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11.06.2003 08:59:09 |
Hallo alle beisammen!!! Vor folgendes Problem stellt mich unser Kaminkehrer: Bei der Überprüfung der Anlage (Viesmann Baujahr 1974 mit Hansa Brenner Baujahr 1996) erreichte der Kessel die Werte ohne Probleme, laut §12 ENEV ist für einen Kessel eine Witterungsgeführte oder ähnliche Regelung einzubauen die die Heizwassertemperatur der Aussentemperatur entsprechen erwärmt. Des weiteren ist eine Zeitgesteuerte Regelung notwendig. Meine Frage: §17 besagt dass bei unbilliger härte eine Befreiung erwirkt werden kann, insbesondere dann wann über eine angemessene frist die Kosten nicht eingespart werden können. Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar, also lasst mich nicht im Stich! M.f.G. Thomas K.
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| Zeit:
11.06.2003 09:16:14 |
Hallo Thomas K.,
vielleicht hilfts schon mal die ENEV genau selber zu lesen. In der ENEV gibts im §9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden auch noch den Absatz 4....
Wenn das zutrifft, dann kann sich der Schorni seine Mängelanzeige hinter den Spiegel stecken, ansonsten wird wohl nur etwas Investieren helfen.
Achim Kaiser
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| Zeit:
11.06.2003 11:18:25 |
Nö Achim, Die Ausnahmeregelung für Zweifamilienhäuser in §9 betrifft aber IMHO nicht den §12 mit u. a. der Nachrüstungspflicht der Regelung. Bei Berufung auf die Härteklausel, die eigentlich auf das Verbot unwirtschaftlicher Investitionen im EnEG beruht, muß man allerdings eine entsprechende plausible Berechnung vorlegen. wenn das, wie hier, kaum möglich ist, KÖNNTE man entweder nach ausgiebiger Recherche entsprechende Datensammlungen vorlegen, die den Nutzungsgrad eines Kesels dieses Baujahrs -wird wohl nicht über 65% liegen- und den Einfluß einer AT-Regelung auf die Minimierung der Verteil- und Bereitschaftsverluste belegen, und daraus eine Rentabilitätsrechnung herleiten. Oder ein entsprechender vereidigter Sachverständiger / Gutachter berechnet das. Und wird VIELEICHT zum Ergebnis kommen, dass die Einsparungen in der zu erwartenden Restlebensdauer des Kessels die Kosten nichterwirtschaften können. Die Gutachterkosten müssen allerdings wohl Sie tragen. Ob da die Investition in eine Billig - Steuerung mit Nachtabsenkung für 300€ zzgl. ggf. geregelter Pumpe/Mischer nicht für alle das beste und rentabelste wäre? Sieht leider schlecht aus.
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| Zeit:
11.06.2003 11:41:13 |
Hallo Sukram, dem Widerspreche ich nun mal ganz frech. Abschnitt 4, Pragraph 11,12 und folgende regeln ganz klar die Anforderungen bei einem Austausch oder Neubau der Anlage. Wenn die Anlage ausgetauscht wird, dann dürfen nur Anlagen engebaut werden, die diesen Vorgaben entsprechen. Zeitliche Abfolge *nach dem Erlass der ENEV*. Paragraph 9 regelt die Nachrüstpflicht der Bestandsanlagen, d.h. Anlagen die *vor dem Erlass der ENEV* errichtet wurden. Hier ist ganz klar vorgegeben, wer was wann und wie bis zu welchem Zeitpunkt nachzurüsten hat. Daraus geht eindeutig hervor, das es ab dem 3-Familienwohnhaus zwingend zu erfolgen hat und beim selbstgenutzten EFH oder selbstgenutzten EFH mit Einliegerwohnung nur bei einem Eigentümerwechsel innert 2 Jahren bzw. innerhalb der genannten Fristen zu erfolgen hat. Ist es ein reines Mietobjekt....nachrüsten. Was anderes kann ich aus der Verordnung nicht rauslesen, denn mehr steht da nicht drin. Deswegen sind Gutachten und ähnliches m.E. nicht erforderlich, solange das was in der Verordnung steht erfüllt ist. Ansonsten hilft sicherlich ne *Billig-Mickey-Mouse- Regelung* - die kostet weniger als die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Gutachten.... Achim Kaiser
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| Zeit:
11.06.2003 12:33:55 |
Es ist ja nicht so, dass ich rechthaberisch wäre... aber wo ich recht hab' hab' ich recht ;-) Wollnwa mal zitiern: --- § 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (4) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine der Eigentümer selbst bewohnt, sind die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 3 nur im Falle eines Eigentümerwechsels zu erfüllen. ... (1) Eigentümer von Gebäuden müssen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb nehmen. Heizkessel nach Satz 1, die nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen so ertüchtigt wurden, dass die zulässigenAbgasverlustgrenzwerte eingehalten sind, oder deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2008 außer Betrieb genommen werden. --- was die Anklager des Fragestellers betreffen würde, wäre es ein größeres Gebäude: 2009 raus. Weiter: ---- Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennwärmeleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 bis 4. ---- Die betreffen u. a. meinen Umstellbrandkessel, Warmwasserbereiter, Herde etc., NICHT eine Anlege wie die vom Fragesteller. Oder ist's auch ein Umstellbrandkessel? --- (2) Dämmung Leitungen> (3) ---
Wobei ich die Ausnahmen von der Dämmung nicht verstehen kann...
