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Foren
wärmebedarfsberechnung
Verfasser:
Shorty
Zeit: 02.04.2003 12:40:59
0
13389
Frage an Heizungsspezialisten

1.Was genau ist eine Wärmebedarfsberechnung, wer muß sie erstellen und welche Kosequenzen ergeben sich aus dem Fehlen dieser Berechnung bei einem Neubau.

2. Muss der Heizungsbauer eine Berechnung machen bzgl. der Abstände der Rohrleitungen einer Fußbodenheizung ?

Shorty


Verfasser:
Der Dahm
Zeit: 03.04.2003 10:58:07
0
13390
Hallo Sorty,

1. Mit einer Wärmebedarfsberechnug nach DIN 4701 werden die Wärmeverluste der Raumumschließungsflächen bei einer bestimmten Raumtemperatur und einer bestimmten Tempeeratur der angrenzenden Räume bzw. Außentemperatur berechnet. Die Tmperatur der Nbenräume bestimmen sich nachder Nutzung der Räume und ob sie zur gleichen Wohnungseinheit gehören oder nicht. Die Außentemperatur wird je nach Region festgelet inder DIN4701. Sie liegt zwischen -12°C bis -16°C.
Diese Berechnungwird für jeden einzelenen raum durch geführt der beheiztwerden soll. Danach errechnet man den Gebäudewärmebedarf und den Wärmebedarf für den Luftaustausch im Gebäude, daraus ergibt sich dann über einen Faktor die Kesselgröße.

Die Heizkörperleistung bzw. die Leistung der FBH ergibtsich aus den einzenen Raumberechnungen, wobei ein Zuschlag von bis zu 15% des berechneten Wärmebedarfs pro Raum zulässing und auch Sinnvoll ist, da man nie weiß ob nicht doch irgentwo de Marer oder andere Gewerke gefuscht haben und Wärme unkontroliert entweicht.

Diese Unkontrolierte Entweichen kann man nur durch einen Blouwerdor-Test verhindern , der bei Neubauten übrigens Vorschrift ist.

2. Die Wärmebedarfsberechnugn kann von einem Ingeneurbüro (Technikerbüro)durchgeführt werden, ist aber Kostenpflichtig. Wird in der Regel nur bei größeren Neubauten gemacht.

Bei Einfamilienhäusern erstellt der zu Beauftragende Heizungsbauer die Berechnung, sie gehört dann zum Umfang des Auftrages, da ja der Heizungsbauer somit auch Planer der Anlage ist. Sie muß dann auch in schriftlicher Form nach Fertigstellung der Anlage zu den Datenblättern der Heizungsanlage mit geliefert werden.

Sollte die Berechnung nicht bei Abnahme der Anlage vorliegen ist dieses ein Mangel und kann gerügt werden.

Sollte die Anlage zu groß oder zu klein dimensioniert sein, ist der Planer immer Haftbar.

In der Regel wird dieser Punkt bei EFH nicht berücksichtigt, so daß der Bauherr garkeine Kontrollmöglichkeit hatt.

Ich es war nicht zuviel Fachchinesisch.

MFG
Der Dahm

Verfasser:
Peter
Zeit: 04.04.2003 09:06:33
0
13391
Hallo

eine Wärmebedarfsberechnung ist bei einem Neubau üblicherweise im Auftrag.
Weil: Für die Planung des Gebäudes bezahlen Sie Honorar (sicher nach HOAI) an den Architekten bzw. die beteiligten Planer.
In diesem Honorar ist auch etwas für Gebäudetechnikplanung enthalten. Dies können Sie sich angeben lassen.
Eine Gebäudetechnikplanung ist für Sie nach dem Stand der Technik
durchzuführen, ohne dass Sie sich mit Details beschäftigen müssen.
Dies sind grob gesagt die gültigen Normen und Richtlinien in Deutschland.
Die Wärmebedarfsberechnung ist Stand der Technik (DIN 4701).
Sie sollten nach folgenden Unterlagen fragen: k-Wert Berechnung für alle Gebäudeflächen (auch Innenwände),
Wärmebedarfsberechnung, Heizflächendimensionierung,
Rohrnetzberechnung (Rohrdimensionierung, hydraulischer Abgleich, Auslegung der Regelventile, Pumpendimensionierung etc).
Alle diese Berechnungen erfolgen auf Grundlage diverser Normen und Richtlinien.
Höchstwahrscheinlich haben Sie dies alles mit Ihrem Planungshonorar bezahlt.
Den Heizungsbauer haben Sie lediglich mit der Ausführung aber nicht für die Planung beauftragt (oder Sie haben tatsächlich ein Planungshonorar mit dem Heizungsbauer vereinbart).
Ihr Heizungsbauer muß zwar eine Montageplanung durchführen, was aber nicht eine komplette Planung der Haustechnik von A-Z beinhaltet.
Der Heizungsbauer plant sozusagen die bereits festgelegten Systeme bzgl. Montage. Z.B. wie viel 18er Kupferrohr brauche ich, welche Pumpe nehme ich etc.
Dies erfolgt auch Grundlage der Ausführungsplanung, die der Planer/Honorarempfänger zu erstellen hat.

