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03.11.2004 10:51:47 |
Hallo, in meiner vermieteten Wohnung hat sich ein Rohrbruchschaden unter der Badewanne ereignet. Der Installateur sagte, die Rohre seien verrostet gewesen. Deshalb will die Versicherung wahrscheinlich nicht den Schaden ersetzen. Ich habe mir die Versicherungsbedingungen meines Vertrages für die Leitungswasserversicherung (Teil der Wohngebäudeversicherung)durchgelesen und kann dazu nichts finden. Es wird nur von Frostschaden und Rohrbruch geredet, wodurch der letztere ausgelöst werden darf, ist nicht näher beschrieben. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit seiner Versicherung gemacht ? Grüße Winni
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Verfasser: martin Havenith | Zeit:
03.11.2004 10:56:56 |
Welche Erfahrung hast du denn mit deiner Versicherung gemacht??
Melde den Schaden doch erst mal.
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03.11.2004 13:01:04 |
Nach Bekanntwerden des Schadens habe ich ihn telefonisch der Versicherung gemeldet. Auf die Frage, wodurch der Rohrbruch entstanden sei, nahm ich aus Erfahrung an durch "Verrostung" und sagte das auch so.(Diese Diagnose wurde heute durch den Installateur bestätigt.) Die Sachbearbeiterin antwortete am Telefon, durch Rost verursachte Schäden seien nicht durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt. Ich fragte, aus welchem Grund denn ein Rohr (außer Frost) nach Ihrer Meinung brechen könnte - keine Antwort und "Ich schicke Ihnen ein Schadenanzeigeformular und das füllen Sie aus". So weit so gut, bzw.schlecht. Winni
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Verfasser: martin Havenith | Zeit:
03.11.2004 13:35:03 |
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Verfasser: martin Havenith | Zeit:
03.11.2004 13:36:30 |
Ach ja, wenn ein Rohr durch Korrosion undicht wird, nennen wir Heizungsbauer das "Rohrbruch"
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03.11.2004 13:42:30 |
Wenn Sie eine Versicherung haben, die Rohrbrüche mit einschließt, dann auch wenn die Rohre durchgerostet sind! ACHTUNG: Außer wenn die Rohre einzusehen waren und der Schaden schon seit längerem hätte bemerkt und verhindert werden können. z.B.: AP-verlegte Wasserleitungen im KG an denen Roststellen schon lange vor einem Rohrbruch erkennbar waren. Hier muß die Versicherung nur den Leitungsschaden bezahlen, nicht unbedingt die Folgeschäden durch das austretende Wasser. Da Ihre Leitung unter der Wanne ja nicht einsehbar war, sollte die Versicherung auch für den Schaden aufkommen. Mfg. me. S. Hohwiller, DÜW ...der kein Versicherungsfachmann ist! Vielleicht mal den freundlichen Herrn Kaiser fragen!?
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03.11.2004 13:46:01 |
Stefan, was hat Kaffee mit Versicherung zu tun? :>))
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03.11.2004 14:59:03 |
Wie kommst du auf Kaffee?
Ich meinte den "Hallo, Herr Kaiser!" aus der "Verunsicherungs- Werbung".
Stefan :O)
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Verfasser: martin Havenith | Zeit:
03.11.2004 15:00:52 |
Einkaufszentrum Kaffee Kaiser?
Oder Kaisers Kaffee? Gabs früher mal...
gibts die immer noch?
