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19.02.2009 10:57:30 |
Guten Morgen zusammen, Folgende Frage: Wir haben auf Wunsch eines Kunden einen best. Elektrospeicher 4 kW demontiert und einen Durchlauferhitzer, 21 kW montiert. Der Endkunde teilte mir mit, daß wir für die erforderlichen Elektroarbeiten bitte seinen Elektriker anrufen möchten. Der Elektriker hat dann dazu das Kabel verlegt. Nun funktioniert das Gerät nicht, weil die Stadtwerke die Leistung dafür nicht genehmigen. Dies hätte im Vorfeld beantragt werden müssen. (Altbau, MFH) Ich nehme mal an, das Ganze verhält wie mit einer zu klein dimensionierten Gas-oder Wasserleitung. Hätte der Elektriker bei der Neuverlegung des Kabels auf sowas nicht hinweisen können/müssen? Waren wir für so ein Genehmigungsverfahren zuständig? Die nicht ausreichende Leistung muß doch irgendwie im Verteilerkasten ersichtlich gewesen sein, oder? Der Elektriker hat auf unsere Bitte das Teil beim Kunden sogar selbst angeschlossen, weil er halt grad vor Ort war. Vielen Dank, Kathrin
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| Zeit:
19.02.2009 11:28:13 |
Es spielt überhaupt keine Rolle welche Situation im Haus anzutreffen ist!
Elektrische Geräte mit über 5,7kw sind immer anmelde- und genehmigungspflichtig, davon ausgenommen ist nur ein E-Herd je Wohneinheit, natürlich nur wenn auch die Wohneinheit beim Versorger bekannt ist.
Selbst in einem Neubau, dessen elektrische Anlage so einen DLE ohne Probleme verkraftet, kommt man um die Anmeldung nicht drumherum, wenn der entsprechende Straßenabschnitt schon an der Belastungsgrenze ist, dann wird der Versorger diese zusätzliche Leistung nicht genehmigen.
Das ist dumm gelaufen, aber den Elektriker trifft da nur eine geringe Mitschuld, denn der Elektriker hätte das wissen müssen und auf die Gefahr hinweisen müssen, dass man vor der Installation erst abwarten sollte, ob das Gerät betrieben werden darf.
Gruß
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19.02.2009 11:41:44 |
"Das ist dumm gelaufen, aber den Elektriker trifft da nur eine geringe Mitschuld, denn der Elektriker hätte das wissen müssen und auf die Gefahr hinweisen müssen, dass man vor der Installation erst abwarten sollte, ob das Gerät betrieben werden darf."
Den Satz verstehe ich jetzt nicht ganz. Wieso trifft den Elektriker nur eine geringe Mitschuld, wenn er das hätte wissen müssen? Irgendwie widerspricht sich das. Oder meinst Du, daß den Installateur eine nur geringe Mitschuld trifft?
O.k, das mit dieser 5 kW-Grenze hätte ich wohl wissen müssen, auch als Installateur, ist mir aber einfach noch nie untergekommen. D. h., auch mit einem Kleinspeicher mit 6kW würden wir also Probleme bekommen.
Mit dem Elektriker habe ich gerade telefoniert, der hat mir von Genehmigungen grad nichts erzählt, meinte nur, das Haus sei halt mit 64 A abgesichert und damit jetzt langsam an der Grenze. Und mit einem 18kW DE müßte es eigentlich gehen, er sah da jetzt nicht soo ein großes Problem. Jetzt rief er grad zurück, es müsse ein Drehstromzähler eingebaut werden, es ist nur ein Wechselstromzähler vorhanden. Und einen Drehstromzähler verkraftet der Hausanschluß nicht.
Soweit so gut, der Elektriker war gnädig und meinte, daß dies für uns vielleicht etwas schwer zu sehen gewesen sei. Ich frage mich nur, warum legt er dann das Kabel dahin und montiert das Teil auch noch??
Naja, jetzt gibt`s halt `nen Speicher.
Vielen Dank.
