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Datenschutzhinweise

Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14a Bestandsanlage Bestandsschutz
Verfasser:
Jordskott
Zeit: 01.01.2026 12:29:12
0
3914315
Ich habe auch einen Wärmepumpentarif nach ziemlichen Mühen.
Das Problem bestand bei mir darin, dass die üblichen Vergleichsportale (bei mir Verivox) falsche Verträge vermitteln, die für Anlagen mit Inbetriebnahme nach 01.01.2024 gar nicht abschließbar waren. Das ist bei mir zweimal passiert. Den jetzt laufenden Vertrag habe ich direkt mit EnBW abgeschlossen.
Von meinem Installateur, der auch die Elektrik gemacht hat und die Anmeldung bei WestNetz durchgeführt hat, habe ich mir eine Kopie der Bestätigung geben lassen. Da heißt es:

"Anschluss an der Steuerbox: Potentialfreier Kontakt
EMS vorhanden: Nein
Abrechnung Netzentgelt: Modul 2"

Das mit dem Dimmen und der Anbindung des Bussystems kann der Netzbetreiber (noch) gar nicht. Also alles graue Theorie, obwohl schon lange bekannt.
Bei mir wird nach Modul 2 abgerechnet.

Verfasser:
Strahleman
Zeit: 13.06.2026 17:00:18
0
3960367
Hat jemand Erfahrungen, welche realen Kosten für die erstmalige Installation einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SVE) im EFH anfallen (Verbrauch <6MWh)?
AI zeigte was von 300-1000€ für die Hardware plus 300-500€ für den Eli. Die Zählergebühr steigt dann auch auf 50,-. Ein freiwilliger Umstieg bei Bestandsanlage ins Modul 1 rechnet sich doch nie (oder +15 Jahre).

Die bundesnetzagentur stellt Bestandsanlage vor 1.1.24 unter 4,6kW weiterhin von der SVE frei. Wie soll ich das bei einer Selbst-Installation nachweisen - oder reicht glaubhaft machen?

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 14.06.2026 07:32:14
0
3960415
Eine Selbstinstallation des Elektroparts gibt es nicht.
Denn nur Steckergeräte darfst du selber Installieren und diese haben keine keine <4,2 KW.

Verfasser:
Strahleman
Zeit: 14.06.2026 08:29:58
0
3960418
Danke Rüdiger für den Hinweis. Mit Selbst-Installation meinte ich die Wärmepumpe, die es anzumelden gilt.

Die Arbeiten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die der VNB auserwählt hat - also auch nicht jeder Elektro-Ingenieur oder Elektriker hat die Zugängsdaten und -rechte auf die VNB-Portale.

Mir geht es um die Kosten:
ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den Netzgebühren der VNB abgegolten ist.

Verfasser:
Strahleman
Zeit: 14.06.2026 17:20:29
0
3960493
Wie es aussieht, habe ich die Frage falsch gestellt:

Ich meine nicht die Steuerbare Verbrauchseinrichtung ( hier WP ) selbst, sondern die eigentlich Steuerung, die in den Zählerkasten eingebaut wird.

Was berechnet mir der VNB, wenn ich eine 14a-Anlage z.B. für Modul 1 anmelde?

Verfasser:
hbrockmann
Zeit: 14.06.2026 17:29:13
0
3960495
Zitat von Ruediger1931 Beitrag anzeigen
Denn nur Steckergeräte darfst du selber Installieren und diese haben keine keine <4,2 KW.

natürlich haben die allermeisten steckergeräte <4,2 kw

Verfasser:
smoker59
Zeit: 14.06.2026 17:44:54
0
3960499
Zitat von Strahleman Beitrag anzeigen
Wie es aussieht, habe ich die Frage falsch gestellt:

Was berechnet mir der VNB, wenn ich eine 14a-Anlage z.B. für Modul 1 anmelde?

]

Mein VNB berechnet mir außer der höheren Zählergebühr nichts. Die Anmeldung muss allerdings ein beim VNB eingetragener Elektriker machen und was der dann dafür nimmt hängt von ihm ab und von den Arbeiten die er ggfs noch ausführen muss um die Steuerung der WP an das iMsys des VNB anzuschließen.

Verfasser:
joe115
Zeit: 14.06.2026 18:44:48
0
3960507
Für die höhere Zählergebühr, die für das intelligente Messystem anfällt, bekommst du eine Kompensation zwischen 100 und 180€ durch §14a Modul-1.

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 14.06.2026 18:45:15
0
3960508
Bei mir (EWE Netz) konnte ich die Wärmepumpe und Wallbox selber anmelden.
Einen Nachweis eines Elektrikers wurde nicht benötigt für Modul 1.
Eine erhöhte Zähler Gebühr wurde auch nicht fällig.
Allerdings war die Anmeldung noch Anfang 2024.
Da zu dem Zeitpunkt der VNB nicht wusste was ich vorbereiten soll wurde bis auf ein Kabel welches vorbereitet wurde nichts installiert zum abregeln.
Ich habe auch keine weiteren Vorbereitungen getroffen das dieses möglich wird.
In meinem Schaltschrank ist auch kein Platz dafür. Selbst der obere Anschlussraum ist bereits seit Jahren zweckentfremdet.
Ich werde, wenn es verlangt wird die Wallbox hart abschalten lassen. Auf die 2 Stunden kann ich gerne verzichten.
Das reduzierte Netzentgeld wird mir Jährlich durch meinen Stromversorger erstattet. Ca. 90 €.
Modul 1 verlangt oder einen Antrag habe ich nicht gestellt. Das passierte automatisch nach Anmeldung der Wallbox.

Es wird sicher ein harter Kampf werden wenn der VNB wirklich kommt.
Ich bin nicht bereit hunderte von Euro auszugeben nur damit irgendeine VDE eingehalten wird.
Mein Zählerschrank ost auf Stand von 2015 und das sollte sicher nicht falsch oder veraltet sein.

Aber ich warte einfach ab.
SnartMeterGateway Montage wurde bei mir abgebrochen weil kein Empfang im Keller war.


Grüße

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