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Foren
Sommer-/Winterbetriebsumschaltung Tipps gesucht
Verfasser:
wolleg
Zeit: 08.09.2011 20:01:41
0
1578295
Es geht um einen Wohnblock mit ca. 100 Wohnungen, welcher vor 3 Jahren gedämmt und mit einer neuen Heizung ausgerüstet wurde. (Fernwärme)
Während im ersten Winter die Wohnungen für viele Mieter lausig kalt waren (ca. 20°C bei voll geöffneten Thermostatventilen; Projektfehler), werden jetzt nach Anpassung der Heizkurve die Temperaturen entsprechend der Behaglichkeitskurve nach Leusden-Freymark erreicht.
Niemand muss jetzt noch frieren.
Im Sommer ist jetzt die Heizung durch Abschaltung der Heizkreispumpe und geschlossenem Fernwärmeregelventil AUS.
Für die Umschaltung von Sommer auf Winterbetrieb gibt u.a. die Möglichkeit, am Steuer- und -Regelgerät die sogn. Hauswartschaltung so einzustellen, dass bei Unterschreitung einer bestimmten Temp. zu einer bestimmten Zeit an 3 hintereinander folgenden Tagen die Heizung in Betrieb geht. Im Frühjahr alles wieder umgedreht. Temperatur und Zeit sind frei wählbar. Sinn und Zweck dieser Steuerung ist die Nutzung der Wärmekapazität des Hauses.
Nun zu meiner Frage: Hat jemand Erfahrung, zu welcher Uhrzeit die gemessene Außentemperatur am besten ausgewertet werden sollte. Ursprünglich war es mal 12 Uhr, d. h., wenn im Frühjahr z. B. 3x um 12:00 22°C überschritten werden, dann ist Sommer und im Herbst umgekehrt. Vielleicht ist es aber abends um 18:00 besser. Oder…, oder..
Das war zwar viel Text, soll aber das Problem ausreichend darstellen.
MfG

Verfasser:
loeti-new
Zeit: 08.09.2011 20:50:06
0
1578318
Diese Sommer-Winter Umschaltung ist so nicht mehr erlaubt!

Die Heizung muss jetzt unabhängig vom Datum bei Tagesaußentemp. von unter 16°C in den Heizbetrieb schalten. (Nachtabsenkung weis ich nicht.)

Bei 16°C oder mehr kann sie dafür auch in der Übergangszeit ausschalten.

Modernste Regelungen berücksichtigen schon diese Rechtslage.

Verfasser:
Falk N.
Zeit: 08.09.2011 21:33:11
0
1578340
meiner Erinnerung wurde früher das Tagesmittel durch 3 Messungen bestimmt: um 7, um 14 und um 21 Uhr.

Aber: wenn man 16 Grad als So/Wi-Schaltung nimmt hat man bei der Dämmung was verpasst......

Ziel deren ist es ja: so SPÄT wie möglich mit heizen zu beginnen.


Ich weiß : "MFH-Komfortanspruch-bla-bla" aber ich sags trotzdem!

Verfasser:
Falk N.
Zeit: 08.09.2011 23:57:08
0
1578388
Behaglichkeitskurve nach Leusden-Freymark ???

Was hat denn die Heizkurve/Vorlauftemperatur mit dem Verhältnis Raumlufttemperatur und Raumluftfeuchte zu tun???

Verfasser:
Bernd-Dieter
Zeit: 09.09.2011 02:18:14
0
1578404
Hallo
Zitat von loeti-new Beitrag anzeigen
Die Heizung muss jetzt unabhängig vom Datum bei Tagesaußentemp. von unter 16°C in den Heizbetrieb schalten.[...]
Bei 16°C oder mehr kann sie dafür auch in der Übergangszeit ausschalten.

So kenne ich das auch, allerdings bei meinem EFH (Bj. 1962) mit einer Heizgradgrenze von 14° C, dessen Außenwände nicht gedämmt sind.

