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Foren
Erden von Wannen
Verfasser:
RADA
Zeit: 19.11.2002 07:31:49
0
4482
Die Verwirrung ist groß. Müssen Badewannen aus Stahl geerdet werden ? Welche Ausnahmen gibt es ? Was muß der Sanitärinstallateur wissen ? Was sagen die aktuellen Vorschriften ?

Verfasser:
Udo Rostek
Zeit: 19.11.2002 08:16:00
0
4483
Der Heizungs-Sanitärinstallateur sollte immer den Elektriker einschalten (wenn er keinen eigenen hat, wie wir)und dieser sollte die VDE-Vorschriften beachten.
Badewannen aus Stahl sind zu erden.
Aber auch Wasserzähler sind mit "gelb-grün" zu überbrücken usw.
Ehe Wasser- und Heizungsleitungen zugeputzt/zugeplättet werden usw. muß dem Elektriker wenigstens eine Sichtprüfung auf die Erdleitungen ermöglicht werden.
Insbesondere bei "kombinierter" Installation von Kupfer, Kunststoff, Stahl usw. muß der Elektiker überprüfen, ob alles vorschriftsmäßig geerdet ist.
Das Messgerät für die Prüfung nach VDE 0100, VDE 0413-6 usw. kostet locker 2.000€ und die Messergebnisse sind zu protokollieren.
Es genügt nicht einfach die Prüftaste des FI-Schalters zu betätigen und dann zu glauben alles sei i.O.

Immer öfter werden elektrische Thermostatventile an Heizkörpern montiert.
Bei 24V-Ventilen keine Gefährdung (wenn der Trafo im 24V-Netzgerät zumindest die VDE 0551 einhält), aber bei den Netzspannungsventilen (230V~) ist VDE-gemäß zu erden.

MfG Udo Rostek

Verfasser:
Hoffi
Zeit: 19.11.2002 17:09:40
0
4484
Mit Ausgabe Februar 2002 wurde neu veröffentlicht:

DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art
Teil 701: Räume mit Badewanne oder Dusche

Der Verzicht auf das Einbeziehen metallener Wannen (Bade- und Duschwannen) in den zusätzlichen Po-tenzialausgleich erfolgte deshalb, weil sie nach der Begriffsbestimmung nicht als fremde leitfähige Bauteile betrachtet werden. Somit kann durch die metallenen Wannen kein Potenzial in den Raum eingeführt werden, so dass eine Gefährdung nahezu ausgeschlossen werden kann.

Ebenso wird das Einbeziehen von kunststoffummantelten Rohren (z. B. Verbundrohre) in den zusätzlichen Potenzialausgleich nicht gefordert.

Im Sanierungsfall muss der zusätzliche Potentialausgleich an leitfähigen Stahl- oder Gusswannen wieder hergestellt werden, es sei denn, die elektrische Anlage wird ebenfalls saniert und den neuen Vorschriften angepasst.

Gruß
Hoffi

Verfasser:
Friedhelm
Zeit: 20.11.2002 00:41:33
0
4485
mit Beginn der Gültigkeit der DIN VDE 0100-701 (1.Feb.2002)ist die alte Tradition der Wannenerdung nicht mehr überall vorgeschrieben.
Früher war es nur bei Acrylwannen nicht vorgeschrieben,einen Potenzialausgleich vorzusehen.
Heute gilt dies auch für die im Neubau aufgestellten oder bei einer Renovierung hinzugefügten Bade-oder Duschwannen.Diese werden nicht mehr als fremde leitfähige Teile angesehen,wie es noch bei metallischen Rohrleitungen der Fall ist.
Beim Einbau von nicht leitfähigen Rohrwerkstoffen wird kein Potenzialausgleich gefordert.Hier besteht der Vorteil,dass sich über dieses Rohrsystem kaum ein elektrisches Potenzial verbreiten und dem Nutzer gefährlich werden kann

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