Sixt es? Nix von Ausnahme für § 12 "Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen"
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| Zeit:
11.06.2003 13:45:56 |
Hallo Sukram, ich blicks nicht ganz woran du dich aufhängst. Wir reden vom Bestand, d.h. Anlagen die vor der ENEV gebaut waren. Für den Bestand regelt ENEV in § 9 In (1) 1. Kiste vor 1978 eingebaut, dann raus bis 2006 2. Wenn Abgaswerte besser als erforderlich oder neuer Brenner dran, dann raus bis 2008 3. Haste Niedertemperaturkiste, dann gilts nicht mit dem wegschmeißen. In (2) 4. Haste ungedämmte Leitungen an die du beikommst, dann Dämmen bis 2006 In (3) 5. Haste Bühne ohne Dämmung dann dämmen bis 2006 In (4) Das obige gilt für alles im Bestand mit Ausnahme.... Und die Ausnahme gilt solange bis - an der Anlage was gemacht wird - Austausch von wesentlichen Teilen, dann haste die ganzen *Neubauregelungen oder Nachrüstregelungen an der Backe* - Bei Eigentümerwechsel. Dann muß der Mist innert 2 Jahren nachgerüstet werden... und ansonsten solange der *Eigentümer* die Wohnung oder eine von beiden Wohnungen selbst nutzt, dürfen die Kisten bleiben...woraus leitest du in Fall (4) was anderes ab. Ich sagte (4) muß natürlich zutreffen, ansonsten...Nachrüsten. Dein §12 hat nur Geltung wenn *gebaut* wird ...Wer einbaut oder einbauen lässt.... Achim Kaiser |
| Zeit:
11.06.2003 14:14:29 |
Achso! Jetzt komm' ich drauf,was Du meinst: ----- § 12 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen (1) Wer Zentralheizungen in Gebäude einbaut oder einbauen lässt, muss diese mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von 1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und 2. der Zeit ausstatten. *********************************************************************** Soweit die in Satz 1 geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten oder nachrüsten lassen. *********************************************************************** --- Du meinst also, das bezieht sich nicht auf Altbauten/bestehende Anlagen, sondern habe nur dann Geltung, wenn die Anlage ersetzt wird? Und der Gesetzgeber würde davon ausgehen, dass neue Anlagen noch ohne Regelung geliefert werden könnten -trotz CE/Wirkungsgradrichtlinie etc.? *Verdutztguck* +kannjanichtsein* *sowasvonblöd* Hmpf...sprachlich gesehen ist's eher unentschieden, aber von der Logik her hast Du recht. Sonst wäre es unter §9 "Nachrüstung" besser aufgehoben. Aber in der Juristerei ... Da muss doch irgendwo ein Loch sein... Find aber nix. Höchstens wenn ich auf's Mietrecht ausweiche ;-)
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| Zeit:
11.06.2003 14:16:51 |
Ist NRW, oder? Das ist doch das einzige Bundeland, das die Durchführungsverordnung zur EnEV fertig hat und den Schorni mit der Einhaltung beautragt hat.