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19.02.2009 12:06:29 |
Liebes Kieselchen, da haste Mist gebaut. Wie kann man nur einen DLE mit 21 kW installieren, wenn nicht einmal 3 Phasen vorhanden sind ? mein Beileid Udo
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19.02.2009 12:15:53 |
Hallo da seid ihr beide an der misere schuldig schließlich hättet ihr wissen müssenn dass man eine D.Erhitzer mit 21 KW nicht einppasig an 240 Volt anschließen kann /darf. Die Auskunft man müsse einen Drehstromzähler einbauen stimmt sicher so etwas kann man wen ich dich richtig verstanden habe NIE mit Lichtstrom betreiben Wie hat der Elektriker den Durchlauferh. überhaupt angeschlossen????war das überhaupt einer?Als erstes muss ein solcher einmal kontr.wie es mit der Stromversorgung aussieht.
mfg sepp
PS irgendwie habe ich aber trotzdemm den Verdacht dass bei den Angaben etwas nicht stimmt. Wurde der 4 kW Elektrospeicher mit einphasig also mit 240 Volt betrieben ? Auch das ist nicht überall zulässig!
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Verfasser: Fossi | Zeit:
19.02.2009 12:15:56 |
moin,
also für mich sieht das ganze ehr nach Selberschraubern aus die sich hier nur kostenlose Infos holen wollen.
Mal ehrlich ein E-Meister hätte das von vornherein gesagt und nicht erst Kabel verzogen und das Ding auch noch angeschlossen. Und der SHK Meister würde dazu hier nicht nachfragen müssen.
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| Zeit:
19.02.2009 13:08:36 |
Moin Kathrin, das ist auch für einen Sanitär-Installateur eine Standardaufgabe. Wenn da vorher kein Drehstromgerät war, und noch nicht mal ein Drehstrom-Zähler vorhanden ist, müssen die Alarmglocken klingeln! Ein Anruf beim Netzversorger hätte Klarheit verschafft! Deinen vergeblichen Aufwand kannst Du deinem Kunden natürlich nicht in Rechnung stellen und auch bei der Installation des Speicher wirst Du sicherlich kulant Abrechnen. Dein Elektriker wird seinen Aufwand auch unter "Lehrreiche Erfahrung" verbuchen müssen. Gruß, Tilly
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| Zeit:
19.02.2009 13:32:56 |
Den Elektriker trifft, meiner Meinung nach, deshalb nur eine geringe Mitschuld weil er nicht den Auftrag für die Installation des DLE hatte, sondern du ihn beauftragst hast das Ding mal eben mit Strom zu versorgen, so im vorübergehen. Daher konnte er wohl davon ausgehen, dass die planerische Leistung (also die grundsätzliche Machbarkeit des Projekts) bereits erfolgt ist, und zwar durch dich! Der Anschluss als solcher ist ja auch nicht verboten...der Elektriker kann doch auch nicht wissen ob nicht noch eine Totalsanierung der Elektrik ansteht und es dann erstmal nur um die interne Anbindung des Geräts ging. Mal ganz ehrlich, wenn man in einem Gebäude einem (vermutlich uraltem) E- Boiler begegnet, dann sagt doch die Logik schon, dass der Speicher da aus bestimmten Gründen montiert war... schließlich gab es auch schon vor zig Jahren DLE! Wenn also kein Einbau erfolgte, dann wegen mangelndem Wasserdruck oder mangelnder elektrischer Versorgung. Gruß
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| Zeit:
19.02.2009 16:02:18 |
Hallo,
ihr könnt mir erzählen was ihr wollt irgendwas stimmt da nicht.....
@Fossi Genau das kommt mir auch so vor...
@rostek-eben DAS weiss JEDER Elektiker und sollte auch JEDER SHK Mann wissen!!
....das Ding mal eben mit Strom zu versorgen Der Anschluss als solcher ist ja auch nicht verboten...der Elektriker kann doch auch nicht wissen ob nicht noch eine Totalsanierung der Elektrik ansteht und es dann erstmal nur um die interne Anbindung des Geräts ging......
