| | | | Zeit:
27.01.2020 09:27:14 |
Guten Tag. Mich würde interessieren, welche Versicherung in folgendem Fall haften würde. Mehrfamilienhaus, Teileigentümer. Ein anderer Mieter bzw. Eigentümer dieses MFH handelt fahrlässig (z.B. läßt Kerze ohne Aufsicht brennen, läßt Heizdecke ohne Abschaltung ständig an, Kinder zündeln) und verursacht einen Brandschaden. Greift hier die Gebäudeversicherung? Die private Haftpflicht es Verursachers? Auf was ist in einem solchen Fall zu beachten? Schönen Dank
|
| | Zeit:
27.01.2020 10:26:27 |
Moin moin, es haftet immer der, der anderen einen Schaden verursacht, so steht es im BGB. Dafür spielt es zunächst mal keine Rolle ob dies leicht oder grob Fahrlässig geschieht. In deinem Beispiel haftet also mit großer Wahrscheinlichkeit der "andere".
Er haftet den Geschädigten gegenüber zunächst mal mit seinem Privatvermögen. War er klug und vorausschauend genug und konnte es sich leisten und hat eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, dann übernimmt diese in dem Rahmen, wie es der Versicherungsvertrag und die allg. Versicherungsbedingungen vorsehen die Haftung an Stelle des "anderen". Ob jetzt nur leichte oder grobe Fahrlässigkeit abgesichert ist, hängt damit zusammen, was genau im Privat Haftpflichtversicherungsvertrag vereinbart wurde, also auch mit der Prämie die der Versicherungsnehmer zu zahlen bereit war. Allerdings müssen die geschädigten das nicht gegen sich gelten lassen, d. h. z.B. wenn vertraglich vereinbart ist, daß eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen wäre, so würde dies zwar das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer betreffen, jedoch nicht das Haftungsverhältnis des Schädigers zu den Geschädigten. Und da Ausnahmen die Regel bestätigen: Es macht für die Versicherung z.B. durchaus einen Unterschied, ober die Mieter und der Schädiger z.B. Verwandtschaftlich miteinander verbunden sind oder nicht.In solchen Fällen greifen dann die Ausschlüsse...Insgesamt also alles eine recht komplexe Materie, die das Hinzuziehen von Fachleuten erforderlich macht.
Auch eine Gebäudeversicherung kann im Brandfall zur Schadensregulierung herangezogen werden. In welchem Rahmen und wer zuerst leisten muß (Gebäudeversicherung oder Privathaftplicht, da bin ich heute auch überfragt, das soltest Du mit einem Anwalt klären.)
In einem solchen Fall wie von Dir beschrieben würde ich empfehlen, dir auf jeden Fall anwaltlichen Rat zu nehmen und dich nicht blind darauf zu verlassen, was der Schädiger oder dessen Versicherung dir erzählen oder schriftlich mitteilen.
Zu beachten wäre meines erachtens, daß dir nachweislich ein Schaden entstanden sein muß. Dieser Schaden ist zu dokumentieren, Im Idealfall wurde beim Brand die Feuerwehr oder Polizei alarmiert und haben den Vorfall dokumentiert. Auch diese Dokumentation würde ich mir besorgen. Wie du deine Ansprüche dann geltend machst und bei wem wird Dir ein Anwalt erläutern. Im Idealfall hast Du eine Rechtsschutzversicherung, dann kostet dich die Einschaltung eines Anwaltes nichts oder nur den vereinbarten Selbstbehalt.
Ich war vor ganz langer Zeit mal u.a. als Versicherungsmakler tätig. Diese Information erhebt deshalb weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit - dafür bin ich schon zu lange draußen... Es kann durchaus empfehlenswert sein auch einen Versicherungsmakler mit ins Boot zu nehmen um alle Versicherungsrelevanten Fragen mit ihm zu klären. Hoffe das hilft dir ein wenig. VG und viel Erfolg.
|
| | Zeit:
27.01.2020 11:41:10 |
Zitat von alfons99  Mich würde interessieren, welche Versicherung in folgendem Fall haften würde.
Haften? Haften tut der Verursacher. Der könnte ein Privathalftpflicht abgeschlossen haben, die unter Umstaänden auch für den verursachten Schaden haften könnte. Kann sein, muß aber nicht. Welche deiner Versicherungen welchen deiner Schäden ersetzt, kannst du in den von dir abgeschlossenen Verträgen bzw. den zugehörigen Policen nachlesen. Oliver
|
| | Zeit:
27.01.2020 12:28:27 |
Bin kein Anwalt, aber man muss da m.M. unterscheiden. Der Gebäudeschaden ist durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Schäden an Sachen anderer Mieter müssen diese selber durch eine Hausratversicherung abdecken oder sich an den Schadensverursacher wenden. Inwieweit sich ein Versicherer beim Verursacher schadlos halten kann, weiss ich nicht, aber oft wird da nichts zu holen sein... Grüsse winni
|
| | Zeit:
27.01.2020 13:52:52 |
Falls Du einen Schaden hast und der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat, greift ggf. noch die Vorderungsausfalldeckung Deiner eigenen Haftpflichtversicherung (falls diese in Deinem Vertrag eingeschlossen ist).
