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02.08.2024 13:21:28 |
Zitat von ajokr Zitat von psy.35i [...] Dichtheitsprüfung Kältemittelkreis bei Splitanlagen ist natürlich auch nur was für Warmduscher? Ja, an der JAZ würde man einen Verlust auch sehen Oder an mangelnder Leistung erkennen Ein Kühlschrank wird ja auch manchmal zum Dauerläufer. Dazu muss man sich natürlich mit seiner Anlage beschäftigen Wer das nicht will, muss halt zahlen Ist in allen Bereichen des Lebens so Den Schornsteinfeger wird man halt nur mit einer Wärmepumpe los, ansonsten ist man hier ausgeliefert. Daher meine scherzhafte Erwähnung der Wärmepumpe.
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02.08.2024 11:33:34 |
Moinle, in diesem Thema ging es doch eigentlich um die Rechnung vom Schornsteinfeger... und schwups... kommt die Wärmepumpe ins Spiel...😕 Macht doch zur Wärmepumpe ein eigenes Thema auf...obwohl... dazu laufen hier wohl schon genug Themen, wo man sich einbringen kann...😉 Grüssle von Thomas
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02.08.2024 11:18:41 |
Zitat von psy.35i Wärmepumpen sind wartungsfrei Schonmal deinen Kühlschrank gewartet? Wasserdruck und Stromverbrauch/JAZ muss man natürlich selber im Auge behalten. Dichtheitsprüfung Kältemittelkreis bei Splitanlagen ist natürlich auch nur was für Warmduscher?
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02.08.2024 09:20:26 |
Wir haben 9 Wärmepumpen im Haushalt, da werde ich arm bei den ganzen Wartungsverträgen ;)
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02.08.2024 09:15:17 |
Zitat von psy.35i Wärmepumpen sind wartungsfrei Schonmal deinen Kühlschrank gewartet? Wasserdruck und Stromverbrauch/JAZ muss man natürlich selber im Auge behalten. Vielleicht erwartet man von der Wärmepumpe auch zu viel. Ein Kühlschrank muss nur die Temperatur auf einen Wert halten.
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02.08.2024 08:13:53 |
und noch eine Wärmepumpenversicherung beim HB abschließen. Dann ist man save -- Prust
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02.08.2024 08:06:21 |
Wärmepumpen sind wartungsfrei Schonmal deinen Kühlschrank gewartet? Wasserdruck und Stromverbrauch/JAZ muss man natürlich selber im Auge behalten.
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01.08.2024 21:23:38 |
Dann kostet die jährliche Wartung doppelt so viel wie der Schorni.
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01.08.2024 19:28:22 |
Hallo, Zitat von Margret Welche Möglichkeiten habe ich da zu reagieren?
ausreichend Bier trinken, ergänzend: Jägermeister MfG
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01.08.2024 17:26:59 |
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01.08.2024 16:51:32 |
Hallo, ich hatte kürzlich den alljährlichen Besuch vom Schornsteinfeger. Mein Einfamilienhaus wird mit einer Ölheizung mit Niedertemperaturkessel beheizt. Die Heizung ist inzwischen 30Jahre alt, aber bei der jährlichen Heizungsinspektion ist bisher, sowohl von der Heizungsfirma als auch vom Schornsteinfeger, die Funktionstüchtigkeit bei guten Werten bestätigt worden. Nun zu meiner Frage: In diesem Jahr war die Feuerstättenschau wieder einmal fällig. Nach nur 12 Minuten Aufenthalt in meinem Heizungskeller bestätigte mir der Schornsteinfeger die guten Werte des Kessels, überreichte mir die Rechnung für die Schornsteinfegerarbeiten über 66,75 € und kündigte den Feuerstättenbescheid per Post an. Der kam heute über 66,98 €. Das sind in Summe 133,73 € für 0,2 Stunden Arbeistszeit. Das macht einen Stundenlohn von 668 €! Selbst wenn man noch Wegezeit bzw. Anfahrtkosten in die Rechnung einbezieht, ist das für mein Verständnis nicht nachvollziehbar. Welche Möglichkeiten habe ich da zu reagieren?
