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06.12.2018 20:36:00 |
Hallo, mein Haus aus BJ ca 1957 hat eine normale Freileitung mit Dachständer. Der Sicherungskasten ist entsprechend ähnlich alt. Einzig der Zähler wurde beim Hauskauf vor 5 Jahren von den Stadtwerken ausgetauscht (auf meinen Wunsch). Das Haus hat aber bereits einen Erdanschluss (seit >5 Jahren) der im Gewölbekeller unbenutzt endet und direkt nutzbar wäre. (Wenn man denn alle Leitungen usw erneuern wollen würde). Jetzt habe ich von meinen Stadtwerken einen Ankündigung bekommen, dass sie in 1 Woche zur "Freileitungs- und Dachständerdemontage" kommen und dass ich dazu Ziegel bereitlegen soll. Was nun? Gib es ein Gesetz (BaWü) dass diese Freileitungen weg müssen? Oder einfach Email Einzeiler mit "Geht nicht, ist in Benutzung". Danke für Tipps
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Verfasser: Pxxxxxxxxxxxxxxo | Zeit:
06.12.2018 20:56:15 |
Hallo, wenn das Erdkabel schon liegt wird das wohl nicht so schwer sein. Aber im Haus muss natürlich auch einiges umgebaut werden. Eine Woche ist zu kurzfristig, um einen vernünftigen Angebot zu bekommen. Oder machen die das alles mit? Wenn nicht, um Fristverlängerung bitten. Ansonsten denke ich schon, dass die das dürfen. Schliesslich ist der Unterhalt einer solchen Freileitung nicht gerade billig. Wenn z.B. der Austausch von Strommasten ansteht, würden Sie das ja auch nicht bezahlen wollen. Letztendlich hat die Sicherheit oberstes Priorität! Gruss PeSo PS: Ein Gesetz muss es bei solchen technischen Sachen nicht geben. Das Netz gehört dem VNB und der gibt die Bedingungen vor.
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06.12.2018 21:02:56 |
Niederspannungsanschlussverordnung - NAVZitat: ...
Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen wird; ... (3) Änderungen des Netzanschlusses werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber bestimmt. ... Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für 1. die Herstellung des Netzanschlusses, 2. die Änderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden, zu verlangen. ... Habt ihr was "veranlasst"? Nein? =Sollen die gucken, wo sie die Ziegel herbekommen.
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06.12.2018 21:19:06 |
Nein, ich habe nichts veranlasst. Was wären den "berechtigte Interessen", dass alles einfach so bleiben soll wie es ist? -zu teuer -zu aufwendig -komplett bewohnt -?
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Verfasser: Pxxxxxxxxxxxxxxo | Zeit:
06.12.2018 21:19:12 |
Komisch, ich kann bei diesem Zitat nicht herauslesen, dass der VNB den Anschluss nicht ändern darf.
Der neue Anschluss dürfte auch wirtschaftlicher sein, als die Freileitungs-Variante - also könnte man den Anschlusshenmer zwingen für die Kosten aufzukommen.
Ich habe auch nicht verstanden, dass der TE für die Anschluss-Änderung extra bezahlen muss.
Oder geht es nur um die Paar Ziegel. Deswegen darf man natürlich auch ein Rechtsstreit anfangen....
Gruss PeSo
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06.12.2018 21:27:22 |
Ist es möglich, dass der Vorbesitzer einer Änderung der Hauseinführung von Freileitung auf Erdkabel zugestimmt oder sogar initiiert hatte? Dann wäre beim Hauskauf diese Verpflichtung auf den TE übergegangen.
