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Foren
Elektroautos
Verfasser:
gnika7
Zeit: 29.10.2024 19:03:21
0
3761214
Zitat von ErwinL Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]


Wenn deine Hauptverteilung von 35 auf 50A hochgerüstet werden soll, dann muss lt. TAB die Verkabelung des Zählers 16² sein.

Ja, ab 32A im.Dauerbetrieb

Zitat von ErwinL Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]

Die FIs in der HV tauscht man bei der Gelegenheit vielleicht besser gegen 63A Modelle

Das ist etwas übertrieben die FIs für zwei Wohnungen zu tauschen. Die werde ich einfach mit 40A vorsichern.

Verfasser:
crink
Zeit: 29.10.2024 19:34:12
2
3761232
Zitat von -lfx- Beitrag anzeigen
Die Plattform des VW dürfte fahrtechnisch besser sein und mein Motor ist auch stärker.
Bin ihn nicht gefahren. Vermute aber, daß der Koreaner etwa mit einem Opel der Corsa - Plattform vergleichbar ist.

Moin lfx,

tja, mit einem Golf kannst Du weder den ID.3 noch das Dreiergespann Kona, Soul und Niro vergleichen: Alle 4 bieten in der in meinen Augen wegen größerem Akku empfehlenswerteren Version 150 kW, die der Golf Plus laut Wikipedia nie bieten konnte. Zumal elektrische kW wegen der spontanen und kontinuierlichen Kraftentfaltung wesentlich mehr bieten als Benzin- oder Diesel-kW.

Der Corsa ist schlecht mit den Koreanern vergleichbar, da er weniger Platz, weniger ausgereifte Software und mehr Stromverbrauch bei geringerer Reichweite bietet.

Der ID.3 ist in der Tat fahrtechnisch besser, da Hinterradantrieb.

Viele Grüße
crink

Verfasser:
ErwinL
Zeit: 29.10.2024 20:02:47
6
3761248
btw Hab seit kurzem einen Soul mit 150kW und gehobener Ausstattung als Leasingrückläufer mit wenig km und in nahezu neuwertigem Zustand für 21kEuro.

Reingesetzt und nicht wieder ausgestiegen. So geht Auto. Wir haben doch echt einen an der Waffel, wie weit die öffentliche Meinung über E-Autos neben der Realität ist. Aber so ist das halt im Zeitalter der postfaktischen Medienwelt.

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 29.10.2024 20:47:21
0
3761267
So mal wieder was zu den "Kraftstoffkosten" :-)

Für unsere Wohnung (Süddeutscher Raum) hatte ich noch nicht gewechselt und habe das eben mal gemacht mit Wechseltermin zum 01.04.2025

Bei 2300 kWh Abschluss sind das mit allen Boni ca. 560€. Darin sind ca. 111 € Grundpreis. Wenn ich jetzt mal umlege:

Mit Grundpreis: 560/2300 landen wir bei ca. 24,3 Cent pro kWh
Ohne Grundpreis: (560-111) / 2300 landen wir bei ca. 19,5 Cent pro kWh

Kein dynamischer Tarif.

Diesen Preis hatte ich das letzte Mal ca. 2019 und habe deutlich weniger verdient.
Fairerweise lade ich an dem Objekt nicht auf den eigenen Stromvertrag, aber ich gehe davon aus mit höhere Abnahmemenge würde der sich eher noch positiv auswirken.

Summa summarum, das Gap ICE zu BEV schließt sich zunehmend, bzw. die Mehrkosten Anschaffung können sich noch schneller amortisieren.

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 29.10.2024 20:52:28
0
3761271
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Zitat von ErwinL Beitrag anzeigen
[...]

Das ist etwas übertrieben die FIs für zwei Wohnungen zu tauschen. Die werde ich einfach mit 40A vorsichern.


Einen einzigen RCD für eine Wohnung zu haben halte ich persönlich eh für äußert ungeschickt aus Verfügbarkeitsgründen und Fehlersuche. Wenn irgendeines der "tausend" Geräte im Haushalt ein Zipperlein hat ist die ganze Bude dunkel und dann leg mal los mit der Fehlersuche im Dunkeln. Ich schwöre auf die 1 TE RCBO von z.B. Siemens 5SV Reihe. Kriegt man mittlerweile bei Kleinanzeigen oder so sehr günstig.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 29.10.2024 21:02:52
0
3761277
Zitat von Loxodan Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]


Einen einzigen RCD für eine Wohnung zu haben [...]

