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01.08.2016 09:35:24 |
Hallo zusammen, wir haben mit unserem Architekten nun die Baugenehmigung für einen kleinen Anbau (nur ein Raum ca. 40m2) erhalten. Nun sagt er aber, dass eine weitere Zeichnung nicht notwendig sei. Auch sei ein Leistungsverzeichnis nicht erforderlich, wir sollen mal aufschreiben was wir für Wünsche haben und dann holen wir Angebote rein. Eine Kostenschätzung haben wir leider bis jetzt auch noch nicht erhalten. Wir hatten bereits eine Baufirma da und die haben uns sogar ein gutes also umfangreiches Angebot erstellt. Die brauchen nur noch Input vom Statiker. Wir überlegen nun, ob wir ohne den Architekten weitermachen, der immerhin knapp 7.000 EUR haben möchte. Ist das möglich oder naiv, was haben wir vergessen? Weitere Firmen wie Dachdecker, Fensterbauer, Verputzer, Elektriker, Sanitär etc. haben wir alle an der Hand.
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01.08.2016 10:41:01 |
Die Wenigsten der Foristen haben eine Glaskugel zu Hause. Es kommt darauf an, wie gut Du bautechnisch auf den Socken bist. es kommt weniger darauf an, ob Du Handwerker an der Hand sondern IN DER Hand hast. Es gibt solide Sechsfamilienhäuser, die haben nie eine Archi gesehen und es gibt Einfamilienhäuser, deren Bauherren hätten gut daran getan, einen Architekten zu Rate zu ziehen. Ein Anbau mit einem Zimmer ist kein Hexenwerk, ein guter Bauunternehmer baut das alleine, ohne Archi und ohne Statiker, weil was da an Lasten ankommt, hat er in seiner Meisterschule und Studium zu berücksichtigen gelernt. Aber das kann man nur vor Ort beurteilen, nicht in einem Forum
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01.08.2016 11:05:17 |
Zitat von Konstanze77  ...ohne den Architekten weitermachen, der immerhin knapp 7.000 EUR haben möchte.[...] Saftig, das sind immerhin nur LP 1-4 nach HOAI... Architektenkosten mit HOAI-Rechner |
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01.08.2016 18:03:42 |
Hallo Dieter, bautechnisch sind wir nicht gut "auf den Socken". Wir haben zwar einen Bauunternehmer gefunden, der uns zusagt (menschlich und fachlich wie er uns beraten hat) und ein gutes Angebot gemacht hat. Desweiteren wurde er uns von einem anderen uns sehr gut bekannten Handwerker empfohlen. Die Koordination mit anderen Handwerkern wie Dachdecker und Fensterbauer trauen wir uns zu. Dennoch und wie du es schon richtig ansprichst ist das wohl das wichtigste - können wir nicht prüfen, ob z.B. der Bauunternehmer auch wirklich korrekt arbeitet. Also z.B. den Fußbodenaufbau korrekt oder wie im Angebot durchführt, sonst irgendwo Fehler macht oder pfuscht. Von daher würde ich sagen total PRO Architekt. Aber es ist halt auch nur ein Raum! Kein Keller, kein Schrägdach. @Sukram Nein, die LP 1-4 haben wir bereits erledigt und gezahlt (das waren 3.500 EUR). LP5 Ausführungsplanung (25%) entfällt, weil er sagt, bei so einem kleinen Anbau braucht man keine Ausführungsplanung. Ebenso entfällt LP9 Objektbetreuung und Dokumentation (2%). Z.B. LP6 Vorbereitung der Vergabe sagte er, er erstellt kein Leistungsverzeichnis, weil sich das auch nicht lohnt, wir sollen einfach eine Liste machen was uns wichtig ist und dann sprechen wir mit 2-3 Baufirmen. Und das können wir doch auch. Oder gibt es rechtliche Probleme, er sagte z.B., dass er ja auch als Bauleiter dann auftritt was Haftung/Versicherung betrifft. Deswegen, kann man es bei so einem kleinen Anbau mal riskieren, oder in unserem Fall dennoch besser nicht?
