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22.05.2004 19:22:09 |
@Me.Alfons.Hoffrogge, jeder Auftragnehmer hat, wenn er auf der Baustelle etwas übernimmt, zunächst eine Überprüfungspflicht. Wenn der Fensterbauer einen Meterriss übernimmt, den er nicht überprüft hat, und es stellt sich heraus, dass dieser falsch war, dann kann er sich nicht darauf berufen. Die Verpflichtung alle Maße und Angaben, vorgegebener Wärmebedarf, Vorgaben der Planer, Maße in Zeichnungen/Plänen, Örtlichkeiten, Meterrisse, Unfallgefahren usw. zu Prüfen und wenn diese nicht stimmen, dann unverzüglich Bedenken anzumelden, dies kann keiner vorn Euch wegdiskutieren. Insofern ist Dein 1. Absatz kalter Kaffee. Die weiteren Ausführungen kann ich nur unterschreiben. Die Praxis auf der Baustelle hat aber nun mal andere Abläufe, ich erlebe sie fast jede Woche.
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22.05.2004 19:57:36 |
@ KHU
........und der Herr sprach, sähe nicht Zwietracht mein Sohn ! Denn der der Zorn säht, wird Sturm ernten !!!
Ich verabschiede mich nun mit diesem Wort zum Sonntag ins wohlverdiente Wochenende und bin echt nen bischen angenervt über derartige Diskusionen.
Macht was "gutes" ;-)
Gruss
Leo
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23.05.2004 07:59:42 |
KHU, ein Freifahrtschein mit einem dicken Stempel auf den Ausführungzeichnungen " alle Maße am Bauwerk sind zu prüfen" entbindet die Bauleitung und Bauherren von jeglicher Verantwortung, will er damit sagen ist doch eine tolle Sache so ein Stempel. Ein dummer Architekt und Planer setzt so was immer noch ein, bist also Architekt, mit 6 Semester Sonderfachschule. W. Mo. |
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23.05.2004 10:41:54 |
@W.Mo. Sonderfachschule?, wenn man das mal schafft?
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23.05.2004 10:59:38 |
@Leo, ... denn Sie säen Wind und werden Sturm ernten..... Hosea 8,7 meine Kanarienvögel meiden mich auch in letzter Zeit.
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23.05.2004 11:40:42 |
Wenn der Meterriss kein Höhenfestlegungspunkt ist was ist es dann ? Genau diesen Festlegungspunkt hat *der Bauhher* oder in Vertretetung seine Erfüllungsgehilfen - in der Regel der Architekt - festzulegen und niemand anderes. Jedem Handwerker der sich anmaßt seinen Meterriss nach eigenem Gusto festzulegen kann nicht geholfen werden. Nicht umsonst legt es die VOB genau so fest, denn z.B. könnte ja der gsamte Fußboden einige cm zu hoch liegen und trotzdem den Ebenheitsanforderungen genügen. Ich bin verpflichtet die Ebenheit des Bodens zu prüfen *und* sofern die Meterrissmarke *vom Bauherrn* gesetzt ist auch die Aufbauhöhe des Fußbodens...sofern in den Planunerlagen die entsprechenden Aufbauten hervorgehen. Ich bin nicht verpflichtet *den Meterriss* selbst herzustellen, sondern nur sofern diese Markierung am Bau gesetzt ist meine Leistung auf Übersinstimmung zu prüfen. Das sind gewaltige Unterschiede und zwar was die Anforderung und die Verantwortlichkeiten betrifft. |
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23.05.2004 14:05:25 |
@Achim Kaiser, ja, alles richtig! Aber im Falle eines Fehlers, z.B. im Aufbau der Fußbodenkonstruktion, richtet sich die Rechtssprechung, nach den von den maßgebenden Verbänden aufgestellten, allgemeinen Regeln und das ist im Ende auch die, für das Gewerk maßgebende DIN. Jeder Gutachter hat wenig Arbeit, wenn diese nicht angewendet wurden. Merke: "Nur wer beweisen kann, hat Chancen." Die Arbeiten nach B § 3Nr.:2 habe ich niemals angesprochen und damit auch nicht den Höhenfestlegungspunkt, dies ist nicht erklärt und auch nicht erkennbar. Hier der Unterschied: Höhenfestlegungspunkt = NN oder Normalnull, der durch die Landesvermessung festgelegt wird. Wird auch als Höhenbezugspunkt auf der Baustelle benötigt, auf dem die Höhenunterschiede auf dem Bau bezogen werden. Meterriss = Strich, der im Rohbau neben der Türöffnung an der Wand (aufsteigendem Mauerwerk) gezeichnet wird. Der Meterriss ist genau 1. Meter über der Oberkannte Fertigfußboden (OKFF). Er ist wichtig für den Einbau der Türen, usw. usw.
