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Datenschutzhinweise

Gebühren und Regenwassernutzung
Verfasser:
Fred
Zeit: 26.10.2004 20:43:34
0
103734
Hallo,
es ist zwar blöd wenn der Regenwassernutzer für das viele Geld was er investiert hat dann das anfallende Abwasser noch bezahlen muss, aber da kann man oft nix machen. Oder doch ?

Frage: Wie verhält sich EURE Gemeinde in Punkto
Abwassergebühr?

Bei der Zuschift (vielen Dank im voraus) bitte den
Ort mit angeben. Mal sehen wie kreativ die Gemeinden
sind um euch das Geld aus den Taschen zu luchsen.

Gruss Fred



Verfasser:
heiznix
Zeit: 26.10.2004 22:25:58
0
103800
Ich habe seinerzeit (vor 12 Jahren) 1000 DM Zuschuss von der Gemeinde bekommen. Mit der Beantragung dieser Förderung war man natürlich gleichbedeutend auch als Zisternenbesitzer registriert.
Hätte ich diese Förderung nicht beantragt, hätte kein Mensch auf dem Rathaus eine Ahnung von der Existenz dieser Zisterne. Nun muß ich eben die Regenwassernutzung (mit Ausnahme der Außenhähne) bezahlen. Ich finde dies allerdings im Grundsatz richtig, denn auch Regenwasser das zur WC-Spülung oder für die Waschmaschine benutzt wurde muß in der Kläranlage gereinigt werden.

Gruß heiznix

Verfasser:
friedel
Zeit: 27.10.2004 09:07:13
0
103911
@ heiznix

solange alle anderen (Nicht-RW-Nutzer) ebenfalls für die Beseitigung des Regenwassers zahlen finde ich ne Gebühr in Ordnung.

@all
Wir zahlen keine Gebühren, unsere Zisterne ist jedoch im Landratsamt (Nürnberger Land) gemeldet.
In unserer Gemeinde war der Anschluss der Dachabläufe ans Kanalnetz üblich (nur 1 Kanalnetz, schwerer bindiger Boden), jede Zisterne ist also eine Entlastung des Kanals und der Kläranlage.

Gruß,

friedel

Verfasser:
Jonas
Zeit: 27.10.2004 09:36:18
0
103927
Moin !

Es wird oft vergessen, dass in einigen Gemeinden bereits eine Regenwasserentsorgungsgebühr für versiegelte Flächen (Dach, gepflasterte Wege,..)bezahlt werden muß. In Wolfenbüttel (PLZ 38...) sind das immerhin 57 Cent pro m2 und Jahr. Da kommen schnell 50 - 100 EUR zusammen.
Man bezahlt also bereits eine pauschale Abwassergebühr für die maximal zu verwertende Regenwassermenge.
Allerdings weiß ich nicht, ob die Strategen hier zusätzlich Gebühren für die Regenwassernutzung im Haushalt erheben. Soll in anderen Gemeinden aber schon vorgekommen sein !!

Jonas

Verfasser:
Detlev Steinle
Zeit: 27.10.2004 11:43:02
0
103953
Hallo,

grundsätzlich läßt sich über Abwassergebühren nicht pauschal diskutieren, da es in verschiedenen Gemeinden verschiedene Abwassersysteme (Mischkanal, Getrenntkanal) gibt und darüber hinaus auch jede Gemeinde eigenen Gebührenhoheit bei den Abwassergebühren hat.

Bei den unterschiedlichen Gebührensatzungen kann aber eine grobe Richtlinie nach dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes angelegt werden:
Ist bei einem Mischkanalsystem die Entsorgung von Oberflächenwasser gratis, dann muß auch das Abwasser einmer Regenwassernutzungsanlage gratis entsorgt werden, da dies das gleiche Oberflächenwasser ist, nur zeitlich verzögert und in kleinen Portionen abgegeben.

Ist in der Gemeinde aber ein getrenntes Kanalsystem vorhanden, ist es gerecht, wenn für das Abwasser aus einer Regenwasseranlage - das dann in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird - entsprechende Abwassergebühr erhoben wird (evtl. Oberflächenwassergebühr müßte dann erstattet werden).

Aufgrund meiner über 10-jährigen Erfahrung im Bereich Regenwassernutzung ist mir bekannt, daß einige Abwassersatzungen einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten würden. Solange aber kein Bürger die Abwassersatzung seiner Gemeinde gerichtlich prüfen läßt, bleiben auch solche illegalen Satzungen in Kraft. (Antwort eines Bürgermeisters zu diesem Thema: Soll der Bürger doch klagen. Das dauert ein paar Jahre. Solange können wir noch kassieren.)

Noch ein wichtiger Hinweis zur Nichtanmeldung von Regenwasseranlagen: Nach der neuen TrinkwV sind alle Regenwasseranlagen seit 01.01.2002 - auch Altanlagen - bei den zuständigen Gesundheistämtern anzumelden. Eine Nichtanmeldung stellt nach der TrinkwV eine Ordnungswidrigkeit dar.

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