| Zeit:
12.08.2018 11:42:24 |
HI könnt ihr mir weiterhelfen, was die KFW in ihrem Programm 153 unter Baukosten versteht? Küche habe ich rausgefunden ist nicht inbegriffen. Was ist mit Badausstattung, Toilette... Waschbecken etc Elektroinstallation: Lampen, etc Hausanschluss herstellen (Strom, Wasser, Telefon) hintergrund ich hab eine komplettfinanzierung 300K für gesamt 3 Wohneinheiten abgeschlossen, dachte da wäre alles inkludiert. wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könnt danke euch
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| Zeit:
12.08.2018 14:28:13 |
Die KfW untersteht dem Bundesfinanzministerium. Daher orientiert sie sich stark an den Bewertungsmaßstäben der Steuerverwaltung. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen baulichen und technischen Anlagen sowie den so genannten Einrichtungen. Was keine bauliche Anlagen sind kannst du den AfA-Tabellen entnehmen. Grundsätzlich kann man sagen, dass alles was fest mit dem Baukörper verbunden ist zu den baulichen Anlagen zählt. Bsp. Heizung: elektrische Leitungen, Rohre und Schornstein sind bauliche Anlagen, Wärmetauscher und Pumpen nicht. Ist daher sehr kompliziert und ohne Steuerberater kaum zu klären. Lampen, Küche, Möbel und Lampen sind Einrichtungen. Waschbecken zählen zu den Badmöbeln. WC weiß ich jetzt gerade nicht, würde es aber auch den Möbeln zuorden wollen.
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