Grüße

Dieter

Verfasser:
loeti-new
Zeit: 09.09.2011 10:45:05
0
1578505
@all

Das mit den 16°C ist ein Gerichtsurteil das von allen Gerichten als Musterurteil verwendet wird.
Damit hat Das einen ähnlichen Rang wie eine Verordnung.

Ist nicht auf meinem Mist gewachsen und hat auch mit Technik oder modern nix zu tun.
War die Klage eines Mieters

Grüße

Löti

Verfasser:
Martin Havenith
Zeit: 09.09.2011 10:57:06
0
1578513
Mal ganz dumm in den Raum gestellt:

Die Rechtsprechung hat festgelegt, das der Mieter grundsätzlich ein Anrecht auf die Einhaltung einer Mindestraumtemperatur i.H.v. 20 Grad hat.

Und wen interessiert hier die Aussentemperatur?

Martin

Verfasser:
loeti-new
Zeit: 09.09.2011 11:01:09
0
1578517
Dieses Urteil kenn' ich so nicht.
Aber mein Wissen ist auch schon etwas älter.

Grüße

Verfasser:
matsches
Zeit: 09.09.2011 11:12:49
0
1578524
Zitat von Martin Havenith Beitrag anzeigen
Mal ganz dumm in den Raum gestellt:

Die Rechtsprechung hat festgelegt, das der Mieter grundsätzlich ein Anrecht auf die Einhaltung einer Mindestraumtemperatur i.H.v. 20 Grad hat.

Martin


Wer ist die Rechtssprechung?

Nach DIN 4701 solle es in Wohnräumen mindestens 20 Grad war sein, in Bädern 22 Grad, eine Nachtabsenkung (23:00 bis 7:00 Uhr) auf 17 Grad sei möglich. Diese Norm ist aber nicht rechtsverbindlich.

Quelle: Mietrechtslexikon

Verfasser:
Martin Havenith
Zeit: 09.09.2011 11:26:24
0
1578532
@ Loeti

Ich zitiere mal aus einem Kommentar:

>>>>Der Vermieter muss auch außerhalb der Heizperiode heizen, und zwar wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die Kälteperiode länger als einen Tag anhält. Sinkt die Temperatur unter 16° C muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier sei die Grenze einer Gesundheitsgefährdung überschritten (Urteil des LG Kassel WM 64, 71)

Ich lese hier nichts von Aussentemperatur.

Martin

Verfasser:
Martin Havenith
Zeit: 09.09.2011 11:28:38
0
1578534
@ matsches

Normen sind PRIVATE Vereinbarungen...

Daher auch der Hinweis, das sie nicht rechtsverbindlich sind.

Martin

Verfasser:
loeti-new
Zeit: 09.09.2011 12:06:06
0
1578568
@Martin

Danke.

Also entweder sind!s zwei verschiedene Urteile oder ich hab' da was nicht wirklich richtig verstanden.

Grüße

Löti

Verfasser:
wolleg
Zeit: 09.09.2011 15:13:51
0
1578690
Vielen Dank.
Leider gleiten insbesondere die letzten Beiträge in eine Art Rechtsberatung ab. Da sehe ich meist rot, wenn ein Problem nur auf die Rechtsschiene geschoben wird.
Ich vertrete den Standpunkt, dass in erster Linie die Heizung so zu heizen hat, dass sich die Menschen wohl fühlen. Und dieser Zustand ist im Wesentlichen erreicht und jetzt sollen nur noch die Feinheiten eingestellt werden
Falk N. schrieb:
Behaglichkeitskurve nach Leusden-Freymark ???
Was hat denn die Heizkurve/Vorlauftemperatur mit dem Verhältnis Raumlufttemperatur und Raumluftfeuchte zu tun???