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02.08.2016 06:40:57 |
Hallo Konstanze wenn Du Dir die Koordination der Baufirmen zutraust, ist das o.k. Frag mal bei einem Bausachverständigen nach was eine Abnhame der jeweiligen Gewerke kosten würde. Ich vermute, dass das Preis/Leistungsverhältnis besser als beim Architekten ist. Der Architekt hat kein Interesse einen eigenen Fehler bei der Abname zu finden.........und ich unterstelle, dass er die Abnahme nicht so akribisch durchführt wie ein entsprechend beauftragten Bausachverständiger. Und vorher die Firmen auf eine unabhängige Abnahme hinweisen, dann werden ggf. Fehler von vorne herein vermieden. ciao Peter
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02.08.2016 11:18:47 |
Zitat: "Oder gibt es rechtliche Probleme, er sagte z.B., dass er ja auch als Bauleiter dann auftritt was Haftung/Versicherung betrifft." Nun ja, Konstanze, man kann nicht alles zum Null-Tarif haben Wenn Du Ohne einen Fachmann arbeitest, weil ihr es Euch aufgrund dieses eigentlich als Kleinauftrag zu bezeichnender Arbeit es selbst zutraut, den Bauleiter abzugeben, dann arbeitet ihr auch auf Euer Risiko. Da heisst, ihr haftet für Fehler selbst. Natürlich kann man sich gegen Risiken während des Baus absichern (Bauwesensversicherung). Das bitte mit einem Vers.Agenten besprechen. Wie schon gesagt, ein guter BU bekommts problemlos hin. Ich sehe es auch so, sagen, was und wie es gebaut werden soll und den Rest sagt der BU. Aber natürelich sollte man schon wissen, aus welchem Material gebaut werden soll, wo und wie gross die Fenster sein sollen und .... und.... und...... Der BU ist kein Vollberater der sich da stundenlang mit Euren Internproblemen auseinandersetzen kann.
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| Zeit:
02.08.2016 12:07:35 |
Hallo, auch wenn es nur ein kleiner Bau ist, sollte man spätestens für die Abnahme einen Profi zur Hand haben. Du als Laie wirst nicht alle Fehler finden, die im Nachhinein große Probleme und Ärger verursachen. Aus meiner Erfahrung und der meiner Bekannten kann ich nur Empfehlen schon vor Auftragsvergabe und während des Baus einen Profi zur Hand zu haben. Dadurch lassen sich Fehler schon im Ansatz vermeiden, deren Beseitigung Zeit, Ärger und Geld kostet. Entweder holt ihr euch einen Bausachverständigen oder belasst es bei eurem Architekten. Der kann euch beraten, ob eure Wünsche so umsetzbar sind und wo Probleme auftreten können. An der Stelle zu sparen, könnte sich im Nachhinein als teuer erweisen... Wie meine Vorgänger geschrieben haben, ist die einzige Alternative ein Bauunternehmer, den DU in der Hand hast. Sie es aufgrund von persönlichen Beziehungen oder weil er im Dorf sonst keine Aufträge mehr bekommt. Wenn Ihr euch die Firma einfach so gesucht habt, braucht ihr jemanden der eventuellen Pfusch auch findet. Wie sagt man so schön: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Viele Grüße Elektron
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
02.08.2016 12:42:22 |
Ohne eigene Fach- und Sachkunde kann man die Ausführungsqualität der einzelnen Gewerke nicht beurteilen. Von daher ist die Beauftragung mind. der Leistungsphase 8 der HOAI oder eines Bausachverständigen (Bauing. oder Architekt) mehr als sinnvoll. Gerade Anbauten verlangen i.d.R. mehr Berufserfahrung, als Neubauten. Das Bauvolumen spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Hier in NRW muss vor Baubeginn eine Statik vorgelegt werden und ein sachkundiger Bauleiter benannt werden. In D gibt es nur für Architekten und Bauings eine Versicherung die Fehler des Entwurfs oder der Bauleitung versichern. Privat hat man Null Schutz. Eine Bauwesenvers. deckt ganz andere Risiken ab. Hat der planende Archi auch die LP 6 u. 7 übernommen ist es seine Pflicht die Gewerke auszuschreiben, einen Preisspiegel zu erstellen und bei der Vergabe und den Preisverhandlungen mitzuwirken. Ansonsten kein Honoraranspruch. Einen Anbau ohne Ausführungs- und Detailpläne halte ich für ein Nogo. Gruss Frank F. P.S.: An- und Umbauten erfahren einen HOAi-Zuschlag.
