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Foren
Anspruch Warmwasser Mindestbedarf
Verfasser:
Juschka
Zeit: 14.05.2003 14:24:26
0
15972
Hallo,

ich bin auf der Suche nach Infos für die Warmwasserversorgung.
Hier geht es um eine Mietwohnung, die ihr warmes Wasser über einen hydraulischen Durchlauferhitzer erhält.
Vorher waren 18 kW montiert, jetzt 21 kW (Vail**** VED). In diesem Zusammenhang taucht aber die Frage auf, wieviel Liter mit wieviel Grad am Wanneneinlauf nun mindestens zur Verfügung stehen müssen.
Kann mir das jemand direkt sagen oder auf Infos verweisen?
Wäre super dankbar über schnelle Hilfe.
Viele Grüße,
K. Juschka

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 14.05.2003 17:13:43
0
15973
Hallo Juschka,

es gibt keine Mindestan- oder -vorgaben, was deine Frage betrifft in Form einer Regelung durch die Obrigkeit (Gott sei Dank, denn sonst kommt noch der Nächste der festlegt, wie lange die Sitzung auf dem Topf dauern darf ;-) oder mit welchem Strahl gepinkelt werden darf, damit die Schüssel nicht überläuft).

In dem genannten Fall wurde ja schon die Leistung des DLE erhöht, wahrscheinlich auf das Maximale was die elektrische Zuleitung, die vorhanden ist, verträgt.

Bei einem Durchlauferhitzer wird durch die Leistung die max. Temperatur oder die Wassermenge begrenzt. Bei 21 kW sind das etwa 9 Liter pro Minute, sofern eine Auslauftemperatur von ~ 40 Grad gewünscht wird.

Wird eine höhere Temperatur gewünscht, dann geht das nur durch reduzieren der Wassermenge. Umgekehrt wird eine größere Wassermenge eben dann nicht so sehr erwärmt, das das Gerät keine größere Leistung abgeben kann.

Zum Füllen einer Badewanne ist das 21 kW Gerät die unterste Grenze, da die Füllung je nach Wasserinhalt zwischen 15 und 20 Minuten dauert. Wenn man die Wassermenge betrachtet, die das Gerät mit 40 Grad liefern kann, so kommt einem das sehr wenig vor, wenn die 9 Liter durch den Wannenmischer in die Badewanne rinnen. Einen vollen Wasserstrahl kriegt man mit dem Gerät nicht gebacken, da die Leistung dafür nicht ausreicht.

Es reicht gerade mal so zu Duschen und für alle anderen Zapfstellen solange sie alleine d.h. einzeln betrieben werden. An der Badewanne kommen die Grenzen des Geräts bzw. das Problem aller *Durchlauferhitzer* voll zum Vorschein...wenn ich ordentlich Warmwasser haben will, dann brauch ich entweder mehr Leistung....oder einen Speicher.

Die Leistung des Gerätes reicht schon zum Füllen der Wanne, allerdings ist eben Geduld angesagt bis die Wasse gefüllt ist. Wie lange das Füllen einer Badewanne dauern darf ist nirgends festgelegt. Allerdings sollte die Badewanne schon voll sein bis das Wasser wieder kalt ist ;-))

Achim Kaiser

Verfasser:
Michael Drews
Zeit: 14.05.2003 17:22:21
0
15974
Hallo,
badet doch zu zweit,
dann braucht Ihr auch nur 80 Liter und die sind fix gefüllt. :-)
Wie sagt Sukram immer? duckundrennweg.

Verfasser:
Sukram
Zeit: 14.05.2003 17:43:37
0
15975
Da gibt's sicher Urteile drüber - wie das mit den max. 3 Litern Kaltwasser, bis warmes kommt ;-)

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass, wenn eine Wanne vorhanden ist, diese auch IN DER REGEL bestimmungsgemäß gebraucht werden können muß. Ergo min 140 Liter 45°. Und nach min. 15 Minuten muß erneut WW zapfbar sein. Ansonsten >> Mietminderung.

Klar kann's zur Rushhour auch ab und zu länger dauern dürfen...