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12.07.2020 23:17:10 |
Und wo war die Aufsichtsbehörde ? Das SchfHwG §11 gibt klar vor wie bei der Verhinderung des Bev. zu verfahren ist. Wie meist der Schornsteinfeger und die Behörde haben einen Freibrief - wehe der Kehrpflichtige verhält sich nicht Schornsteinfeger gerecht. WB
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
12.07.2020 22:04:35 |
!!WICHTIG!!Für alle Immobilieneigentümer : Er sagte mir auch, dass im Falle eines Brandschadens die Versicherung als erstes nach den Prüfdokumenten fragt. Sind diese nicht in Ordnung, z.B. die Zeiten wurden nicht eingehalten, dann reduziert die Versicherung die Zahlung zur Schadensbehebung Genau: Wichtig für alle Immobilien-Eigentümer:Legt die Prüfdokumente in Kopie in der Bank oder Bahnhofs-Schließfächern ab. Damit im (Personen)Schadensfall nachgewiesen werden kann, dass der Schornsteinfeger die meisten Überprüfungs-Schritte gar nicht ausgeführt hat. Dann haftet nämlich DER. Dann muss DER nämlich nen Kranz zur Beerdigung der CO-Toten schicken, bevor er ins Gefängnis geht.
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
12.07.2020 21:45:29 |
Ist ja alles schön und gut....aber: Der arme arme bemitleidenswerte Mann hat Dich einfach mit ein bißchen Nettigkeit und Druck auf die Tränendrüse eingelullt um an DEIN GELD zu kommen.Die Aufsichtsbehörde ist das Umweltamt im Landratsamt Abteilung Schornsteinfegerwesen. Vor Klärung des kompletten Sachverhalts und Ableistung aller Tätigkeiten bezahlst Du NICHTS! Er kann KEINE Leistungen nachholen!! Wenn Deine Anlage nur all 2 Jahre dran ist, dann kann er jetzt nicht all halb Jahr kommen um "was nachzuholen"!! Wenn man am Auto eine Wartung auslässt, macht man bei der nächsten auch nicht zwei Ölwechsel. Da würdest DU dem Kundendienst auch nen Vogel zeigen und das nicht bezahlen! Auch wird die Ausführung der Arbeiten dadurch NICHT teurer. Die Arbeit bleibt immer dieselbe, somit bleibt auch der Preis derselbe! Der Mann belügt Dich. Apropos "Arbeiten": Er steht immernoch in der LEISTUNGS-Pflicht: Leistungen erscheint eine Position über Kehr- und Überprüfungstätigkeiten über €63,59. Bei den Nicht-Hoheitlichen Dafür kann man KEINE 10-15 Minuten "arbeiten - das ist BETRUG! Auch DU würdest keiner Werkstatt über 60 EU für eine Wartung bezahlen wenn die lediglich den Öl-Messstab gezogen haben! DENK MAL NACH was man hier mit Dir macht - musst DU für DEIN Geld nicht auch redlich arbeiten? Ich geh doch mal einfach davon aus. In diesem Zeitraum ist es ausgeschlossen alle erforderlichen Überprüfungsschritte und Arbeiten auszuführen:
- Begehung sämtlicher Räume um den dort verlaufenden Schornstein zu überprüfen - Öffnung beider Schornsteinreinigungsöffnungen, ggf Duch- oder Auskehren des Schornsteins, ebenso Öffnung mindestens eines Überprüfungsdeckels im Abgasrohr des Kessels - Verwendung zweier unterschiedlicher Messsonden, also "Umstecken" erforderlich - Entfernung der Kessel-Frontplatte um den Brenner etc zu besichtigen und im Betrieb zu prüfen - Erläuterung der durchgeführten Tätigkeiten und der ermittelten Messwerte - also NICHT nur "alles in Ordnung"!
Zu den unten genannten Positionen musst Du noch einen Feuerstättenbescheid und eine Bescheingung zur (Mängelfreiheit) Feuerstättenschau erhalten haben. Solange DAS nicht geklärt und ausgeführt ist gibts KEIN GELD! DU machst Dich strafbar, denn NUN bist Du informiert und würdest sonst diesen Betrug unterstützen, mittragen und quasi beauftragen. Grad wenn doch die Versicherungen....und so.... Nochmal für alle und ganz Deutschland: Es gibt weder vom Schornsteinfeger ein "ich mach das halt so bißchen easy abgespeckt", NOCH gibt es vom Eigentümer ein "mir passt das schon so". Die Arbeiten und die Detailausführungen sind verbindlich fixiert, eine Reduktion ist nicht möglich, alles andere ist BETRUG und Urkunden-Fälschung.