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03.11.2004 21:21:27 |
Danke an Euch alle für Eure Antworten ! Ich werde die Schadenanzeige ausfüllen, aber das Wort ROST nicht nochmals wiederholen. Auf der Rechnung des Sanitärinstallateurs wird auch nur das Wort ROHRBRUCH stehen. Ich denke, die Erstattung wird dann klappen. Gruß Winni
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07.11.2004 23:01:17 |
Als Leitungswasserschaden ist jeder Rohrbruch an einer unter Druck stehenden Frischwasserzuleitung versichert. Solch ein Rohr bricht ja wohl immer nicht aus Langweile, sondern deshalb, weil das Material in irgendeiner Weise (häufig einfach " Rost") angegriffen ist. Ein solches unter Druck stehendes Rohr ist nicht ganz einfach von innen zu warten, deshalb ist der Leitungswasserschaden auch ohne Rücksicht auf die Ursache versichert. Ausgenommen sind, wie immer "Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit". Grobe Fahrlässigkeit kann in der Tat vorliegen, wenn das Rohr freiliegend und ganz klar als verrottet zu erkennen war. Nicht versichert ist der Wasseraustritt aus Abwasserrohren, da diese meist von großem Durchmesser und drucklos sind. Hier kann es dem Betreiber zugemutet werden, hin und wieder den Allgemeinzustand zu überprüfen.
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| Zeit:
07.11.2004 23:06:25 |
Das hier ist doch auch unverwechselbar Rost. Und wurde auch vom Versicherer übernommen. Gruß Fritz |
| Zeit:
07.11.2004 23:15:38 |
@Fritz Das ist mal ein echtes Extrembeispiel. ;-)) Bestätigt aber meine Ausführung: Leitungswasserschäden sind auch bei der Ursache Rost versichert. Hauptsache, das Rohr geht kaputt und Wasser kommt raus. *g*
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14.11.2004 14:46:14 |
Da hab ich auch eine Frage zu: Wessen Versicherung zahlt denn? Die des Vermieters, oder muss der Mieter dafür grade stehn? Grade bei mir aktuell, weil sich unbemerkt während eines Mittagsschläfchens im Badezimmer eine Überschwemmung ereignet hat, die sich bis zu 2 Etagen tiefer in einer Praxis bemerkbar machte. Der Schaden bei mir ist minimal (Flurteppich ruiniert, als das Wasser unter der Tür durch in den Flur lief, aber die Tapeten und Holzdeckenverkleidungen unter meiner Wohnung haben gelitten. Das Wasser trat übrigends aus dem Durchlauferhitzer aus-warum auch immer :O( Gruss, Claudia
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| Zeit:
14.11.2004 14:59:14 |
Hallo Claudia
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wer hat den Schaden verursacht. Ist ein Fest installiertes Gerät oder Leitungen die zum Gebäude gehören defekt, ist die Versicherung des Vermieters zuständig.
Jedoch, sollte der Defekt durch eine unsachliche oder fahrlässige Handlung des Mieters verursacht worden sein, ist die Versicherung des Mieters zuständig.
Jedoch, sollte der Defekt durch eine grobfahrlässige Handlung des Mieters verursacht worden sein, ist der Mieters zuständig.
Mit freundlichen Grüssen Otto
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| Zeit:
14.11.2004 15:09:51 |
@Otto Lüthy ...wie war das? Nicht doch... Die Gefahr " Leitungswasser" kann sowohl in der Gebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung abgedeckt werden. Der Unterschied besteht darin, welche Sachen gegen Wasserschäden versichert sind. Entweder die Gebäudesubstanz oder eben die zum Hausrat des Bewohners gehörenden Dinge wie zB Möbel. Es kommt nicht darauf an, WER die Versicherung abgeschlossen hat, sondern WAS versichert wurde. Natürlich wird es üblicherweise so sein, dass der Vermieter sein Haus durch die Gebäudeversicherung absichert, während der Mieter sich um seinen Hausrat kümmert.
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| Zeit:
14.11.2004 20:18:11 |
@Claudia Um noch mal konkret auf Deine Frage einzugehen: Deinen Teppich im Flur bezahlt Deine eigene Hausratversicherung, sofern er von Dir selbst eingebracht und lose verlegt wurde. Ist er fest verklebt, so zählt er als "Gebäudebestandteil" und wird von der Gebäudeversicherung des Hauseigentümers ersetzt. Die Tapeten und Holzverkleidungen in den Etagen unter Dir bezahlt ebenfalls die Gebäudeversicherung. Das alles allerdings nur, wenn es sich auch tatsächlich um einen versichterten Leitungswasserschaden handelt. Bei Wasseraustritt aus dem Durchlauferhitzer ist das fraglich! Häufig ist in den Versicherungsbedingungen der Wasseraustritt aus Sanitärgeräten oder -armaturen ausgeschlossen. Hier muss genau untersucht werden, an welchem Punkt der Austritt stattgefunden hat. Wenn Du Glück hast, kam das Wasser aus der Frischwasserzuleitung direkt vor dem Erhitzer. Wenn aber ein Defekt innerhalb des Gerätes vorliegt könntest Du und die Nachbarn unter Dir leer ausgehen. In diesem Fall haben die Nachbarn aber auch keinen Anspruch gegen Dich persönlich, es sei denn, Dir kann grobe Fahrlässigkeit wegen Deines Mittagsnickerchens bei evtl. laufendem Wasser gemacht werden. Dann müsste Deine private Haftpflichtversicherung einspringen.