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 14.05.2003 17:54:10
0
15976
@Sukram

....kommt auch drauf an ob du bei der Zeitmessung eine geeichte Stoppuhr verwendest ;-))...15 Min werden bei einer ganz normalen Wanne wohl grade so erreicht werden...allerdings ist die *innere Uhr* da bei 15 Min ganz anderer Meinung, vor allem wird die durch die gigantische Wassermenge aus der Badewannenarmatur in der Laufzeitabschätzung heftig beeinflusst. Ausserdem...normale Wanne = ~ 135 Liter bei 9 L/Min...= 15 Minuten...also ich würde da nicht Anfangen den Rechtsverdrehern Honorare nachzuwerfen ;-))

Achim Kaiser

Verfasser:
K. Juschka
Zeit: 15.05.2003 08:16:43
0
15977
Hallo,

nun ja, das Prinzip des Durchlauferhitzerst ist schon klar.
Es geht darum, daß eine Mieterin klagen möchte, u. a. weil zu wenig Warmwasser da sei. Wir hatten den Auftrag, den DE zu prüfen und haben dann die Leistung erhöht. Zufrieden ist sie aber nicht, daher der gern genommene Weg mit Hilfe des Rechtsanwaltes.
Im Prinzip kann ich sie verstehen, denn auch ich habe einen DE, bei dem das Baden nicht so richtig Spaß macht. Einen elektronischer ist es mir für die zwei Mal aber auch nicht wert.

Da ich einen Bericht über die Warmwassersituation schreiben muß, wollte ich nichts übersehen.

Danke für die Hilfe.

Kathrin Juschka

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 15.05.2003 08:38:53
0
15978
Hallo K. Juschka,

na dann herzliches Beileid und viel Spaß bei dem Bericht.

Wenn das die Rechtsverdreher in den Fingern haben, dann kostet das mindestens so viel wie ein elektronischer DLE einschl. neuer Elektrozuleiung....ich weiss schon warum ich kein Fan von den Dingern bin. Sie sind zwar sparsam da keine Bereitschaftsverluste, aber die Wassermenge kann bei uneinsichtigen Mietern, die was anderes gewohnt sind, schon für Ärger sorgen.

Achim Kaiser

Verfasser:
derrik
Zeit: 15.05.2003 10:55:37
0
15979
seid froh, das die dame keinen duschtempel hat...

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 15.05.2003 11:48:46
0
15980
Hallo derrik,

na der würde doch auch noch funktionieren....immer eine Brause nach der anderen ;-))

Blos am Wasserdruck wird es wohl etwas Mangeln...vielleicht kriegt dann der Duschtempel das`*Menekken Piss* - Abzeichen ;-))

Achim Kaiser

Verfasser:
Stefan Wüst
Zeit: 19.05.2003 12:31:58
0
15981
*kopfschüttel*

warum wird in bauten wie diesen immer wieder mehr auf durchlauferhitzer gesetzt? extrem hoher energie verbrauch schlechter komfort und teuer im unterhalt! nur damit der bauherr tiefe installationskosten erhält, und der künftige mieter die hohen energiepreise und betriebskosten bezahlen muss? wo bleibt hier der ökologische gedanke??

installieren sie eine zentrale warmwasseraufbereitung! wenn sie dies nicht können verwenden sie doch speicherwassererwärmer in den wohnungen! 210 [l] z.B. als schrank model! dies ist eine saubere lösung!

gruess

stefan wüst

Verfasser:
Otto
Zeit: 19.05.2003 21:44:25
0
15982
Hallo Stefan Wüst
Auch ich kann hier nur den Kopf schütteln. Wahrscheinlich ist dies ein
Punkt, wo zwischen Deutschland und der Schweiz ein grosser Unterschied
ist. Scheinbar werden in Deutschland noch sehr viel Durchlaufwasser-
erwärmer eingesetzt. Dagegen gibt es bei uns praktisch nur
Speicherwassererwärmer. Ich glaube kaum, das der Vermieter in dem hier
beschriebenen Fall auch nur die kleinste Chance vor Gericht hat. Frau
Juschka würde ich empfehlen, sich mit den Mietern einigen und
Speicherwassererwärmer einzubauen.
Mit freundlichen Grüssen
Otto