Peter

Verfasser:
Schnüffler
Zeit: 05.04.2003 18:06:32
0
13392
@shorty schrieb:
Zitat:2. Muss der Heizungsbauer eine Berechnung machen bzgl. der Abstände der Rohrleitungen einer Fußbodenheizung ?

Peter hat schon ganz vernünftige Ausführungen gemacht. Ergänzen zum besseren Verständnis möchte ich hier.

Der Ersteller der Ausschreibung in der Regel Planer oder der Heizungsbauer bei direkt Beauftragung ohne Planer/Architekt, sind verpflichtet diese Berechnung zu machen. Sollte Ihr Planer/Architekt versuchen hier etwas auf die ausführende Firma abzuwälzen, sollten Sie Ihn mal Fragen wie er auf die Rohrmassen etc. für die Ausschreibung ohne Berechnung gekommen ist. Desweiteren ist dringend anzuraten jeweils die Honorarabrechnungen zu Prüfen. Detailierte Aufstellung anfordern. Mit Ihren ausführenden Firmen sprechen, welche die Arbeiten ausführen mußten oder konnten was ihr Auftragsvolumen tatsächlich war. Hier ist in sehr vielen Fällen noch Geld vom Planer/Architekt zurück zu holen. Durch die für den Bauherren höheren Kosten. (Abgerechnete Planung des Ingenieubüros/Archtiken und weiterer notwendiger Planung der ausführenden Firmen, die diese in Ihren Angeboten berücksichtigen mußten. Für den Bauherren versteckte Kosten.)

PS: Ingenieur ist nichts zu schwör (Auch nicht das abwälzen Ihm übertragener Aufgaben auf Kosten des Bauherren). Wir Planen in der Regel unsere Anlagen selbst konnten dieses Verhalten von Seiten der o.g. Freien Berufe aber schon öfter nachvollziehen. Super Kommentare unter den Bauzeichnungen sprechen ebenfalls dafür. (Alle Masse etc. sind bauseits zu überprüfen.)

Verfasser:
gonzo
Zeit: 06.04.2003 16:51:08
0
13393
Zu
Hallo Sorty,


Die Heizkörperleistung bzw. die Leistung der FBH ergibtsich aus den einzenen Raumberechnungen, wobei ein Zuschlag von bis zu 15% des berechneten Wärmebedarfs pro Raum zulässing und auch Sinnvoll ist, da man nie weiß ob nicht doch irgentwo de Marer oder andere Gewerke gefuscht haben und Wärme unkontroliert entweicht.

1. Das ander Gewerke gepfuscht haben, ist ist nicht der Hauptgund,
weil man davon im normalfall nicht ausgehen kann und muss.
denn dieser Zuschlag ist aus volgendem Grung zu Machen

Zimmer1 20° Raumthemperatur getrennt durch eine Wand
Zimmer2 20° Raumthemperatur
Wärmeverlust zwischen beiden Zimmer = 0

Ist eines der beiden Zimmer aus welchen gründen auch immer
nicht beheizt,

Zimmer1 10° Raumthemperatur Fenster gegippt heizung aus
Zimmer2 20° Raumthemperatur Heizung läuft

Wärmeverlust zwischen beiden Zimmer vorhanden
von Zimmer 2 auf Zimmer 1




2. Die Wärmebedarfsberechnugn kann von einem Ingeneurbüro (Technikerbüro)durchgeführt werden, ist aber Kostenpflichtig.

Wird in der Regel nur bei größeren Neubauten gemacht.


Eine Wärmebedarfsberechnung ist immer zu machen, ob Neu oder Altbau,
ob klein oder Großobjekte.

Bei Einfamilienhäusern erstellt der zu Beauftragende Heizungsbauer die Berechnung, sie gehört dann zum Umfang des Auftrages, da ja der Heizungsbauer somit auch Planer der Anlage ist. Sie muß dann auch in schriftlicher Form nach Fertigstellung der Anlage zu den Datenblättern der Heizungsanlage mit geliefert werden.

Die Wärmebedarfsberechnung ist auch nicht bei der Übergabe der Anlage automatisch mit Abzugeben, nur auf Verlangen vorzuzeigen.

Sollte die Berechnung nicht bei Abnahme der Anlage vorliegen ist dieses ein Mangel und kann gerügt werden.

Falsch





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