Muss ich gleich mal gucken, was da drin steht.
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| Zeit:
11.06.2003 14:24:11 |
Hallo Sukram,
neee meine Denke iss Baden-Württemberg ;-))
Gruß Achim
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| Zeit:
11.06.2003 14:53:20 |
Nee, ich meinte den Frager. Dass Du auch aus BW kommst, hab' ich gemerkt. Wo sonst dsagt man noch "Bühne? :-))) Meine Infos waren nicht aufdem neuesten Stand. Außer dem selbsternannten Muschterländlle haben schon die meisten DVOs. *Überraschung* + "Justiz + Logik- Inkopmpatibel". z.B. Bavaria http://www.haustechnikdialog.de/downloads/EnEV_Bayern.pdf (denn das Gute ...) ---- (2) 1 Der Bezirkskaminkehrermeister überprüft im Zuge der Feuerstättenschau nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 SchfG, ob Zentralheizungen, Heizkessel und Warmwasseranlagen bzw. Komponenten dieser Anlagen entsprechend den Anforderungen des § 11 Abs. 1 und 2 sowie des § 12 Abs. 1 EnEV eingebaut, aufgestellt, ausgestattet oder nachgerüstet wurden. 2 Für das Verfahren gelten Absatz 1 Sätze 2 und 3 entsprechend. ---- was sagst Du nu? Do legst Di nieder. Durch Zufall gewonnen? ---- Begründung siehe http://www.haustechnikdialog.de/downloads/EnEV_Bayern_Begruendung.pdf "...soll die Einhaltung bestimmter Anforderungen an heizungstechnische Anlagen (...§12 Abs. 1 EnEV) sichergestellt werden". ---- Okok. eindeutig ist die Sache immer noch nicht- sonst würde da stehen "Im Zuge der erstmaligen Abnahme neu eingebauter Anlagen" und nicht im Zuge der 5jährlichen Feuerstättenschau. Die Möglichkeit besteht immer noch, dass der Schorni bzw. seine Innung diesen Passuns falsch auffassen und auch fälschlicherweise auf Altanlagen VOR Inkrafttreten der EnEV beziehen. Und: In der DV NRW z.B. fehlt hier die Erwähnung des §12 EnEV! http://www.haustechnikdialog.de/downloads/EnEV_Nordrhein-Westfalen.pdf tststs. Das wird interessant.
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| Zeit:
11.06.2003 20:29:42 |
Hihi,
kurzer Weg: bei Conrad.de (oder Ebay.de) ein günstiges (Funk-) Uhrenthermostat schießen und nachrüsten. Kosten mit Einbau ca. 100-200 Teuro. Selbsteinbauer machen das unter 50 Euro.
Gruß Paul |
| Zeit:
11.06.2003 21:23:57 |
@Thomas K sicherlich würde Dir einfacher, schneller, besser geantwortet :-)) wenn Du mitteilen würdest, ob z.B. ein Mischer bereits eingebaut ist, wie Du jetzt die Anlage regelst, ob es ein NTK ist mfg
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| Zeit:
12.06.2003 11:15:44 |
Na hör mal- NTK BJ. 74? ;-) Wird eine Minimallösung sein, mit Handmischer.