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| Zeit:
14.11.2004 21:40:33 |
Langsam !!! Es gibt nämlich noch die Möglichkeit, dass die Schadensursache an sich nicht versichert ist (z.B. defekte Armatur/ Verschraubung/ Gerät), wohl aber der Schaden, der durch das austretende Wasser entstanden ist. >>Nicht versichert ist der Wasseraustritt aus Abwasserrohren, da diese meist von großem Durchmesser und drucklos sind. Hier kann es dem Betreiber zugemutet werden, hin und wieder den Allgemeinzustand zu überprüfen.<< Jaein, kommt auf den Versicherungsvertrag an. Ein Schaden, verursacht durch Rückstau (Verstopfung) wird u.U nicht übernommen, ein Schaden durch einen Riß in der Abwasserleitung ist aber i.R. ein Leitungswasserschaden --> steht im Vertrag! Gruß Erik MT
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| Zeit:
14.11.2004 22:14:16 |
@estaehle Wenn man so richtig ins Detail gehen will, kann grundsätzlich *alles* versichert sein, entscheidend sind immer die jeweiligen Vertragsbedingungen. Ohne die gelesen zu haben, kann natürlich niemand verbindliche Aussagen machen. Vor zehn Jahren waren die Vertragsbedingungen für Neuabschlüsse noch bei allen Gesellschaften einheitlich, das hat sich im Rahmen der EU-Angleichung geändert. Dass ein Riss in der Abwasserleitung als " Leitungswasserschaden" versichert sein soll, zweifele ich deshalb mal an, weil sich die Fachbegriffe als solche eigentlich nicht geändert haben. Im Rahmen meiner Ausbildung bis 1992 habe ich gelernt, dass " Leitungswasser" eben jenes Frischwasser ist, das in Druckleitungen zu den jeweiligen Entnahmestellen geführt wird. Nach der Benutzung wird dieses Wasser halt zu Schmutz- oder Abwasser, das in großen, drucklosen Abwasserrohren wieder entsorgt wird. Im Unterschied zu Leitungswasser waren Schäden durch Abwasser ausdrücklich ausgeschlossen. Ich kann es gar nicht ausschließen, das heutzutage auch Versicherungen vertrieben werden, in denen auch Schäden durch nicht bestimmungsgemäß austretendes Abwasser versichert werden. Nur würde es in den entsprechenden Bedingungen wohl kaum als "Leitungswasser" bezeichnet werden - denke ich jedenfalls.
