| | Zeit:
08.02.2017 12:14:12 |
Hallo,
hatte gestern Besuch von Fachmännern an unserer Heizung. Diese meinten unter den Brenner müsse einen Auffangwanne um Lecköl aufzufangen und Alarm zu geben da der Brenne eine Leistung größer 150 kW hat.
Find mit den Schlagworten mittel Google nichts.
Was ist an der Behauptung dran?
MfG uwe
|
| Zeit:
08.02.2017 14:10:09 |
Ich lasse mich ja gerne belehren- aber das ist auch das erste was ich höre. Wichtig: Antiheberventil und möglichst Einstrangsystem.
|
| Zeit:
08.02.2017 14:15:12 |
Habe die Leckwarnanlage ( Vakuum) des Öltanks überprüfen lassen. Dabei wurde die Wanne Thema. MfG uwe
|
| Zeit:
08.02.2017 14:21:10 |
Hier Beispiel einer Auffangwanne mit SIgnalteil. MfG. Schmitt
|
| Zeit:
08.02.2017 16:09:07 |
Hallo! Das solch eine Wanne(wie Horst-Dieter beschreibt) mit Warneinrichtung sinnvoll ist ,kein zweifel.Aber Vorschrift,wär mir neu.Aberlernt ja gerne da zu. Mfg
|
| Zeit:
08.02.2017 17:39:06 |
Ja, so wurde die Wanne beschrieben. Passt unser Tankinhalt aber nur zu einem kleinen Bruchteil rein. Ich warte mal auf das Angebot, vielleicht nimmt man da Bezug auf irgendwelche Sachen. MfG uwe
|
| Zeit:
08.02.2017 17:57:08 |
Also bei uns in Österreich ist so eine Wanne generell vorgeschrieben. Ab einer gewissen Größe bzw. Gewerbliche Einrichtung muss dann auch ein Leckwarngerät installiert werden. Dies ist meistens elektrisch mit dem Brenner verbunden.
LG Norbert
|
| Zeit:
08.02.2017 18:03:34 |
Halo Norbert! alles richtig,aber ob es diese Vorschrift auch in de BRD gibt währe mir neu,aber wie geschrieben man lernt nicht aus. Gruss aus dem Norden
|
| Zeit:
08.02.2017 18:24:05 |
In der TRÖI 2.0 ist unter Punkt 4.4.2.4 aufgeführt:
Ölgeräte mit einer Nennleistung > 100 kW müssen bei Neuinstallation oder wesentlichen Änderungen mit einer Rückhalteeinrichtung (Ölwanne) versehen sein.
Bei Anlagen im Bestand ist auf Anordnung der Behörde das Ölgerät nachzurüsten.
Die Grundlage dazu versuche ich morgen aufzufinden.
MfG. Schmitt
|
| Zeit:
08.02.2017 18:28:49 |
Hallo!Horst-dieter die TRÖL bezieht sich aber auf Österreich? Gruss aus dem Norden
|
| Zeit:
08.02.2017 18:41:19 |
Zitat von caipithomas  die TRÖL bezieht sich aber auf Österreich? Es heißt nicht TRÖL sondern TRÖI mit I geschrieben. Herausgeber ist IWO Institut für Wärme und Öltechnik e. V. und ist die Vollständig überarbeitete Auflage vom März 2015. MfG. Schmitt
|
| Zeit:
08.02.2017 21:09:46 |
Zitat von caipithomas  Halo Norbert! alles richtig,aber ob es diese Vorschrift auch in de BRD gibt währe mir neu,aber wie geschrieben man lernt nicht aus. So Wannen gibt es bei uns in der Gegend auch. Nur absolut Sinnfrei war dann, daß da ein Leckwarngerät dran angeschlossen war, was den Brenner nicht abgeschaltet hat, sondern nur einen Warnton ausgelöst hat. Spätestens, wenn das Öl aus dem Heizungsraum herausgelaufen kommt, merkt da einer was von. Peter
|
| Zeit:
09.02.2017 09:43:11 |
Hab's gefunden wie versprochen. Das Ganz steht in der TRWS 791 (Arbeitsblatt DWA - A 791 - 1) unter Kapitel 7 Punkt 7.1.3 TRWS = Technische Regeln wassergefährdender Stoffe. MfG Schmitt
|
| Zeit:
09.02.2017 10:09:27 |
Merci! Wieder dazu gelernt...
