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Datenschutzhinweise

Heizung im Winter aus?
Verfasser:
Theophil
Zeit: 02.09.2004 03:06:57
0
87150
Hallo,
wir wohnen in einem sehr gut isolierten (Neubau) Mehrfamilienhaus im 3. Stock, über uns ist noch das bewohnte Dachgeschoß.
Wir planen, den größten Teil des Winters in Spanien zu verbringen.
Frage: Können wir, ohne Probleme zu erwarten, die Heizung in unserer 3-Zimmer-Wohnung einfach abstellen? Die Wohnung wird unbewohnt sein, Pflanzen oder Tiere sind nicht drin, also kann kaum Feuchtigkeit entstehen.
Wenn die Heizung nicht ausgestellt werden darf, wie kühl darf sie sein, welche Temp. muß sie also mindestens haben um Feuchtigkeit, Schimmel und Stockflecken zu vermeiden?
Voraussichtlich wird die Wohnung einmal in der Woche gründlich gelüftet / Stoßlüftung ohne Auskühlung.
Welche relative Luftfeuchtigkeit darf die unbewohnte Wohnung haben?
Für Beratung wäre ich dankbar!
Mit freundlichen Grüßen

Verfasser:
martin Havenith
Zeit: 02.09.2004 06:45:02
0
87151
Meine persönliche Meinung:

10 Grad Celsius würde ich nicht unterschreiten.

Sollten sie über eine Regelung mit Raumtemperaturfühler verfügen, dann beinhaltet ihre Regelung möglicherweise eine etwas komfortablere Frostschutzfunktion, die über die Raumtemperatur gesteuert wird.

Dann können sie die Heizung komplett ausschalten, und den Raumtemperatur-Frostschutz-Sollwert auf 10 °C einstellen.

Ansonsten können sie eine Nachtabsenkung programmieren....

Jedenfalls sollten sie die Bedienungsanleitung ihrer Regelung aufmerksam studieren. Moderne Regler bieten vielseitige Möglichkeiten.

Meine Heizung kann ich bedenkenlos ausschalten. Die Raumtemperatur wird nie unter den gewünschten Sollwert fallen.

www.heizungsoptimierung.de.vu

Verfasser:
Eppes
Zeit: 02.09.2004 08:44:42
0
87152
Ich sehe noch ein Problem mit den Nachbarn oben und unten...

Heizungsanlagen werden üblicherweise so ausgelegt, dass angrenzende beheizte Räume mit 15°C angesetzt werden, d.h. dass sich der Transmissionsverlust in eher engen Grenzen hält.

Wenn jetzt dauerhaft die Wohnung "kalt" bleibt, hat das für die Nachbarn erhöhte Heizkosten zur Folge, im Extremfall bekommen sie möglicherweise auch ihre Wohnung nicht warm.

Schwer zu sagen, wie das rechtlich einzuschätzen ist...


Eppes

Verfasser:
Steffen
Zeit: 02.09.2004 09:36:34
0
87153
Hallo Theophil,

hatte heute früh mal in meinen Deckel der Gastherme geguckt, war Zufall da Temperatur außen schon wieder locker unter 10°C und ich Warmduscher und Ignorant hatte noch auf Sommerbetrieb ;-).

Da stand geschrieben das bei ausgeschlateter Heizung und langer Abwesenheit der Heizkreis zu entleeren ist, logisch denke ich ansonsten geht die Suppe ja u.U. in festen Aggregatzustand und alles kapputt.

Ich beneide Dich,...

Ansonsten würde ich mir um die Nachbarn keine Gedanken machen, wenn die Ihre Wohnung nicht mehr warmbekommen dann ist meiner Ansicht nach nicht der andere Mieter schuld sondern der Vermieter. ... immer für gute Lüftung sorgen!
Zwingen zum Heizen kann man glaube ich keinen, und was ist mit x-zehntausenden leerstehenden Wohnungen in Deutschland???

Steffen

Verfasser:
Daniel
Zeit: 02.09.2004 10:14:18
0
87154
Du zahlst deswegen aber nicht viel weniger, weil nur 30% der Kosten über den Verbrauch bezahlt werden, 70% aber über die Größe der Wohnung, aus genau diesemGrund. Deine Nachbarn heizen Dir sonst die Wohnung und Freunde machst Du damit in Deinem Haus nicht.