Verfasser:
Fritz Poggenklas
Zeit: 19.05.2003 22:55:46
0
15983
Der elektronische kann das bei gleicher Leistung auch nicht erschlagen.
Auch bei 24kW wirst Du im Winter wohl noch Klagen hören.
Wenns das Kabel noch mitmacht also mehr Leistung, zu Not auch 28 kW erhältlich.
Klar ist DE ne Sch....lösung aber deshalb wird jetzt ja wohl nicht komplett umgerissen. Eventuell Wassermenge vorsichtig drosseln.
Gruß Fritz

Verfasser:
Udo Rostek
Zeit: 20.05.2003 06:03:41
0
15984
DE und Gasboiler (Thermen, Kessel) werden aus einem speziellen Grund immer häufiger dezentral eingesetzt:

Elektro- und Gaszähler pro Mietwohnung und der Mieter kann direkt an den Energieversorger seinen Verbrauch bezahlen.

Bei der wesentlich günstigeren zentralen Warmwasserversorgung / Heizung ist das Umverteilen durch den Vermieter auf die Mietparteien ein ständiger Streitpunkt und häufig mit Unterstützung von Verbraucherschützern wird es ein Gerichtsfall.

Vermieter sind also bestens beraten, wenn sie pro Mietpartei eigene Anlagen installieren !
So kann Verbraucherschutz zu Energieverschwendung und zu hohen Verbrauchskosten führen !

mfG Udo Rostek

Verfasser:
Stefan Wüst
Zeit: 20.05.2003 20:24:23
0
15985
Udo Rostek

ist mir schon klar, aber wieso nicht bei einer denzentralen ww-bereitung in den entsprechenden wohnungen einen warmwasserzähler einbauen lassen? kaltwasser wird ja meistens in den wohnungen gemessen. wieso nicht also auch gleich ein warmwasserzähler einbauen und den warmwasserverbauch auf diese art abrechnen? der aufwand einen gaszähler oder stromzähler abzulesen ist nicht geringer!

wenn die lösung nun aber zwingend zentral sein muss, würde ich empfehlen speicherwassererwärmern (ausfühung im schrank), welche sich über den billigen nachstrom aufwäremen lassen, einzusetzen! diese würden somit mit einer tiefen anschlussleistung auskommen würden. die erfassung der energiepreise pro wohnung genau so einfach!

mir ist einfach nicht klar wieso en gerät mit einer leistung von 24 [kW] inbauen wenn ein speicherwassererwärmer grademal ca. 2-3 [kW] leistung benötigt.

m * c * temp.diff.
210 [l=kg] * 4.187 * 50 [k] = 42'963.5 [kJ]

dazu kommen 30 [%] verluste total = 57'152.6 [kJ] : 3600 = 16 [kWh]
bei einer nachtaufheizzeit von ca. 6 [h] (nachtstrom) sind dies
2.67 [kW] leistung!

ich würd folgnedes produkt empfehlen für schrankwassererwärmer:
http://www.cipag.ch/D/armoires.html

Stefan Wüst

Verfasser:
Sukram
Zeit: 20.05.2003 20:32:42
0
15986
Wie isses denn eigentlich mit der Zirkulation + dezentraler Zählung:
Gibt's da überhaupt eine Möglichkeit? Differenz-WW-Zähler?

Verfasser:
Otto
Zeit: 20.05.2003 20:56:18
0
15987
Hallo Sukram
Warum einfach machen, wenn es kompliziert auch geht.
Wen ich so eine Warmwasserabrechnung erstellen müsste, würde ich
folgendermasse vorgehen.
1. In allen Wohnungen den Verbrauch ablesen und zusammenzählen ergibt
xy m3.
2. Die gesamten Kosten für die zentrale Warmwasserbereitung ausrechnen.
3. Die gesamten Kosten dividieren durch xy m3, ergibt die Kosten per m3.
4. Pro Wohnung die abgelesenen m3 addieren mit dem Preis per m3.
Fertig ist die Abrechnung und da intressieren mich die Zirkulations-
verluste überhaupt nicht mehr.

Mit freundlichen Grüssen
Otto

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