Ich gebe Dir Recht, dass kein direkter Zusammenhang besteht. Aber in den Behaglichkeitsfeldern wird dargestellt, bei welchen Temperaturen und Raumfeuchte bei unterschiedlicher Tätigkeit der Mensch sich wohl fühlt. Und die darin aufgezeigten Temperaturen wurden als Grundlage für die Heizkurve genommen, sodass Phantasiewerte vermieden werden.
Es ist klar, dass man in so einem Haus es nicht allen recht machen kann. Aber es gibt ja noch die Heizungsventile, wo man runterregeln kann.
Dies ist in meinen Augen eine bessere Lösung, als die in der "Rechtsberatung" angeführten Temperaturen, wobei allerdings auch hier eine Mindesttemperatur eine Temperatur nach oben offen lässt.
Vielleicht gibt es zwischenzeitlich bessere Literatur

meiner Erinnerung wurde früher das Tagesmittel durch 3 Messungen bestimmt: um 7, um 14 und um 21 Uhr.

Unser Steuer- und –Regelgerät RU55-1F-110(V,B) kann nur einen einzelnen Zeitpunkt pro Tag auswerten.
Oder hab ich da etwas übersehen?
Vielleicht hat noch jemand einen Tipp zur automatischen Sommer-Winterumschaltung mit diesem Gerät.
MfG

Verfasser:
Martin Havenith
Zeit: 09.09.2011 15:27:43
0
1578697
@ Wolleg

Oberhalb von 13 Grad Aussentemperatur hat bei mir der Raumtemperaturfühler des Referenzraumes das Sagen!

Dann wird mittels Raumtemp. die Sommer/Winterumschaltung vorgenommen.

Das ist auf jeden Fall rechtssicher

Martin

Verfasser:
Falk N.
Zeit: 09.09.2011 19:44:15
0
1578762
kein direkter Zusammenhang besteht. Aber in den Behaglichkeitsfeldern wird dargestellt, bei welchen Temperaturen und Raumfeuchte bei unterschiedlicher Tätigkeit der Mensch sich wohl fühlt. Und die darin aufgezeigten Temperaturen wurden als Grundlage für die Heizkurve genommen, sodass Phantasiewerte vermieden werden.

Es ist ÜBERHAUPT kein kausaler Zusammenhang. Die Heizkurve zielt auf die Raumtemperatur, mehr nicht. Die Raumluftfeuchte und Temperatur der Umschließungsflächen oder Ionengehalt der Luft und-was-weiß-ich-noch ist alles sich daraus unkalkulierbar ergebend und fast ausschließlich NUTZERabhängig, also weder von Anlage noch deren Betriebsweise beeinflußbar.

*Ich meine mich erinnern zu können*, daß die um 21h gemessene Außentemperatur in etwa dem Tagesmittel am nächsten kommt.

Aber unpraktisch/ungewöhnlich weil viel zu starr und statisch. Da gibts keinen Königsweg zwischen Nutzer-Ärger und Anlagen-Effizienz.


Jede "normale" Regelung mit außengeführter So/Wi-Umschaltung misst ständig und schaltet mit eingebbarer Trägheit um.

DAS ist ja der Vorteil grade in dieser heiklen Übergangszeit: da läuft meist morgens und evtl abends nochmal kurz der Heizbetrieb. Und das entscheidet und regelt sich innerhalb von ein paar Stunden.

Verfasser:
wolleg
Zeit: 10.09.2011 12:13:49
0
1578916
*Ich meine mich erinnern zu können*, daß die um 21h gemessene Außentemperatur in etwa dem Tagesmittel am nächsten kommt.

Das ist doch mal ein Tipp, und dazu mit einer entsprechenden Begründung.
Wir werden mit diesem Umschaltzeitpunkt mal beginnen, falls nicht noch ein weiterer Vorschlag kommt bzw. wenn jemand dies genauso kennt.

Noch einmal zu den Behaglichkeitsfeldern: Diese Felder dienten vor allem als Argument, die ursprüngliche Raumtemperatur von 19/20°C auf ca. 24/25°C zu erhöhen. Diese erhöhte Temperatur wird auch von vielen Mitmietern gewünscht. Mit dem Heizkörperventil kann ja die Temperatur bei Bedarf jederzeit reduziert werden.