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Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
27.06.2003 15:33:19 |
Hallo erstmal...... genau diese Geschichte hab ich gerade hinter mir! Erfolg: Ausnahmegenehmigung ohne zeitliche Begrenzung von den Vorschriften der ENEV für meine Kessel BJ 1971. 1.) selbstbewohntes Zweifamilienhaus 2.) Brenner ausgetauscht, als Folge: 3.) Abgasgrenzwerte spitzenmäßig ( 95% Wirkungsgrad) 4.) Kesselherstellerunabhängige At-geführte Regelung mit Zeitprogrammen. 5.) Verluste durch Wärmedämmung derart reduziert, das nun als Folge 6.) der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz greift, weil eine Kesselerneuerung sich niemals innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne rechnet. (Allerdings muss man ja auch bedenken, das eine Heizung immer Geld kostst. Verdienen tut sie ja nix) Warum soll ich einen Kessel austauschen, der alle gesetzlichen Grenzwerte einhält, mit Ausnahme des Baujahrs?! Erklärtes Ziel der Verordnung ist doch die nachhaltige Reduzierung des Schadstoffausstosses---oder?? Der ist aber doch nicht von dem Stück Eisen im Keller abhängig, sondern eindeutig vom drumherum. ( Brennstoffeinsparung 46 %) Dennoch eine Warnung an alle, die die alten Anlagen aufpeppen! Auch das nachstricken kostst enorm viel Geld! Es hat nur den Vorteil, das ich nicht alles auf einmal bezahlen muss, sondern Stück für Stück. Ich hab das ausserdem gemacht, um etwas zu lernen. Am Ende habe ich zwar einiges an Energie gespart, hab aber immer noch einen alten Kessel. Ob jemand das nachmacht, muss er selbst entscheiden. Einen möglichen Weg habe ich ja aufgezeigt: www.heizungsoptimierung.de.vu |
| Zeit:
27.06.2003 17:32:43 |
Versteh ich jetzt wieder nicht: -...- genau diese Geschichte hab ich gerade hinter mir! Erfolg: Ausnahmegenehmigung ohne zeitliche Begrenzung von den Vorschriften der ENEV für meine Kessel BJ 1971. 1.) selbstbewohntes Zweifamilienhaus 2.) Brenner ausgetauscht, als Folge: 3.) Abgasgrenzwerte spitzenmäßig ( 95% Wirkungsgrad) 4.) Kesselherstellerunabhängige At-geführte Regelung mit Zeitprogrammen. 5.) Verluste durch Wärmedämmung derart reduziert, das nun als Folge 6.) der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz greift, weil eine Kesselerneuerung sich niemals innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne rechnet. -...- ...was so ja auch im grundlegenden EnEG vorgeschrieben ist. Deswegen ist der Ausdruck "Härtefallregelung" dafür in der EnEV schon ein Stück Unverschämtheit! ABER das Betrifft doch sowieso ein selbgenutztes ZFH gar nicht? UND wieso brauchst Du jetzt schon eine Ausnahmeregelung, wenn 2009 der Austausch nach EnEV fällig wäre? -...- >Warum soll ich einen Kessel austauschen, der alle gesetzlichen Grenzwerte einhält, mit Ausnahme des Baujahrs? -...- Normalerweise eben wegen des miesen Nutzungsgrades. Denn haben sie halt nur nicht vor- und reingeschrieben, weil er praktikabel kaum schnell zu ermitteln ist -...- >Erklärtes Ziel der Verordnung ist doch die nachhaltige Reduzierung des Schadstoffausstosses---oder?? -...- Nö. CO2-Minderung + damit Brennstoffeinsparung ;-) -...- >Dennoch eine Warnung an alle, die die alten Anlagen aufpeppen! Auch das nachstricken kostst enorm viel Geld! Es hat nur den Vorteil, das ich nicht alles auf einmal bezahlen muss, sondern Stück für Stück. Ich hab das ausserdem gemacht, um etwas zu lernen. Am Ende habe ich zwar einiges an Energie gespart, hab aber immer noch einen alten Kessel. Ob jemand das nachmacht, muss er selbst entscheiden. -...- Du bist nicht allein ;-) Aber bei mir hat's bis jetzt kaum was gekostet (Ändert sich aber, wenn mich nicht jemand davon abhält, eine Reglersammlung aufzubauen :-( Wie hast Du das denn gemacht? Normalerweise muss man die Unwirtschaftlichkeit ja nachweisen, und einer eigenen Berechnung werden sie wohl nicht glauben, sondern ein Nutzungsgrad-Gutachten von einem Energieberater wollen. Und da muß ich schon einen ext. Ing/Archi nehmen, denn a) werden sie vieleicht einen Ing. (Elektronik) doch nicht so recht akzeptieren und b) trau ich das ehrlich gesagt einem Schorni oder Handwerker nicht ganz zu (es sei den er schreibt's ab)...
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| Zeit:
27.06.2003 17:59:18 |
@Sukram Reglersammlung???? Einbauen messen und daten aufzeichnen, dann zahlen sprechen lassen. die regelung nützt ja wenig wenn sie im keller liegt. bei havenith gibts zahlen (reichlich)
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Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
27.06.2003 18:29:33 |
@sukram Unwirtschaftlichkeit kann ich leicht nachweisen, bin ja nicht nur privat mit einsparen beschäftigt, sondern auch beruflich.Auch wenn ich immer noch 16 l/m²a brauche, das liegt wohl am Alter des Hauses (Bj 1872) und nicht am Alter der Heizung.