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| Zeit:
02.08.2016 12:57:30 |
Genau, und wenn später tatsächlich Fehler am Bau existieren, dann sagt der teuer bezahlte Architekt, der auch nur 1x zur Besichtigung während der Ausführung vor Ort war, dass er dafür nicht haftet, weil ihm gewisse Angaben vorenthalten wurden. Und wer haftet dann? - Natürlich der Bauherr! Genau im gleichen Umfang, als wenn er nie einen Archi beauftragt hätte. Und bei den anderen Leistungsphasen ist es doch so: Man kennt sich; es werden immer die Bekannten des Architekten beauftragt, das ist für den Archi der geringste Aufwand. Hauptsache der Bauherr hat das gute Gefühl, dass alles in einer Hand ist. Doch preislich ohne vernünftigen Bezug zur Realität. So sieht's aus!
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| Zeit:
02.08.2016 13:15:37 |
"" Und das können wir doch auch. Oder gibt es rechtliche Probleme, er sagte z.B., dass er ja auch als Bauleiter dann auftritt was Haftung/Versicherung betrifft. "" Ja. Könnt ihr auch. Insbesondere wenn der Archi schon für den Bauantrag kassiert hatte, obwohl seine bisherigen Leistungen unvollständig sind. Wenn ihr einen Statiker und ausführende Firmen für alle Gewerke an der Hand habt seit ihr mit diesen Werkverträgen besser versichert, als mit einer Archi-Versicherung. Wie sagte Millowitsch immer auf Kölner Platt ? "Arschitekt fängt mit Arsch an sagt der Rheinländer......" Ihr wisst was ihr wollt und das ist schon die halbe Ausaführungsplanung. Eure Handwerker sagen euch schon wenn das nicht si geht , oder schlagen wirtschaftlichere Wege vor. Und die könnt ihr falls nötig auch als Bauleitung für deren Gewerke benennen. Ihr hättet garkeinen Archi gebraucht. Euer Zimmermann z.B. ist meist auch vorlageberechtigt und hätte den Bauantrag auch einreichen können. Wäre billiger gewesen. Gruß JoRy
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
02.08.2016 20:24:20 |
Die Welt ist schlecht und alle Menschen sind gleich. Soviel zu substanzlosen Allgemeinplätzen. Hier im Forum wird ja allgemein gerne über Handwerker hergezogen. Nun sind wohl alle Architekten so und so und sind sowieso überflüssig. Für die vermeindlich besonders schlauen Ratschlaggeber hier: Sobald ein Bauherr einen Architekten beauftragt hat, ist er doppelt abgesichert, da Architekten/Planer gesamtschuldnerisch haften. Das bedeutet der Bauherr kann sich aussuchen, wenn er in Anspruch nehmen möchte. Sollte z.B. der Handwerker in der 5-jährigen Gewährleistungszeit in Insolvenz geraten (aus meiner über 20-jährigen Berufserfahrung nicht soo selten) steht er nicht leer da. Aus vorgenanntem Grund ist ein klar denkender Planer äusserst daran interessiert einen leistungsfähigen und solventen Handwerker ins Boot zu nehmen. Das man auf bewährte Partner zurückgreift hat absolut nichts damit zu tun, dass man Zeit sparen oder es sich bequem machen möchte, sondern das man sein Gegenüber und dessen Leistungsfähigkeit kennt und das Ergebnis für den Bauherrn optimal wird. Ich kenne eine ganze Menge Zimmermeister. Kein einziger käme auf die Idee einen Bauantrag zu stellen (hier in NRW auch nur für sehr wenige Ausnahmen überhaupt möglich), denn es fehlt an der notwendigen Haftpflichtversicherung. Selbst für Architekten wird es immer schwieriger eine bezahlbare Absicherung zu erhalten. Immer mehr Versicherer ziehen sich aus diesem Geschäftsfeld zurück. Gruss Frank F. P.S : Wenn man die Nettohonrarsummen durch die dafür geleisteten Stunden teilt, würden die meisten hier sich einen anderen Job suchen. Die Zeit die man nicht auf der Baustelle verbringt ist ob der stetig wachsenden formalen Ansprüche enorm. Zudem besteht die Pflicht sich jährlich (kostenpflichtig) weiterzubilden. Nicht nur hierbei geht es Handwerkern merklich besser. Stundenlohnbezahlung wäre geradezu himmlisch.