Stimmt, deshalb habe ich auch insgesamt 12 für 2WE, Außen, etc. Diese alle gegen 63A zu tauschen ist nicht zielführend.

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 29.10.2024 21:27:04
0
3761299
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Zitat von Loxodan Beitrag anzeigen
[...]

Stimmt, deshalb habe ich auch insgesamt 12 für 2WE, Außen, etc. Diese alle gegen 63A zu tauschen ist nicht zielführend.


??? Warum solltest du das tun oder müssen? Wenn du einen RCBO für einen regulären Stromkreis hast dann haben die idR eben 16A Schaltbarkeit. Wenn du deine Vorsicherungen änderst hat das null Rückwirkung auf nachgelagerte Installationen.

Die Auslegung erfolgt von hinten nach Vorne. Selbst wenn du eine 10.000 A Sicherung im HAK hast, dann bemisst sich die Schaltbarkeit eines zentralen RCD nach dessen was nach Ihm liegt, nicht davor. Du willst ja nicht das Kraftwerk absichern oder? :-)

Verfasser:
gnika7
Zeit: 29.10.2024 21:39:02
0
3761309
Zitat von Loxodan Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]


??? Warum solltest du das tun oder müssen? [...]

Weil ein RCD für 40A entweder vor- oder nachgesichert werden muss damit 40A nicht überschritten werden?

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 29.10.2024 21:45:14
0
3761313
Zitat von Loxodan Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]


??? Warum solltest du das tun oder müssen? Wenn du einen RCBO für einen regulären Stromkreis hast dann haben die idR eben 16A Schaltbarkeit. Wenn du deine Vorsicherungen änderst hat das null Rückwirkung auf nachgelagerte Installationen.

Die Auslegung erfolgt von hinten[...]


Ok bevor jetzt gemoppert wird muss ich meine übertriebene Darstellung zur "Illustration" etwas konkretisieren nachdem ich ja auch immer Wert auf fachliche Korrektheit lege: Natürlich müsste ich bei einer 10.000A Sicherung im HAK auch die Zuleitungen zu den Unterverteilungen Dementsprechend anpassen, klar.

Botschaft war: Die Auslegung eines LS, RCD. oder RCBO richtet sich immer nach der Installation am Abgang nicht am Zugang. Wenn du ein 1,5mm2 Kabel am Abgang hast dann setzt du idR einen 16A RCBO. Was davor ist interessiert hier nicht wirklich. Lassen wir Selektivität mal außen vor. Die Ampere Angabe auf einem RCD (FI) unterscheidet sich grundlegend von einem LS. Die Angabe auf einem FI gibt an was er sicher an Überlast abschalten kann, aber er hat keine Kennlinie oder ähnliches, diese Funktion hat der LS inne.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 29.10.2024 21:49:54
0
3761318
Zitat von Loxodan Beitrag anzeigen
Selbst wenn du eine 10.000 A Sicherung im HAK hast, dann bemisst sich die Schaltbarkeit eines zentralen RCD nach dessen was nach Ihm liegt, nicht davor. Du willst ja nicht das Kraftwerk absichern oder? :-)[...]

Wenn an einem 40A RCD dann an einer Phase 3×16A LS hängen muss der RCD AFAIK vorgesichert werden.

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 29.10.2024 21:50:13
0
3761319
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Zitat von Loxodan Beitrag anzeigen
[...]

Weil ein RCD für 40A entweder vor- oder nachgesichert werden muss damit 40A nicht überschritten werden?


Nee da hast du wie eben beschrieben ein Verständnisproblem. Demnach dürfte es ja die ganzen 13A oder 16 A RCBO ja gar nicht in der Masse geben, denn ich bezweifele stark dass es HAK mit 13A oder 16A gibt :-)

Verfasser:
gnika7
Zeit: 29.10.2024 21:51:36
0
3761321
Wir sind uns aber einig RCBO≠RCD? Ein RCBO hat ja quasi eine 16A Nachsicherung sodass dessen Bemessungsstrom nicht überschritten wird. Bei einem RCD muss man das mit einer Vorsicherung machen, oder die LS hinter dem RCD überschreiten nicht in Summe den Bemessungsstrom, also nachgesichert.