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| Zeit:
12.07.2020 17:31:55 |
Zitat von Roemer16 !!WICHTIG!!Für alle Immobilieneigentümer : Er sagte mir auch, dass im Falle eines Brandschadens die Versicherung als erstes nach den Prüfdokumenten fragt. Sind diese nicht in Ordnung, z.B. die Zeiten wurden nicht eingehalten, dann reduziert die Versicherung die Zahlung zur Schadensbehebung. Also entweder man arbeitet sich selbst in das Thema ein, oder man verlässt sich auf den Schornsteinfeger seines Vertrauens. Ja. Ist genauso wie beim Auto. Sobald ein Schaden da ist fragt die Versicherung nach der letzten Inspektion durch den Hersteller bzw. Herstellerautohaus. Hat man da nichts sieht es ganz doof aus. Man kann sich in das Thema einarbeiten und es soll freie Werkstätten geben aber das Risiko muss jeder für sich selbst bewerten. Daher.. Dein Schornsteinfeger macht das schon richtig: Warum-man-seinen-kunden-angst-machen-sollte |
| Zeit:
12.07.2020 17:08:33 |
Habe jetzt mit dem Schornsteinfeger gesprochen und es klingt vielleicht blöd, aber er klang ehrlich. Er hat mir erklärt, dass es 2 Leistungen gibt, die in einer gewissen Regelmäßigkeit auszuführen sind - eine alle 2 Jahre, die andere 2x alle 7 Jahre - den Namen hat er mir genannt, habe ich aber nicht mehr drauf. Bei der Übergabe vom alten Schornsteinfeger musste er erkennen, dass dieser diese Leistungen wegen Krankheit nicht mehr regelmäßig bei seinen Kunden erbracht hat. Die meisten der Kunden prüfen das nicht selbstständig, obwohl es in deren Verantwortung liegt. Deshalb holt er jetzt diese Leistung nach. Und dadurch ist überall die Rechnung im Vergleich zu vorher höher. Derartige Gespräch wie mit mir führe er deshalb regelmäßig diese Tage, weil ich natürlich nicht der einzige war, dem das so aufgefallen ist. Gleichzeitig hat er den Ball auch in mein Feld geschossen, weil er mir eine Woche vorher ein längeres Schreiben in den Briefkasten geworfen hat "Der Schornsteinfeger kommt", in dem er die Situation grundsätzlich beschrieben hat - gut, konnte ich mich jetzt auch nicht so genau dran erinnern. Egal, ich habe während des Telefonats aus dem Bauch heraus entschieden dem Mann zu glauben. Zumal er mir zugesichert hat, dass es beim nächsten Mal günstiger wird, da dann keine der besonderen Leistungen anliegt. !!WICHTIG!!Für alle Immobilieneigentümer : Er sagte mir auch, dass im Falle eines Brandschadens die Versicherung als erstes nach den Prüfdokumenten fragt. Sind diese nicht in Ordnung, z.B. die Zeiten wurden nicht eingehalten, dann reduziert die Versicherung die Zahlung zur Schadensbehebung. Also entweder man arbeitet sich selbst in das Thema ein, oder man verlässt sich auf den Schornsteinfeger seines Vertrauens.
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
07.07.2020 17:52:59 |
DANN lieber HEUTE als morgen! Der braucht das und hat sichs echt verdient !
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| Zeit:
07.07.2020 17:44:53 |
Ich dachte ich eliminiere lieber schrittweise die Geräte mit Verbrennung, damit ihm sowas nicht mehr passieren kann :-)
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
07.07.2020 17:35:29 |
Interessant. Aber die Prüfpositionen hat er alle auf der Bescheinigung abgehakt? Dann lass ich nochmal zum Nacharbeiten kommen bevor Du ihn wegen Betrug und Urkundenfälschung anzeigst.
