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23.03.2003 19:54:20 |
Schornsteinfeger-Problem in den Medien (02.2003) Februar: 10 Medienberichte zum Schornsteinfeger-Problem. siehe: www.Kontra- Schornsteinfeger.de -> Schornsteinfeger in den Medien (02.2003) siehe auch: -> Gast-Kommentare: Kontra Schornsteinfeger -> Politik und Schornsteinfeger Joachim Datko Webmaster: www.Kontra-Schornsteinfeger.de www.Schornsteinfeger-KO.de www.monopole.de
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23.03.2003 22:54:21 |
Hallo Datko, anscheinend haben da einige Leute ein Problem mit dem "schwarzen Mann". Oder sollten darum alle Schonsteinfeger gar auf den Mond geschossen werden?? Man sollte als HKS-Fachmann/Frau diesen miesen Stimmungsmachern mit sachlichen Argumenten entgegentreten. Die meisten Protestierer wissen gar nicht, welche wichtigen Aufgaben der Schornsteinfeger überhaupt hat und sehen nur Kosten. Aber wenn die Bude abgefackelt ist, oder gar jemand zu Tode kommt, dann ist der Schmerz groß. Also ich beneide die Schornsteinfeger nicht, denn wenn man für die Feuersicherheit von Stadtteilen oder ganzen Ortschaften die Verantwortung tragen muss... An der Sache mit den Messungen nach BImschV ist das HKS-Handwerk, bzw. die Verbände, auch nicht ganz Schuldlos. Denn wenn sich die schon vor Jahren dafür stark gemacht hätten, wären die Messungen vom Gesetzgeber nicht nur dem Schornsteinfeger auferlegt worden. Sollte jetzt ein Sturm des Protests aufkommen, ist mir das egal, dann das ist meine Meinung und dazu stehe ich. Übrigens, ich bin kein Schorni, sondern Haustechniker. Gruß Manfred
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24.03.2003 07:36:34 |
Grundsätzlich ist das " Schornsteinfeger-Problem" immer wieder in Diskussion. Der TÜV für Fahrzeuge ist damit vergleichbar, auch lästig und kostet, aber notwendig. Also grundsätzlich sollte man den Schornsteinfeger seine Tätigkeit ausüben lassen, nichts anderes ist erlaubt. Es gibt wenige Punkte, die vom Schornsteinfeger überlegt werden sollten, aber dazu fällt mir im Moment nur weniges ein: - das Reinigen von Abgasrohren bei Gas- Brennwertgeräten. Mir bleibt es schleierhaft, weshalb ein Bürsten vom Dach bis Brennernähe in einem Kondenswasserrohr notwendig ist ? Eine Sichtkontrolle (z.B. Ausspiegeln) wäre ausreichend ? - einen neuen Kunden haben wir letztlich dadurch gewonnen, daß der Schornsteinfeger empfahl mal einen anderen Heizungbauer zu folgendem Problem zu befragen: Der Gasbrenner machte beim Anspringen immer WUFF und das schon seit der Neuinstallation vor 8 Jahren. Teilweise war das WUFF so kräftig, daß der Gaskessel auf Störung ging... Die Abgaswerte waren immer i.O. und der Schornsteinfeger klebte seine Plakette immer auf... Der Fehler: die Flammrohre waren mit Öffnung nach unten eingebaut und die Zündung am richtigen Platz oberhalb. Bis zur Zündung war genügend Gas im Brennraum für ein WUFF. War das WUFF zu kräftig weil etwas spät, war die Zündung auch schon beendet und das WUFF hat die Flamme ausgeblasen und das Gasventil schloß wegen fehlender Flamme und "Störung" nix mit Warmwasser und Heizung. Nochmals: 8 Jahre lang mit Plakette vom Schornsteinfeger... wuff, Udo
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24.03.2003 09:06:18 |
Zu "Manfred" 23.3.2003 22 :54 Zitat: "... diesen miesen Stimmungsmachern mit sachlichen Argumenten entgegentreten. " --------------------------------------------------------- Gegen das System der "Bezirksschornsteinfegermeister" nach einem Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935 sind z.B. : Joachim Datko: Handwerker, Ingenieur, Physiker Dr. Michael Rettenberger: Chemiker Prof. Heinz Wellhausen Joachim Datko, Regensburg Webmaster: www.Kontra- Schornsteinfeger.de www. Schornsteinfeger-KO.de www.monopole.de
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24.03.2003 13:27:13 |
Typische Datko-Antwort. --- Das im SWR hab ich mir angetan. Das einzige,was zurückbleibt, ist ein gewisses Mitleid für einen geriatrischen Querulanten mit ca.16 verlorenen Prozessen, der offenbar nicht mal mehr einen Anwalt findet, der ihn vertreten will. Seine juristischen Ausführungen waren bestenfalls laienhaft, der Charakter cholerisch - und imho der Ton bzw. die Plakate im Heizraum beleidigend. Auch wenn der Schorni ebenfalls recht schwach aufgetreten ist. --- Auch wenn man evtl. einem Handwerker, Ing. , Physiker, Chemiker die kompetenz zur Beurteilung des Zustands SEINER Abgasanlage oder gar der Ermittlung der Messwerte nicht absprechen kann, gilt dies noch lange nicht für alle. Gesetze und Verordnungen müssen aber für alle, also auch für Handwerker, Ing. , Physiker, Chemiker und Datkos. --- Und auch in diesen Fällen wäre nicht gewährleistet, dass die Betreiber umgehend füt korrekte Abgaswerte sorgen. |
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24.03.2003 18:20:57 |
