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Datenschutzhinweise

Bauherr will NT-Kessel <-> Jahrwesprimäre. ENEV
Verfasser:
Holger
Zeit: 05.09.2004 09:47:02
0
87878
Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit der lieben ENEV.


Habe im Moment einen Bauherren an der Angel der alles in Eigenregie (ohne Archi etc.) geplant und gebaut hat.
Die ENEV interessiert ihn nicht wirklich.

Er will jetzt von mir, dass ich ihm einen Ölkessel (ausdrücklich kein Brennwert)einbaue. Die Kiste kommt in den unbeheizten Keller (also auch nix mit thermischer Hülle)
Mit Plänen und Angaben über Dämmstandards hält er sich bedeckt.
Er kennt die Vorgaben, aber weiß halt auch wie sie überprüft werden.
Zurden ist zwecklos.

Was soll ich machen ? Habe jetzt nicht so die Riesenerfahrung mit der ENEV. Kann man das irgendwie hindeichseln, dass er mit dem NT-Kessel hinkommt ? (Kein Solar oder KWL)

Wie gesagt, hab noch nichts gerechnet. Aber ich denke das wird knapp.

Was sagt Ihr ?

gruß
Holger

Verfasser:
Peter
Zeit: 05.09.2004 10:07:11
0
87879
Verstehe dein Problem nicht.
Der Mensch möchte einen ganz normalen, ich nehme mal an auch günstigen, NT-Kessel.
Und?
Dann bau nen Calora 050 mit 18 KW in seine 150 qm Hütte ein und gut. Die sind billig und einfach zu handhaben.
Was willste da lange rechnen?
Das lässt du dir unterschreiben und du hast keinen Ärger.

Verfasser:
baffm
Zeit: 05.09.2004 10:33:33
0
87880
ich bin zwar kein Handwerker,

aber ich würde mir glaube ich eine Wärmebedarfsrechnung von dem BH geben lassen.

Geht es nur um den Kessel oder auch um die Wärmeabgabe?

Hinterher steht der BH in ner kalten Bude und fängt sich an, mit dir zu streiten. Deshalb Wärmebedarfsrechnung.

baffm

Verfasser:
martin Havenith
Zeit: 05.09.2004 10:38:37
0
87881
@ baffm

Das ist ein Neubau..

Heutzutage kann man einen normalen EFH-Neubau gar nicht mehr so schlecht bauen, das ein normaler NT-Ölkessel zu klein ist....

Bei den 150 m² ist schon der Kleinste Blaubrenner mit 13 kW entschieden zu groß.

www.heizungsoptimierung.de.vu

Der, der 132 m² Altbau von 1872 mit 14 kW beheizt....

Verfasser:
Holger
Zeit: 05.09.2004 12:29:03
0
87882
Hallo zusammen,

äääh ich habe mich wohl unklar ausgedrückt.

Mir geht es nicht um die Größe des Kessel, sonder um den nach ENEV einzuhaltenden Jahresprimärenergiebedarf.

NEUBAU!!

Ich habe keine Angaben über Dämmung etc.
Aber mit nem NT-Kessel außerhalb der thermischen Hülle (ohne Solar,KWL)
wird es doch schwierig (bei Standard bis eher schlechter Dämmung)
Qp einzuhalten.
ODER ?

Und wenn ich die NT-Kiste ohne Berücksichtigung der ENEV einbaue bin ich dran....oder sehe ich da was falsch?


gruß

Holger

Verfasser:
r. haas
Zeit: 05.09.2004 13:28:12
0
87883
hallo guten tag,
sicherlich bringen neue gesetztze fragen auf die man nicht immer spontan beantworten kann.
aber es gibt doch kein gesetz was nur noch ölbrennwert zuläßt, moderne ölheizkessel sind doch stand der technik.
allerdings denke ich grad auch über diese situation nach.
ich würd dir empfehlen mal bei der anwendungsberatung bei buderus anzurufen, ich bin sicher das die da klarheit schaffen können, auch den hinweis geben können wie du dich da absicherst.
m.f.g.
r. haas

Verfasser:
martin Havenith
Zeit: 05.09.2004 15:15:55
0
87884
Mach es einfach und rechtssicher:

Bedenken schriftlich anmelden.

Auftrag schriftlich annehmen

Bauen!

Wenns schief läuft, ist der Planer der Dumme. Wenn Bauherr = Planer, dann Bauherr = Dummer

Mehr als Bedenken anmelden geht nicht.....

