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06.09.2004 10:51:59 |
Hallo Kollegen ! Ein Kunde ist an mich mit folgender Aufgabenstellung herangetreten: Es sollen Veranstaltungsräume be- und entlüftet werden, welche zeitweise an Privat zum Zwecke von Feierlichkeiten etc. vermietet werden sollen. Die Lüftungsanlage soll, wenn irgend möglich, nicht den Auflagen der Versammlungsstättenverordnung unterliegen welche in NRW unter § 17 lediglich aussagt, dass Räume dieser Art eine Lüftungsanlage erhalten müssen. In der VStättVO steht unter § 20, dass in Versammlungsstätten mit Raucherlaubnis eine stündliche Frischluftrate von 30 m3/Person gewährleistet sein muss. Im Recknagel 2000 steht, dass Versammlungsstätten einen 5-10 fachen LW erhalten sollen. Kann ich mit einem 5-fachen Frischluftwechsel planen oder spricht dies gegen irgendwelche Vorschriften? Gibt es noch anderlautende Vorschriften oder Richtlinien? Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
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06.09.2004 14:16:15 |
Moin Heinz Wieser, die Luftrate ist bindend. Die Außenluftwechselzahl ergibt sich aus Außenluftrate und Raumvolumen. LW ist ein Überschlagswert. Nicht zu verwechseln mit der Luftumwälzzahl. Und sage bitte nicht wieder Frischluft. Die Außenluft ist nicht immer frisch :-)) Gruß me. Bruno Bosy, NF
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06.09.2004 17:52:01 |
wie H.Bosy beschrieben hat ..... Wie gross ist denn der Raum - normalerweise Aufgabe eines Planungsbüros , da Winters doch heizungsrelevante Massnahmen berücksichtigt werden sollten. Auch einfache Abluft und Zuluft über Ventilatoren mit x- Luftwechsel (pro Person eigentlich 50m3/h) sind beim Rauchen definitiv nicht richtig , oder möchten Sie in einem Nichtraucherbereich stehen ,bei dem der Rauch - bei so einer Lösung - durchgezogen wird ? Sicher nicht. Also Planung mit Grundrissplan und evtl. mehreren Rohrsystemen. |
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07.09.2004 08:08:42 |
@ An Alle! Zunächst besten Dank für die bisherigen Antworten! Bei den zu lüftenden Räumen handelt es sich um einen Raum von 143 m2 in welchen ca. 500 Personen passen und einem weiteren Raum von 272 m2 mit einer Belegung von max. 600 Personen. Selbetverständlich ist vorgesehen, die Außenluft bzw. ggf. Umluft zu filtern und zu beheizen. Außerdem ist jeweils ein Kanalnetz für Zu- und Abluft mit Dralldurchlässen im Bereich der Zuluft vorgesehen. Der Auftraggeber stellt sich allerdings vor, dass aufgrund der Tatsache, dass die Räumlichkeiten nicht dauernd, sondern nur jeweils nach Vermietung genutzt werden,die Lüftungsanlage möglichst sparsam zu halten. Eine Wärmerückgewinnung ist nicht vorgesehen. Der Aufheizbetrieb soll in reinem Umluftbetrieb stattfinden. Der Außenluftanteil soll möglichst variabel gefahren werden, d.h., je nach Bedarf in Abhängigkeit von Außentemperatur und Personenbelegung. Für weitere Hinweise wäre ich sehr dankbar. "Frohes Schaffen" wünscht Heinz Wieser
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Verfasser: martin Havenith | Zeit:
07.09.2004 14:13:45 |
Möglichst Sparsam heisst doch, das die Anlage Bedarfsgerecht arbeiten soll?? Wie wäre es denn mit einer teuren Investition in Regelungstechnik----und dafür mit geringen Betriebskosten? Beispielsweise könnte man die Luftqualität mittels Sensoren (CO2) erfassen, damit sowohl die Umluftrate, als auch die Luftmenge regeln. Dazu müssten allerdings die Ventilatoren mit FU ausgerüstet werden , und die Volumenstromboxen mit stetigen Antrieben. Ist aber nichts besonderes mehr, vielmehr Stand der Technik. Ubrigens ist der Luftwechsel ENTWEDER nach Luftwechselrate (x-Facher Luftwechsel) oder nach Personenbelegung (x mm³/Nase) auszulegen. Dabei zählt jeweils der größere Wert. Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn auf Qualität geregelt wird. www.heizungsoptimierung.de.vu
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07.09.2004 15:03:10 |
Direktvergleich : Raum 1 und 2 : Luftwechselrate / Austausch ! 2502,5 m3/h (wären 83 Personen) zu 15000 m3/h (500 Personen) 4760 m3/h (wären 158 Personen) zu 18000 m3/h (600 Personen) .. kann man nicht gutheissen ! Rauchabzugsanlagen sind doch bei öffentlichen Versammlungsstätten (-auch wenn teilweise privat genützt) auch Pflicht ?! Einfach hier mal darauf hinweisen ! gretel
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07.09.2004 15:38:44 |
Hallo Heinz Wieser, irgendwas stimmt da nich? 143m² und 500 Personen macht 0,286m² je Personen, auf sowenig darf noch nicht mal ein Hamster gehalten werden. Oder stehen die Leute da übereinander, eine stehende Person von 80kg wird in DIN auf Fläche von 1/4m² (0,25m²) angesetzt. Bleiben also alles steht und keiner hat Platz zum tanzen ;-(( Bei 272m² und max. 600 Personen sind es 0,453m², da mag ja noch gehen, aber wehe jemand hebt den Arm ;-). Da 500 Personen im Raum je ca. 1,50x0,6x0,4m³ = 180m³ Volumenverminderung darstellen würde ich von Luftwechselrate 5-10fach unterstützen, bei uns in der Kneipe ist die aber immer noch <1 lol. Steffen
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Verfasser: Christian Tietje, Dipl.-Ing. (FH), CT Ingenieure GmbH, Gesamtplanung Haustechnik | Zeit:
22.09.2004 17:45:36 |
Die Belegungszahlen sind sicherlich etwas hoch angesetzt, auch wenn die zu Fasching hin und wieder vorkommen können. Daraus entstehen viel zu große Luftwechsel. Bei 143 m² (4 Meter Höhe angesetzt) würde ich mit einem 12- bis 15-fachen Luftwechsel rechnen, was für etwa 300 Personen (Kinder-Kinoveranstaltung u.ä.) reicht. Damit hat man auch noch einen relativ hohen Luftwechsel, aber das kann schon angesichts der Belegung sein. 5-fach ist definitiv zu gering! RegelungIch habe in Bürgerhäusern u.ä. oft folgendes gemacht, was sehr gut ankam: 1. Raumtemperaturregelung mit Fühler in 1,5 Metern Höhe mit Schutzkorb aus Lochblech (22°C) 2. Zuluftminimalbegrenzung mit Führung der Zulufttemperatur (15°C) 3. Klappen- oder Drehzahlregelung mit Minimalauswahl aus a. Luftqualität (preiswerter Mischgasfühler, hier nicht CO2-Fühler) b. Führung durch Rampe nach Außentemperatur, ähnlich wie Regeln der ASR 4. Anfahrschaltung: Umluft, bis Raumtempertur von 19°C erreicht ist 5. nachts Anlage aus, mit Überwachung der Absenktemperatur, im Umluftbetrieb 6. Pumpen in Betrieb nach Anforderung der Regelventile 6. sommerliche Nachtauskühlung
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