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06.12.2018 21:32:19 |
Macht der Versorger das kostenlos oder sollst Du das bezahlen ?? Da muss schliesslich eine Verbindung im Haus von dem Ende des Erdkabelanschlusses (neuer Panzersicherungskasten) zu dem Zählerschrank hergestellt werden und das sind i.d.R. sehr starke Kabel, also vermutlich wenigstens 4 x 6 qmm. Bei einem Bvh. vor ca. 15 Jahren wollte ich einen Dachständeranschluss auf Erdkabel geändert haben (Erdkabelanschluss lag an der Grenze an), da wollten die Burschen dafür ca. 8950 € haben einschl. Zähleranschluss
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06.12.2018 21:52:28 |
Zitat von sukram  Habt ihr was "veranlasst"? Nein? =Sollen die gucken, wo sie die Ziegel herbekommen.
Dann lassen die ggf. den Dachständer wie es ist und entfernen nur die Leitungen davon. Da würde ich dann doch lieber den offenbar kostenlosen Service der ordnungsgemäßen Installation von Dachziegeln in Anspruch nehmen. Die große Frage scheint mir zu sein: Wer verlegt die Leitung im Haus? Wer bezahlt das? Lassen sich die Leitungen überhaupt ohne große Renovierungsschäden durch Haus legen? Grüße Martin
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06.12.2018 22:26:51 |
Nur die Leitung vom Erdanschluss nach oben zu bekommen wäre nicht das große Problem. Aber das wird mir kein Mensch abnehmen da das noch ein alter Holz-Sicherungskasten ist. Ich vermute selbst wenn man irgendwo einen Metallkasten hinbekommen würde sind vermutlich die Kabel dann zu kurz und müssten dann verlängert werden. Wobei es dann gleich weiter geht, dass alle Dosen nur 2adrig sind.
Ohne Komplett-Renovierung und alle Wände aufreißen geht eigentlich nichts. Dh alles soll besser so bleiben.
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06.12.2018 22:53:39 |
Das Zitat von Martin24  Dann lassen die ggf. den Dachständer wie es ist und entfernen nur die Leitungen davon. Da würde ich dann doch lieber den offenbar kostenlosen Service der ordnungsgemäßen Installation von Dachziegeln in Anspruch nehmen. Die große Frage scheint mir zu sein: Wer verlegt die Leitung im Haus? Wer bezahlt das? Lassen sich die Leitungen überhaupt ohne große Renovierungsschäden durch Haus legen?[...] ist der Casus Knacktus. Meine Eltern haben sich breitschlagen lassen und die interne Installationsänderung selbst bezahlt (da gabs halt noch kein Internet, allenfalls BTX) - ich würde ihnen heute sagen: Das geschieht aus eurem Interesse & auf eure Initiative, weil Freileitungen kostenintensiver sind- ich muss die Änderung hinnehmen, aber was intern zu ändern ist, zahlt ihr auch, denn ICH brauch' das nicht. Mir ist übrigens gerade eingefallen, ich habe mal vor Jahrzehnten auf dem Gemeindebauhof feriengejobbt, da kam einer vom örtlichen Netzbetreiber vorbei und fragte, ob nicht zufällig gerade ein paar bestimmte Ziegel herumlägen ;-) eben für wie hier anstehende Arbeiten. Und- ach ja: in einem benachbarten ~60er-Jahre-Baugebiet steht auch noch ein Haus, das - nun per Luftkabel- angebunden ist, und zwar über 2(?) weitere Häuser zum Trafohäuschen hinweg; außenrum sind die restl. Dachständer verschwunden...
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07.12.2018 07:51:15 |
Zitat von KleinTheta  Ist es möglich, dass der Vorbesitzer einer Änderung der Hauseinführung von Freileitung auf Erdkabel zugestimmt oder sogar initiiert hatte? Dann wäre beim Hauskauf diese Verpflichtung auf den TE übergegangen. Bei uns im Ort wurden bis vor ca 15 Jahren alle Freileitungsanschlüsse auf Erdverkabelung umgestellt. Die Umstellungsgebiete wurden im zeitlichen Ablauf veröffentlicht und den Hausbesitzern ein langer Zeitraum (5-10 Jahre) gelassen um im Zuge eventueller Modernisierungen im Haus die entsprechenden Leitungen zu verlegen und eventuell Zählerkästen zu erneuern. Dies gelang Problemlos und meist waren nach 5 Jahren alle Umgestellt so daß die Freileitungen demontiert werden konnten. Heute müssen diese nicht mehr gewartet werden und bei Bau und Erweiterungsmaßnahmen an den Gebäuden müssen keine aufwändigen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ich denke auch, daß die entprechende Maßnahmen dem Vorbesitzer mitgeteilt wurden und die Benachrichtigung des Käufers nicht erfolgte oder nicht wahrgenommen wurde.