Verfasser:
Holger
Zeit: 05.09.2004 15:39:41
0
87885
hey martin,

na VOB ist nicht vereibart.
Da werde ich mich dann mit den "Bedenken anmelden"auch schwer tun.

Und ich glaube ich bin genauso dran, selbst wenn ch Bedenken anmelde....

Kann mir jemand, der regelmäßig Neubauten mit ENEV-Nachweis macht,
aus dem Bauch raus ne Tendenz sagen wie es mit NT-Kesseln und Standard bis schlechter Dämmung aussieht ?

Danke

Holger

Verfasser:
OldBo
Zeit: 05.09.2004 17:52:56
0
87886
Moin, moin,

nur "Bedenken anmelden" reicht nicht, wenn der Kunde mein Vertragspartner ist. Hier muss ich mich an die Vorschriften halten!

Ich darf keinen Vertrag gegen bestehende Gesetze und Vorschriften abschließen. Der Vertrag ist nichtig, also ungültig!!!!!!!!!

Ist mein Vertragspartner ein Planungsbüro, dann kann das anders aussehen. Kann, muss aber nicht. Auch hier bin ich verpflichtet den Planer auf Fehler hinzuweisen, die er dann abwenden muss.

In beiden Fällen hilft nur eins, Auftrag nicht annehmen, wenn der Mangel nicht beseitigt wird. So schwer es auch fallen mag.

Bei Augen zu und durch ist immer der Handwerker der Dumme :-((

Gruß

me. Bruno Bosy, NF

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 05.09.2004 18:17:23
0
87887
Hallo Holger,

verantwortlich für die geforderte Anlage und die Einhaltung der EnEV ist der Bauherr. Er hat dir die erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, einschl. eventueller Anforderungen an die Kesselanlage wie z.B. Niedertemperaturkessel oder Brennwertanlage, P-Band der Thermostatventile etc etc...die in der EnEV bewertet bzw. als erforderlich berechnet wurden.

Kommen vom Bauherren keine Anforderungen oder legt er sie nicht offen, dann bau in dein Angebot einen Vortext ein, in dem auf diese Tatsache hingewiesen wird...

Die Einhaltung der EnEV ist unabhängig von der mit die geschlossenen Vertragsart...heisst...es ist egal ob der Vertrag nach VOB oder BGB abgeschlossen wird.

Bei *windigen Fällen* überschlage ich die Anlage ganz grob nach dem pauschalierten Verfahren und geb die Ablagenaufwandszahl ~ 1,55 bis 1,80 (vorbehaltlich Nachberechnung nach Erhalt der genauen Baudaten!) und weisse darauf hin diese Daten mit dem Nachweis zu vergeleichen ...
(Pauschalierte Berechnung geht ganz fix z.B. mit dem Proggi von Heimeier :-), 10 Mausklicks später hast du die EP-Zahl...)

Beauftragt der Bauherr trotz schlechterem EP-Wert ist es sein Problem.

Gibts du den voraussichtlichen EP -Wert der Anlage in deinem Angebot an, kann sich der Bauherr *nicht* auf *hab ich nicht gewusst* oder *bin zu doof (bin *nur* Kaufmann kein Techniker - Standardsatz bei dem ich abkotze, denn als Kaufmann hat man anscheind die Dummheit mit Löffel gefressen....)sowas zu beurteilen* zurückziehen.

Ansonsten ist es manchmal auch besser von manchen Aufträgen die Finger zu lassen...wenns schon von Anfang an stinkt...es bestätigt sich in der Regel die Tatsache : *Aus Scheiße kann keine Sahne gequirlt werden*

Gruß
Achim Kaiser

Verfasser:
Holger
Zeit: 05.09.2004 23:08:11
0
87888
Hallo Achim,und Rest

danke ! Das ist doch mal eine Aussage.


Werde ich so machen wie Achim geschrieben hat.
Wie ist das denn bei Euch so ? Macht Ihr den ENEV-Nachweis regelmäßig?
Bei mir lief das bisher eigentlich ausschließlich über die Archis.

"""vorbehaltlich Nachberechnung nach Erhalt der genauen Baudaten!) """
1.)und was machst Du wenn Du die verbindlichen Daten erst bekommst wenn
der Kessel schon drin ist?