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| | Zeit:
14.06.2004 18:28:49 |
Und das letzte Wort hat KHU, wetten?
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14.06.2004 18:46:06 |
Hallo KHU, @Leo, ... denn Sie säen Wind und werden Sturm ernten..... Hosea 8,7 # was aber siehst Du den Splitter, der in Deines Bruders Auge ist, den Balken aber in Deinem Auge nimmst Du nicht wahr. Matthäus 7.3 Soviel zum Meterstrich der immer noch auf deutschen Baustellen fehlt. Bei meinem Lieferanten habe ich jetzt 25 Stck. davon bestellt, ein 54 Presswinkel ist dort kaum noch zu bekommen dafür haben die aber für EK € 12,45 Meterstriche preiswert im Angebot der passt genau auf jede Baustelle. W. Mo. |
| | Zeit:
15.06.2004 14:21:17 |
gewonnen, denn Männer wollen immer nur das "Eine" ...... Recht haben.
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| | Zeit:
16.06.2004 09:11:21 |
Hallo miteinander, ich glaube, dass KHU Recht hat. Ich würde es auch so sehen, dass ein Höhenfestpunkt in jedem Stockwerk einmal zetral vom Bauherrn oder seinem Vertreter anzugeben ist. Meist wird dies im Treppenhaus zentral geschehen. Für das Abmessen und Übertragen des Meterrisses in die einzelnen Räume sind die Handwerker SELBER verantwortlich. Dies ist im übrigen meines Wissen nach auch die gerichtsgängige Auslegung der VOB/B. Die Angst, dass sich andere Gewerke auf "meinen" Meterriss sich beziehen könnten und man dann für deren Leistung verantwortlich ist, ist unbegründet. Zum einen hat jedes Gewerk Höhenangaben zu prüfen, wobei man davon ausgehen sollte, dass dies von den Angaben des Bauherrn aus geschehen sollte und muss. Sollte trotzdem noch jemand Angst haben, dass sein Meterriss benutzt wird, kann man diesen ja auch nicht permanent anbringen (z.B per Rotationslaser!). Und, meine lieben Handwerker, ich wünsche euch allen, die keinen Meterriss benutzen oder ihn selber übertragen können, dass Ihr nicht auf eine Baustelle geratet auf der ein pfiffiger Bauleiter bzw. Bauherr seine Kontrollfunktion ausübt. Die Leistung ist dann nämlich nicht fachgerecht und nach Stand der Technik ausgeführt. Ich sag nur: ABZUG! |
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21.11.2007 22:18:59 |
hallo zusammen Ich bin neu hier aber verfolge den Dialog schon 2 Jahre.Habe ein Problem habe vor zwei Jahren ein Haus gebaut das heist ich bin bis zum Rohbau gekommen dann kam erst mal die berühmte Scheidung dazwischen aber Haus ist mir geblieben. Und jetzt gehts weiter leider ist der Meterriss im Rohbau nicht mehr zu finden und jeder Handwerker fragt nach ihm.Wer kann diesen Meterriss ausführen oder herstellen bin auch bereit den Obulus zu entrichten Wer kann mir helfen.Zweitens wie hoch ist der übliche Fussboden aufbau für eine Fußboden heizung nach DIN wie hoch muß der Esstich die Rohre überdecken.
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