Verfasser:
berndg
Zeit: 02.09.2004 10:21:28
0
87155
der ermessenspielraum ist groß

es gibt mietverträge in denen das geregelt ist, was frostschutztemp ist;
ich hört da auch mal was von 15°C im interesse der mitmieter.
da der schlüssel bestimmt irgendwo hinterlegt wird und die post gelehrt wird besteht doch auch die möglichkeit zwischenzeitlich zu lüften um das raumklima zu verbessern.
hier hilft nur eine einvernehlich lösung mit dem vermieter zu finden, der bestimmt informiert informiert wird um im notfall korrekt handeln zu können.

mfg berndg

Verfasser:
me. S. Hohwiller, DÜW
Zeit: 02.09.2004 15:27:53
0
87156
Hallo Theophil,

von gesetzes Wegen ist eine Beheizung von mindestens 15°C vorgeschrieben!

Bitte noch mal bei der Hausverwaltung nachfragen!

Ich weis jetzt nicht wo`s steht, aber im allg. dürfen 15°C in Wohnungen einer Wohnanlage nicht unterschritten werden.
Schäden durch abstellen der Heizung oder zu niedrigen Raumtemperaturen, muß der Mieter bezahlen. Dazu gehören auch die erhöhten Heizkosten der Nachbarwohnungen, falls 15°C Raumtemp. unterschritten wird.

Unter 15°C ist das Risiko von Schimmel, etc. sowieso sehr groß.
Es sollte auch eine Vertrauensperson mal nach dem Rechten sehen, so alle ein bis zwei Wochen, und dann auch mal gut durchlüften!

Mfg. me. S. Hohwiller, DÜW



Verfasser:
OldBo
Zeit: 02.09.2004 15:51:59
0
87157
Moin, moin,

Hier ein paar Urteile zum Thema

Heizungsausfall im Oktober: 20% - AG Berlin-Spandau (AZ: 3 C 209/81).
Heizungsausfall häufig über einen längeren Zeitraum: 50 % LG Hamburg (AZ: 7 O 80/74).
Heizungstemperatur unter 20 Grad C an Winterabenden: 20 % - AG Segeberg (AZ: 12 C 35/76).
Heizung: Temperatur durchschnittlich von 15 Grad im Wohnzimmer: 30 % - LG Düsseldorf (AZ: 12 S 383/73).

Noch mehr
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/mietminderungurteilecontent.html

Gruß

me. Bruno Bosy, NF

Verfasser:
Steffen
Zeit: 02.09.2004 15:52:50
0
87158
Hallo me.S.Hohwiller,

zum Thema Gesetz, bezieht sich das nicht auf Räume die für Wohnzwecke genutzt werden und als beheizbar gelten müssen?
Wenn keiner da wohnt dann auch mind. 15°C ??? Ich als Laie würde sagen unlogisch.

Ich ziehe ja wie durch Postings erkennbar in kürze in die neue Hütte, muß ich dann auch meine "alte" ETW weiterbeheizen weil andere in dem Haus wohnen?
Ich wollte eigentlich alle Leitungen leer machen und dann gut bis jemand die Wohnung kauft, dann erst alles reanimieren, scheint ja dann nicht zu funktionuckeln. Deuten sich da ungeplante Zusatzkosten an?

Was passiert denn normalerweise wenn ich wie geplant den Strom (Hauptsicherung) abstelle, funktioniert dann die Gastherme noch?

Steffen

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 02.09.2004 16:05:28
0
87159
@Steffen

in einer Gemeinschaftswohnanlage kann nicht jeder Schalten und Walten wie es ihm gerade in den Strumpf kommt....er ist *mit* verantwortlich für die Wohnanlage.

In deinem selbstgenutzten Einfamilienwohnhaus kannst du machen was du willst...du trägst auch alle eventuell anfallenden Kosten bei auftretenden Schäden selbst.

Stefan hat Recht wenn er auf die 15 Grad abhebt...irgendwo steht das geschrieben...genaue Auskünfte gibt im Zweifelsfall der Rechtsanwalt des Vertrauens....