Ausnahmegenehmigung deshalb, weil ich mißtrauisch bin. Was ich in der Tasche hab, hab ich in der Tasche. Allerdings hab ich die Bescheinigung so früh beim Schorni beantragt, das ich Ihm beinahe den Text diktieren musste, weil er die ENEV noch gar nicht bis zu den Ausnahmen gelesen hatte.
Ausserdem 2009 ist für einen Gusskessel ja schon fast morgen. Wenn der 30 Jahre hält, hoffe ich, das er auch 50 Jahre Schafft. 1999 habe ich noch ne Niederdruckdampfanlage mit Gusskesseln abgerissen, Baujahr 1931!!!!
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Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
27.06.2003 18:32:38 |
@sukram Unwirtschaftlichkeit kann ich leicht nachweisen, bin ja nicht nur privat mit einsparen beschäftigt, sondern auch beruflich.Auch wenn ich immer noch 16 l/m²a brauche, das liegt wohl am Alter des Hauses (Bj 1872) und nicht am Alter der Heizung.
Ausnahmegenehmigung deshalb, weil ich mißtrauisch bin. Was ich in der Tasche hab, hab ich in der Tasche. Allerdings hab ich die Bescheinigung so früh beim Schorni beantragt, das ich Ihm beinahe den Text diktieren musste, weil er die ENEV noch gar nicht bis zu den Ausnahmen gelesen hatte.
Ausserdem 2009 ist für einen Gusskessel ja schon fast morgen. Wenn der 30 Jahre hält, hoffe ich, das er auch 50 Jahre Schafft. 1999 habe ich noch ne Niederdruckdampfanlage mit Gusskesseln abgerissen, Baujahr 1931!!!!
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Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
27.06.2003 18:33:18 |
@sukram Unwirtschaftlichkeit kann ich leicht nachweisen, bin ja nicht nur privat mit einsparen beschäftigt, sondern auch beruflich.Auch wenn ich immer noch 16 l/m²a brauche, das liegt wohl am Alter des Hauses (Bj 1872) und nicht am Alter der Heizung.
Ausnahmegenehmigung deshalb, weil ich mißtrauisch bin. Was ich in der Tasche hab, hab ich in der Tasche. Allerdings hab ich die Bescheinigung so früh beim Schorni beantragt, das ich Ihm beinahe den Text diktieren musste, weil er die ENEV noch gar nicht bis zu den Ausnahmen gelesen hatte.
Ausserdem 2009 ist für einen Gusskessel ja schon fast morgen. Wenn der 30 Jahre hält, hoffe ich, das er auch 50 Jahre Schafft. 1999 habe ich noch ne Niederdruckdampfanlage mit Gusskesseln abgerissen, Baujahr 1931!!!!
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Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
27.06.2003 18:33:55 |
@sukram Unwirtschaftlichkeit kann ich leicht nachweisen, bin ja nicht nur privat mit einsparen beschäftigt, sondern auch beruflich.Auch wenn ich immer noch 16 l/m²a brauche, das liegt wohl am Alter des Hauses (Bj 1872) und nicht am Alter der Heizung.
Ausnahmegenehmigung deshalb, weil ich mißtrauisch bin. Was ich in der Tasche hab, hab ich in der Tasche. Allerdings hab ich die Bescheinigung so früh beim Schorni beantragt, das ich Ihm beinahe den Text diktieren musste, weil er die ENEV noch gar nicht bis zu den Ausnahmen gelesen hatte.
Ausserdem 2009 ist für einen Gusskessel ja schon fast morgen. Wenn der 30 Jahre hält, hoffe ich, das er auch 50 Jahre Schafft. 1999 habe ich noch ne Niederdruckdampfanlage mit Gusskesseln abgerissen, Baujahr 1931!!!!
