Bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen; im Falle eines Brandes fragt die Versicherung nach dem Grund und verweigert ggf. - bei nicht ordnungsgemäß geprüfter Anlage - die Zahlung!
Da diese Dinge durch Landesrecht geregelt werden, kann ich hier nur die für mich verbindliche Bauordnung NRW heranziehen.
Der Bezirksschornsteinfegermeister (BZSM)ist für die Prüfung des Feuerungs- und
Abgassystems gem. § 43 der BauO zuständig.
Der Rest der Heizungsanlage (
Wassererwärmungsanlage, Tankanlage usw.)muss nach § 66 der BauO entweder vom Ersteller der Anlage (z.B. Heizungsbaumeister) mittels Unternehmerbescheinigung oder von einem
Sachverständigen geprüft und bescheinigt werden.
Gemäß Verwaltungsvorschrift zum § 43 BauO NRW dürfen BZSM außer den Abgasystemen auch
Feuerstätten sogenannter einfacher Bauart (ohne
Wärmetauscher) wie offene Kamine oder Kaminöfen prüfen und bescheinigen. Zu weitergehenden Bescheinigungen (z.B. Sachverständigenbescheinigungen i.S. des § 66) müssen sie jedoch zusätzlich spezielle
Sachkunde und Erfahrung nachweisen.
Doch wer ist schon Heizungsbaumeister und Bezirksschornsteinfegermeister?
Daher bitte dringend den BZSM oder direkt die zuständige Bauaufsicht befragen!
Es wäre ja auch sonst viel zu einfach für einen richtigen Deutschen :-))