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 29.10.2024 21:54:24
0
3761322
Ja aber oben hast du selber in deinem Beispiel die Richtung gedreht: Was nach einem RCD hängt bestimmt logischerweise dessen Auslegung, aber nicht das was davor ist.
Ich hatte doch richtig verstanden das es um eine Erhöhung der vorgelagerten Sicherung geht oder?

Verfasser:
gnika7
Zeit: 29.10.2024 21:56:46
0
3761324
Ja, aktueller SLS ist 35A. RCDs haben 40A. Bei einigen RCDs ist in Summe mit mehr als 40A nachgesichert. Also müssen die RCDs vorgesichert werden, wenn SLS auf 50A geht.

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 29.10.2024 22:17:03
0
3761332
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Ja, aktueller SLS ist 35A. RCDs haben 40A. Bei einigen RCDs ist in Summe mit mehr als 40A nachgesichert. Also müssen die RCDs vorgesichert werden, wenn SLS auf 50A geht.


Aaah jetzt kommen wir zusammen :-) Bei deiner hohen angegebenen Anzahl bin in ich tatsächlich von individuellen RCBO je Stromkreis ausgegangen, nicht von Sammel RCD! Ja hier liegt der Fall dann tatsächlich wie du schreibst.



Neben einem Kurzschluss ist ein Fehlerstromschutzschalter auch vor Überlastung zu schützen (Überstromschutz). Auf dem RCD wird der Nennstrom I_n angegeben, typisch sind die werte 25, 40 und 63A. Es gibt drei Möglichkeiten den Überstromschutz von FI-Schutzschaltern zu gewährleisten:

Gemeinsame Vorsicherung für Kurzschluss- und Überstromschutz
In diesem Fall gibt es eine Vorsicherung, die sowohl den Kurzschluss- als auch den Überstromschutz übernimmt. Die Sicherung vor dem Zähler oder einer Unterverteilung schützt hierbei den RCD vor Kurzschluss und Überlast. In diesem Fall muss der RCD entsprechend der Vorsicherung ausgewählt werden. Bei einer 63A Vorsicherung muss daher auch ein RCD mit einem Nennstrom von 63A eingesetzt werden.
Eigene Vorsicherung für den Überstromschutz
Die häufigste Variante ist wohl, dem Fehlerstromschutzschalter eine eigene Vorsicherung zu geben. Diese wird entsprechend des Nennstroms des RCDs ausgewählt. Für einen RCD mit einem Nennstrom von 40A würde man also maximal eine Vorsicherung mit 40A verbauen
.
Schutz durch nachgeschaltete Sicherungen
Eine weitere Möglichkeit ist, den Überstromschutz durch die nachgeschalteten Sicherungen zu gewährleisten. In diesem Fall dürfen die Nennströme der nachfolgenden Sicherungen in Summe nicht den Nennstrom des RCDs überschreiten.Beispiel: An einem RCD mit 40A Nennstrom werden zwei Stromkreise mit jeweils B16A LS-Schaltern angeschlossen. Der Nennstrom beträgt zusammen also 32A und ist damit geringer als der Nennstrom des RCDs. So ist der Überstromschutz gewährleistet.
Gleichzeitigkeitsfaktor: Zur eben genannten Variante 3) gibt es noch eine Ergänzung, die ich persönlich aber kritisch sehe. Auf diese wird in DIN VDE 0100-300 Abschnitt 311 hingewiesen. Es ist zulässig bei dieser Vorgehensweise einen Gleichzeitigkeitsfaktor zur berücksichtigen. So wäre es zum Beispiel möglich drei Stromkreise mit jeweils 16A (3×16 = 48A) an diesem 40A RCD zu betreiben. Rechnet man hier einen Gleichzeitigkeitsfaktor (z.b. 0,75) ein käme man auf nur noch 36A und ein 40A RCD wäre ausreichend.In diesem Fall muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass der maximale Nennstrom von 40A zu keiner Zeit überschritten wird. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Elektrofachkraft. Die einzige Situation in der ich diese Variante für sinnvoll umsetzbar halte wären Festanschlüsse wie z.b. Beleuchtung.
Zusammenfassung
Zusammengefasst lässt sich sagen, ein RCD ist sowohl vor Kurzschluss als auch Überlast zu schützen. Dafür bedarf es nicht zwingend einer eigenen Vorsicherung, jedoch sind oben genannte Punkte zur Gewährleistung der Sicherheit zu beachten.