Bei Eigentümergemeinschaften gehen die Uhren etwas anders als im Einfamilienwohnhaus. Wenn es der Mehrheit der Eigentümer nicht passt können sie einen Mitwohnungsbesitzer sogar per Mehrheitsbeschluß dazu zwingen die Wohnung *normal* zu beheizen....

Gruß
Achim Kaiser

Verfasser:
Steffen
Zeit: 02.09.2004 16:09:58
0
87160
Hallo OldBo,

der Kunde will freiwillig in Spanien überwintern und nicht die Miete mindern!
So hab ich es verstanden ;-)

Steffen

Verfasser:
OldBo
Zeit: 02.09.2004 16:31:33
0
87161
Moin Steffen,

Du hast ja Recht. Er soll ja auch nach Spanien. Das Thema wurde aber von den anderen Teilnehmen aufgegriffen und erweitert. Deswegen mein Hinweis.

Hoffentlich habe ich Theophil nicht von seiner Reise abgeschreckt :-)))

Aber mit dem Schimmel ist nicht zu spaßen - auch Pferde treten aus :-))

Gruß und sorry

me. Bruno Bosy, NF

Verfasser:
me. S. Hohwiller, DÜW
Zeit: 02.09.2004 16:34:13
0
87162
@OldBo: Thema verfehlt, aber sonst warste gut! :O)

@Steffen: Wie gesagt, bei Gemeinschaftswohnanlagen muß deine Wohnung auf 15°C beheizt werden. Du wirst wahrscheinlich nicht unter 15°C in deiner Wohnung kommen, wenn deine Nachbarn rechts/links/oben/unten/hinten/vorne dir einheizen, aber DU mußt auch heizen, wenigstens ein wenig, um den Nachbarn keinen Nachteil zu bringen, die deine Wohnung sonst übermäßig mit beheizen müssen, unfreiwillig.

LOGISCH! Wenn Strom aus, dann auch Therme aus!
Also Strom anlassen und heizen, und die Whg. so schnell als möglich weiterverkaufen!

ACHTUNG: Leitungen entleeren kann manchmal schneller zu Korrosion führen, als gefüllte Leitungen!
Am wenigsten geht kaputt, wenn alles auf 15°C beheizt wird, kein Frost, keine übermäßige Korrosionsgefahr, kein Defekt durch Anlagenstillstand und hoffentlich keinen muffigen Geruch, da Luftwechsel.

Mfg. me. S. Hohwiller, DÜW



Verfasser:
Steffen
Zeit: 02.09.2004 19:37:53
0
87163
Hallo me.S.Hohwiller,

danke für die Tipps, aber schon mal den Markt für Eigentumswohnungen angeschaut, tot. Also stelle ich mich in einem beliebten Urlaubsgebiet und Insel in Brandenburg auf langjährigen Lehrstand ein, oder sucht grad jemand ne schicke kleine neue (8 Jahre alt) DG 79m² Wohnung im 4 Familienhaus mit netten Mitbewohnern und mit Gartenanteil und Doppelcarportstellplatz???

Also bleibt mir nur Strom abschalten, Gas abdrehen, Wasser ablassen, Heizkörper entspannen und gucken was so läuft.
Korrossionsgefahr bei Kupferleitungen und modernen Vaillantheizsystemen?
Ich glaub ich fall vom Glauben ab, alle machen mich madig wegen Verschlammung und Korrossion und Problemen mit Plaste-Leitungen in Heizung und Mehrverbundrohr in Sanitär, drucklosen PE-Schichtenspeicher mit Edelstrahlwärmetauscher (ein Heizungsbauer fragte mich allen ernstes wo da die Opferanode ist !???) Ich wusste es auch nicht, macht mich irgendwie unruhig.

Wo steht das ich bei unbewohnten Wohnungen oder Räumen 15°C sicherstellen muß? Würde ja auch einer Frostfreischaltung und Einstellung 10°C widersprechen, wie gesagt unlogisch.

Steffen

Verfasser:
OldBo
Zeit: 02.09.2004 19:56:24
0
87164
Moin Steffen,

da bei der Heizlastberechnung entweder mit 20° C oder mit eingeschränkter Beheizung mit 15° C der Nachbarwohnungen gerechnet wurde, ist es doch logisch, wenn Deine Wohnung nicht beheizt wird, dass die Nachbarwohnungen nicht mehr richtig warm werden und der Wärmebedarf erheblich größer wird.

