@Dieter "(Zweiter Versuch...)
Die Aufgabenstellung lautet:
Geräuschdämmung einer Zimmerwand zur Nachbarwohnung."
Leider immer noch völlig unklar.
O.k., hier ein paar Details:
Eine Wohnungstrennwand muss z.Zt. nach
DIN 4109 eine Dämpfung des
Schalldruckpegels aus der nachbarlichen Wohnung um 53 dB(A) bewirken. In der "gestörten, also der eigenen Wohnung darf ferner ein Raum-Ruhe-Schalldruckpegel von 30 dB(A) auftreten.
Ist es in der betroffenen Wohnung zu laut, kommen folgende Ursachen in Frage:
1. Die Wand ist mangelhaft. Der konstruktive Aufbau kann die vorgeschriebene
Dämmung nicht bringen.
2. Die akustische Entkopplung von Wand und Fußboden bzw. Decke ist mangelhaft; dadurch tritt
Körperschallübertragung auf.
3. In der Wand sind Installationen verlegt (ggf. sogar ungedämmte). Dadurch ist die
Schalldämpfung der Restwandstärke zu gering und man hört z.B. Strömungsgeräusche.
4. Der Nachbar ist schlichtweg lauter als 30 + 53 dB(A).
usw., usw.
Daher muss zunächst klargestellt werden:
a) Was genau ist zu bekämpfen? Nicht erreichte
Luftschalldämmung von 53 dB(A) oder zu lauter Nachbar (mit Dämmung > 53 dB(A), nicht Prügel!)
b) bei Körperschallübertragung (man kann dies durch leichte Hammerschläge auf den nachbarlichen
Estrich (nicht auf den Nachbarn!) prüfen und ggf. durch weniger leichte Hammerschläge auf den eigenen Estrich - in Nähe der Wand - oftmals schon beheben). Dabei wird nämlich die starre Verbindung zur Wand zerstört und das Übel oftmals beseitigt.
Also bitte nochmals: e t w a s genauer fragen! :::-)()()
Auf die Frage:"Warum heißt mein Sohn Georg?" kann man nicht ohne Weiteres die Antwort "Weil sein Patenonkel im Ölgeschäft auch Georg heißt" erwarten.