DAS ist ja der Vorteil grade in dieser heiklen Übergangszeit: da läuft meist morgens und evtl abends nochmal kurz der Heizbetrieb. Und das entscheidet und regelt sich innerhalb von ein paar Stunden.

Das Rad soll nicht noch einmal erfunden werden. Deshalb meine Eingangsfrage.
Aus meinen kontinuierlichen Aufzeichnungen (8 Kanalmesswertspeicher; eine Art Hobby von mir) ist z.B. zu erkennen, dass die Raumtemperatur nicht innerhalb von Stunden merklich abfällt.
Wenn man sich die letzte „Heiß/Kaltperiode“ ansieht, dann hatte mein Raum (Nordseite) am 26. 8.11 eine Raumtemperatur von 25°C, welche bis zum 2.9.11 auf 22,5°C abfiel. --> 0,4°/d. Die Kurve fiel an dieser Stelle stetig mit einer überlagerten Schwankung von ca. 0,5° am Tag. Die Nachtemperaturen lagen in unserer Region bei min. 10 bis 7°, die Tagestemperaturen bei max. 20 bis 22°C. (siehe Diagramm)
mal sehen, ob das Diagramm erscheint

MfG
[img]E:\Ablage SD\Raumtemp-Außentemp 2.8. bis 2.9.11.pdf[/img]

Verfasser:
wolleg
Zeit: 10.09.2011 12:21:37
0
1578921
hat offensichtlich mit dem Diagramm so nicht geklappt
wie kann man die Datei anhängen?
MfG

Verfasser:
Falk N.
Zeit: 10.09.2011 12:27:41
0
1578922
auf ca. 24/25°C zu erhöhen. Diese erhöhte Temperatur wird auch von vielen Mitmietern gewünscht.

jetzt mal unter uns: Sind die KRANK ?

Haben die ein ärztliches Attest oder können sich keinen Pullover leisten oder ist das ein gigantischer Bordell-Komplex??

Die haben ja wohl ein Rad ab!

Wenn man das rational zerlegt hätte man ja quasi eine durchgehende Heizperiode, weil ja beim Lüften auch im Juni NUR 20 Grad reinkommen.

ne ne ne, bei 21 Grad is Schluß, wer Glück hat bekommt vielleicht 22 hin, aber drüber muß er eben selber zu-heizen.

*des is kraaaaaank sowas*

Verfasser:
Martin Havenith
Zeit: 10.09.2011 12:38:18
0
1578924
@ Wollegg

du kannst hier nur Dateien verlinken, die bereits im Internet stehen.

Deine eigene Festplatte ist für uns von aussen unzugänglich (es sei denn, du hast einen eigenen Internetserver)

Martin

Verfasser:
Gelöschter Nutzer
Zeit: 10.09.2011 13:22:28
0
1578932
Zitat von wolleg Beitrag anzeigen
Noch einmal zu den Behaglichkeitsfeldern: Diese Felder dienten vor allem als Argument, die ursprüngliche Raumtemperatur von 19/20°C auf ca. 24/25°C zu erhöhen. Diese erhöhte Temperatur wird auch von vielen Mitmietern gewünscht. Mit dem Heizkörperventil kann ja die Temperatur bei Bedarf jederzeit reduziert werden.


Wenn man so etwas liest, dann ist Heizenergie wohl doch noch viel zu günstig ...

Die Bewohner die 24 und 25 °C in ihren Wohnungen für erforderlich halten, sollen sich diese privat beschaffen!

Eine Heizungsanlage, eines 100 WE-Gebäudes, nur wegen ein paar Energieverschwendern mit unnötig hohen VLtemp. zu betreiben - die dann "bedarfsgerecht" von den anderen "normalen" Mietern per Thermostatventil abgewürgt werden muß - das müßte per Gesetz verboten werden.
Mit an an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird in den überheizten Wohnungen die Überwärme zeitweise per Kipplüftung "entsorgt".

Da sorgt man sich um jedes kWStündchen und dann wird anderswo so mit der kostbaren und unwiderbringlichen Energie rumgeast :-((

Gruss
Frank F.

