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18.02.2003 17:16:05 |
Hallo liebe Kollegen, wir hatten vor einiger Zeit ein Bauvorhaben, was bei uns durch einen Bauträger in Auftrag gegeben wurde. Mit der üblichen Standardausstattung: Gaswandheizgerät 24 KW, WW-Speicher, Heizkörper u. für die Badez. 2 Rücklauferwärmungen (durch RTL-Wandkasten gesteuert)usw. Nachdem der Rohbau soweit beendet war, sprich sanitäre Rohinstallation war fertig und die Maurer hatten auch schon draussen die Verklinkerung auf 1,5 mtr. hochgezogen, trat der Bauherr (nicht der Bauträger) an uns heran und fragte ob es jetzt noch möglich sei eine Stiebel Eltron Wärmepumpe mit FBH (ohne Fussbodendämmung, da diese der Bauträger im Angebot hatte)und solarer Warmwasserbereitung zu installieren und die geplante Gasheizung wegfallen zu lassen. Da wir noch keine Hzgsleitungen installiert hatten, war es ja noch ohne weiteres möglich. So erteilte er uns den Auftrag o.g. Anlage zu installieren und die Mehrkosten mit ihm direkt abzurechnen. Nachdem das alles fertig war und die Fliesenleger schon mit der Arbeit begonnen haben, kam bei uns ein Brief vom Anwalt des Bauherrn an, in dem bemängelt wurde, dass die FB-Dämmung nicht dingerecht sei mit 8 cm 0,40er. Nach einem Treffen mit Bauträger und Bauherrn stellte sich dann heraus, dass der Bauträger gar nicht wusste das eine FBH installiert wurde und das er darüber vom Bauherrn nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Und das er dachte, als wir ihn fragten ob die Dämmung für die Verlegung der FBH fertig sei,wir eigentlich die im ursprünglichen Vertag ausgemachte Rücklauferwärmung meinten. Nach dem folgenden Gespräch einigten wir uns darauf ein unparteiisches Gutachten einzuholen. Der Bauherr beauftragte dann die KWH 2 Gutachter kommen zu lassen. Einen für Unstimmigkeiten mit dem Mauerwerk und den zweiten für unser Gewerk. Der erste Gutachter lehnte ab weil er den Bauträger kannte, der zweite kam dann. Es war aus unser Innung der Obermeister, der im Kreis eine Konkurrenzfirma besitzt und uns persönlich gut kennt. Er lehnte das Gutachten nicht ab, im Gegenteil er zimmerte uns so richtig einen rein. Zuerst wurde er noch vom Bauherrn auf die Schippe genommen, der ihm erzählte das dies ein Passivhaus sei (Vertrag war ein ganz normales Niedrigenergiehaus,wie es vor 2 Jahren gebaut wurde).Ohne den Bauvertrag sehen zu wollen nahm er dies mit in sein Gutachten auf. Dann folgte der Rest, er bemängelte so ziemlich alles, Solarisolierung die keine 24 mm Isolierung hatte und nicht von Armaflex war,es war nämlich Kaiflex Hate-Flex Solar 19x18 aber das schien ihn nicht zu interessieren, die FB-Dämmung wäre zu gering und noch viele Kleinigkeiten von den einige auch zutraffen: eine nicht verklabte Längsnaht an der Isolierung der Hzgssteigeleitungen, ein nicht schallgedämmtes HT-Rohr im Wirtschaftsraum usw. alles aufzuzählen würde den Rahmen sprengen. Zum Schluss machte er noch Empfehlungen welches Material besser wäre, zB. frostsicher Aussenzapfe statt normaler VZ-Hähne usw. Und dann bezeichnete er unsere Arbeit wortwörtlich als Flickwerk was dem kunden nicht angeboten werden kann. Wäre sehr interessant eure Meinungen darüber zu hören, ob dieser Gutachter unparteiisch gehandelt hat und bei wem hier die Schuld liegen könnte. Das Gericht tut sich auf jeden Fall schwer damit, das ganze dauert schon über 1 Jahr. Danke für eure Meinung im voraus. mfg Thomas P.S.: Schuldigung das ich eure Augen so strapaziere aber ich hab mich schon so kurz wie möglich gehalten.
