| Verfasser: Raimund Schroeder | Zeit:
12.03.2003 18:34:57 |
Hallo erfahrene Bauherren, nach vielen Diskussionen und Infos aus dem Forum habe ich jetzt eine FBH in meinem Neubau installieren lassen. Der Estricht ist ca. 3 Wochen bei geschlossenen Räumen plus Heizgebläsen getrocknet. Obwohl viele meinen, dass der Estricht 6 Wochen durchtrocknen muss, hat mein Bauträger bereits komplett die Fliesen aufgebracht. Habe DIN Normen (EN1264) gesucht aber nicht gefunden. Außer Infos vom BVF habe ich nichts in der Hand. Kann mir irgendjemand sagen, ob diese Maßnahme vorschriftsmäßig ist oder womit ich rechnen muß, wenn der Estricht nicht druchgetrocknet ist (Risse etc.)? Am 30.03. ist Übergabe und ich habe da meine Bedenken. Um einen schnelle Antwort bin ich sehr verlegen. Vielen Dank im Voraus R. Schröder
|
Verfasser: Holger Fetting | Zeit:
12.03.2003 19:15:20 |
Hallo Raimund, nach deinen Aussagen mit dem Heizgebläse entnehme ich, das die Heizung noch garnicht in Betrieb ist. Ist den die Heizung schon an gewesen ? Nach 21 Tagen sollte die FBH mit einem Aufheizprogramm aufgeheizt werden. Der Heizungsbauer hat darüber dem Fliesenleger ein Protokol auszustellen. Ohne dieses Protokol würde ich als Fliesenleger keine einzige Fliese verlegen. Der Fußboden muss sich entspannen. Meistens entsehen beim ersten aufheizen Risse im Estrich. Wenn jetzt die Fliesen schon drin sind, sind die kaputt. Also lasse dir vom Bauträger das Aufheizprotokol zeigen.
|
| Zeit:
12.03.2003 19:58:34 |
Hallo Raimund Schröder, es kommt auf das Estrichmaterial an. Frühestmöglicher Zeitpunkt zum Aufheizen ist nach DIN 4725 Teil 4 bei Zementestrich 21 Tage bei Anhydrit-Fließestrich nach 7 Tagen oder es gelten die Vorgaben des Estrichherstellers. Ablauf des Aufheizens : Vorlauftemperatur 25 Grad einstellen und 3 Tage konstant halten. Anschliesend Vorlauftemperatur auf maximale Auslegungstemperatur in Temperaturschritten von 5 Grad pro Tag erhöhen und mindestens 4 Tage halten. Abheizen hat in Temperaturschritten von 5-10 Grad zu erfolgen. Bei Abschalten der Fußbodenheizung nach der Aufheizphase ist der Estrich vor Zugluft und zu schneller Abkühlung zu schützen. Nach dem Aufheizen muß der für die belegreife erforderliche Restfeuchtegehalt des Estrichs vom Oberbodenersteller mittels geeigneter Meßpositionen festgestellt werden. Belegreif ist der Boden bei Fliesen z.B. bei einem Restfeuchtegehalt von 2% bei Zementestrich und bei einem Anhydrit/Fließestrich von 0,3 % gemessen mit einem CM-Meßgerät. Ist die Belegreife nicht erreicht kann entweder gewartet werden oder der Estrich belegreif geheizt werden. Werden Fliesen oder Bodenbeläge allgemein zu früh aufgebracht, muß damit gerechnet werden, dass sie sich lösen oder abgesprengt werden. Sofern die FBH noch überhaupt nicht in Betrieb war und der Boden trotzdem gefließt wurde, würde ich die Abnahme verweigern. Die FBH in Betrieb nehmen lassen und für einige Tage bei max. Auslegungstemperatur betreiben. Auftretende Schäden zeigen sich bei einer solchen Bauausführung meistens schnell, Spätfolgen sind jedoch nicht auzuschliesen. Fehlende Aufheizung sollten sie auf jeden Fall protokollieren. Es wundert mich immer wieder, wie heute gebaut wird... Motto : Von der Wiege bis zur Bahre ist der Murks das einzig wahre Achim Kaiser
|
Verfasser: Fritz Poggenklas | Zeit:
12.03.2003 20:00:37 |
Da hat er recht der Holger. Und wenn Ihr dann einen Blick auf den Estrich werft dann sucht mal die Dehnungsfugen. Extrenbeispiel... Konnte in einem Raum von 350 m2 die Fußbodenheizung samt Estrich entsorgen weil der wahnsinnige Estrichleger trotz Plan nicht eine Dehnungsfuge gesetzt hat. Sah nach dem Aufheizen recht lustig aus der Boden. Gruß Fritz
|
| Zeit:
12.03.2003 20:15:19 |
Ups..... Die DIN 4725 hat wohl etwas Moos auf dem Bauch, kann auch sein steht nun in einer vornehmen EN irgendwas, wenns von dringlicher Bedeutung sei, kann ich mal genauer Nachschauen ;-)) Aber grundsätzlicher Weise hat sich an den Estrichtrockungszeiten nix geändert. Wers genau im Kopf hat möge mich verbessern. Achim Kaiser
|
Verfasser: Raimund Schroeder | Zeit:
13.03.2003 10:18:41 |