Zu "Sukram" 24.3.2003 13:27:13 Zitat: " Gesetze ... müssen aber für alle ..." ------------------------------------------------------- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich ------------------------------------------------------- Wir müssen uns unserer Grundwerte bewusst werden und dürfen ein Grundrecht nicht dem Geschäftsmodell der Bezirksschornsteinfegermeister" aus dem Jahre 1935 opfern. Joachim Datko, Regensburg Webmaster: www.Kontra- Schornsteinfeger.de www. Schornsteinfeger-KO.de www.monopole.de
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24.03.2003 18:28:13 |
Zum soundsovielten mal: Die Wohnung ist unverletzlich, solange von ihr keine Gefahr für dritte ausgeht. Und wenn Deine Kiste rumstinkt oder Dein Zug zu ist, schadest Du der Umwelt oder dem Nachbarn bzw. Mieter, wenn's brennt oder die Kiste zuviel Abgasverluste hat. es gibt nämlich auch beim Grundgesetz eine gewisse Rangfolge/Gewichtung der verschiedenen "Rechte". Übrigens steht da auch irgendwo der Grundsatz "Eigentum verpflichtet". Was real auch keinen juckt. --- Mit dem Herrn zu diskutieren ist schlimmer als der Versuch, einen Puddinmg an die Wand zu nageln. |
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24.03.2003 20:30:32 |
Zu "Sukram" 24.3.2003 18:28:13 Zitat: "Die Wohnung ist unverletzlich, solange von ihr keine Gefahr für dritte ausgeht." ------------------------------------------------------------- Wo das wohl steht? Bestimmt nicht im Artikel 13 des Grundgesetzes! Joachim Datko, Regensburg Webmaster: www.Kontra- Schornsteinfeger.de www. Schornsteinfeger-KO.de www.monopole.de |
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24.03.2003 20:49:51 |
Wer lesen kann,ist klar im Vorteil: --- Artikel 2 Handlungsfreiheit, Freiheit der Person (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung (1) Die Wohnung ist unverletzlich. ... (3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr ... ...auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung... vorgenommen werden Artikel 14 Eigentum, Erbrecht, Enteignung (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Artikel 15 Sozialisierung Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Artikel 19 Einschränkung von Grundrechten (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt --- Soll ich Ihnen jetzt auchnochden Begriff "gemeine Gefahr" auslegen? könnt' man ja auch persönlich interpretieren :-) Also, Meister Datko, ab nach Karlsruhe. Die werden's aber nicht annehmen.
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24.03.2003 21:31:23 |
Noch was zum Hassen für alle Datkisten: Die Durchführungsverordnungen einiger Bundesdländer zur EnEV bzgl. Überwachung der nachträglichen Dämmung von Leitungen und obersten Geschossdecken sehen vor, dass das der - Bezirksschornsteinfegermeister ! erledigt ;-)) Wieder ein Beweis für die Verschwörung...
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24.03.2003 21:33:07 |
Nochwas:
Aufgrund der untypisch langen Sendepause wurde verschiedentlich schon die Auffassung vertreten, dass sich das Problem biologisch gelöst habe...
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24.03.2003 22:14:42 |
Soso. Auf welcher Begründung fußt diese Aussage?
Zu kompiliziert, das obige?
Immerhin alles korrekt geschrieben ;-)
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24.03.2003 22:20:38 |
Es bleibt dabei: Zitat von Sukram / 24.3.2003 18:28:13: "Die Wohnung ist unverletzlich, solange von ihr keine Gefahr für dritte ausgeht." ----------------------------------------------------------- Dies steht nicht im Artikel 13 des Grundgesetzes. Dies ist eine Interpretation von Sukram (eines Schornsteinfegers?). (c) Schornsteinfeger sind ein Relikt aus dem Mittelalter! Joachim Datko, Regensburg |
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24.03.2003 22:28:28 |
Hatte vergessen: Lesen allein reicht nicht,man muss auch extrahieren können. Zum Bleistift --- ...soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
(3) Eingriffe und Beschränkungen [desRechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung] dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr ...vorgenommen werden
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. ---
Aber ich nehm' mal an,er hat's wie üblich überhaupt nicht gelesen.
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Verfasser: Fritz Poggenklas | Zeit:
24.03.2003 22:35:11 |
Würde er lesen wüsste er das ein Pflegefall ;-) wie Du kein schwarzer Mann sein kann
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24.03.2003 22:42:51 |
verbuchstabenwexelt oder Versuch eines Schüttelreimes oder Virus im cache oder einer im Hirn ;-) ?
Sukram
Der Trottel mit dem Ölkessel, der sich einen Brigonsatz für GAS ersteigert hat :-((((((
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