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| Zeit:
07.07.2020 17:30:08 |
Zitat: - Entfernung der Kessel-Frontplatte um den Brenner etc zu besichtigen und im Betrieb zu prüfen Also in den vergangenen so 55 JAhren habe ich noch nicht erlebt dass ein Schornsteinfeger was abegschraubt hätte um ein Flammenbild anzusehen.... Da wird oben am Abgasrohr gemesseen, rings am Gerät auf beschlagene Spiegel o.ä geachtet - wenn überhaupt, am Biferral auch das nicht - und der Zettel ausgedruckt und hingehängt - das wars solange ich mich zurückerinnern kann. Gekehrt wird auch jährlich, der Farbe nach schabt er dabei überwiegend Mörtel ab :-)
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
07.07.2020 15:59:34 |
Etwas frech und suspekt ist das ja schon. Seit 2013 ist für die normalen Regeltätigkeiten ein "freier Markt", das heißt DU musst Dir einen Schornsteinfeger aussuchen. Dass da einfach einer kommt oder gar Du als Kunde vom Vorgänger übernommen wirst ist ohne Deine Zustimmung unzulässig! Jetzt sich erst im Nachgang so zu präsentieren ist einfach link und offiziell zu bemängeln. Die Aufsichtsbehörde ist das Umweltamt im Landratsamt Abteilung Schornsteinfegerwesen. Vor Klärung des kompletten Sachverhalts und Ableistung aller Tätigkeiten bezahlst Du NICHTS!Hat er sich Dir nicht beim Besuch vorgestellt und erklärt WAS alles gemacht wird? Hat er sich zu seinen hoheitlichen Tätigkeiten fünf Werktage zuvor angekündigt? Mit zwei separaten Anmeldungen, einmal hoheitlich, einmal nicht-hoheitlich! Ist der "Zeitaufwand 10-15 Minuten" wirklich so von Dir gemessen oder mehr so gefühlt? In diesem Zeitraum ist es ausgeschlossen alle erforderlichen Überprüfungsschritte und Arbeiten auszuführen: - Begehung sämtlicher Räume um den dort verlaufenden Schornstein zu überprüfen - Öffnung beider Schornsteinreinigungsöffnungen, ggf Duch- oder Auskehren des Schornsteins, ebenso Öffnung mindestens eines Überprüfungsdeckels im Abgasrohr des Kessels - Verwendung zweier unterschiedlicher Messsonden, also "Umstecken" erforderlich - Entfernung der Kessel-Frontplatte um den Brenner etc zu besichtigen und im Betrieb zu prüfen - Erläuterung der durchgeführten Tätigkeiten und der ermittelten Messwerte - also NICHT nur "alles in Ordnung"! Zu den unten genannten Positionen musst Du noch einen Feuerstättenbescheid und eine Bescheingung zur (Mängelfreiheit) Feuerstättenschau erhalten haben. Kannst Du die Rechnungen und die Messbescheinigung hier einstellen? https://www.bilder-upload.eu/ Das ist wichtig um den Kessel zu erkennen und weitere Überprüfungsschritte zu klären!
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| Zeit:
07.07.2020 14:37:37 |
Ganz generell sind die nichthoheitlichen Aufgaben wie ganz normale Hadwerkeraufträge an einen Schonsteinfeger zu vergeben. Bedeutet im Umkehrschluß, daß der ohne deinen Auftrag gar nichts tun darf.
Da ist jetzt die Frage, ob du auf seine nette Begrüßung, als der vor dir stand, in der Art: "Hallo, ich bin der Schonsteinfeger. Soll ich auch kehren?" mit "Ja" genatwortet hast, und der dann deinen mündlichen Auftrag sogleich angenommen und ausgeführt hat.
Oliver
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| Zeit:
07.07.2020 14:31:48 |
Hallo, heute erhielt ich einen freundlichen Brief und eine Rechnung meines Schornsteinfegers. Erstens teilte er mit, dass er sich freue mich als Kunden zu begrüßen, da er die Kunden des in Rente gegangenen "alten" Schornsteinfegers übernehme. Zweitens gleich die Rechnung seines Besuchs vor 3 Tagen €113. Erst jetzt wurde mir klar, dass tatsächlich vor 3 Tagen ein Schornsteinfeger unter einem anderen Firmennamen hier erschienen ist. Andere Schornsteinfeger kamen schon immer wieder, aber scheinbar Mitarbeiter des "alten". Dieses mal aber tatsächlich - andere Firma. Das ist mir auch grundsätzlich egal, aber dass die Rechnung dann doppelt so teuer ist, das ist mir nicht egal. Nun teilen sich die Leistungen auf der Rechnung in 2 Gruppen : a) hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten b) nichthoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten Die hoheitlichen Leistungen sind OK und mit der Rechnung des alten Schornsteinfegers vergleichbar. Bei den Nicht-Hoheitlichen Leistungen erscheint eine Position über Kehr- und Überprüfungstätigkeiten über €63,59. Das ist für mich völlig nichtssagend. Da ich bei seinem Besuch komplett anwesend war kann ich sagen, seine Leistung war für mich völlig identisch im Vergleich zum alten Schornsteinfeger. Auch der Zeitaufwand war vergleichbar - ca. 10-15min. Was darf denn der Schornsteinfeger in den Nicht-Hoheitlichen Leistungen ohne vorherige Abstimmung abrechnen ? Komme ich grundsätzlich mit dem Leistungspaket der Hoheitlichen Schornsteinfegerleistungen aus, oder bin ich gesetzlich gehalten weitere Leitungen zu ergänzen ? In meinem Einfamilienhaus ist eine 20 Jahre alte Gasheizung installiert - kein Kamin oder andere Verbrennungssysteme. Kennt sich jemand mit Schornsteinfegerrechnungen aus ?
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