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 29.10.2024 22:41:07
0
3761341
Zitat von Loxodan Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]


Aaah jetzt kommen wir zusammen :-) Bei deiner hohen angegebenen Anzahl bin in ich tatsächlich von individuellen RCBO je Stromkreis ausgegangen, nicht von Sammel RCD! Ja hier liegt der Fall dann tatsächlich wie du schreibst.



Neben einem Kurzschluss ist ein[...]



Aber das ist doch jetzt nochmal ein plakatives Beispiel für vielleicht nicht so elektrisch versierte warum ich immer proklamiere das ein individuelles anklemmen von TG Stellplätzen in einem größeren Wohnhaus auf die jeweiligen Wohnungen ein völligst falscher Ansatz ggü. einer losgelösten eigenen Infrastruktur ist:

Im Zweifel muss jede Unterverteilung der Wohnungen einzeln teuer und individuell nachgerüstet werden, weil eben die zusätzlichen 11kW Dauerlast die oft grenzgängig ausgelegten Installationen oder deren Komponenten überfordern würde.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 30.10.2024 07:28:27
0
3761396
Zitat von Loxodan Beitrag anzeigen
Zitat von Loxodan Beitrag anzeigen
[...]



Aber das ist doch jetzt nochmal ein plakatives Beispiel für vielleicht nicht so elektrisch versierte warum ich immer proklamiere das ein individuelles anklemmen von TG Stellplätzen in einem größeren Wohnhaus auf die jeweiligen Wohnungen ein völligst falscher Ansatz ggü. einer[...]

Das ist kein gutes Beispiel, denn
1. Die Wohnungsverteilungen hier können 11kW WB problemlos aufnehmen
2. Das Problem ist Hausanschluss, das der Eli gedankenlos mit 35A abgesichert hat (hamma schon immer so gemacht)
3. Eine (neuere) Wohnungsverteilung kommt auch mit einem 11kW Herd zu Recht. Da ist auch Luft für 11kW WB.

Das Problem mit 11kW an Wohnungsverteilung ist Hauptsächlich die Leitung zum Stellplatz zu verlegen. In größeren Wohnungsanlagen kaum machbar. In meinem Fall machbar, aber mir den Aufwand nicht Wert. Aber hier gibt es durchaus MFH mit Lademöglichkeit am Stellplatz, die über eigenen Zähler geht. Ist halt kein Haus mit 20WE.

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 30.10.2024 08:01:10
0
3761404
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Zitat von Loxodan Beitrag anzeigen
[...]

Das ist kein gutes Beispiel, denn
1. Die Wohnungsverteilungen hier können 11kW WB problemlos aufnehmen
2. Das Problem ist Hausanschluss, das der Eli gedankenlos mit 35A abgesichert hat (hamma schon immer so gemacht)
3. Eine (neuere) Wohnungsverteilung kommt auch mit einem[...]


Nein ich meinte jetzt nicht deine explizite Situation wo es per Se gehen würde und nur nicht ausgereizt wurde, sondern in der Masse an den alten Immobilien z.B. auch hierzulande. Gerade in Wohnanlagen wurde natürlich wegen Ausschreibungen für die Wohnungen gerade das gemacht was nötig war, da haste selten Luft für eine zusätzliche 11kW Dauerlast. Technisch würde das ja wahrscheinlich gerade so hinhauen, z.B. nachts, aber wenn du normgemäß das zusammenrechnest auch mit Gleichzeitigkeitsfaktor wird's dann dünne :-)

Das Thema mit der Kabelverlegung an den Wohnungszähler kommt natürlich noch on top, sicher. Deswegen eigene zentrale Anlage mit Stichleitung, aber gut wurde ja zuhauf diskutiert

Verfasser:
Fertig
Zeit: 30.10.2024 08:17:35
0
3761411
Darf ich euren "höchst interessanten" Dialog unterbrechen?
Hat es jemand bei sich beobachten können, wie so ein Home Energiemanager arbeitet? Das Teil weiß ja, dass die Anschlussleitung im Haus mit 50A abgesichert ist. Regelt er dann die Leistung, zum Beispiel Ladeleistung der Wallbox, wirklich runter, damit es zu keiner Überlastung kommt? Meiner Ansicht nach durchaus, ansonsten wäre ja die Angabe überflüssig. Bei der Inbetriebnahme verlangt ja das Teil nach dieser Angabe.

