Hallo,
grundsätzlich läßt sich über
Abwassergebühren nicht pauschal diskutieren, da es in verschiedenen Gemeinden verschiedene Abwassersysteme (Mischkanal, Getrenntkanal) gibt und darüber hinaus auch jede Gemeinde eigenen Gebührenhoheit bei den Abwassergebühren hat.
Bei den unterschiedlichen Gebührensatzungen kann aber eine grobe
Richtlinie nach dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes angelegt werden:
Ist bei einem Mischkanalsystem die
Entsorgung von
Oberflächenwasser gratis, dann muß auch das Abwasser einmer
Regenwassernutzungsanlage gratis entsorgt werden, da dies das gleiche Oberflächenwasser ist, nur zeitlich verzögert und in kleinen Portionen abgegeben.
Ist in der Gemeinde aber ein getrenntes Kanalsystem vorhanden, ist es gerecht, wenn für das Abwasser aus einer
Regenwasseranlage - das dann in den
Schmutzwasserkanal eingeleitet wird - entsprechende Abwassergebühr erhoben wird (evtl. Oberflächenwassergebühr müßte dann erstattet werden).
Aufgrund meiner über 10-jährigen Erfahrung im Bereich Regenwassernutzung ist mir bekannt, daß einige
Abwassersatzungen einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten würden. Solange aber kein Bürger die Abwassersatzung seiner Gemeinde gerichtlich prüfen läßt, bleiben auch solche illegalen Satzungen in Kraft. (Antwort eines Bürgermeisters zu diesem Thema: Soll der Bürger doch klagen. Das dauert ein paar Jahre. Solange können wir noch kassieren.)
Noch ein wichtiger Hinweis zur Nichtanmeldung von Regenwasseranlagen: Nach der neuen TrinkwV sind alle Regenwasseranlagen seit 01.01.2002 - auch Altanlagen - bei den zuständigen Gesundheistämtern anzumelden. Eine Nichtanmeldung stellt nach der TrinkwV eine Ordnungswidrigkeit dar.