Himmel ...eine seeeeeehr gewagte Aussage!!! wenn die Bude gefackelt hätte etc. wäre der Elektriker damit voll im Arsch.......
Wenn das wirklich nen E Fritze mit Konzession war .....sollte er Beruf wechseln.
Gruss Mac der sich wundert und staunt
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Verfasser: Fossi | Zeit:
19.02.2009 16:59:08 |
moin Mac,
ich wunder mich nur über diese teilweise Laienhaften aussagen einiger User.
Wenn es sich wirklich hier um nen SHK und E Meister handeln sollte würde ich mal sagen haben beide ihren Beruf ferfehlt und sollten ihr Lehrgeld wieder zurück zahlen.
....wie schon gesagt, Selberschrauber?
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| Zeit:
19.02.2009 17:20:17 |
Ne ne, nun mal langsam mein Herren. So war das ja nun nicht, wie ihr mir das jetzt unterstellt. In der Wohnung war bisher ein Kleinspeicher 80 ltr vorhanden. Dieser wurde vor einem guten halben Jahr demontiert, weil dahinter alles marode war und die Wohnung leer stand. Der Kunde rief mich an und sagte, wir möchten bitte in der Wohnung das Bad teilrenovieren. Er wolle aber keinen Speicher mehr, sondern einen Durchlauferhitzer. Sein Elektriker würde für die notwendigen Arbeiten sorgen, für Termin möchte ich mich bitte mit diesem in Verbindung setzen. Ich sagte ihm am Telefon, daß dort Elektroarbeiten anfallen würden, denn wir könnten den vorh. Anschluß sicherlich nicht für einen DE benutzen. Wir haben dann die Wasserleitungen repariert und den Anschluß wieder für den DE wieder hergerichtet und den DE für den Elektriker hinterlassen. Meint ihr etwa, ich wär total blöd und wüßte nicht, daß man 21 kW mit 3 Phasen nicht an eine Steckdose hängt? Ach klar, hab mich immer schon gewundert, warum der DE keinen Schukostecker hat. (Ironie aus) Der Elektrikermeister legte fröhlich sein neues 5-adriges Kabel und schloß die ganze Sache an. Rief mich an sogar noch an, es sei alles fertig. Gerade am Telefon war er ja sogar noch der Meinung, wenn wir statt 21 einen DE mit 18 kW nähmen, sei das kein Problem, ein DE ginge in dem Haus, mehr aber nicht. Auf meine Zweifel hin rief er den Auftraggeber an und schwups, nun geht der eine DE mit 18 dann doch nicht. Ehrlich gesagt, so schuldig fühle ich mich da jetzt nicht, auch wenn ihr mich für total bekloppt haltet. Daher klinke ich mich jetzt lieber aus. Meiner Meinung nach hätte der Elektriker spätestens beim Kabellegen ab dem (neuem) Wohnungsverteiler sagen müssen, daß das so nicht geht. Denn bis dahin waren erst 2 Kupfermuffen und ne Montageplatte installiert sowie ein halbes Stündchen Lohn angefallen. Herzlichen Dank, kieselchen
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19.02.2009 17:22:36 |
@udo
Danke für Dein Beileid, werde ab heute Schukostecker an die DE basteln, das ist dann nicht so kompliziert.