Allerdings habe ich das bisher noch nie kontrolliert, weil es nicht so einfach ist, für so eine heftige Belastung einer einzelnen Phase zu sorgen.

Grüße

Verfasser:
-lfx-
Zeit: 30.10.2024 08:27:33
0
3761418
Zitat:
Moin lfx,

tja, mit einem Golf kannst Du weder den ID.3 noch das Dreiergespann Kona, Soul und Niro vergleichen: ...


Lieber crink, das ist mir schon klar, daß ich meinen alten Rumpelgolf vom Fahrkomfort her nicht mit einem E - Auto vergleichen kann. Da gewinnt sicher ein kleineres E - Auto noch .
Mein Vergleich bezog sich auf die genannten Verbrenner untereinander.

Viele Grüße lfx

Verfasser:
gnika7
Zeit: 30.10.2024 08:28:54
0
3761422
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen

Hat es jemand bei sich beobachten können, wie so ein Home Energiemanager arbeitet? [...]

Ja.

Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Regelt er dann die Leistung, zum Beispiel Ladeleistung der Wallbox, wirklich runter, damit es zu keiner Überlastung kommt? [...]

Ja

Meine WP (mit Heizstab ) kann das sogar auch ganz ohne HEMS.

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 30.10.2024 08:37:53
0
3761427
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Darf ich euren "höchst interessanten" Dialog unterbrechen?
Hat es jemand bei sich beobachten können, wie so ein Home Energiemanager arbeitet? Das Teil weiß ja, dass die Anschlussleitung im Haus mit 50A abgesichert ist. Regelt er dann die Leistung, zum Beispiel Ladeleistung der Wallbox,[...]


Kann ich auch bejahen. Da ich ja über einen 22kW OBL verfüge durfte ich gegen die Gegenleistung von 2 Bier und einer Bratwurst bei einem Freund als Versuchskaninchen dienen :-)
Bei Ihm arbeitet ein Easee Equalizer und 2 Easee 22kW Home Charger. Genehmigt sind ein 22kW Ladepunkt. Erst nur meins dran, Charger 1 gibt mir 22kW frei, anderer Charger sein 22kW Fahrzeug ran, beide auf ca. 11 runter. Dann haben wir im Haus sukzessive leistungsstarke Verbraucher zugeschaltet und konnten sehen wie die freigegebenen Ladeleistung runter gingen.
Was ich jetzt ehrlich gesagt gerade nicht mehr weiss, wie er das ggü. dem Netzbetreiber nachgewiesen hat..

Verfasser:
gnika7
Zeit: 30.10.2024 08:45:15
0
3761429
AFAIK muss man da nichts nachweisen. Das liegt in der Verantwortung des Errichters/Betreibers. Ein Nachweis würde auch eine rechtliche Verantwortung für NB implizieren, deshalb auch kein Nachweis.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 30.10.2024 08:49:21
0
3761432
Mal eine andere Frage...

Kennt jemand, der jemanden kennt, der z.B. mit einem VW und einer BiDi WB das V2H ausprobiert hat? Geht das in der Praxis bereits?

Verfasser:
Loxodan
Zeit: 30.10.2024 08:59:45
0
3761439
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
AFAIK muss man da nichts nachweisen. Das liegt in der Verantwortung des Errichters/Betreibers. Ein Nachweis würde auch eine rechtliche Verantwortung für NB implizieren, deshalb auch kein Nachweis.


Aah warte, ich meine mich zu erinnern das auf der letzten Version des Anschlussantrages da ein neues Feld "Energiemanagement vorhanden" (oder so ähnlich) aufgetaucht war das der ELI dann bestätigen muss. Damit sollte für den VNB das dann auch passen.

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