|
| | Zeit:
27.01.2020 14:55:55 |
Zitat von lukashen  Vorderungsausfalldeckung Forderungsausfalldeckung ;-))
|
| | Zeit:
18.11.2020 21:03:42 |
Hier liegen mehrere "Tatbestände" vor z.B.Zündeln der Kinder ( Haftpflicht des Verursachers ) , dann sollte die Gebäudeversicherung gecheckt werden. Allerdings gibt es Haftungsausschlüsse bei der Gebäudeversicherung wie z.B. Sengschäden (dazu gehört die angeschaltete Heizdecke) oder die Versicherung für Forderungsausfälle, die die meisten nicht besitzen.
|
| | Zeit:
21.03.2025 06:36:45 |
Der tatkräftige Selberschrauber der sparen wollte und seine Ölbrennerwartung selber gemacht hat bezahlt natürlich Sachen wie SchornsteinbrandÖlverschmutzung des Erdbodens Rauchvergiftung/ Stromschlag/Tot der Anwohner Alles aus eigener Tasche.
|
| | Zeit:
21.03.2025 12:50:00 |
"Der Verursacher ist mit seinem Privatvermögen haftbar !!!
Klingt gut, bei Leuten welche keines haben und sowieso bereits überschuldet sind bzw an der Privatinsolvenz kratzen!
Ein altes Sprichwort sagt "aus einem Toten bringt man keinen Schaas mehr heraus" was im Umkehrschluss bedeutet dass wo nichts ist auch nichts zu holen ist und einschlägige Versicherungen sind außer der KFZ Haftpflicht nicht vorgeschrieben sondern freiwillige Selbstvorsorge!
Selbst unser Vater Staat (in A) hat für seine wertvollen Gebäude keine Brandschadensversicherung abgeschlossen, zahlt sowieso der Steuerzahler!!
|
| | Zeit:
21.03.2025 13:05:30 |
Zitat von Hannes/esbg  [...] Selbst unser Vater Staat (in A) hat für seine wertvollen Gebäude keine Brandschadensversicherung abgeschlossen, zahlt sowieso der Steuerzahler!!
Wer zahlt denn sonst die Beiträge? Es kann in speziellen Fällen günstiger sein das Risiko selbst zu tragen, ohne nebenbei Versicherungen zu finanzieren. Gruß
|
| | Zeit:
21.03.2025 14:11:50 |
Zitat von Hannes/esbg  "Der Verursacher ist mit seinem Privatvermögen haftbar !!!
Klingt gut, bei Leuten welche keines haben und sowieso bereits überschuldet sind bzw an der Privatinsolvenz kratzen!
Ein altes Sprichwort sagt "aus einem Toten bringt man keinen Schaas mehr heraus" was im[...] Wer nicht zahlen kann der kommt in Deutschland in Beugehaft für 6 Monate. Jeder kann zahlen! Und seien es monatlich 50 Euro Raten vom Bürgergeld!
|
| | Zeit:
22.03.2025 13:12:06 |
Möglich bei euch in D, aber bei uns in A kaum, da die "Häfen" sowieso massiv überbelegt und für solche Kleinigkeiten kein Platz reserviert wird!
Ausserdem kratzen private Schulden Vater Staat kaum, denn der Handwerker welcher vom Endkunden verarscht wird muß seine Steuern zahlen (auch die MWST welche der Endkunde nicht bezahlt hat)! !!
Du kannst beim zuständigen Bezirksgericht "Säckelpfändung" beantragen, damit kriegst Du einen Rechtstitel mit dem Du den Schuldner jederzeit wenn Du Ihn siehst anhalten und auffordern kannst seine Taschen auszuräumen, hört sich gut an ist aber in der Praxis kaum von Erfolg gekrönt!
Ausserdem musst Du dann nebenbei eine extra Buchführung führen wo Du jeden € den Du damit eintreibst eintragen und vom Schuldner bestätigen lassen musst !!