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19.02.2009 17:47:26 |
Hi, @kieselchen Hey JETZT wirds verständlich und jetzt kann man auch wissen was du meinst ;-) .......Meiner Meinung nach hätte der Elektriker spätestens beim Kabellegen ab dem (neuem) Wohnungsverteiler sagen müssen, daß das so nicht geht. Denn bis dahin waren erst 2 Kupfermuffen und ne Montageplatte installiert ...... Scherz besiseite- so sieht das jetzt auch anders aus Ich spreche dich frei von allen "Sünden" ;-)) .....Meiner Meinung nach hätte der Elektriker spätestens beim Kabellegen ab dem (neuem) Wohnungsverteiler sagen müssen, daß das so nicht geht..... Stimme ich dir zu !! ......Wenn das wirklich nen E Fritze mit Konzession war .....sollte er Beruf wechseln....... Die Aussage über den E-Heini bleibt dennoch die gleiche (JETZT noch mehr)!! Also nix für ungut Gruss Mac
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| Zeit:
19.02.2009 17:48:28 |
"Sein Elektriker würde für die notwendigen Arbeiten sorgen"Damit hast Du den Zeiger ja nun auf den Elekriker gedreht. Das hörte sich vorher noch ganz anders an. Trotzdem hätte man nach einem Blick auf den Zähler event. Bedenken anmelden müssen. Gruß, Tilly
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19.02.2009 17:58:32 |
nochmal ich ;-)
Fällt mir eben auf ..WER hat den DLE vertickt?
Kunde bzw. bauseits gestellt? Kabelfritze? oder du?
Bei den ersten beiden - hast du nicht gesündigt.
Wenn du das Teil verkauft hast ...hmmm als Kunde würde ich dich dann langmachen und dir mit dem Argument kommen -Man verkauft nix ohne das man weiss das es auch geeignet ist bzw. zur örtlichkeit passt.;-) und dem E-Fritzen -man schliesst nix an ohne zu wissen das es geht.
Gespannt bin
Gruss Mac
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| Zeit:
20.02.2009 09:54:56 |
Hallo Mac, also: Verkauft habe ich ihm das Teil, angeschlossen hat ihn der Elektriker. Klar habe ich eine Mitschuld, mir geht`s auch gar nicht darum, irgendwie von meinen Kosten wegzukommen. Wir arbeiten schon sehr lange für diesen Kunden. Der ruft an, erteilt kurz seinen Auftrag: "Ich fahre nächste Woche in den Urlaub. Setzen sie das Bad so instand, daß der Mieter es benutzen kann und installieren sie bitte an der Stelle, wo der Speicher war, einen DE." Und mehr will er mit dem Ganzen nie zu tun haben. Auf meinen Einwand, ich bräuchte einen Elektriker verwies er mich halt an seinen Hauselektriker, der ebenfalls schon Jahre für ihn tätig ist. Diesen rief ich dann an, er möchte bitte für Strom sorgen und mich bei Fragen anrufen. So ist es halt gelaufen. Wenn ich mich oben anders ausgedrückt habe und ich damit für Verwirrung gesorgt habe, tut mir das leid. Aber mußte dafür ja schon genug Abstrafungen von euch einstecken. Ich bekam dann den Anruf vom Elektriker, er sei fertig. Ich bat ihn, den DE doch bitte anzuschließen, er sei ja gerade vor Ort. Machte er dann auch. Ich frage mich bis heute, wie das Wasser warm geworden sein kann. Das muß er doch überprüft haben?? (Normalerweise gehört sich das ja nicht, den Elektriker unser Teil installieren zu lassen. Aber da wir beide immer gute Aufträge von dem Endkunden bekommen, war das wohl i. O.) Nach einem Gespräch gestern mit dem Elektriker ist dieser übrigens nach wie vor der Meinung, daß wir ein 18 kW-Gerät anschließen könnten, die Stadtwerke das aber leider nicht genehmigen würden. Der Endkunde ist der Meinung, daß allein wir für diese Genehmigung zuständig waren. Sein Elektriker könne ja nichts dafür, daß wir diesen Antrag auf Genehmigung versäumt hätten. (E-Konzession haben wir übrigens nicht) Und das finde ich halt nicht ganz fair. O.k., es wird mir nie wieder passieren, einfach so die Möglichkeit eines DE in Betracht zu ziehen, ohne Rücksprache mit dem Versorger. Aber daß wir nun allein die Dummen sind, ist mir nicht ganz recht. Sowohl Elektriker als auch Endkunde finden, daß das allein unser Ding gewesen ist. Wie so oft im Leben: Wieder mal was zugelernt. VG, Kieselchen
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