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| Zeit:
27.06.2003 18:37:29 |
@martin,
neue zahlen fast monatsende, und 15 liter Öl für WW gebraucht. |
| Zeit:
27.06.2003 18:45:23 |
Hat schon wieder 4fach abgeschickt... nervöser Finger? >@sukram Unwirtschaftlichkeit kann ich leicht nachweisen, bin ja nicht nur privat mit einsparen beschäftigt, sondern auch beruflich.Auch wenn ich immer noch 16 l/m²a brauche, das liegt wohl am Alter des Hauses (Bj 1872) und nicht am Alter der Heizung. Nachweisen kann ich's auch (Brennerlaufzeiten...). aber ob er's mir glaubt? Da könnt' ja jeder kommen... >Ausnahmegenehmigung deshalb, weil ich mißtrauisch bin. Was ich in der Tasche hab, hab ich in der Tasche. Allerdings hab ich die Bescheinigung so früh beim Schorni beantragt, das ich Ihm beinahe den Text diktieren musste, weil er die ENEV noch gar nicht bis zu den Ausnahmen gelesen hatte. Häh? Der SCHORNI kann sowas bescheinigen? Dafür ist er doch gar nicht qualifiziert, mit Verlaub. und sowas darf der doch eigentlich nicht als "nur-Erfüllungsgehilfe", nicht mal öff.rechtl. angestellt... Steht das so in eurer Durchführungsverordnung zur EnEV??? >Ausserdem 2009 ist für einen Gusskessel ja schon fast morgen. Wenn der 30 Jahre hält, hoffe ich, das er auch 50 Jahre Schafft. :-)) jaja, wir denken in anderen Zeiträumen. Aber in 20 Jahren ist's Öl schon so knapp - da möchtest Du ihn gar nicht mehr im Keller haben. >1999 habe ich noch ne Niederdruckdampfanlage mit Gusskesseln abgerissen, Baujahr 1931!!!! Im Betrieb?!? Sixt' es- die Vorschriften sind einfach immer noch viel zu lasch :-(
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Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
27.06.2003 18:46:45 |
@pit tolle leistung für 5 Personen!! selbst bisher 11 liter für 2 Personen @sukram Ziel der ENEV ist unter anderem den Jahresnutzungsgrad von duchschnittlich 68% (1990) auf 86 - 88% (2012) zu erhöhen. Mit meiner Alten Schmirgel lag ich letztes Jahr bei ca. 85 %. Nicht geschätzt, sondern gemessen! Also? Wie will jemand mir wirtschaftlich vertretbar eine Kesselsanierung verkaufen. Was will der an der Anlage denn noch sparen? Das rechnet sich erst wieder, wenn ich meine Hütte an der Gebäudehülle runderneuert habe. Da ich dafür keine Kohle habe, wird wohl eher der Kessel den Geist aufgeben. Dann muß auch ich sanieren. |
Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
27.06.2003 18:49:46 |
@pit tolle leistung für 5 Personen!! selbst bisher 11 liter für 2 Personen @sukram Ziel der ENEV ist unter anderem den Jahresnutzungsgrad von duchschnittlich 68% (1990) auf 86 - 88% (2012) zu erhöhen. Mit meiner Alten Schmirgel lag ich letztes Jahr bei ca. 85 %. Nicht geschätzt, sondern gemessen! Also? Wie will jemand mir wirtschaftlich vertretbar eine Kesselsanierung verkaufen. Was will der an der Anlage denn noch sparen? Das rechnet sich erst wieder, wenn ich meine Hütte an der Gebäudehülle runderneuert habe. Da ich dafür keine Kohle habe, wird wohl eher der Kessel den Geist aufgeben. Dann muß auch ich sanieren. |
Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
27.06.2003 18:50:49 |
@pit tolle leistung für 5 Personen!! selbst bisher 11 liter für 2 Personen @sukram Ziel der ENEV ist unter anderem den Jahresnutzungsgrad von duchschnittlich 68% (1990) auf 86 - 88% (2012) zu erhöhen. Mit meiner Alten Schmirgel lag ich letztes Jahr bei ca. 85 %. Nicht geschätzt, sondern gemessen! Also? Wie will jemand mir wirtschaftlich vertretbar eine Kesselsanierung verkaufen. Was will der an der Anlage denn noch sparen? Das rechnet sich erst wieder, wenn ich meine Hütte an der Gebäudehülle runderneuert habe. Da ich dafür keine Kohle habe, wird wohl eher der Kessel den Geist aufgeben. Dann muß auch ich sanieren. |