P.S.: Nach erfolgter Dämmung muß man die Raumtemp. nicht erhöhen, sondern sollte sie absenken. Beim hier behandelten Beispiel wird eine mögliche Energieeinsparung zunichte gemacht. Nachher heißt es dann: Dämmung führte zu einem Energiemehrverbrauch. Kein Wunder, wenn die RT teils um 5 K höher gesetzt wird.

Verfasser:
Falk N.
Zeit: 10.09.2011 13:49:22
0
1578939
@ RoBIM


Die Bewohner die 24 und 25 °C in ihren Wohnungen für erforderlich halten, sollen sich diese privat beschaffen!

DAS und aber jedes weitere Wort unterschreibe ich da!


* des is kraaaank sowas*

Verfasser:
Bernd-Dieter
Zeit: 11.09.2011 05:31:08
0
1579110
>> Haben die ein ärztliches Attest oder können sich keinen Pullover leisten oder ist das ein gigantischer Bordell-Komplex?? (Falk N.)

Wieso gigantisch? In jedem Bordfell kann es, komplex betrachtet, zu spontanen körperlichen und / oder schwülen Aktivitäten kommen, die in nicht unerheblicher Weise die Zimmertemperaturen nach oben treiben können. Das funktioniert selbst bei einer AT von unter -10 Grad, wobei nach unten hin eine Grenze von -25 Grad anzunehmen ist, ab der der öffentliche (sic!) Verkehr zum Erliegen kommen dürfte.

Verfasser:
Falk N.
Zeit: 11.09.2011 08:05:53
0
1579115
Da kann ich leider nicht mithalten da ich hierzu keinerlei praktische Erfahrungen habe finde aber interessant wie intensiv Du Dich hiermit beschäftigt hast.

;-)

Verfasser:
Bernd-Dieter
Zeit: 11.09.2011 18:55:21
0
1579301
Ich interessiere mich für alles, was mit Lebensfreude und überbordender Wärme zu tun hat. ;-)

Dieter

Verfasser:
wolleg
Zeit: 13.09.2011 14:46:11
0
1579973
ne ne ne, bei 21 Grad is Schluß, wer Glück hat bekommt vielleicht 22 hin, aber drüber muß er eben selber zu-heizen.
*des is kraaaaaank sowas*


Die Temperaturspannweite der Behaglichkeitsfelder gehen bei sitzender Tätigkeit bis zu 25°C. Dabei sind Rentner, welche bekanntlich zumeist nicht mehr arbeiten, noch gar nicht berücksichtigt
Aber warum willst Du ältere oder kranke Mieter aussortieren?

Die Bewohner die 24 und 25 °C in ihren Wohnungen für erforderlich halten, sollen sich diese privat beschaffen!
Na klar, elektrisch; Sonne und Wind gibt es kostenlos.

Nach erfolgter Dämmung muß man die Raumtemp. nicht erhöhen, sondern sollte sie absenken. Beim hier behandelten Beispiel wird eine mögliche Energieeinsparung zunichte gemacht. Nachher heißt es dann: Dämmung führte zu einem Energiemehrverbrauch.

Wo steht was von Raumtemperatur erhöhen wegen Dämmung?
Der Vergleich des Wärmeverbrauches der Jahre 2008 = ungedämmtes Haus und 2010= gedämmtes Haus zeigt eine Absenkung auf 58%.
Dies errechnet sich aus der Betriebskostenabrechnung Welche Witterungseinflüsse eine Rolle spielen könnten, kann ich nicht beurteilen

Mit an an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird in den überheizten Wohnungen die Überwärme zeitweise per Kipplüftung "entsorgt".
Wahrscheinlich verstehen die Mieter doch etwas mehr von der Benutzung von Thermostatventilen, als hier mancher glaubt, zu wissen. Kipplüftung ist mir jedenfalls bei keinem Mieter aufgefallen.
Übrigens, die Schätzeisen (Heizkostenverteiler) haben eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf die Begrenzung des Energieverbrauchs.
nur wegen ein paar Energieverschwendern… bei uns > ca. 60%
- das müßte per Gesetz verboten werden. Na, Klasse; für Miethausbewohner -- kalte Bude

