigen Maßnahmen zur Überwachung der Effizienz unterliegen.
(8) Bei einer Ausnahme von der Inspektionsverpflichtung nach Absatz 7 Satz 1 sind zum Nachweis der Ausstattung des Gebäudes mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung nach § 71a Projektunterlagen in überprüfbarer Form vorzulegen. Für eine Ausnahme von der Inspektionsverpflichtung nach Absatz 7 Satz 2 sind zum Nachweis der Gleichwertigkeit der Maßnahmen folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
1.
Unterlagen über die Gebäude-, Anlagen- und Betreiberdaten,
2.
der Nachweis, dass die Anlagen unter ein vereinbartes Kriterium für die Gesamtenergieeffizienz fallen, in Form eines geeigneten Energieleistungsvertrages und
3.
der Nachweis, dass die Anlagen von einem Versorgungsunternehmen oder einem Netzbetreiber betrieben werden, unter Vorlage eines geeigneten Betreibervertrages.
§ 60c
Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
(1) Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen.
(2) Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Sinne dieser Regelung beinhaltet unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems mindestens folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen:
1.
eine raumweise Heizlastberechnung,
2.
eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und
3.
die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.Für die raumweise Heizlastberechnung ist das in der DIN EN 12831, Teil 1, Ausgabe September 2017, in Verbindung mit DIN/TS 12831, Teil 1, Ausgabe April 2020,3vorgesehene Verfahren anzuwenden.
(3) Der hydraulische Abgleich ist nach Maßgabe des Verfahrens B nach der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V., 1. aktualisierte Neuauflage April 2022, Nummer 4.2. oder nach einem gleichwertigen Verfahren durchzuführen.
(4) Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist einschließlich der Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und des Drückens im Ausdehnungsgefäß schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen mitzuteilen. Die Bestätigung nach Satz 1 ist auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen. § 60a Absatz 5 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden.“
23.

Verfasser:
kreitmayr
Zeit: 10.06.2026 22:19:22
0
3959946
Ja,

§ 60 b regelt die Prüfung bei Bestandsanlagen, macht u.a der Schornsteinfeger,
dauert < 1h und kostet ca. 100€.

§ 60 c gilt für neue Heizungsanlagen.

Was bisher eine Selbstverständlichkeit war um eine Werk "Heizungsanlage" zu erstellen, der hydraulische Abgleich, wird jetzt auch vom Gesetzgeber gefordert.

So wie ich die Frage Bestandsschutz für neu eingebaute Ölheizung verstehe handelt es sich um eine Altanlage.
Also nur § 60 b.

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 11.06.2026 07:29:48
0
3959960
Unabhängig davon wie lange man seine Ölheizung behalten darf nach Gesetzesvorgabe, werden auch diese mit Ölheizung beheizten Gebäude irgendwann modernisiert.
Auch wenn es nach Plan nur Instandhaltungsmaßnahmen werden, so gibt es andere Gesetze die aus einer neuen Dacheindeckung oder Fenstertausch oder Beleuchtungserneuerung usw., unweigerlich eine Energetische Sanierung machen.
Bedeutet auch wenn man nicht, möchte werden die Gebäude effizienter und verbrauchen weniger Energie.

Dann kommt irgendwann auch der Punkt wo sich die Frage gar nicht mehr stellt ob eine bestehende Ölheizung drin bleibt.
Es macht einfach Sinn diese zu erneuern und gegen eine effizientere Heiztechnik zu ersetzen.
Und der Gesetzgeber schafft dann entsprechend Anreize das dieses auch wirtschaftlich umsetzbar ist bis diese effizientere Technik ein Standard ist.

Auch wenn ich es persönlich nicht so ganz verstehen kann, wie man sich weiterhin auf Fossil einlassen möchte, werden mittelfristig 95% der Wohngebäude und 99% der EFH nicht mehr mit Öl und Gas heizen.

Bis dahin wird insbesondere die EU Unabhängig davon welche Regierung in dem EU-Staaten an der Macht ist die Leitlinien dafür mehr oder weniger Fair und Gerecht ausarbeiten.

Wir in Deutschland sind in einer sehr komfortabelen Lage und haben eigentlich keinen Grund zu meckern da wir die Transformation mit am wenigsten Geld umsetzen könnten wenn wir wollten.
Leider gibt es viele Politische Lager die durch ihre Rethorik dafür sorgen das es bei uns am teuersten werden wird.

Verfasser:
Georg Fiebig
Zeit: 11.06.2026 07:43:10
0
3959963
Bitte etwas genauer erklären

ZITAT:
.
Wir in Deutschland sind in einer sehr komfortabelen Lage und haben eigentlich keinen Grund zu meckern da wir die Transformation mit am wenigsten Geld umsetzen könnten wenn wir wollten.
Leider gibt es viele Politische Lager die durch ihre Rethorik dafür sorgen das es bei uns am teuersten werden wird.

Aktuelle Forenbeiträge
DD1608 schrieb: Hallo, ich möchte einen Raum mit einer kleine mobilen Monblocklimaanlage...
SarahB. schrieb: Hallo zusammen, ich lese schon eine Weile mit und hoffe auf...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Haustechnische Softwarelösungen
Hersteller von Armaturen
und Ventilen
Website-Statistik