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18.02.2003 19:37:52 |
Hallo Thomas, mit dem Gutachten hat der "Kollege" Ihre gesamte Arbeit in Frage gestellt. Ein Gutachter soll sich nur zur Sache selbst äußern, also zum angesprochenen Mangel und da haben Sie trotz aller Umstände schlechte Karten. Einigen Sie sich irgendwie aussergerichtlich, sprechen Sie die Umstände noch mal an. |
Verfasser: Holger Fetting | Zeit:
18.02.2003 19:55:24 |
Hallo Tomas, ich sehe das genauso wie Herr Winkler. Mit der Dämmung von 8 cm hast du ganz schlechte Karten vor Gericht. Hauptsache der sogenannte Gutachter hat nicht noch mehr Mängel gefunden und dem Bauherrn mitgeteilt. Allerdings hohlen wir, wenn wir wissen das ein Mangel ( siehe Isolierung ) nach möglichkeit garnicht erst ein Gutachter. Versuchen immer schon vorher mit dem Kunden uns zu einigen. Viel Glück.
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18.02.2003 20:18:58 |
Naja die FB- Dämmung wurde ja nicht von uns erstellt, sondern durch den Bauträger. Wenn wir einen Auftrag dafür gehabt hätten, hätten wir die alukaschierten Dämmplatten eingebaut, und alles wäre gut gewesen. Naja der Bauherr will Kosten verursachen und hofft natürlich das der Fussboden rauskommt, bzw. er diese Schadenssumme bekommt. Und wenn er das Geld hat will er die Hütte verkaufen (sein eigener Wortlaut). Hätte nicht der Bauherr den Bauträger von der FBH informieren müssen. Schliesslich hat er ja auch eine gewisse Koordinierungspflicht wenn er schon selbstständig Aufträge vergibt muss er doch wohl auch andere Gewerke davon in kenntnis setzten. Diese Aufgabe kann er doch nicht auf uns abwälzen wird sind doch nicht seine Manager. Das wäre ja so als würde er zu mir sagen: Da kommt die Waschmaschine hin! Und ich lege meine Anschlüsse dahin. und am Ende kommt raus das da strom fehlt und er mir dafür die schuld gibt. Als Handwerker hat man nicht viel Rechte, am besten bei jedem Kundengespräch in kleinen Anwalt in der Tasche haben. Danke Mfg Thomas
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18.02.2003 20:22:11 |
Nachtrag: Die Isolierung die wir installiert haben ist für Solar zulässig. Ist halt nicht 24 sondern 19mm. Und für eine aussergerichtliche Einigung ist es schon zu spät...:-( Der Prozess läuft. Der Kunde will schnell Geld sehen, die vermeintlichen Fehler wohl nicht beheben und das Haus verkaufen.
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18.02.2003 20:35:56 |
@ Thomas, ok es gilt Richterrecht, lassen Sie es laufen, widmen Sie sich den anderen Aufträgen. Seien Sie nicht nachtragend dem " Innungsobermeister" gegenüber... Viele Grüße
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Verfasser: Holger Fetting | Zeit:
18.02.2003 20:39:08 |
Hallo Tomas, du hast deine FBH auf eine Dämmung gelegt, die nicht ausreicht. In dem Fall hättest du das dem Bauträger mitteilen müssen. Schriftlich Mängelanzeige. Das hast du nicht gemacht ! Somit hast du schlechte Karten. Ich lege grundsätzlich nur FBH wenn ich auch den Unterbau mache. Einfach eine Änderung von Heizkörper auf FBH ist doch meistens nicht so einfach hinzukriegen wegen Fußbodenaufbau ,Türen usw. Ich hätte mich immer vorher mit dem Bauträger unterhalten und nicht einfach drauflos gebaut. Im Nachherein finden Kunden immer etwas, wo noch Geld zu kürzen ist.