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| Zeit:
02.08.2016 21:29:58 |
Nun, Frank, ers macht schon eine Unterschied, ob ich ein komplettes Haus mit allen üblichen Gewerken baue oder ein Zimmer anbaue. Ich kenne die Gebräuche in NRW nicht, in Bayern ist es gang und gäbe, dass Maurermeister oder Zimmerermeister einen ordentlichen Bauplan für Dritte fertigen und einreichen - ohne den schönen Siegel, der die Mitgliedschaft in dem Verein bestätigt,und sie von der Bay.Architektenkammer mit einer Prüf- und Zulassungsnummer versehen wurden. Ob das LRA weitere Anforderungen an den Bauheren stellt, Statik, Standfestigkeits-u.Fundamentnachweise etc. hängt von der Art des Bauwerkes, des Baugrundes und noch von 100 Dingen ab. Der Konstanze kann ich guten Gewissens eben keinen eindeutigen Rat geben, weil man das Bauwerk nicht kennt und auch nicht ihr Wissen zu einem Bau einschätzen kann ~~ auch ein Anbau kann zwicken.
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| Zeit:
21.06.2024 17:55:26 |
Mich graust es immer, was in diesen Foren oft für ein hanebüchener Unsinn drinnsteht.
In denLandesbauordnungen steht drin, welche Bauvorhaben genehmigfungsfrei sind. In jedem der 16 Länder gibt es eine eigene Landesbauordnung. Genehmigungsfrei sind oft nur kleinere Garten- oder Lagerbauten oder kleine Anbauten, jed. alles ohne Aufenthaltsräume.
Alle andreren benötigen ein Baugesuch und einen vorlageberechtigten Planer, der in den jeweiligen Architektenkammern Mitgltied sein muss und nur er darf das Baugesuch einreichen. Wenn ich hier lese, dass es Sechsfamileinhäuser gäbe, die nie einen "Archi" gesehen haben dann ist das richtiger Blödsinn.
Bauleiter können sein: Maurermeister (nicht Geselle!) mit Berufserfahrung und Akreditierung in der jeweiligen Architektenklammer. Abenso Zimmerermeister. Keine anderen am Bau beteiligten. Bauingenieure bei Bauten bis zu einer bestimmten Größe Architekten mit Mitgliedschaft in einer Kammer unbeschränkt.
Ein Architekt in BW
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| Zeit:
21.06.2024 18:07:55 |
Der Thread, auf den du geantwortest hast, ist 8(!) Jahre alt. Mehr schreibe ich lieber nicht zu deinem Text...
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| Zeit:
21.06.2024 18:56:51 |
Zitat von M.A.E. Schwarz  Mich graust es immer, was in diesen Foren oft für ein hanebüchener Unsinn drinnsteht. [...] Zitat von M.A.E. Schwarz  Bauingenieure bei Bauten bis zu einer bestimmten Größe
Das passt irgendwie aber nicht zusammen...
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