| Zeit:
24.03.2004 18:59:33 |
Problem: mein Bauherr möchte seine "kleine Großküche" erweitern, sieht aber nicht ein, dass die nötigen Luftmengen entsprechend der VDI 2052 angepaßt werden muß, sprich erhöht werden muß (er möchte seine Lüftungs- anlage nicht vergrößern bzw. sanieren). Frage: wo steht explizit, dass der Betreiber einer Kücheneinrichtung sich an die VDI 2052 halten muß ? In der Arbeitstättenrichtlinie steht natürlich nur etwas über Außenluftstrom pro Person oder Raumtemperaturen. Gibt es irgendeine Verordnung, die auf die VDI 2052 verweist ? |
Verfasser: Torsten Petzold | Zeit:
25.03.2004 16:39:52 |
Hallo, die VDI 2052 - RLT Anlagen für Küchen von 1999 ist ab 25 kW installierte Küchen-Leistung "gültig" (steht so im Vorwort). Über die Berufsgenossenschaft Nahrung u. Genussmittel ist in den Regeln eine Lüftung gefordert und meist auf die VDI 2052 hingewiesen. Und weil eine DIN in der EU viel besser ist gibt es bald die DIN 18869 T1 bis T7.... Und bei der Zuluft an die Filterung F7 denken. bzw. VDI 6022. Mit freundlichen Grüßen, Torsten Petzold.
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| Zeit:
25.03.2004 17:40:02 |
Hallo G. Beck, es braucht nicht auf zukünftige DIN´s gewartet werden, der Verweis steht im DVGW Arbeitblatt G634, Abschnit 7 Verbrennungsluftversorgung. Unter 7.2.2 Verbrennungsluftversorgung durch RLT Anlagen Küchen, in denen Gasgeräte mit einer Gesamtnennwärmebelastung von mehr als 50 kW installiert sin, müssen mit RLT-Anlagen be- und entlüftet werden, die auch zusätzlich die Verbrennungsluftversorgung für die Gasgeräte sicherstellen. Dies ist bei Auslegung nach VDI 2052 gewährleistet. Im nachfolgenden Link kann noch eine Info des Gewerbeaufsichtsamts...die dürfte wahrscheinlich fast überall gelten ;-)) http://www.gaa-wue.bayern.de/download/gastro/info_sicher_gastro.doc Gruß Achim Kaiser
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