Viel Vergnügen damit!
|
Verfasser: Bauerleee | Zeit:
22.03.2025 15:35:37 |
Darum nur Vorkasse bei Auftragserteilung. Viele junge Handwerksinhaber sind sehr naiv und gewähren den Kunden Wochenlange Fristen zum bezahlen der Endrechnung. Sie können leider nicht kalkulieren die jungen Spunde und werden als Darlehensgeber missbraucht von gewieften Sparfüchsen, die gerne noch das Billiggeraffel aus dem Internetschop montiert haben möchten, aber nur vom Fachbetrieb mit Werkhaftung natürlich!
|
| | Zeit:
23.03.2025 04:13:49 |
Zitat von Maestro93  Zitat von Hannes/esbg  [...] Wer nicht zahlen kann der kommt in Deutschland in Beugehaft für 6 Monate. Jeder kann zahlen! Und seien es monatlich 50 Euro Raten vom Bürgergeld! Vom nicht pfändbaren muss man gar nichts zahlen. Nem nackten Mann kannste nicht in die Tasche greifen
|
| | Zeit:
23.03.2025 14:05:31 |
Zitat von lukashen  Wer zahlt denn sonst die Beiträge? Es kann in speziellen Fällen günstiger sein das Risiko selbst zu tragen, ohne nebenbei Versicherungen zu finanzieren.
Das ist sogar im allgemeinen so, wenn man eine ausreichend große Anzahl Gebäude/Autos/wasauchimmer hat. Eine Versicherung sorgt nicht dafür, dass es im Durchschnitt billiger wird. Sie sorgt nur dafür, dass der eine, der einen großen Schaden hat, von den vielen, die gar keinen Schaden haben unterstüzt wird.
|
| | Zeit:
23.03.2025 14:09:57 |
Zitat von Hannes/esbg  Ausserdem kratzen private Schulden Vater Staat kaum, denn der Handwerker welcher vom Endkunden verarscht wird muß seine Steuern zahlen (auch die MWST welche der Endkunde nicht bezahlt hat)! !! Gibt es bei Euch in A nicht die Wahlmöglichkeit zwischen Soll- und Ist-Besteuerung? Bei letzterer muss weder Einkommens- noch Umsatzsteuer bezahlt werden, wenn der Kunde nicht zahlt.
|
| | Zeit:
23.03.2025 14:13:28 |
Zitat: Selbst unser Vater Staat (in A) hat für seine wertvollen Gebäude keine Brandschadensversicherung abgeschlossen, zahlt sowieso der Steuerzahler!!
Das können die Gemeinden bei uns in Deutschland auch ab einer gewissen Größe selbst entscheiden. Ab 100.000 Einwohnern brauchen Sie auch keine KFZ Versicherungen mehr. Bei einer KFZ Versicherung ist es natürlich so, dass die Schadensabrechnungen und die Kürzungen von der Versicherung ggfls. effektiver sind, als das was die Gemeinde selbst bearbeiten würde, aber wenn der Staat richtig haushalten würde, dann wäre es theoretisch ohne Versicherung billiger.
|
| | Zeit:
23.03.2025 14:20:18 |
Bei der Sollbesteuerung führt man zwar die Steuern ab, aber wenn die Forderung uneinbringlich ist wird die auf entsprechendes Aufwandskonto umgebucht und ausgeschrieben, der Steuerbetrag wird dabei korrigiert. Bezahlte Umsatzsteuern erhält man so zurück.
|
| | Zeit:
23.03.2025 14:35:47 |
Zitat von Mark1234  Bezahlte Umsatzsteuern erhält man so zurück. Bist du dir absoluit sicher, wenn ja wo steht das? FG. Schmitt
|
| | Zeit:
23.03.2025 14:48:48 |
Natürlich bin ich mir dabei absolut sicher :D Das steht im Umsatzsteuergesetz. Hier eine kleine Erklärung: https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umlaufvermoegen/der-richtige-umgang-mit-uneinbringlichen-forderungen.html Wenn du die Rechnung schreibst, buchst du den Nettobetrag auf "Forderungen aus Lieferung und Leistung" und die Umsatzsteuer aufs Umsatzsteuerkonto. Wenn die Forderung nicht einbringbar ist, dann gehst du nach entsprechender Zeit / Feststellung hin und buchst die Forderung aus, das entsprechende Konto ist im Prinzip wie eine Ausgabe und dabei buchst du natürlich die Steuer auch Korrektur. Frag mich aber nicht mehr nach den genauen Kontennummern, in der heutigen Welt der Buchhaltungssoftware klickt man die Forderung einfach per Häkchensetzen rüber :) Das Umsatzsteuerkonto wird dabei automatisch korrigiert. Das ewige Steuerzahljammern ist von schlechten Unternehmern, die mal nen VHS Kurs im Bereich Steuern / Buchhaltung hätten belegen sollen. Steuern zahlt grundsätzlich nur derjenige, der Geld verdient hat. Klar gibt es von dem Grundsatz ein paar Ausnahmen, aber dazu würde ich eine nicht einbringbare Forderung nicht zählen :D Soweit ich weis gibt es auch noch n Konto auf das man eine "evtl. ausfallende" Forderung buchen kann, frag mich jetzt aber nicht ob man da die Umsatzsteuer bis zur Klärung zwischen parken kann.
|