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Foren
Wie sage ich es meinem Schronsteinfeger?
Verfasser:
Frank Naydowski
Zeit: 23.01.2003 19:57:16
0
7082
Hallo zusammen,

eine Frage an die Hobbyjuristen: Kann ich als Hauseigentümer eine neue bzw. erneuerte Heizungsanlage (Gas/Öl) selbst beim Schornsteinfeger anmelden oder nur über einen Fachhandwerker?

Was muss ich tun und gibt es da Unterschiede in den Bundesländern?

Verfasser:
Sukram
Zeit: 23.01.2003 20:05:22
0
7083
die Landesbauordnung (LBO) desjeweiligen Bundeslandes?

> google

Verfasser:
Frank Naydowski
Zeit: 23.01.2003 20:35:00
0
7084
Kann ich nicht zustimmen! Die Landesbauverordnungen sagen nur etwas über die Minimalanforderungen einer Heizungsanlage aus (Andere nicht gefährden und so...)Ich habe inzwischen ein bisschen gestöbert. Lt. Bundesimmissionsschutzverordnung kann man das auch 4 Wochen als Betreiber beim Schorni anmelden. Können denn da die Landesverordnungen was anderes aussagen?

>>> BImSchV 1 1988 § 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bimschv_1_1988/__14.html






Verfasser:
Fritz Poggenklas
Zeit: 23.01.2003 22:30:22
0
7085
Mach jetzt kein Drama daraus.
Ruf ihn einfach an.
Schlauer wäre es allerdings gewesen vorher anzurufen.

Gruß Fritz

Verfasser:
Fritz Poggenklas
Zeit: 24.01.2003 20:13:57
0
7086
Na, Kopf noch dran ?

Verfasser:
Frank Naydowski
Zeit: 27.01.2003 12:45:31
0
7087
Hallo Fritz,

grundsätzlich ist das ja kein Drama, das weiß ich wohl. Meine Frage bezog sich aber auf eine grundsätzliche bundesweite Regelung und da hatte ich den Schornsteinfeger meines Vertrauens ja schon gefragt. Aber er kann natürlich nur für sich bzw. sein Bundesland Auskunft geben.

Grüße

Verfasser:
ernst
Zeit: 11.03.2003 17:19:17
0
7088
Bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen; im Falle eines Brandes fragt die Versicherung nach dem Grund und verweigert ggf. - bei nicht ordnungsgemäß geprüfter Anlage - die Zahlung!

Da diese Dinge durch Landesrecht geregelt werden, kann ich hier nur die für mich verbindliche Bauordnung NRW heranziehen.

Der Bezirksschornsteinfegermeister (BZSM)ist für die Prüfung des Feuerungs- und Abgassystems gem. § 43 der BauO zuständig.

Der Rest der Heizungsanlage (Wassererwärmungsanlage, Tankanlage usw.)muss nach § 66 der BauO entweder vom Ersteller der Anlage (z.B. Heizungsbaumeister) mittels Unternehmerbescheinigung oder von einem Sachverständigen geprüft und bescheinigt werden.

Gemäß Verwaltungsvorschrift zum § 43 BauO NRW dürfen BZSM außer den Abgasystemen auch Feuerstätten sogenannter einfacher Bauart (ohne Wärmetauscher) wie offene Kamine oder Kaminöfen prüfen und bescheinigen. Zu weitergehenden Bescheinigungen (z.B. Sachverständigenbescheinigungen i.S. des § 66) müssen sie jedoch zusätzlich spezielle Sachkunde und Erfahrung nachweisen.

Doch wer ist schon Heizungsbaumeister und Bezirksschornsteinfegermeister?

Daher bitte dringend den BZSM oder direkt die zuständige Bauaufsicht befragen!

Es wäre ja auch sonst viel zu einfach für einen richtigen Deutschen :-))

Verfasser:
Tilly
Zeit: 11.03.2003 18:20:55
0
7089
Bei Edgasanlagen ist auf jeden Fall auch eine Anmeldung an das EVU notwendig.
Dafür bedarf es dann eines gültigen Konzessionsvertrages mit einem Energieversorger. Als hier Anmeldung nur über Fachbetrieb möglich.

Verfasser:
Rentlüm
Zeit: 11.03.2003 20:42:50
0
7090
...schon klar, sonst bekommt man ja kein Gas :-))

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