Hallo und vielen Dank schon mal für alle Antworten! Habe gestern Abend mit meinem Bauträger telefoniert und ihm meine Bedenken mitgetielt. Der gute Mann war ganz entspannt und versuchte meine Bendenken mit dem Argument "..armierter Estricht, Glasfaser-verstärkt..." auszuräumen! Da ich in dieser Hinsicht wirklich keine Erfahrung habe, muß ich mir wohl den Architekten greifen, der sollte das doch eigentlich wissen. Wenn irgendjemand von Ihnen die DIN- Vorschriften greifbar hat, damit ich diese zur Unterstützung benutzen kann, wäre das sehr hilfreich. Zur Information: die FBH im EG war noch nicht in Betrieb, nur die Heizkörper im 1.OG und DG! Ein Protokoll liegt weder mir noch dem Fliesenleger vor. Jetzt sind meine Befürchtungen zwar nicht kleiner sondern größer, aber ich danke schon mal allen, die mir geantwortet haben! Werde meine Erfahrungen und Ergebnisse hier ins Forum stellen! Viele Grüße aus Hamburg Raimund Schröder
|
| Zeit:
13.03.2003 10:59:18 |
Hallo Raimund Schröder, alles was Sie im Grunde brauchen steht hier : http://www.haustechnikdialog.de/downloads/MerkblattI.pdf Die FBH-Hersteller haben diese Anforderungen in den Verlegeanleitungen stehen. Was sagt denn der Heizungsbauer, dass der Boden schon belegt ist ? Wieso fliest der Fliesenleger ohne Aufheizprotokoll ? Den Architekten befragen Sie am bestem Mal nach der Deckungshöhe seiner Haftpflichtversicherung. Da wird der wahrscheinlich mal aufwachen und hellhörig werden. Wenn er das so angeordnet hat ist es ein Bauleitungsfehler, bei dem Begriff werden die Herren ganz schnell hellwach. Sollte der Architekt nichts von seinem Glück wissen, dann hat wohl der Bauträger die Dinge angeordnet in der Hoffnung auf die nächste Rate... Ansonsten Probeheizun und abwarten. Abnahme verweigern, bis FBH die Belastungsprobe überstanden hat, hoffentlich ohne defekte Fliesen. Achim Kaiser
|
| Zeit:
14.03.2003 06:51:07 |
Herr Raimund Schröder, schon bei dem Begriff Bauträger könnte ich mich übergeben. Der Fliesenleger dürfte nicht auf diesen unaufgeheizten Estrichbelag fliesen.Fragen Sie doch bitte,ob es überhaupt ein Fliesenlegerfachbetrieb war. In einem geschlossenem Gebäude und Heizgebläse trocknet kein Estrich.Wo soll die Feuchte denn hin? Lassen Sie sich doch mal die Estrichfeuchte mal nachweisen.In den nächsten Tagen.Sie werden staunen! Wenn nun die FBH in Betrieb genommen wird,treten Spannungen auf,die sich in der Oberfläche als Risse,aber nicht sofort!!!,zeigen.Der nächste Schritt ist vorprogrammiert-Fliesen lösen sich vom Untergrund und Sie stellen Ihre Einrichtung ca in 2 Jahren auf die Terasse und lassen neu fliesen.Den Bauträger gibts nicht mehr-keine Gewährleistungsansprüche!!! 1.Feuchte messen,Aufheizprotokoll mit dem Datum!und auf jeden Fall Bedenken anmelden!!!Und lassen Sie sich vom Fliesenleger und Heizungsbauer die Anschriften geben. Die erforderlichen Feuchtewert und Aufheizzeiten stehen inden Vorartikeln. Ich drücke Ihnen die Daumen Hinz i
|
| Zeit:
16.03.2003 15:54:15 |
Hallo! Sofort schriftlich bedenken anmelden(per Einschreiben). Zahlungen an den Bauträger zurückbehalten.Dieser ist bei solchen Arbeitmethoden nach ablauf der Gewährleistung wahrscheinlich dahin. Gruß Norbert |
| Zeit:
08.10.2003 21:55:12 |
Mal eine vielleicht dumme Frage. Wenn der Estrich beispielsweise ein halbes Jahr lang bereits fertig ist und ichjetzt zum ersten mal die Heizung in Betrieb nehmen möchte ist das statthaft? Oder ist es notwendig das man die FBH nach den 21 Tagen anfängt aufzuheizen ? Ich stelle mir vor das es nur notwendig ist wenn man die Trocknung beschleunigen will. Ist das richtig ?
|
| Zeit:
08.10.2003 22:14:56 |
Hallo Frank Zett, längere Abbinde- und Trocknungszeiten sind kein Problem. In den obigen Beiträgen gings ja um die *frühestmögliche* Belegung des Bodens. Wenn der Estrich schon 6 Monate liegt, dann Probeheizen wie oben beschreiben, Estrich auf Rissbildung oder ähnliches prüfen und den Restfeuchtegehalt messen und befliesen... Mit dem Probeheizen soll nicht die Trocknung beschleunigt werden, sondern der Estrich *maximal* belastet werden um in fertigem - befliesten - Zustand Schäden durch Risse zu vermeiden. Achim Kaiser
|