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Foren
Kondensatleitung aus Kupfer
Verfasser:
Britta Beier
Zeit: 10.02.2003 12:38:49
0
8352
Bei uns ist vor 4 Jahren eine Gasbrennwert-Therme (Fa. Viessmann Eurola) eingebaut worden. Wie sich heute herausstellt, ist die Kondensatleitung defekt, da ein Kupferrohr eingebaut wurde. Heute wird uns gesagt, daß Stand der Technik eigentlich ein KST-Rohr gewesen wäre. Die Gewährleistungsfristen sind ja wohl abgelaufen - welche Möglichkeiten habe ich, um dieFa. in Regress zu nehmen?

mfG Britta Beier

Verfasser:
Jens Krumme Heizungsbau Meister
Zeit: 10.02.2003 17:04:38
0
8353
wenn sie nach bgb(was in den meisten fällen der fall ist, da die VOB extra erwähnt und der Teil B beigefügt werden muss )haben die anlage
montieren lassen beträgt die gewährleistung 5 Jahre

Verfasser:
Tino Winkler
Zeit: 10.02.2003 17:11:17
0
8354
Hallo Frau Beier,
die Gewährleistung ist nicht abgelaufen, da der Handwerker mit der Installation des Kupferrohres das falsche Material montiert hat.
Das Kondensat von Brennwertanlagen weist pH-Werte auf die mit Säuren zu vergleichen sind. Falls keine Neutralisation durchgeführt wird, d.h.
pH-Wert erhöhen, darf kein Kupfer eingesetzt werden.
Das muß ein Installateur wissen und entsprechend handeln/installieren.

Verfasser:
me. Ahrendt
Zeit: 10.02.2003 17:16:34
0
8355
... und dann gibt es noch die versteckten Mängel ... und da gibt es eine Gewährleistung von 50 Jahren ... habe nicht gefunden wo das steht ... wer weiss es ?

Es wurden schon verzinkte Rohrleitungen herausgerissen da diese in Warmwassernetze verlegt wurden, nachdem klar war, dass das nicht lange gut geht ... der Installateur hatte nach 20 Jahren die Kosten zu tragen und war pleite !!!

Verfasser:
Jens Krumme Heizungsbau Meister
Zeit: 10.02.2003 17:19:35
0
8356
versteckte mängel!!!- das steht in der VOB teil C - 30 jahre

Verfasser:
me. Ahrendt
Zeit: 10.02.2003 17:50:04
0
8357
habs ... nach altem Recht wären das 30 Jahre gewesen (woher hatte ich eigentlich 50 Jahre ? ) ABER seit 2002 gillt neues Recht ... das bedeutet, dass der Installateur noch bis 2005 im Boot sitzt ... das ist schon eher arglistige Täuschung ... früher war das z.B. im BGB §195 ff ... die Ausgabe 2002 habe ich leider noch nicht ...


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