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Datenschutzhinweise

Verkleidung von Luftabgassystemen im Dachraum
Verfasser:
Honk
Zeit: 26.05.2004 08:47:06
0
66250
Tach an alle Heizungs- und Schornsteinexperten!
Ich als Bauherr habe im 1.OG eines Hauses in Holztafelbauweise eine raumluftunabhängige Gasbrennwertfeuerstätte (Vaillant VC 126/2-C,BJ 2003)mit Nennwärmeleistung 80°C/60°C = 4,6-10 KW,etc. einbauen lassen.Diese Feuerstätte ist an eine konzentrische Luft-Abgasführung angeschlossen und ist im Aufstellraum schräggeführt worden.Über der Decke des Aufstellraumes befindet sich noch die Dachkonstruktion, aber kein Aufenthaltsraum mehr, sondern nur ein Hohlraum(nach LBO NRW § 46(?) Aufenthaltsräume, und § 2 Begriffe).Nach FeuVO § 7 (5) von NRW überbrücke ich somit kein Geschoß, und muß somit auch mein LAS nicht extra verkleiden oder einen Schacht ausbilden, was wieder einen ziemlichen Aufwand darstellen würde, wenn ich es doch müßte.
Der Schornsteinfeger hingegen sandte mir folgenden Mängelbescheid zu:
"Sind Gasgeräte in Räumen aufgestellt, bei denen sich über der Decke lediglich die Dachkonstruktion befindet, so gilt:
Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer verlangt, so muß auch das LAS mit der gleichen Widerstandsdauer verkleidet werden (GKB-Schacht, etc.).Ist keine Widerstandsdauer vorgeschrieben müsste ich das LAS mit einem metallenden Schutzrohr o.ä. ummanteln."
Wo steht das denn? Hab ich evtl. bei meinen Recherchen etwa einige Informationen oder Verordnungen nicht gesehen?
Gibt es noch irgendwelche andere Bestimmungen, in denen mein Fall geregelt sein könnte außer der LBO und der FeuVO?
Wenn ja lasst mich das wissen, denn einige "Experten" in die ich dazu befragt habe tendieren einmal in die eine oder die andere Variante!
Muß ich das LAS nun verkleiden oder nicht?
Danke schon mal im voraus!
P.S. Ich denke, das wird ein Fall sein der relativ oft zum Konflikt zwischen Schornsteinfeger und Bauherr führt!



Verfasser:
Falk Nienaber
Zeit: 28.05.2004 17:43:34
0
66251
Tach zurück. Ist doch alles bestens erklärt?! Wo das jetzt genau steht weiß ich hier im Stegreif und mit einem Bein aufm Dach auch nicht. Da sind doch alle Fragen geklärt.

Verfasser:
Patrick
Zeit: 28.05.2004 21:35:18
0
66252
Servus,

also ich würd mich nicht gegen die Schwarze Fee stellen, hast immer schlechte Karten wenn Du ihm krumm kommst. Er ist der maßgebende Mann, wenn er das will würde ich das machen. Ein Rabbitz-Kasten aus doppeltem Rigips Feuerfest kostet nicht die Welt und Du hast Deine Ruhe und Er ist zufrieden. Du mußt später ja auch noch mit Ihm auskommen.
Also in diesem Sinne.

MfG Patrick

Verfasser:
Honk
Zeit: 01.06.2004 12:15:50
0
66253
Also, der Schornsteinfeger kann aus Brandschutztechnischen Gründen schon mal nix sagen, da dort kein Aufenthaltsraum ist.Es klingt ja auch alles vernünftig,was er mir da sagt und ich werde einen Schacht dort erstellen, jedoch will ich einzig und allein wissen, wo er diese Bestimmungen herhat, denn ich glaube, er will das Rohr aus mechanischen Gründen verkleidet haben(z.B. Skier in die Ecke geschoben und das Rohr beschädigt)!Also ganz zufrieden bin ich noch nicht, da es auch viele Schornsteinfeger gibt, die unnütze Verkleidungen,etc. einfordern, obwohl diese in keiner Richtlinie drinsteht und nirgendwo gefordert wird außer von eben dem Schornsteinfeger.
MfG Honk

Verfasser:
Honk
Zeit: 08.06.2004 08:18:49
0
66254
Die Frage steht immer noch im Raum, ich wollte sie nur in der liste hochschieben!!!

Verfasser:
Russkeule
Zeit: 08.06.2004 22:22:42
0
66255
Moin Honk.

Hier ein Auszug aus der derzeit gültigen technischen Regel Gas-Insatllation:

Das konzentrische Abgasrohr ist (laut Technische Regeln Gasinstallation TRGI, Abs. 5.6.1.2) im Dachbodenbereich mit einem Schacht aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen oder einem metallenen Schutzrohr zu versehen. Dieses dient als mechanischer Schutz für das Abgassystem.

Hieraus ersehen Sie, daß die rechtliche Grundlage gegeben ist.

Gruß Russkeule

Verfasser:
Honk
Zeit: 09.06.2004 11:25:34
0
66256
Vielen Dank, mehr wollte ich eigentlich auch gar nicht wissen!!!

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