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18.02.2003 21:09:07 |
Hallo Thomas, Sie schreiben, das Sie einen Vertrag mit einem Bauträger haben, aber nicht mit dem Bauherren. Da kann sich der schnelle Einbau der FBH als Schuss nach hinten entwickeln, wenn Sie Ihrem Bauträger nicht die vertraglich geschuldete Leistung, ich gehe mal davon aus, das das vertraglich abgesichert wurde, ablieferen, wird dieser auch noch Schadensersatz fordern. Dem Herrn Fetting ist nichts mehr hinzuzufügen. Sie haben sich als Handwerker von den Vorleistungen anderer Gewerke auf deren Richtigkeit zu überzeugen, sollte dies nicht der Fall sein: VOB Teil B, Abs 4 Ist halt dumm gelaufen, Kopf hoch. Gruß Barthel |
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20.02.2003 09:59:31 |
Hallo Thomas, die Kollegen haben Recht. Und Du hast schlechte Karten. Soweit das Schlechte. Vielleicht kannst Du aber den Guachter doch noch ablehnen, da er sich nicht nur zur Sache, sonderen auch noch zu anderen, nicht in Auftrag gegebene "Mängel" gekümmert hat. Hier ist ein Gespräch mit Deinem Anwalt erforderlich. Ich hatte ein ähnliches Problem mit einem "Schlechtachter" vorm Landgericht. Dieser hatte im Verfahren einen "Mangel" erwähnt, der nichts mit der eigentlichen Sachlage zu tun hatte und der sich als nicht Richtig herausstellte. Ich mußt bis ans OLG nach Ffm gegen und bekam dort Recht. Wie unterschiedlich die " Gutachter" eine Sache darlegen möcht ich Dir an einen Beispiel deutlich machen. Folgendes Problem: Keine Dämmung der Heizkörperzuleitungen vom Verteiler zum HK im KG ( Estrichhöhe 4 cm, Rohrleitung 14 mm im beheizten Bereich) Bauherren auf das Problem aufmerksam gemacht, Zustimmung kein Problem ist ja nur Keller und da heizen wir eh nicht(aber beides nicht schriftlich) und dann kams. 1. Gutachter Mehrenergiekosten in 40 Jahren 12.400,-- DM 2. Gutachter Mehrenergiekosten in 40 Jahren 2.400,-- DM. soviel zum Gutachter. Übrigens mein Verfahren läuft seit 1997 und ist noch nicht abgeschlossen. Also Kopf hoch, das nächste Mal auf die "Feinheiten" achten. Gruß Markus
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| Zeit:
16.07.2003 18:34:43 |
Hallo Kollegen, o.g. Fall wurde abgeschlossen. Für uns äusserst günstig. Ein zweiter Gutachter wurde vom Gericht bestellt, diesmal aus 200 km Entfernung.......also unparteiisch, nicht so wie sein Vorgänger. Geschätzter Schaden durch die geringere FB- Dämmung --> 12€/pro Jahr. Gericht stellte ausserdem fest, dass der Bauherr seine Koordinierungspflicht vernachlässigt hat. Urteil: Bauherr trägt ALLE Gerichtskosten, und unter Vorlage von Bankbürgschaften wird der Bau jetzt fertig gestellt. Hat jemand einen ähnlichen Fall, bin ich gerne bereit ihm Einzelheiten über das Urteil Begründungen usw. zu geben. Es gibt doch noch ein kleines bissel Gerechtigkeit in Deutschland, die Sache hatte mir schon ein schönes Magengeschwür beschert. Gruss Thomas
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| Zeit:
16.07.2003 19:01:12 |
Hallo Also Gutachter hat sicherlich nicht nach Auftragsstellung gearbeitet, immer schlecht für den Gutachter, es ist nicht seine Aufgabe alles möglich zu bemängeln sondern klar eine Ihme gestellte Frage beantworten. (Fußbodendämmung). Wenn er vom Auftraggeber beauftragt wird kann er alles aufnehmen was er meint, die beweiskraft vor Gericht ist aber deutlich geringer, bzw. nichtig wenn das Gericht selbst einen Gutachter bestellt. Weiterhin würde mich technisch intressieren ob das Haus vor oder nach Inkrafttretten der ENEV ausgeführt wurde. Nach ENEV gibt es nähmlich gar keine Mindest- Dämmung mehr so das die gesamt Diskussion hinfällig ist, bzw gewesen wäre. Mfg Ralf Sparwel
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| Zeit:
16.07.2003 19:39:24 |
@Thomas
Ich finde es richtig klasse, dass Du nach rund fünf Monaten hier noch mal ein "feedback" abgibst.