|
| Zeit:
09.02.2017 11:11:03 |
Zitat von Onkel2012  Merci! Wieder dazu gelernt... Dem schliesse ich mich an
|
| Zeit:
09.02.2017 16:13:39 |
Danke, wenn ich es richtig verstehe dann: Bei der Installation eines Brenners über 100 Kilowatt Nennwärmeleistung muss die Rücklaufschlauchleitung von der Brennerpumpe zum Vorfilter abgesichert werden. Dazu muss der Handwerker Folgendes berücksichtigen:
Er muss eine flüssigkeitsundurchlässige Rückhalteeinrichtung unter den Brennerschläuchen installieren. Diese muss mindestens die Menge Öl aufnehmen können, die bei einem Leck austreten kann, bis der Brenner störungsbedingt automatisch abschaltet. Das Volumen bemisst sich je nach Entlüfter- beziehungsweise Vorfilterbauart oder Art der Installation.
Bis zur Ölbrennerpumpe muss ein „echter“ Einstrang installiert werden, das heißt ohne Rücklaufschlauchleitung zum Vorfilter. Der Brenner geht bei einer Undichtheit auf Störung, da er Luft ansaugt. Alternativ ist eine Rückhalteeinrichtung mit automatischer Leckageerkennung zulässig, die bei Austritt von Heizöl die weitere Ölförderung beziehungsweise den Ölbrenner abschaltet.Gilt aber nur bei neuen Anlagen ?? So schaut es aus. MfG uwe
|
| Zeit:
09.02.2017 16:52:19 |
Ein 2-Stoff Brenner im Mietshaus? Warum jenes??
|
Verfasser: Green7 | Zeit:
09.02.2017 18:57:04 |
Schau dir mal seine Beiträge hier im Forum an , da wurde das schon sehr breit Diskutiert.
|
| Zeit:
09.02.2017 19:03:39 |
. Zitat: Hatte gestern Besuch von Fachmännern an unserer Heizung. Diese meinten unter den Brenner, müsse einen Auffangwanne um Lecköl aufzufangen und Alarm zu geben da der Brenner, eine Leistung >größer 150 kW hat. Hallo, da ist ja ein Öl - Gas Brenner, Sicherlich sollte damit je der Preislage der Brennstoffe, eine günstige Lösung gefunden werden. >Das war mal eine Zeit >die große Mode gewesen. Und nun steht die Anlage nun mal, und verursacht bei der Heizung Wartung, sogar noch mehr Wartung Kosten (da ein Ölbrenner & ein Gasbrenner) gemessen und gewartet werden muß. Und die Öl Auffang Wanne, >ist nichts neues, denn bei fast allen Öffentlichen Bauten, >war so etwas sogar vorgeschrieben gewesen. Dabei, mußte die so groß Hergestellt werden, das auch die Ölfilter, (wie der Oventrop Tiger Loop) bei einen Defekt das Heizöl >sicher mit Aufgefangen werden konnte. Wenn kein Hausmeister, die Heizung >regelmäßig am Tage kontrolliert, dann mußte eine Leck Überwachung (Schwimmersteuerung >Eigensicher) diese Leck Überwachung Gewährleisten. Bei ein erkannten Öl- Leck, wurde erst eine Meldung, im Hausmeister Büro, dann etwas später, der Brenner sofort damit ausgeschaltet. Um sicher zu gehen, wurde dabei... die UV Überwachung Zelle (oder ionisation Elektrode) einfach, mit der Eigensicheren Öl Leck Überwachung Unterbrochen. Dieses, war auch sehr oft, bei den Dampfkessel mit den Mehrstoff Brenner (Öl & Gas) mit anzutreffen... Also, auch bei uns, >der normale Kundendienst Techniker Alltag.... Paule 5019 .
