Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise

Einspeisegesetz: "Vertrauenschutz" für Einspeiseverträge
Verfasser:
Hiestand
Zeit: 22.02.2004 15:50:24
0
50079
Hallo zusammen.
Kann mir jemand Info´s geben über das Thema "Bestandschutz von Einspeiseverträgen" im Bereich Photovoltaik gem. EEG vom 1.1.2004.
Hintergrund:
Man installiert eine Photovoltaikanlage mit einem Darlehen aus dem KfW-Programm unter der Maßgabe der Einspeisevergütung über 20 Jahre. Die Investition ist nach ca. 14 Jahren bezahlt und man kann die letzten 6 Jahre noch etwas Geld mit der Anlage verdienen.
Was passiert, oder kann es passieren, dass der Gesetzgeber angenommen nach 10 Jahren das EE-Gesetz in irgendeiner Form kippt, bzw. die Einspeisevergütungen kappt. Hat jemand Informationen über solch ein "worst case" Szenario. Gibt es hierfür irgendwelche Festlegungen bzw. Aussagen.
Im voraus schon Danke für eure Info´s


Verfasser:
Mattes
Zeit: 17.03.2004 20:42:38
0
50080
Hallo Hiestand
Die gleichen Gedanken wie du hast,gingen mir auch vor eineiger Zeit durch den Kopf !!
Habe vor kurzem auch eine Pv-Anlage in betrieb genommen!
Zu meiner "teiweisen" beruhigung hab ich mir eine Kombispeicher zugelegt der die Möglichkeit zuläßt eine E-Heizpatrone einzusetzen !!
Als weiteres muß mann bedenken das der Strompreis weiter steigen wird !!
Das heißt ich kann eine Pv-Anlage immer auf eigennutzung umbauen und nur überschüssigen Strom zu event. schlechteren Vergütungen abgeben!
Auf lange sicht kann mann jedoch eigentlich nichts falsch machen!
Was halst du davon !!??
Mattes

Verfasser:
Norbert
Zeit: 17.03.2004 21:03:50
0
50081
@Mattes

Hiestand finanziert seine Anlage. Wenn das EEG gekippt wird, ist die Finanzierung obsolet.

Auch ohne Finanzierung steht und fällt die Rentabilität mit den politischen Vorgaben.

Wenn man sieht wie schnell man z.B. für Betriebsrenten Krankenkassenbeiträge bezahlen muss oder das Rentenalter angehoben wird und außerdem weiß, dass alle 4 Jahre neu gewählt wird, dann sind Zweifel an der Kontinuität schon angebracht.

Spielt Geld keine Rolle, kann man natürlich seinen Strom einfach selbst verbrauchen und sich über die "gesparten Ausgaben" freuen.

Norbert


Verfasser:
Mattes
Zeit: 17.03.2004 21:12:40
0
50082
Hallo Nobert
Es weiß nur keiner was die Kwh in einigen jahren kostet !!
Somit weist du auch nicht was du dann an Stromkosten sparst!
Las den Strompreis doch nur mal auf fast die Hälfte der jetzigen Einspeisevergütung ansteigen !!!............
mattes

Verfasser:
Atommafia
Zeit: 17.03.2004 22:36:23
0
50083
Tach

@Mattes
Es weiß nur keiner was die Kwh in einigen jahren kostet !!
Somit weist du auch nicht was du dann an Stromkosten sparst!
Las den Strompreis doch nur mal auf fast die Hälfte der jetzigen Einspeisevergütung ansteigen !!!............



solange sind die Ökotaliban nicht mehr an der Regierung.


Strom kostet ab Generator ca 3 Cent/kWh, wenn wegen eines
Gesetzes 57,4 Cent/kWh von den EVUs gezahlt werden muß,
sollte der Betreiber ein Worst Case Szenario durchaus
einmal durchrechnen, nur für alle Fälle, falls doch
einmal eine 2/3 Mehrheit in Bundestag das EEG Gesetz
rückwirkend bzw auch betreffend Altanlagen ändert.

MfG

Verfasser:
me. Ahrendt
Zeit: 18.03.2004 07:31:15
0
50084
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Betreiber von PV-Anlagen die Grundlage entzogen bekommen. Auch hier besteht Bestandsschutz. Neuanlagen würden dann leer ausgehen ... die Bestandsanlagen wurden jedoch per GESETZ für 20 Jahre mit der EV von 57,4 Cent versehen ... da kann auch die dann evtl. bald kommende "Anti-Ökotaliban" nichts daran ändern ... diesbezüglich würde ich mir keine Gedanken machen !

Verfasser:
Stefan Lieser
Zeit: 18.03.2004 10:41:56
0
50085
Hallo,

ich sehe das Problem nicht in Änderungen am EEG sondern bei den Einspeiseverträgen.

Die Netzbetreiber versuchen nach wie vor durch Einspeiseverträge die Zahlung "unter Vorbehalt" zu leisten. Sowohl deutsche als auch europäische Gerichte haben sich mit dem Vorwurf der Subvention befaßt und entschieden dass das EEG rechtens ist.

Wer eine PV-Anlage betreibt sollte also tunlichst keinen Einspeisevertrag "blind" unterschreiben, denn ein unterschriebener Einspeisevertrag ist in der Tat geeignet das EEG teilweise auszuhebeln. Selbst wenn eine Regierung das EEG kippen sollte (was unwahrscheinlich ist da das PV Vorschaltgesetzt _mit_ den Stimmen der Opposition verabschiedet wurde!) kann dies nicht rückwirkend geschehen.

Laßt euch nicht von der Kohle- und Atomlobby verunsichern.


Sonnige Grüße,
Stefan Lieser

Aktuelle Forenbeiträge
Grastorpedo schrieb: Hallo zusammen, ich überlege mir aktuell, ob es Sinn macht,...
kleinkarlo schrieb: Hallo zusammen, ich beschäftige mich seit kurzem mit dem Einbau...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Website-Statistik