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| Zeit:
07.12.2018 08:01:13 |
Zitat von Dieter C.  sind i.d.R. sehr starke Kabel, also vermutlich wenigstens 4 x 6 qmm. Laut TAB 5x16 mm² und es muss kein Kabel sein NYM tut es auch. Lutz
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07.12.2018 08:07:26 |
Eigentlich ist Aufwand ist überschaubar. 1) im Keller neben den neuen HAK einen Zählerschrank nach aktuellen Maßgaben setzen. 1100mm hoch und 550mm breit mit EHz und APZ unter dem Verteilerfeld. 2) eine Zuleitung zur UV Dach legen, mindestens 5*6qmm, eher 5*10qmm, mit klassischer Nullung auflegen. Bei Gelegenheit alles Richtung Keller sanieren. Die Betreiberpflichten fordern sowieso eine Instandhaltung der Elektroanlage, welche nach 40Jahren als verbraucht angesehen werden darf.
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| Zeit:
07.12.2018 08:09:37 |
@elo22 5*16qmm nur zwischen HAK und SLS. An dieser Stelle macht es keinen Sinn, den Zählerplatz unterm Dach weiterzubetreiben.
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17.12.2018 22:15:17 |
Am (noch nicht angeschlossenen) Erdkabel kommen 4 Leitungen an und auch auf dem Dach 4. Mein Herd ist mit 3 Leitungen via 3 Sicherungen angeschlossen. Aber mein momentaner Zähler misst nur eine Zahl. Heisst das das nur 1 Phase angeschlossen/verwendet wird?
Was ist der Unterschied zwischen Drehstrom und Wechselstrom?
Danke
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Verfasser: Pxxxxxxxxxxxxxxo | Zeit:
17.12.2018 23:23:50 |
Zitat von Setano  Am (noch nicht angeschlossenen) Erdkabel kommen 4 Leitungen an und auch auf dem Dach 4. Mein Herd ist mit 3 Leitungen via 3 Sicherungen angeschlossen. Aber mein momentaner Zähler misst nur eine Zahl. Heisst das das nur 1 Phase angeschlossen/verwendet wird?
Was ist[...] Hallo, vier Ader (nicht Leitungen) deutet auf (ist) Drehstrom - 3Phasen (Aussenleiter) und PEN bei TN-Netz, bzw. N bei TT-Netz. Bei der Freileitungsvariante war wahrscheinlich TT-Netz vorhanden. Beim Erdanschluß könnte auch ein TN-Netz kommen. Genaueres kann (muss) Ihnen der Netzbetreiber sagen. Natürlich zeigt der Zähler eine Zahl an: den Verbrauch! - egal ob über 1 oder 3 Phasen. Bei zwei Zahlen, wäre es ein Zweitarifzähler: Tag/Nacht Wenn der Herd vom Elektriker angeschlossen ist, dann wird es schon richtig sein. Aber wofür die Frage, gibt es was Neues von den Stadtwerken? Wer soll nun für den Umbau bezahlen? Oder konnten Sie das doch abwenden? Gruss PeSo
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17.12.2018 23:38:49 |
Nun, als wir unser Elternhaus gekauft hatten, war auch einige JAhre zuvor von Freileitung auf Erdkabel umgestellt worden - ohne etwas an der Internen Stromverteilung zu Ändern. Das EVU hatte damals einfach eine Leitung vom KEller zum Dachboden gezogen und dort am alten Anschlusspunkt der Freileitung angeschlossen. Könnte sein dass das Kabel sogar aussen hoch lief. Da am Verteilerschrank nichts geändert muss dürfte der weiter Bestandsschutz haben bei so einer Aktion. Aus Brandschutzgründen wüde ich aber sehen dass der bald einmal verschwindet.