Würdest Du alleine im Haus wohnen, dann kannst Du machen, was Du willst. Ich wäre als Ober-, Neben- oder Untermieter stinksauer :-((

Gruß

me. Bruno Bosy, NF

Verfasser:
Regenmacher
Zeit: 03.09.2004 09:43:18
0
87165
@ Daniel: Dir ist da ein Verdreher unterlaufen. Nach den Regeln der Heizkostenverteilungsverordnung, die für alle Mehrfamilienhäuser in Deutschland verbindlich ist, müssen 30% bis 50% der Heizkosten (Festlegung erfolgt durch den Vermieter unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer) nach den Flächen verteilt werden. Daher sind 50% bis 70% nach dem Verbrauch zu verteilen. (§7 HeizkVO)

Also ist der Spareffekt nur durch den Frostschutzgedanken, den Schimmelvermeidungswillen und den Nachbarschaftsfrieden (denn die zahlen mehr) beschränkt.

Verteilt mich, wenn ich irre.

Regenmacher

Verfasser:
Urban
Zeit: 03.09.2004 10:35:32
0
87166
Rein rechnerisch sollte die Oberflächentemperatur bei einer Luftfeuchtigkeit von 70 % (die für Wohnungen als max. angesehen wird) 15 °C nicht unterschreiten. Unter 15 °C kommt es ansonsten bei der angesetzten Luftfeuchte zu Tauwasserbildung. Dies sagen ja auch die Erfahrungen der vielen Antworten.
Es sollten in der Wohnung ja Thermostatregler an den Heizungen angebracht sein. Erkundigen Sie sich, welche Stellung * oder 1 dann 15 °C entspricht. Sofern 15 °C eingehalten werden, sollte es auch bei den Nachbarn keine Probleme geben.

Viele Grüße

Ute Urban
Energie- und Umweltberatung

Verfasser:
Stephan
Zeit: 03.09.2004 10:38:00
0
87167
Ein paar Monate Spanien und dann an den €uros für die Grundwärme sparen??????????????????????

Wie dem auch sei, wichtiger wäre mir das abestellte Wasser und jemand der bei starkem Frost alle paar Tage nach dem Rechten schaut, nicht alle 1-2 Wochen. Haben einmal erlebt wie es ist wenn die Heizung ausfällt und man nach einigen Tagen bei -10Grad ins Haus kommt. Wir sind gerade nochmal vor geplatzten Leitungen usw davongekommen!!!

Zum Theme Korrosion usw., klar das Edelstahl normalerweise nicht korrodiert aber sehr viele Dicht- und Kunstoffmaterialien reagieren auf wechselnde Umgebungseinflüsse (Nass/Trocken, Kalt/Warm) und neigen zum aushärten, verspöden o. Ähnl., was nach einigen Mon. bei der Wiederinbetriebnahme zu Überaschungen führen kann. Bei längerem Leerstand (kein Mieter usw.) ist es bestimmt rentabel alles ab zu drehen, entleeren und irgendwann wieder zu aktivieren. Auch wenn dann hier oder da eine kl. Dichtung o. Ähnl. erneuert werden muss.
Aber bei kurzzeitigem Leerstand würd ich die Anlage auf Nachtabsenkung, vielleicht auch tiefer laufen lassen.
Was ist übrigens wenn Theophil kurzentschlossen mal in old Germany nach dem Rechten sehen will, denke das ihm da nach langer Reise ein "hochstellen" der Anlage lieber ist als eine "längere Inbetriebnahme":-)

Verfasser:
jogger
Zeit: 03.09.2004 10:55:51
0
87168
@Theophil

Deine Raumtemperaturen sollten 13°C nicht unbedingt unterschreiten,
wegen Schimmelgefahr.
Nur lüften reicht da nicht es sollten auch bestimmte Mindesttemperaturen eingehalten werden.
Zum Lüften hast du jemand,wenn deine Nachbarn genug heizen um auch deine Wohnung auf etwa 13°C zu halten wäre es kein Problem deine Heizung abzuschalten.
Aber wenn das hier im Vorfeld jemand sicher sagen kann,
dann frag ihn auch gleich nach den nächsten Lottozahlen.

