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16.06.2003 09:33:37 |
Hallo liebe Gemeinde! Meine Schwiegereltern wollen sich eine Nachtspeicher-Anlage anschaffen und Wärmespeicheröfen der Flach-Baureihe von AEG einsetzen. Meine Frage ist, ob mir jemand vielleicht verraten könnte, was man so für Leistungsstärken für die einzelnen Räume einsetzt. Wovon ist das abhängig??? Gibt es eine Faustformel für die Berechnung a la xy W/m2??? Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!
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| Zeit:
16.06.2003 09:41:14 |
Eigendlich ist ne Wärmebedarfsrechnung erforderlich. Da kommen viele Faktoren mit rein, z.b. die K-Werte der verwendeten Bauteile (Wände, Fenster, etc) Lüftungswärmebedarf usw usw. Überschlägig gibts das auch: Raumart -> W/m2 Wohnraum, Neubau ->50-60 Bad, Dusche, WC, Neubau ->80-110 Wohnraum, Niederigenergiehaus-> 30-40 Bad, Dusche, WC, Niederigenergiehaus-> 60-80 Wohnraum, Altbau ->80-130 Bad, Dusche, WC, Altbau -> 120-150 |
| Zeit:
16.06.2003 13:17:41 |
Hallo Stefan.
Nachtspeicherheizung??? Gibt es wirklich gar keine andere Lösung?
Grüße, C. Brenner www.Celsius-compile.de
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| Zeit:
16.06.2003 13:46:47 |
Doch sicher gibt es die, bald kommen sie wider die M.....heizung.
;-))
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| Zeit:
17.06.2003 14:33:35 |
Hallo Stefan, als erstes solltest Du beim zuständigen EVU eine Versorgungsanfrage stellen, ob das Objekt mit Heizstrom versorgt werden kann. Und wenn ja, dann sollte man die Schaltzeiten wissen. Üblich sind z.B. 8 + 2, d.h. 8 h NT-Strom + 2 h HT-Strom. Danach sind die Speicheröfen auszulegen. Die Berechnung des Wärmebedarfs kann entfallen, wenn man dafür die HEA-Methode anwendet. Grundsätzlich ist, wenn nicht schon vorhanden, eine Verbesserung der Wärmedämmung unbedingt notwendig. Als Regelung ist ein Zentralregler mit "Rückwärtssteuerung" zu verwenden. Damit am Ende der NT-Zeit die erforderliche max. Wärme aufgeladen ist. Um die Speicheröfen richtig auszulegen (die Geräteleistung nach dem Wärmebedarf auszulegen ist falsch) und die Gerätekosten zu ermitteln, sind auch weitere Installationskosten zu berücksichtigen, ggf. ist sogar ein Umbau des Zählerschranks erforderlich. Deshalb solltest Du einen zugelassenen Elektriker zu Rate ziehen. Gruß Manfred |
| Zeit:
18.06.2003 11:01:01 |
Hallo Leser, nachdem alle teilweise recht haben, will ich mal meine Meinung hier vertreten: Generell tut man gut daran, erstmal festzustellen welche Norm-Heizlast der Raum aufweist. Mit entsprechenden Rechenverfahren sollte das keine Schwierigkeit sein. Ein Elektriker tut dies meist nicht, schon gar nicht, wenn er selbst die Geräte liefern soll. Da wird meistens mit sehr großen Sicherheiten gerechnet oder schlicht Altgerät eins zu eins in ein Neugerät getauscht. Wie wird ein Nachtspeicherofen ausgelegt? Für den Auslegungsfall wird die Heizlast mit 24 Stunden angenommen, je nach EVU hat man aber nur 8 h NT Zeit. D.h. der Keramikkern muss so ausgelegt sein, dass die Heizlast für die restlichen 16 Stunden daraus abgedeckt werden kann und das geschieht über die Masse. Ich empfehle einen unabhängigen Energieberater einzuschalten. Dieser kann neben Alternativen auch nach möglichen Fördermitteln suchen. Falls die Nachtspeicheröfen unumgänglich sind, wäre es empfehlenswert, eine gute Regelung (Zeitsteuerung, Außentemperaturfühler) einzubinden, soweit dies nicht bereits vorhanden ist. So, nun schlagt mich...;-) friedel
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| Zeit:
19.06.2003 08:15:01 |
Hallo Forum, langsam werden die Beiträge immer ärgerlicher, da Meinungen von vorgestern! Schon mal was von der EnEV gehört?????? Wo liegt da Nachtspeicherheizung???? Wenn irgendwie anders machbar (Gasbrennwert), dann unbedingt machen!!!!!
Gruß,
TeBe
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| Zeit:
19.06.2003 11:58:38 |
Hallo, ich würde machen was "friedel" Vorschlug - einen Unabhängigen Energieberater die Sache überprüfen lassen. Der ist übrigens sicher nicht von Vorgestern weil die alle die EnEV kennen müssen. Vielleicht ist ja sogar eine Finanzierung über den KfW-CO2-Gebäudesanierungskredit möglich - Zinssatz 1,31%eff - 10 Jahre fest bei 20 Jahren Laufzeit (glaub ich) – steht aktuell unter www.kfw.de . Übrigens eine Energieberatung bekommen Sie vielleicht auch vom Elektriker oder Bäcker - aber die ist dann halt nicht unabhängig! Bundesweit unabhängige Energieberater auch aus Ihrer Region finden Sie unter www.Vor-Ort-beratung.info. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, bekommt sogar 300 Euro Zuschuss für diese UNABHÄNGIGE Energieberatung. uwe
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