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Datenschutzhinweise

Was für ein Sachverstäniger
Verfasser:
Olaf Ammann
Zeit: 01.04.2002 18:46:43
0
1238
Guten Tag,
ich, Heizungsbauer und Selbststänidig habe vor kurzen eine Streitsache mit einem Kunden gehabt. Deshalb wurde
ein Sachverstänidiger der IHK Köln beauftragt ein Gutachten abzugeben über die Haltbarkeit eines Warm-
wasserspeicher.
Dieses Gutachten wurde erstellt und er schrieb sehr genau
den Funktionsaufbau und Wirkungsweise eines Warmasser-
speichers.
Er ging auch auf die Wasserqualität in Raum Pulheim/Köln
ein.
Dann kam die Stellungsnahme des Sachverstänidigen:
Er schrieb: " Ich habe zur Ermittlung von Nutzungszeit-
räumen Information und Erfahrungswerte zugrunde gelegt aus meiner mehr als 30 jährigen Berufspraxis. Unter Berücksichtigung dieser Fakten sehe ich die Nutzungsdauer eines Warmwasserspeichers, der nach den Qualitätsanforderungen der 90er Jahren gebauten und betrieben wird bei 30 Jahren.
Den Haltbarkeitszeitraum des ausgetauschten Boilers beziffere ich mit mindestens 30 Jahren."
Was soll man dazu sagen, der Richter mußte sich
an dieses Gutachten halten obwohl alle im Raum mit
dem Kopf geschüttelt haben.

Gruß Olaf Ammann

Verfasser:
Ralf Sparwel
Zeit: 02.04.2002 07:56:15
0
1239
Wo war das Problem ??

Die Haltbarkeit scheint mir etwas hochgegriffen, Je nach Speicher kann die Haltbarkeit sicher sehr viel kürzer sein. (Vaillant VGH z B. ca. 8 -12 Jahre)
Dazu kommt das ein heute 30 Jahre alter Speicher wohl kaum den Ansprüche der heutigen Tchnik in Bezug auf de Isolierung genügt.

Was war den die Streitfrage ?

Mfg Ralf Sparwel

Verfasser:
Marcel Schwarz
Zeit: 03.04.2002 07:01:06
0
1240
Ja, ja die sogenannten Sachverständigen. Ich ärgere mich auch gerade mit einem zu einem anderen Thema herum. Aber nun zur Sache. Ich kann nur hoffen, das an dem Warmwasserspeicher auch entsprechende Wartungen vorgenommen worden sind. Es ist nämlich oftmals der Fall das der Wartung eines Warmwasserbereiters kaum Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die sogenannten "Magnesiumanode" oder besser "Fremdstromanode" müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Ebenso sollte ein Warmwasserspeicher in regelmäßígen Abständen einmal gespült werden. Ist ein Trinkwasserfilter in der Anlage montiert? Falls nicht ... dann kann zum Beispiel bei Arbeiten am Wassernetz in der Straße, Eisenpartikel u.ä. mit in das Haus-Leitungsnetz gespült werden. "Da hilft dann auch kein Edelstahlspeicher mehr". Also, es ist dringend anzuraten das gesamte Rohrnetz zu überprüfen, festzustellen wie oft und in welchem Zeitraum Wartungen erfolgten und ob der Aufstellungsort den Erfordernissen entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Schwarz

Verfasser:
Michael Dicke VDI
Zeit: 03.04.2002 07:39:04
0
1241
Hallo Herr Ammann,
finde die Aussage des SV sehr bedenklich, zumal hier nicht mehr von Berufserfahrung augegangen werden kann.
Es sollten folgende Faktoren bei einem eventuellen Schiedsgutachten (bzw. weiterführenden Gutachten) berücksichtigt werden.

- Herstellervorschriften / Installationsvorschriften
- Wartungsanleitungen
- Wasserqualität (gerade im Kölner Raum !!)
- Material des vorgeschalteten Rohrnetzes
(evt. elektrch. Korrosion)
- hydraulische Einbindung

etc.

Alleinig eine Aussage über "30 jahre Berufserfahrung ...
ist in diesem Zusammenhang unsachlich.
-----
Wie war das noch mit dem Kühlschrank der mehr als 30 Jahre funktionierte und dann vom Hersteller zurückgerufen wurde, damit so ein Fehler nicht noch einmal passiert :-)))


Viel Erfolg

Michael Dicke



Verfasser:
Michael Dicke VDI
Zeit: 03.04.2002 07:47:57
0
1242
Nachtrag bezgl. der Lebensdauer

Gem. VDI Richtline 2067 ist die Nutzungsdauer für

Brauchwassererwärmer
zentral, Speicherbehälter 15 Jahre
Durchlauferhitzer 15 Jahre

(nachzuschlagen im Buderus Handbuch für Heizungstechnik Tab. 14.15 S. 14-47 ff.

Verfasser:
Michael Lehmann
Zeit: 03.04.2002 09:35:28
0
1243
An alle Forum-Teilnehmer!

Immer häufiger drängt sich mir bei den ins Forum gestellten Diskussionsbeiträgen der Verdacht auf, dass einem Großteil die Muttersprache abhanden gekommen ist. Man könnte es auch wohlwollend mit mangelnder technischer Vorbildung entschuldigen! Trotz alledem bin ich der Ansicht, dass sich gerade diejenigen Teilnehmer um eine präzise, in sich schlüssige Aussage bemühen sollten, die andere (z.B. Sachverständige) an den Pranger stellen wollen!

M.Lehmann

Verfasser:
Wolfgang Fischer
Zeit: 03.04.2002 18:33:42
0
1244
Aber Herrrr Lehmann
Da verschlägt es ja einem die Sprache. Da weis man ja tatsächlich nicht mehr wie was sagen.
Mit freundlichem Gruss
Wolfgang Fischer

Verfasser:
Andreas Czerniak
Zeit: 04.04.2002 10:55:49
0
1245
Nun Herr Lehmann,

fühlt sich da ein Sachverständiger auf den Schlips getreten?

Mfg
Czerniak

Verfasser:
N.Böken
Zeit: 04.04.2002 14:26:55
0
1246
Zu Herrn Lehmann fällt mir auch nichts ein!

Zum Thema Sachverständige:
Habe selber solche Erfahrungen mit Gutachter gemacht
und das Ergebnis ist Grauenhaft.
Versuche zur Zeit selbst bestellt zu werden und ich verspreche das ich es besser mache.

Ich würde es begrüßen, wenn die Gerichte die Sach-
verständigen aus anderen Orten beauftragen würden.
Die Begründung liegt auf der Hand. Dies soll keine
Unterstellung sein, jedoch ist ein Beigeschmack
im voraus aus der Welt geschafft.

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