|
| Zeit:
09.02.2017 21:34:31 |
Zitat von Onkel2012  Ein 2-Stoff Brenner im Mietshaus? Warum jenes?? Nachdem der Ölpreis vor Jahren Richtung 1€/l strebte, stellte sich die Frage was tun. Hackschnitzel hätten sich angeboten, dafür fehlte der Eigentümergemeinschaft jedoch etwas das Visionäre. Die Spreizung Öl-Gas bot auch einiges an Kostenersparnis. Also Gas, der Umbau war innerhalb eines halben Jahres amortisiert. Letzten (2016) Januar war dann der Ölpreis unwiederstehlich. Einen Ventil zu, eines auf und einen Schalter umlegen, schon sparte man wieder. Und nun steht die Anlage nun mal, und verursacht bei der Heizung Wartung, sogar noch mehr Wartung Kosten (da ein Ölbrenner & ein Gasbrenner) gemessen und gewartet werden mußEher nicht, weil man die Wartungszeiträume sehr weit legen kann. Macht der Brenner auf einem Brennstoff schlapp wird er einfach umgeschaltet. Was etwas zu Buche schlägt ist die Versicherung für das Öl. Was ist nun mit einer Auffangwanne, muss oder kann??? MfG uwe
|
| Zeit:
09.02.2017 23:34:13 |
. Zitat: Was ist nun mit einer Auffangwanne, muss oder kann???Hallo, nun diese Frage, kann Ihnen >Ihre Versicherung für Ölschäden, sowie >die untere Wasserbehörde eine Antwort, schon geben... Da diese Heizunganlage aber in kein Öffentlichen Gebäude, wie in einer Schule oder Rathaus usw. sich befindet. Wie, auch keine TÜV Abnahme wie bei den anderen Heizung- Großanlagen, dann sollte Ihre Versicherung, und der Verantwortliche, als Gewerblicher Vermieter, hier keine Frage mehr dazu offen stehen haben.... Da Sie wohl kein Hausmeister haben, der öfter mal am Tage, den Heizraum Besucht... So wäre >die Freiwillige Empfehlung (ihrer Fachleute) wohl dann die beste Lösung.... Paule.5019 .
|
| Zeit:
10.02.2017 09:23:29 |
Zitat von Paule 5019  .Da diese Heizunganlage aber in kein Öffentlichen Gebäude, wie in einer Schule oder Rathaus usw. sich befindet. Hallo Paule 5019, die TRWS Ausgabe Februar 2015 macht keine Unterschiede zwischen öffentlich und privat sie gilt für beide Seiten gleichermaßen. Jedes Sachbearbeiter in einem öffentlichen Amt stütz sich auf geltende Bestimmungen. Zitat von kreitmayr  Was ist nun mit einer Auffangwanne, muss oder kann??? Muss = bei Neuanlagen die nach Inkrafttreten der geltenden TRWS erstellt wurden. Kann = beim Bestandsanlagen die vor Inkrafttreten der TRWS duch Behörde veranlasst werden. Empfehlung = Nachrüsten. MfG. Schmitt
|
| Zeit:
10.02.2017 09:34:48 |
Zitat von Schmitt  Kann = beim Bestandsanlagen die vor Inkrafttreten der TRWS duch Behörde veranlasst werden.
Korektur: die vor Inkrafttreten der TRWS erstellt wurden duch Behörde veranlasst werden. MfG. Schmitt
|
| Zeit:
10.02.2017 09:50:50 |
Heut ist nicht mein Tag; Korrektur.
MfG. Schmitt
|
| Zeit:
10.02.2017 12:51:30 |
Danke,
was bin ich froh, dass man immer noch selbst entscheiden darf ob man Windeln trägt oder nicht, es sei denn man ist sehr jung oder sehr alt. ;-)
MfG uwe
|