Schornsteinfegen (mit Polizei?) am 16.01.03 bei Herrn Theisen, von der Behörde abgesagt!
Wie wir soeben von Herrn Theisen erfahren, hat das zuständige Amt den Termin für die Zwangskehrung am 16.01.03 am 14.01.03 kurzfristig platzen lassen.
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http://www.schofeg.de/kehrverweigerung.html#vomlandratsamt3
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3. Für den Fall, dass Sie dieser Verfügung nicht an dem unter Nr.1 genannten Termin nachkommen, wird hiermit die Festsetzung des unmittelbaren Zwangs am Donnerstag, den 16.01.2003 zwischen 9.00 und 10.00 Uhr angedroht, der dann auch durchgeführt wird.
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Brief mit neuem Termin
siehe:
http://www.schofeg.de/kehrverweigerung.html#vomlandratsamt4
http://www.schofeg.de/kehrverweigerung.html
Es wäre ein kleiner Schritt für die Behörde, sich der Argumentation von Herrn Theisen anzuschliessen, aber ein grosser Schritt hin zur Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 des Grundgesetzes.
Joachim Datko, Regensburg
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