Leider finden die wenigsten Fragesteller die Zeit für einen abschließenden Kommentar.
Danke.
...und nehmt es Euch zum Vorbild.
Eppes
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16.07.2003 22:23:43 |
Hallo Thomas, schön zu hören, daß ein Spitzbube (der Bauherr) wieder in die Schranken gewiesen wurde.
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| Zeit:
17.07.2003 00:40:18 |
> Es war aus unser Innung der Obermeister, der im Kreis eine >Konkurrenzfirma besitzt und uns persönlich gut kennt. Er lehnte das >Gutachten nicht ab, @Tino Winkler ....und wohl auch "gottähnlicher Innungsmeister und Gutachter": "Setzen !! 6, wegen Kurzsichtigkeit." |
| Zeit:
17.07.2003 08:14:12 |
Hallo JBellmann, vollkommen richtig...
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| Zeit:
31.07.2003 20:33:27 |
@Ralf Sparwel Der Bau wurde vor der EneV ausgeführt. Hier noch ein paar Bemerkungen vom gerichtlichen Gutachter, zu dem sogenannten Gutachten des Herrn Obermeisters: In der Gerichtsakte ist das Gutachten des Herrn Franz H. enthalten. Abgesehen davon, dass offenbar nicht alle von Herrn H. festgestellten Fehler im Beweisbeschluss enthalten sind, bezeichnet Herr H. in seinem Befund die Befundtatsachen als "Mangel". Die ist insoweit erstaunlich, als der Gutachter sich offenbar mit dem Mangelbegriff nicht auseinander gesetzt hat. Darüber hinaus ist überraschend, dass ein von der Handwerkskammer für sein Gewerk bestellter Sachverständiger sich zu Fragen des Wärmeschutzes, der EnEV und Luftdichtigkeitsmessungen nicht nur äußert, sondern darüber hinaus Berechnungen liefert, welche dann auch noch offensichtlich falsch sind (z. B. Berechnung des kWertes für den Fußbodenaufbau). Darüber hinaus bezieht sich der "Gutachter" hinsichtlich des kWertes für den Fußboden des Erdgeschosses auf die tabellarischen Werte der WSchVO für das vereinfachte Nachweisverfahren. Er hat dabei nicht verstanden, dass die in Tabelle 2 im Anhang seines Gutachtens (Blatt 71 d. A.) genannten Wärmedurchgangskoeffizienten einzuhalten sind, wenn das vereinfachte Nachweisverfahren angewandt wird. Es handelt sich nicht etwa um generelle Anforderungen an die Bauteile. Insoweit gilt die Forderung nach einem k-Wert von 0,35 W/m2K für die erdberührte Sohle auch nur dann, wenn eine Fußbodenheizung verlegt ist (WSchVO 1995, Anlage 1, Kapitel 3, Regelsatz 3). Auch die Aussagen des Herrn H. zum Thema " Passivhaus" entbehren jeder fachlichen Grundlage. Passivhäuser stellen keine bautechnisch definierte Ausführung dar. Auf sie sind die gleichen Regeln anzuwenden, wie auf gewöhnliche Gebäude. Insbesondere ist keine besondere Luftdichtigkeit gefordert und schon gar nicht in Bezug auf EnEV. Nach WSchVO 1995 ist kein Blower-DoorTest gefordert. Lediglich die Fugendurchlasskoeffizienten der Fenster und Türen, welche in der WSchVO aufgeführt sind, sind einzuhalten. Im übrigen ist das Gebäude nach dem " Stand der Technik" abzudichten. Selbst die aktuelle EnEV fordert keinen Blower-Door-Test und insbesondere nicht Luftdichtigkeitswerte, wie sie in DIN 4108, Teil 7 angegeben sind. Im übrigen muss hierzu aber nicht weiter ausgeführt werden, weil dies nicht den Beweisbeschluss betrifft. Die Anmerkung erfolgt nur, weil die Mängelrügen im Zusammenhang stehen mit dem Gutachten "H.". Soviel dazu, falls jemand noch mehr infos haben möchte, nur fragen. Gruss Thomas |
| Zeit:
01.08.2003 09:24:21 |
Bleibt zu hoffen, daß dem Sachverständigen das Mandat für künftige Gutachten entzogen wird.
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