Weitere Energieverschwender:
-spritschluckende Fahrzeuge wie Porsche, Luxuskarossen, schwere Dienstwagen usw.
-Panzer, Bomber, U-Boote usw.
- und, und, …

Warum sollte auch hier nicht gelten:
Da sorgt man sich um jedes kWStündchen und dann wird anderswo so mit der kostbaren und unwiderbringlichen Energie rumgeast

Zum Schluss ein allgemeiner Hinweis an die Experten: Es wäre angebracht, sich nicht nur auf Technik zu konzentrieren, sondern sich mal mit Klimafaktoren und ihre Auswirkungen auf den Menschen zu beschäftigen.

Nochmals vielen Dank an Falk N. für seinen Tipp: Messzeit 21Uhr


MfG

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Sommer-/Winterbetriebsumschaltung Tipps gesucht
Verfasser:
wolleg
Zeit: 13.09.2011 14:46:11
0
1579973
ne ne ne, bei 21 Grad is Schluß, wer Glück hat bekommt vielleicht 22 hin, aber drüber muß er eben selber zu-heizen.
*des is kraaaaaank sowas*


Die Temperaturspannweite der Behaglichkeitsfelder gehen bei sitzender Tätigkeit bis zu 25°C. Dabei sind Rentner, welche bekanntlich zumeist nicht mehr arbeiten, noch gar nicht berücksichtigt
Aber warum willst Du ältere oder kranke Mieter aussortieren?

Die Bewohner die 24 und 25 °C in ihren Wohnungen für erforderlich halten, sollen sich diese privat beschaffen!
Na klar, elektrisch; Sonne und Wind gibt es kostenlos.

Nach erfolgter Dämmung muß man die Raumtemp. nicht erhöhen, sondern sollte sie absenken. Beim hier behandelten Beispiel wird eine mögliche Energieeinsparung zunichte gemacht. Nachher heißt es dann: Dämmung führte zu einem Energiemehrverbrauch.

Wo steht was von Raumtemperatur erhöhen wegen Dämmung?
Der Vergleich des Wärmeverbrauches der Jahre 2008 = ungedämmtes Haus und 2010= gedämmtes Haus zeigt eine Absenkung auf 58%.
Dies errechnet sich aus der Betriebskostenabrechnung Welche Witterungseinflüsse eine Rolle spielen könnten, kann ich nicht beurteilen

Mit an an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird in den überheizten Wohnungen die Überwärme zeitweise per Kipplüftung "entsorgt".
Wahrscheinlich verstehen die Mieter doch etwas mehr von der Benutzung von Thermostatventilen, als hier mancher glaubt, zu wissen. Kipplüftung ist mir jedenfalls bei keinem Mieter aufgefallen.
Übrigens, die Schätzeisen (Heizkostenverteiler) haben eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf die Begrenzung des Energieverbrauchs.
nur wegen ein paar Energieverschwendern… bei uns > ca. 60%
- das müßte per Gesetz verboten werden. Na, Klasse; für Miethausbewohner -- kalte Bude

Weitere Energieverschwender:
-spritschluckende Fahrzeuge wie Porsche, Luxuskarossen, schwere Dienstwagen usw.
-Panzer, Bomber, U-Boote usw.
- und, und, …

Warum sollte auch hier nicht gelten:
Da sorgt man sich um jedes kWStündchen und dann wird anderswo so mit der kostbaren und unwiderbringlichen Energie rumgeast

Zum Schluss ein allgemeiner Hinweis an die Experten: Es wäre angebracht, sich nicht nur auf Technik zu konzentrieren, sondern sich mal mit Klimafaktoren und ihre Auswirkungen auf den Menschen zu beschäftigen.

Nochmals vielen Dank an Falk N. für seinen Tipp: Messzeit 21Uhr


MfG
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