Zu
Hallo Sorty,
Die Heizkörperleistung bzw. die Leistung der FBH ergibtsich aus den einzenen Raumberechnungen, wobei ein Zuschlag von bis zu 15% des berechneten
Wärmebedarfs pro Raum zulässing und auch Sinnvoll ist, da man nie weiß ob nicht doch irgentwo de Marer oder andere
Gewerke gefuscht haben und Wärme unkontroliert entweicht.
1. Das ander Gewerke gepfuscht haben, ist ist nicht der Hauptgund,
weil man davon im normalfall nicht ausgehen kann und muss.
denn dieser Zuschlag ist aus volgendem Grung zu Machen
Zimmer1 20° Raumthemperatur getrennt durch eine Wand
Zimmer2 20° Raumthemperatur
Wärmeverlust zwischen beiden Zimmer = 0
Ist eines der beiden Zimmer aus welchen gründen auch immer
nicht beheizt,
Zimmer1 10° Raumthemperatur
Fenster gegippt heizung aus
Zimmer2 20° Raumthemperatur Heizung läuft
Wärmeverlust zwischen beiden Zimmer vorhanden
von Zimmer 2 auf Zimmer 1
2. Die Wärmebedarfsberechnugn kann von einem Ingeneurbüro (Technikerbüro)durchgeführt werden, ist aber Kostenpflichtig.
Wird in der Regel nur bei größeren Neubauten gemacht.
Eine Wärmebedarfsberechnung ist immer zu machen, ob Neu oder Altbau,
ob klein oder Großobjekte.
Bei Einfamilienhäusern erstellt der zu Beauftragende Heizungsbauer die Berechnung, sie gehört dann zum Umfang des Auftrages, da ja der Heizungsbauer somit auch Planer der Anlage ist. Sie muß dann auch in schriftlicher Form nach Fertigstellung der Anlage zu den Datenblättern der Heizungsanlage mit geliefert werden.
Die Wärmebedarfsberechnung ist auch nicht bei der Übergabe der Anlage automatisch mit Abzugeben, nur auf Verlangen vorzuzeigen.
Sollte die Berechnung nicht bei Abnahme der Anlage vorliegen ist dieses ein Mangel und kann gerügt werden.
Falsch