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18.12.2018 01:20:02 |
So wurde das hier auch gemacht. Die neue Zuleitung läuft an der Fassade an den alten Eintrittspunkt im Giebel. Da wurde ein neuer HAK mit NH-Sicherungen gesetzt (der alte schwarze hängt da auch noch). Sonst ist im Haus alles gleich geblieben.
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18.12.2018 09:27:12 |
Meine Frage ziehlt daraufhin ob man im Haus IMMER 3 Phasen zur Verfügung hat ODER ob es auch Häuser gibt die mit nur 1 Phase angeschlossen sind. D.h. gibt es versch. Zähler bzw. ist ein 1-Phasen-Zähler/Anschluss billiger?
Der aktuelle Status ist, dass ich nur die Leitung vom Keller zum alten Kasten hochziehe und unterwegs einen großen Kasten mit Zähler usw einbaue. Gut möglich dass man sich auch dagegen wehren könnte aber irgendwann muss man ja damit anfangen.
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18.12.2018 09:56:04 |
Es gibt auch reine Wechselspannungsanschlüsse, also nur eine Phase. Macht aber heute niemand mehr, weil sich keine Mehrkosten und kein Mehraufwand ergibt. Wenn du einen neuen Zählerplatz installieren lässt, dann mach es vernünftig. Also nach aktueller TAB, mit eHz, freiem Zählerfeld, APL und ein paar freien Verteilerreihen. Das wird der Elektriker dann aber für dich erledigen.
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22.06.2025 18:12:02 |
In meinem Haus besteht eine Oberleitungsanbindung zum Nachbarhaus. Dieses Nachbarhaus ist aber bereits seid 3 Jahren an Erdverkabelung angeschlossen jedoch wurde die Erdverkabelung noch nicht im Haus installiert. Kann ich meinen Nachbarn dazu zwingen oder gibt es eine gesetzliche Grundlage diesen Erdanschluss im Haus anzuschließen, damit die Oberleitung welche über mein Grundstück verläuft demontiert werden muss. Wir sind das einzige Haus in der Straße die eine Oberleitung hat. Hat jemand einen Tipp wie ich da vorgehen kann? Die Stadt sagt ganz klar dass der Nachbar erst seinen Strom im Haus anschließen dann können sie die Oberleitung entfernen.
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| Zeit:
28.06.2025 07:30:21 |
Zitat von Ramo a  In meinem Haus besteht eine Oberleitungsanbindung zum Nachbarhaus. Dieses Nachbarhaus ist aber bereits seid 3 Jahren an Erdverkabelung angeschlossen jedoch wurde die Erdverkabelung noch nicht im Haus installiert. Kann ich meinen Nachbarn dazu zwingen oder gibt es eine gesetzliche Grundlage diesen[...] In unserem Fall hieß es, dass man nach der Verlegung der Stromkabel in der Straße fünf Jahre Zeit hat, diese vom Dach auf das Erdkabel umzustellen. Danach würden die Freileitungen vom Netzbetreiber demontiert. Was aber de facto passiert, wenn das halt einer nicht macht...? Ich würde an Deiner Stelle mal nicht "die Stadt", sondern den Stromnetzbetreiber fragen.
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| Zeit:
28.06.2025 11:07:38 |
Zitat von Setano  Hallo, mein Haus aus BJ ca 1957 hat eine normale Freileitung mit Dachständer. Der Sicherungskasten ist entsprechend ähnlich alt. Einzig der Zähler wurde beim Hauskauf vor 5 Jahren von den Stadtwerken ausgetauscht (auf meinen Wunsch). Das Haus hat aber bereits einen[...] Wo wohnst Du denn bzw. wer ist dein Netzbetreiber? Dann können wir einmal forschen, ob das nicht schon jahrelang angekündigt worden ist.
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