Aber guter Hinweis war doch schon mit reduziertem Betrieb fahren.

schönen Gruß jogger

Verfasser:
Peter
Zeit: 03.09.2004 11:09:12
0
87169
Unter 13-15° bekommst du massive Probleme mit deinen Holzmöbeln. Dehnen sich aus, keine Tür passt mehr etc. Thermostate etwas halb zwischen Frostschutz und Stufe 1, dann passt es.

Verfasser:
Steffen
Zeit: 03.09.2004 12:24:59
0
87170
Hallo Leute,

was ich nicht verstehe ist die Diskussion um Schimmelbildung bei Leerstand (hatte mich schon gewundert das keiner auf meinen bevorstehenden Lehrstand ;-) reagiert hat lol).

Wenn die Luft draußen z.B. 5°C hat, die Oberflächentemperatur der Wand innen und außen wegen NICHT-heizens dann auch so z.B. sich bei 7-10°C einstellt und der Raum innen dann auch nur so 7-10°C hat wie soll sich da Tauwasser bilden?

Mein bisheriger Ansatz bei 100% Luftfeuchte bildet sich Tau!
Bei 10°C reichen schon 5g Wasser pro Kubikmeter für 100% Luftfeuchte.

Bei 10°C Lufttemperatur liegt der Taupunkt bei 100% Luftfeuchte auch bei 10°C.

Das bedeutet im Umkehrschluß, wenn Luftfeuchte im Winter z.B. bei 60% liegt befindet sich lt. Diagramm der Taupunkt bei ca. 2°C, das bedeutet doch im Raum und an den Flächen bei 5°C kein Tau oder???

Bei 5°C Außen und 5°C innen und 60% Luftfeuchte liegt er so bei -1°C, im Winter gibt es aber nicht oft 60% relative Luftfeuchte also bei 30% liegt der Taupunkt weit unterhalb der Kristallistionstemperatur des Wassers, also wo ist das Problem?

Ausgangspunkt war doch Winter, keiner da (also keine zusätzlichen Luftbefeuchter), keine Tiere, keine Pflanzen, innen nicht geheizt)!?

Korrigiert mich,

Steffen

Verfasser:
berndg
Zeit: 03.09.2004 12:39:50
0
87171
@steffen
schimmel bildet sich auch an kältebrücken.

mfg berndg

im durchscnitt war der see 30cm tief....

Verfasser:
Steffen
Zeit: 03.09.2004 13:19:50
0
87172
Hallo Peter,

hmmmmm....

Holz hat einen Wärmeausdehnungskoeffizienten von Alpha 8 in 10hochminus6 je Kelvin bei 20°C.
Eine 2m hohe Tür oder Schrank wird wie alle mir bekannten Stoffe bei Verringerung der Temperatur um diesen Faktor je Kelvin KLEINER!

Die Ausdehnung der Holzmöbel ist meiner Meinung nach nicht abhängig von der Temperatur sondern vom Wassergehalt/Feuchte des Möbels.
Du meinst sicher das die Holzmöbel quellen wenn die Luftfeuchte im Raum ständig sehr hoch ist, das ist aber im Winter kaum der Fall, da zeigen sich meiner Erkenntnis nach eher Trocknungserscheinungen!

Irgendwie werden die Statements immer spannender ;-)

Steffen


Verfasser:
Theophil
Zeit: 03.09.2004 14:51:23
0
87173
Hallo,
soeben habe ich alle Beiträge durchgesehen.
Ich weiß ja nicht, ob dieser mein neuer Beitrag noch gefunden und gelesen wird, aber ich verspüre den starken Wunsch Ihnen / Euch allen von Herzen zu danken!!!
Kein Scherz, ich bin wirklich sehr viel informierter als zuvor und finde, daß dies ein tolles Forum ist. Damit hatte ich nicht gerechnet, habe sowas auch noch nicht oft gemacht, solche Anfragen per Internet, meine ich.
Also, nochmals 1000-Dank
Euer / Ihr
Theophil

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