Aber nur eine Angabe mit der ep-Zahl und Hinweis auf Nachrechnung, bzw. Berücksichtigung ist rein rechtlich nicht ausreichend, wenn ich Euch richtig verstanden habe.
2.)D.h. ich darf doch gar nicht anfangen bbevor ich einen Nachweis vor mir liegen hab, der mit meiner angegeben ep-Zahl die ENEV erfüllt. Oder ?


3.) Ich kenne einige Häuser in einem Neubaugebiet die bestenfalls Standard isoliert sind. Trotzdem haben einige nur ein Öl-NT-Kiste drin.
Wie machen die Kollegen das ? Also ich habe bloß mal ein bißerl mit der ENEV rumgespielt (wie gesagt mache selten Neubauten) und ich komme da eigentlich nicht hin. Wie sind Eure Erfahrungen in dieser Richtung ?

gruß

Holger

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 06.09.2004 06:17:25
0
87889
Holger,

es ist nicht deine Aufgabe den EnEV Nachweis zu führen. Lass dich blos nicht *ohne Not* (und ohne Auftrag) auf irgendwelche Berechnungen und Spielchen ein....das Thema wird ganz schnell sehr auswändig.

In der Durchführungsverordnung zur EnEV sind sehr hohe Anforderungen an die Prüfpflichten des Verantwortlichen festgelegt. Diese Anforderungen kann regelmäßig nur vom Architekten und der Bauleitung erbracht werden.

Es gibt 2 Möglichkeiten.....
Der Bauherr stellt die Anforderungen schriftlich in Form eines Leistungsverzeichnisses. Dort steht eindeutig beschrieben wie die Anlage aussehen soll, Kesselausführung, Verrohrung, Heizflächen etc...

Die andere Möglichkeit ... es gibt kein Leistungsverzeichniss, dann sind die Anforderungen an die Anlage zu erfragen... Kriegst du die Anforderungen nicht oder falsch liegt es an dir zu dokumentieren :

*Das waren die an mich gestellten Anforderungen*

Legst du deinem Angebot (im Einfamilienwohnhaus) z.B. einen vereinfachten Nachweis nach DIN 4701-10 (Tabellenverfahren) bei, in der die Anlagenaufwandszahl hervorgeht, dann muß der Bauherr prüfen ob diese Anlagenaufwandszahl seinen genehmigten Anforderungen entspricht. (Ob er es tatsächlicht dann tut ist seine Sache)

Wenn dir falsche oder unrichtige Vorgaben gemacht werden, so liegt es an dir es entsprechend zu dokumentieren, dass du im Streitfall beweisen kannst *DAS waren die an mich gestellten Anforderungen*.
So wie die Anlage gebaut werden soll ergibt das eine Anlagenaufwandszahl (ep-Wert) von z.B. 1.55.

Wenn die Information über die Anlagenaufwandszahl bereits im Angebot gegeben wird, kann nachher keiner behaupten *habe ich nicht gewusst*, *hat mit mir nie jemand darüber geredet* etc.

Ob die EnEV für das Gebäude eingehalten wird oder nicht liegt nicht in deinem Aufgabenbereich - das ist Sache des Bauherrn. Ihm obliegt die Planungshoheit, er entscheidet bis zur letzten Schraube wie was an dem Bauvorhaben gemacht wird.

Für dich sind die Anforderungen an dein Gewerk entscheident. Du musst deiner Mitwirkungs- und Hinweispflicht für dein Gewerk nachkommen und für deinen Anlagenteil die entsprechenden Werte liefern.

>1.)Was machst Du wenn Du die verbindlichen Daten erst bekommst wenn
der Kessel schon drin ist?

Sowas klärt man *VORHER* !!

>2.)D.h. ich darf doch gar nicht anfangen bbevor ich einen Nachweis vor mir liegen hab, der mit meiner angegeben ep-Zahl die ENEV erfüllt. Oder ?

Das zu prüfen ist Sache des Bauherrn !!
Du musst die Anlagenaufwandszahl (Ep-Zahl) angeben, darauf bezog sich die *vorbehaltlich Nachberechnungsaussage*. Dafür brauchst du 2 Werte Nutzfläche und Heizwärmebedarf nach EnEV

>3.) Ich kenne einige Häuser in einem Neubaugebiet die bestenfalls Standard isoliert sind. Trotzdem haben einige nur ein Öl-NT-Kiste drin.

Das geht sehr wohl...man muß nur wissen was man tut.

Gruß
Achim Kaiser



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