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03.05.2004 16:25:22 |
Hallo, Magnetventil Einbau am Gaskessel hinter Gasabsperrhahn als Notabsperrung zugelassen? Stromlos geschlossen Schaltung über vorhandenen E.- Notschalter vor dem Heizraum mit Hinweisschild. Vielleicht, nee sicher weiß das jemand. Gasleitung verziehen ist ein sehr großer Aufwand. Wenn geht mit Herstellerangabe. Habe in meinen Unterlagen (noch) nichts gefunden. W. Mo..
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03.05.2004 17:42:39 |
... was soll denn das Magnetventil für einen Sinn haben ? ... Gas- Magnetventile sind in z.B. Großküchen Standard ... warum sollte es also nicht zulässig sein ... DVGW und gut iss ... ... und warum fragst Du nicht in meinem Forum ... würde mich über etwas mehr Belebung freuen ... |
Verfasser: Fritz Poggenklas | Zeit:
03.05.2004 18:22:35 |
Hallo Hasko, hast vergessen den Wegweiser aufzustellen. Gruß Fritz
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03.05.2004 18:33:32 |
:-) ... den kennt doch schon die ganze Welt ;-) ... (nur benutzt ihn keiner) ... ich bin so unglücklich ;-) ... keiner hat Gasfragen ... und wenn dann stellt er sie hier ... buuuuuaaaaaahhhh ...
;-)
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03.05.2004 19:30:10 |
me. Ahrendt, ich meinte die erforderliche Notabsperrung vor dem Heizraum. Hier sollte der Gasnothahn vorgesehen sein. Der Kollege hat ihn nicht eingebaut, den technischen Mangel habe ich ich jetzt an der Backe. Meine Frage war ob es ausreicht ein Magnetventil stromlos geschlossen als Ersatz einzusetzen. Das bedeutet bei Gefahr in Verzug kann der E.-Schalter das Magnetventil in die Ausstellung bringen so dass kein Gas dem Gerät (200 KW) zugeführt wird. Das in Großküchen, Gasschweißwerkstätten usw. einer eingebaut wird in Verbindung der Abluftanlage ist mir klar. Nur hier ist es ein Heizraum. Besonderheit ist das die Umlegelänge der Gasleitung mehr als 35m beträgt. Die jetzige, ausserdem schon zu klein im Durchmesser ist. W. Mo.
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03.05.2004 20:07:27 |
n' Abend allerseits,
Frage:
warum kann das MV nicht gleich nach der HAE eingabut werden, brauchst dann nur die dementsprechdenden Kabel zu verlegen.
Geht sicher einfacher und schneller als 35 mtr. neue Gasleitung.
Vorher mal mit dem GVU sprechen, jeder hat da so seine "Feinheiten"
cu hajo
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03.05.2004 22:00:06 |
@W.Mo,
wo sitzt denn der Gaszähler bzw. die Absperrung des Gebäudes ?
Gruß Achim
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04.05.2004 07:20:43 |
Hallo Achim Kaiser, bei dem Gebäude handelt es sich um eine Halle, mit 2 Mietern. Größe ca. 45m x 45 m. Gasmesser sitzt im EG (Kein Keller), In der Halle wurde eine Dachzentrale mit 200 KW Gaskessel eingebaut. Heizraum ca. 6m x 7m über einen Vorraum ca. 7 m x 8 m zu betreten im Dachbereich. Hierzu wurde eine Decke eingezogen nur für Heizraum und Vorraum. Gasleitung senkrecht in den Heizraum verlegt vom EG für 1 Gaskessel. Von unten kann die Leitung nicht mehr verlegt werden (laufende Maschinen). Verbleibt nur der Weg raus aus dem Heizraum Notabsperrung vor dem Vorraum setzen und zurück zum Kessel. Gasleitung dann mit Sicherheit zu klein, liegt jetzt schon hart an der Grenze. Hier setzt meine Frage an ob nicht ein Magnetventil reichen sollte. Nach Begehung der Brandsschutz-Abteilung muss vor dem Vorraum, sitzt auch der E.-Notschalter für Heizung eine Notabsperrung eingebaut werden. Mit der Lösung ein Magnetventil stromlos geschlossen ein zu bauen dürfte die Sache erledigt sein. Die Behörde will ein Hahn haben, ich aber nicht. Sollte das nicht möglich sein verbleibt nur eine Verlegung der Gasleitung und bitte bitte machen bei den Stadtwerken den Druckregler in der Heizraum zu setzen damit die Gasversorgung ausreicht. All diese Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Magnetventil. W. Mo.
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04.05.2004 07:42:55 |
Hallo W. Mo., TRGI 5.2.4.4 Gasabsperreinrichtung für den HeizraumIn die Gaszuleitung ist eine Absperreinrichtung einzubauen, die ausserhalb des Heizraumes jederzeit *von Hand* zu betätigen sein muß. Diese Absperreinrichtung kann durch die Hauptabsperreinrichtung, die nur für dieses Gebäude bestimmt ist, die Gebäudeabsperreinrichtung nach 3.3.4.2 oder die Zählerabsperreinrichtung ersetzt werden (siehe Bild 12) //Zitat Ende Heisst wenn ausserhalb des Heizraums, jedoch innerhalb des Gebäudes eine Absperreinrichtung vorhanden ist so genügt diese als *Absperreinrichtung für den Heizraum*....das Magnetventil kann bei pingeliger Auslegung daneben sein, da nicht *von Hand* betätigt... Auf der anderen Seite steht es natürlich dem Betreiber/Versorger oder dem Sachversicherer frei höhere Anforderungen als nach TRGI zu stellen. *Wenn* eine Absperrung wie oben beschrieben vorhanden ist, dann hilft wohl nur die Argumentation...Anlage nach TRGI erstellt und i.O (sofern es zutrifft)...jedoch als zusätzliche Maßnahme Magnetventil, da ansonsten große Änderungen erforderlich sind...bleibt diese Argumentation ohne Erfolg...weil *Sturkopf* am Werk...gibts wohl den *sauren Apfel*.... Gruß Achim Kaiser
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| | Zeit:
04.05.2004 10:21:31 |
@ Achim Kaiser, werde erstmal Magnetventil verbauen in Rücksprache Auftraggeber und abwarten, mal sehen was die Jungs vom Brandschutz drauf haben. Vorab sach ich erstmal danke, bis bald beim persönlichen Umtrunk. W. Mo.
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04.05.2004 20:12:48 |
n'Abend allerseits,
und dran denken MV in HTB Ausführung, bin da auch schon mal drüber gestolpert, konnte dann aber mit einer TAS das GVU zufrieden stellen.
cu hajo |
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04.05.2004 21:13:54 |
... na das gehört ja zu den Basics !!
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