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| Zeit:
26.10.2011 19:55:37 |
Wir haben ein Haus gemietet. alles wurde von uns renoviert. Nun hat der Vermieter auch der Heizungserneuerung zugestimmt und es wurde das alte offene System gegen einen Brennwertkessel getauscht. Folge ein Rohr was sowieso sehr stark korrodiert war bekam ein nadelgroßes Loch .... Wasser trat aus und unser neu renovierter Flur war versaut . Der Vermieter hat nur eine Feuerversicherung. nun sollen wir den Schaden bezahlen weil es ein "Renovierungsschaden" sei Habt ihr da ne Info für uns ?? Was tun
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| Zeit:
14.01.2017 11:47:50 |
Unser Wohnzimmerheizkörper (50 Rippen) bekam plötzlich - ein Tag vor Weihnachten - ein Leck. Bis der Installateur kam, waren wir damit beschäftigt, das Wasser aufzufangen.5 Std brauchten zwei Klempner, das Heizungswasser aus dem ganzen Haus auslaufen zu lassen und anschließend den Heizkörper vom System zu trennen. Bis zu 5 Wochen soll die Lieferung des Ersatzkörpers dauern.Die Gebäude-Versicherung sagt: Der Heizkörper ist eine Armatur, er ist nicht versichert. Im Internet fand ich die Definition: Ein Rohrbruch liegt vor, wenn in einem geschlossenen Leitungssystem ein Leck auftritt. Teil des geschlossenen Systems ist der Heizkörper, oder?Es traten keine Folgeschäden auf, die lt. Versicherung versichert wären. Kosten: Montage durch 2 Fachkräfte ca. 10 Std. Material. ca 500,00 € Stromverbrauch durch 2 Elektroheizkörper 2.500 W 6 Wochen 24h/Tag . . .Es kommt etwas zusammen!Kann sich die Versicherung hier sperren? Bin gespannt auf Antworten.LGWolfgang
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| Zeit:
14.01.2017 13:12:37 |
Zitat von Nick  @estaehle Dass ein Riss in der Abwasserleitung als " Leitungswasserschaden" versichert sein soll, zweifele ich deshalb mal an, weil sich die Fachbegriffe als solche eigentlich nicht geändert haben. Im Rahmen meiner Ausbildung bis 1992 habe ich gelernt, dass " Leitungswasser" eben jenes Frischwasser ist, das in Druckleitungen zu den jeweiligen Entnahmestellen geführt wird. Vor zehn Jahren waren die[...] Habe viel mit Leckageortung und deren Beseitigung zu tun gehabt und diese auch mit den Versicherungen abgewickelt, wenn eine Leitungswasserversicherung besteht wird auch ein Rohrbruch im Abwasser, egal welcher von der Versicherung übernommen, einziger Ausschluß wenn nur eine Muffe undicht war. Gruß Hilli
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14.01.2017 13:24:41 |
Zitat von WTausKO  Unser Wohnzimmerheizkörper (50 Rippen) bekam plötzlich - ein Tag vor Weihnachten - ein Leck. Bis der Installateur kam, waren wir damit beschäftigt, das Wasser aufzufangen. 5 Std brauchten zwei Klempner, das Heizungswasser aus dem ganzen Haus auslaufen zu lassen und anschließend den Heizkörper[...] Das Thema ist 12 Jahre alt. Vielleicht wäre ein neues Thema sinnvoll.
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14.01.2017 13:49:52 |
Warum denn, OldBo? Das Thema passt doch, der Inhalt ist doch übersichtlich und die älteren Forenmitglieder mal wieder zu lesen tut doch auch gut.... .
Ich hoffe, das Thema geht weiter :)
Guten Tag
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| Zeit:
14.01.2017 14:57:14 |
Zitat von WTausKO  Unser Wohnzimmerheizkörper (50 Rippen) bekam plötzlich - ein Tag vor Weihnachten - ein Leck. Bis der Installateur kam, waren wir damit beschäftigt, das Wasser aufzufangen. ..... Ein Rohrbruch liegt vor, wenn in einem geschlossenen Leitungssystem ein Leck auftritt. Teil des geschlossenen Systems ist der Heizkörper, oder? Ja, ein Heizkörper ist gewissermaßen ein dickes oder andersförmiges Heizungsrohr. Der Schaden, der durch den Rohrbruch entstanden ist, ist in Deinem Fall "lediglich" die Folgeschädenverhinderung durch das Wasser und die Kosten der Rohrbruchbeseitigung. Du könntest also den Mindestlohn für Heizungswasserauffang in Rechnung stellen. Das mal so als Orientierung. Fragen dazu hab ich noch: Wie ist der Rohrbruch bemerkt worden? Wurde sofort die Versicherung informiert, die dann eigentlich den weiteren Verfahrensweg aufzeigt ?! Und das Wichtigste zuletzt: Wie alt ist die Heizungsanlage und dieser Heizkörper? Grüße
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